Vormieter hat Internetanschluss in meiner Wohnung vergessen

PsychoPC schrieb:
Nö solange der Anschluß nicht vom Kunde gekündigt wird bleibt der solange bezahlt

Bleibt er nicht ! Der Provider muss den beauftragten neuen Anschluss zur Verfügung stellen !

Sind dafür keine anderen Leitungen mehr frei, als die, die derzeit belegt ist, muss er den bisherigen Anschluss abklemmen und dem neuen Auftraggeber zur Verfügung stellen, sobald er einen Nachweis hat, dass der neue Mieter oder der Vermieter die Verfügungsberechtigten für diesen Anschluss sind ! Dieser Nachweis ist durch eine Bestätigung des Vermieter oder die Vorlage des Mietvertrages leicht zu erbringen.

Der- oder diejenige, auf den der Anschluss derzeit noch läuft, sind jedenfalls nicht berechtigt, diesen Anschluss weiter auf sich angemeldet zu lassen und der Provider damit auch nicht, diesen Anschluss, für wen auch immer, außer für den derzeitigen Mieter oder den Vermieter, weiter zu unterhalten !

Wo gibts denn so was, dass die Rechteinhaber an einem Anaschluss, also Mieter oder Vermieter, nicht bestimmen können sollten, wer diesen Anschluss benutzen darf !

Notfalls bei Uneinsichtigkeit des Providers gerichtlich eine Einstweilige Verfügung beantragen (geht sehr schnell und einfach und kostet kein Geld - einfach beim zuständigen Amtsgericht die Unterlagen vorlegen und einen entsprechenden Antrag mündlich stellen) und den Provider damit zwingen !
 
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In dem Moment wo der Vormieter nicht mehr in der Wohnung wohnt, hast er uch keinen physischen Zugriff mehr auf den entsprechenden Anschluß, insofern sollte da der Provider überhaupt keine Probleme machen.
 
192.168.2.1 ist nicht erreichbar. Welche IP ich im LAN habe, kann ich über ipconfig auch nicht sehen. Außer der scheinbar öffentlichen IP sehe ich nichts.
 
cartridge_case schrieb:

Der Anschluss & das Gerät befinden sich in einer Wohnung, über die der Anschlußinhaber nicht mehr verfügen kann. Nur weil er dort einen Anschluß angemietet hat, geht die physische Verkabelung nicht in seinen Besitz über.
 
cartridge_case schrieb:
@de la Cruz: wann wird hier verstanden, dass es sich um einen koaxanschluss handelt?! da kannste 100 verträge in einer wohnung und an einem anschluss abschließen und nutzen!

Ändert doch nix !!!!!

Und wenn es 1000 Anschlüsse in dieser Wohnung gäbe ! Nur der derzeitige Mieter bzw. dessen Vermieter sind darüber verfügungsberechtigt und bestimmen, wie oder von wem dieser oder diese Anschlüsse genutzt werden dürfen !

Und im Übrigen, wenn das möglich wäre, an diesen spezifischen Anschluss in der Wohnung des TE Deine weiteren "100 Anschlüsse" zu betreiben, dann hätte der TE ja überhaupt kein Problem !
 
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