kachiri
Fleet Admiral
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scooter010 schrieb:Die Leitung ist Bestandteil der Mietsache. Und deren Vorhandensein eine vertragsrelevante EIgenschaft der Wohnung. Wenn diese nun nicht verfügbar ist, entspricht die Mietsache nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand. Damit kann eine Mietminderung oder ggf. Schadenersatz in Höhe der Mehrkosten für eine andere Zugangsart (z.B. LTE) nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Wenn ich den ersten Beitrag richtig lese, dann sagt die Telekom schon, dass sie schalten kann. Nur eben nicht 100k, sondern 16k. Insofern: Wofür soll der Vermieter haftbar gemacht werden. Der kann da absolut nichts machen, weil das Vertragsverhältnis zwischen Vormieter und o2 besteht. Der Vormieter muss sich kümmern!