News „Vorratsdatenspeicherung light“ durch TKG-Novelle?

Andy

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Die im Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt in einigen Punkten für erhebliche Kritik. Neben einer wachsweichen Formulierung zur Netzneutralität erlaubt das Gesetz eine zeitlich unbegrenzte Aufzeichnung von Verkehrsdaten, was als „Vorratsdatenspeicherung light“ interpretiert wird.

Zur News: „Vorratsdatenspeicherung light“ durch TKG-Novelle?
 
Was genau ist daran "light", also "weniger" und warum habt Ihr kein deutsches Wort dafür gefunden?
 
"verpflichtet, die zu Abrechnungszwecken benötigten Verkehrs- und Standortsdaten nicht mehr unverzüglich zu löschen."

Entweder ist das ungünstig formuliert oder es ist die VDS. Die Pflicht, nicht zu löschen wäre die Pflicht, sie zu behalten....
Oder wurde einfach nur die Pflicht zum unverzüglichen Löschen (an die sich viele eh nicht halten/gehalten haben) aufgehoben?

ein Zitat des Gesetzestextes wäre hilfreich ;D
 
Also ich seh so Sachen ja auch immer skeptisch aber will hier doch mal die Eigenrecherche des Users Shodan_v2-3 aus dem Gulli Board verweisen:

Es steht nämlich weiterhin im TKG:
TKG §97 Absatz 3 Satz 3: "Für die Abrechnung nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen"

Also ich wüsste nicht, warum IP Adressen zu Abrechnungszwecken vorgehalten werden müssten. Bei Flatrates sind die Einwahlzeite ebenfalls nicht von Belang für die Abrechnung. Lediglich die Datenmenge könnte für eine etwaige Drosselung, die ja zumindest laut einiger AGB theoretisch möglich ist, könnte protokolliert werden.

Grüßle

edit:
Was ich damit sagen will ist, dass das ganze lange nicht so dramatisch ist wie der Artikel einen glauben lassen will. Gar nicht speichern wär natürlich besser.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ GnaGetier:

Ich glaube, die Brisanz ist hier doch auch vielmehr beim Mobilfunk als beim Festnetz gegeben. Daher stimme ich dem was du sagst, zumindest für die Festnetzseite zu. Allerdings gibt es in Sachen Handynutzung viel mehr zu speichern, was nicht von Belang ist. :)


//edit Okay, ich sehe, dass bei Gulli vielmehr auf die Themen DSL, IP etc eingegangen wurde. Nichtsdestotrotz gilt das TKG auch für die Mobilfunksparte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Relativ interessant dass im Origin Thread soviel los ist, während unsere eigene Regierung mit einem neuem Gesetz zur Entmündigung des Bürgers vorbeiläuft.
"Naja, die Familienfotos sind nun sicher", sagte er während irgendwo in Deutschland eine Hausdurchsuchung angewiesen wurde, auf Grund eines verdächtigen hochzuckens des Stromverbrauches...
Jaja, das Paradoxum "Deutscher Bürger"...
 
Genau das gleiche habe ich auch gedacht. 6 Comments, wtf! Interessiert wohl keinen...
 
Ich verstehe den Unterschied zur vorherigen VDS nicht - unbegrenztes Speichern bleibt unbegrenztes Speichern. Kann mich da jemand aufklären?

Sehr zu begrüßen finde ich allerdings die Regelung, dass Warteschleifen nicht mehr kostenüflichtig sein dürfen - lange überfällig, wie ich finde!

edit: stimmt schon, auffallend wenige Kommentare - hab bis grad eben gedacht, die News wäre ganz neu, dabei ist die von gestern oO
 
Ich gebe normaler weise keine Kommentare ab, die einfach nur sagen: ja genau, aber ich finde hier sollte es wirklich mehr davon geben. Also:

Der Inhalt dieses Gesetzes und die Art der Änderung in letzter Sekunde, sind erschreckend undemokratisch.
Siehe auch: http://blog.fefe.de/?ts=b057012b

Also Leute, empört euch. Ich weiß da kommt man diese Tage kaum zu was anderem, aber werdet nicht müde!
 
liegt wohl daran das dass eine ein langerwartetest Spiel ist bzw. damit zu tun hat, und das hier Politik ist.


