de la Cruz
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PsychoPC schrieb:Nö solange der Anschluß nicht vom Kunde gekündigt wird bleibt der solange bezahlt
Bleibt er nicht ! Der Provider muss den beauftragten neuen Anschluss zur Verfügung stellen !
Sind dafür keine anderen Leitungen mehr frei, als die, die derzeit belegt ist, muss er den bisherigen Anschluss abklemmen und dem neuen Auftraggeber zur Verfügung stellen, sobald er einen Nachweis hat, dass der neue Mieter oder der Vermieter die Verfügungsberechtigten für diesen Anschluss sind ! Dieser Nachweis ist durch eine Bestätigung des Vermieter oder die Vorlage des Mietvertrages leicht zu erbringen.
Der- oder diejenige, auf den der Anschluss derzeit noch läuft, sind jedenfalls nicht berechtigt, diesen Anschluss weiter auf sich angemeldet zu lassen und der Provider damit auch nicht, diesen Anschluss, für wen auch immer, außer für den derzeitigen Mieter oder den Vermieter, weiter zu unterhalten !
Wo gibts denn so was, dass die Rechteinhaber an einem Anaschluss, also Mieter oder Vermieter, nicht bestimmen können sollten, wer diesen Anschluss benutzen darf !
Notfalls bei Uneinsichtigkeit des Providers gerichtlich eine Einstweilige Verfügung beantragen (geht sehr schnell und einfach und kostet kein Geld - einfach beim zuständigen Amtsgericht die Unterlagen vorlegen und einen entsprechenden Antrag mündlich stellen) und den Provider damit zwingen !
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