All diese schönen, gutgemeinten Einschränkungen werden leider nichts bringen.
Das dumme an der Vorratsdatenspeicherung ist ja, dass der schlimmste Eingriff in die Freiheitsrechte aller Bürger schon dann passiert, wenn die Daten erfasst und gespeichert werden. Diese anlasslose Totalüberwachung findet statt, ganz unabhängig davon, welchen Regeln und Beschränkungen die Nutzung der gesammelten Daten danach unterliegt.
Beruhigen werden die nachträglichen Nutzungsbeschränkungen auch niemanden, denn man weiß ja niemals, ob, von wem und zu welchem Zweck die eigenen Verbindungsdaten abgerufen werden. Das wird alles immer nur im Geheimen ablaufen. Nichtmal nachträglich wird man als Überwachungsopfer informiert werden, weil das alles unter "Nationale Sicherheit" fällt.
Es bleibt einem also nichts anderes übrig, als den Geheimdiensten und sonstigen Sicherheitsbehörden blind zu vertrauen, dass die sich immer brav an alle Regeln halten werden.
Dass es keine wirksame, unabhängige Kontrolle dieser Geheimdienste gibt und das wohl auch nicht gewollt ist, wissen wir Deutschen spätestens seit dem NSA-Untersuchungsausschuss. Bleibt also wie gesagt nur das Vertrauen drin, dass in diesen Behörden nur anständige Menschen arbeiten, die sich freiwillig an die Regeln halten, obwohl ihnen niemand auf die Finger schaut oder sie für irgendwas zur Rechenschafft ziehen könnte.
Wenn man so viel blindes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden hat, braucht es doch auch diese formalen Einschränkungen der Vorratsdatenspeicherung nicht. Alle anderen Freiheits- und Bürgerrechte sind dann ebenfalls überflüssig.
Ein weiterer Punkt, der mich immer wieder ärgert, ist dass keiner sich ernsthaft mit den Fragen zu beschäftigen scheint, ob die Vorratsdatenspeicherung denn überhaupt gebraucht wird und ob sie wirksam wäre. Alle Studien und realen Zahlen und Fakten (z.B. in den Kriminalitätsstatistiken), die ich kenne, sprechen klar dagegen.
Es gibt zumindest in Deutschland keine sachlich begründbare Notwendig für eine Vorratsdatenspeicherung. Die Zahl der Tötungsdelikte (inklusive Terrorismus und sowas wie den NSU-Morden) ist seit 20 Jahren stark rückläufig (hat sich nahezu halbiert) und die Aufklärungsquoten haben sich in dieser Zeit von gut (knapp 90%) auf großartig (über 97%) verbessert. Das alles obwohl die Verbreitung von Internet und Mobiltelefonen in diesen Zeitraum fällt und es die meiste Zeit keine Vorratsdatenspeicherung (oder heimliche Onlinedurchsuchung und sonstige neue Überwachungsbefugnisse) gab.
Und was die Wirksamkeit angeht. Wenn man Studien z.B. eines Max Planck Instituts oder des BKA selbst, die eine Verbesserung der Aufklärungsquoten durch die VDS in der Größenordnung von höchstens 0,1% voraussagen, nicht vertraut, kann man auch dafür einfach in die harten Zahlen Kriminalitätsstatistiken schauen. In dem Zeitraum, in dem in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung praktiziert wurde, und zwar in einer extremen Form, die inzwischen als verfassungswidrig verboten wurde, gab es keinen nenneswerten, positiven Effekt auf die Aufklärungsquoten. Sie gingen in dem Zeitraum sogar gegen den positiven Trend etwas zurück. Einen Abschreckungseffekt gab es auch nicht.
Angesichts dieser Fakten sollte sich eindlich mal ein Gericht dazu aufraffen, die Vorratsdatenspeicherung ohne wenn und aber zu verbieten. Also auch schon die Erfassung und Speicherung der Verbindungsdaten zu diesem Zweck. Wenn die VDS wirklich einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dastellt, dann scheitert sie schlicht und einfach an der Verhältnismäßigkeit bzw. fehlendem Nutzen.
Wobei so eine Bewertung ja eigentlich auch nicht die Aufgabe eines Gerichtes ist. Die verantwortlichen Politiker, die Regierungen und Volksvertreter in den Parlamenten, müssten so eine krass unverhältnissmäßige Maßnahme ablehnen. Das tun sie aber nicht. Im Gegenteil.
Und damit bleibt die Schuld letztlich an uns Bürgern kleben, weil wir solche unverantwortlichen, irrationalen und/oder kriminellen Politiker in ihre Ämter gewählt haben.