So ganz verstanden habe ich den Unterschied jetzt auch nicht.
 
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„Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert, die inzwischen Teil der Daseinsvorsorge geworden ist“, sagte Martin Dörmann von der SPD-Bundestagsfraktion. Er fordert eine Universalverpflichtung ab 2013, um eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellen Internet zu gewährleisten.

Wird sich nicht eggen die "Breitbandgrundversorgung" gewehrt, weil diese nur 2MBit/s gewährleisten will und andere Parteien das als zu gering sehen?
Naja man kann sich ja alles so zurechtlegen, wie man will, um im besseren Licht zu stehen.
 
Paradox ist auch wie Politiker und Unternehmen (siehe auch EA) die Rechte der Bürger mit Füßen treten dürfen und rein gar nichts zu befürchten haben.

Ich hoffe hier wird das Verfassungsgericht erneut ein klares NEIN austeilen!
 
@bu.llet
du scheinst noch nicht gemerkt zu haben das das BVG sich auf der seite der sogennanten politiker sowie unternehmen gestellt hat.
 
@bu.llet
du scheinst noch nicht gemerkt zu haben das das BVG sich nicht damit befasst, denn: "WENN DU ES NICHT WILLST DAS DEIN PC AUSSPIONIERT WIRD, DANN KAUF DIR SOLCHE SPIELE NICHT!"
Und genau das ist der Knackpunkt!
@ Topic
Durch eine Änderung der Novelle hat die Bundesregierung Netzbetreiber verpflichtet, die zu Abrechnungszwecken benötigten Verkehrs- und Standortsdaten nicht mehr unverzüglich zu löschen. In dem ursprünglichen Gesetzesentwurf war eine Speicherfrist von drei Monaten vorgesehen, die kurzfristig zur Überraschung der Oppositionsparteien gestrichen wurde.
Wenn Daten zu Abrechnungszwecken verwendet werden, werden die doch eh nicht "unverzüglich" gelöscht. Oder druckt euer Gerät sofort ne Rechnung?

Das kommt für diese sogenannten Verkehrsdaten einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung“
KAnn es sein das da was felht z.B. Das kommt für diese sogenannten Verkehrsdaten einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung nahe"

Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak bezeichnet das Gesetz als Placebo der Regierungsparteien, um der Kritik einer fehlenden gesetzlich Festschreibung der Netzneutralität zu begegnen.
Im Klartext: Diese Dame bezeichnet dies als Scheingesetz der Regierung um gegen den Vorwurf der nicht vorhandenen Netzneutralität etwas in der Hand zu haben. Haben wir im Moment netzneutralität oder nicht??? Was denn nun

DrToxic schrieb:
Sehr zu begrüßen finde ich allerdings die Regelung, dass Warteschleifen nicht mehr kostenüflichtig sein dürfen - lange überfällig, wie ich finde!
Find ich auch, z.T. werden diese 0800erter Warteschleifenabzoge vermieden!
 
Zuletzt bearbeitet: (diverse Rechtschreibfehler :))
Es wird Zeit, daß der Bürger sich gegen diesen ganzen Kontroll und Überwachungswahn seitens unseres deutschen Staates auflehnt, so kann es nicht mehr weitergehen! Die Freiheit ist in Gefahr und wird seit Jahren massiv abgebaut.
 
Alle die sich über das TKG aufregen sollten mal in die AO schauen. :D
Alle Belege (auch digitale) die im Zusammenhang mit einem Geschäftsvorfall oder dessen Anbahnung stehen sind mind. 6 in der Regel 10 Jahre aufzubewahren. :D
Hier ein bissel erläutert
http://www.mein-finanzbrief.de/finanzinfo/aufbewahrungsfristen.htm
Übrigens werden IPs an allen möglichen Stellen gespeichert. Sicher auch hier im Forum und sehr wahrscheinlich für alle Ewigkeit bzw. bis es die Datenbank himmelt.
 
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