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News„Vorratsdatenspeicherung light“ durch TKG-Novelle?
Die im Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt in einigen Punkten für erhebliche Kritik. Neben einer wachsweichen Formulierung zur Netzneutralität erlaubt das Gesetz eine zeitlich unbegrenzte Aufzeichnung von Verkehrsdaten, was als „Vorratsdatenspeicherung light“ interpretiert wird.
"verpflichtet, die zu Abrechnungszwecken benötigten Verkehrs- und Standortsdaten nicht mehr unverzüglich zu löschen."
Entweder ist das ungünstig formuliert oder es ist die VDS. Die Pflicht, nicht zu löschen wäre die Pflicht, sie zu behalten....
Oder wurde einfach nur die Pflicht zum unverzüglichen Löschen (an die sich viele eh nicht halten/gehalten haben) aufgehoben?
Also ich wüsste nicht, warum IP Adressen zu Abrechnungszwecken vorgehalten werden müssten. Bei Flatrates sind die Einwahlzeite ebenfalls nicht von Belang für die Abrechnung. Lediglich die Datenmenge könnte für eine etwaige Drosselung, die ja zumindest laut einiger AGB theoretisch möglich ist, könnte protokolliert werden.
Grüßle
edit:
Was ich damit sagen will ist, dass das ganze lange nicht so dramatisch ist wie der Artikel einen glauben lassen will. Gar nicht speichern wär natürlich besser.
Ich glaube, die Brisanz ist hier doch auch vielmehr beim Mobilfunk als beim Festnetz gegeben. Daher stimme ich dem was du sagst, zumindest für die Festnetzseite zu. Allerdings gibt es in Sachen Handynutzung viel mehr zu speichern, was nicht von Belang ist.
//edit Okay, ich sehe, dass bei Gulli vielmehr auf die Themen DSL, IP etc eingegangen wurde. Nichtsdestotrotz gilt das TKG auch für die Mobilfunksparte.
Relativ interessant dass im Origin Thread soviel los ist, während unsere eigene Regierung mit einem neuem Gesetz zur Entmündigung des Bürgers vorbeiläuft.
"Naja, die Familienfotos sind nun sicher", sagte er während irgendwo in Deutschland eine Hausdurchsuchung angewiesen wurde, auf Grund eines verdächtigen hochzuckens des Stromverbrauches...
Jaja, das Paradoxum "Deutscher Bürger"...
„Unverständlich ist vor allem, dass die Koalition sich auch weiterhin einer gesetzlichen Absicherung der Breitband-Grundversorgung verweigert, die inzwischen Teil der Daseinsvorsorge geworden ist“, sagte Martin Dörmann von der SPD-Bundestagsfraktion. Er fordert eine Universalverpflichtung ab 2013, um eine flächendeckende Grundversorgung mit schnellen Internet zu gewährleisten.
Wird sich nicht eggen die "Breitbandgrundversorgung" gewehrt, weil diese nur 2MBit/s gewährleisten will und andere Parteien das als zu gering sehen?
Naja man kann sich ja alles so zurechtlegen, wie man will, um im besseren Licht zu stehen.
@bu.llet
du scheinst noch nicht gemerkt zu haben das das BVG sich nicht damit befasst, denn: "WENN DU ES NICHT WILLST DAS DEIN PC AUSSPIONIERT WIRD, DANN KAUF DIR SOLCHE SPIELE NICHT!"
Und genau das ist der Knackpunkt!
@ Topic
Durch eine Änderung der Novelle hat die Bundesregierung Netzbetreiber verpflichtet, die zu Abrechnungszwecken benötigten Verkehrs- und Standortsdaten nicht mehr unverzüglich zu löschen. In dem ursprünglichen Gesetzesentwurf war eine Speicherfrist von drei Monaten vorgesehen, die kurzfristig zur Überraschung der Oppositionsparteien gestrichen wurde.
KAnn es sein das da was felht z.B. Das kommt für diese sogenannten Verkehrsdaten einer unbegrenzten Vorratsdatenspeicherung nahe"
Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak bezeichnet das Gesetz als Placebo der Regierungsparteien, um der Kritik einer fehlenden gesetzlich Festschreibung der Netzneutralität zu begegnen.
Im Klartext: Diese Dame bezeichnet dies als Scheingesetz der Regierung um gegen den Vorwurf der nicht vorhandenen Netzneutralität etwas in der Hand zu haben. Haben wir im Moment netzneutralität oder nicht??? Was denn nun
DrToxic schrieb:
Sehr zu begrüßen finde ich allerdings die Regelung, dass Warteschleifen nicht mehr kostenüflichtig sein dürfen - lange überfällig, wie ich finde!
Es wird Zeit, daß der Bürger sich gegen diesen ganzen Kontroll und Überwachungswahn seitens unseres deutschen Staates auflehnt, so kann es nicht mehr weitergehen! Die Freiheit ist in Gefahr und wird seit Jahren massiv abgebaut.
Alle die sich über das TKG aufregen sollten mal in die AO schauen.
Alle Belege (auch digitale) die im Zusammenhang mit einem Geschäftsvorfall oder dessen Anbahnung stehen sind mind. 6 in der Regel 10 Jahre aufzubewahren.
Hier ein bissel erläutert http://www.mein-finanzbrief.de/finanzinfo/aufbewahrungsfristen.htm
Übrigens werden IPs an allen möglichen Stellen gespeichert. Sicher auch hier im Forum und sehr wahrscheinlich für alle Ewigkeit bzw. bis es die Datenbank himmelt.