News Vorratsdatenspeicherung: Verhärtete Fronten bei Anhörung im Bundestag

D0m1n4t0r schrieb:
Wieso drüber aufregen?
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Gesetz eh wieder, so wie beim letzten Mal auch schon.
Und hoffentlich denken dann bei den nächsten Wahlen die Leute daran, dass es CDU und SPD sind, die die komplette Bevölkerung überwachen wollen.

Das Bundesverfassungsgericht kippt den Spaß auch nur, wenn es einen Kläger gibt, der eine entsprechend begründete Verfassungsklage einreicht. Wie du sicher bereits festgestellt haben drohen mit solchen Klagen die Grünen und die Linken doch recht häufig und die Quote der tatsächlich eingereichten Klagen ist doch eher klein. Als mir vor kurzem Personen der Linken über den Weg gelaufen sind, die mit dem Verfassen entsprechender Klagen zu tun habe, habe ich auch mal gefragt, wieso es diese Diskrepanz aus Anzahl d. Drohungen und Klagen gibt. Die Antwort war sehr simpel (sinngemäß wiedergegeben): "Wir haben nicht die Ressourcen, um in dem Umfang zu Klagen wie es nötig wäre und nebenbei noch irgendwie Politik zu betreiben"

Sich also darauf zu verlassen, dass Andere dafür sorgen, dass der Dreck nicht durchkommt ist fahrlässig!
Ergänzung ()

tek9 schrieb:
[...]
Zum Glück werden die Daten im Moment noch nach wenigen Tagen gelöscht...

Dein ganzer Post war bisher durchaus nachvollziehbar und mit Realitätsnähe gesegnet, aber wie kommst du auf den Trichter?
Wieso sollten Provider bzw. Anbietder von entsprechenden Plattformen Daten mit potentiellem Wert löschen? Surfverhalten und Bewegungsprofile sind derart viel wert, wieso sollte man den Mist als kommerzieller Anbieter löschen?
 
@tek9:

Was eine schwere Straftat im Sinne der einschlägigen Norm ist, wo dies relevant wäre, ist nicht schwierig "herauszuarbeiten", sondern findet sich in § 100a StPO II http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html

Dass auch Urheberrechtsverletzungen verfolgt werden können, liegt jedoch nicht daran, dass sie als schwere Straftaten verstanden werden. Bestimmte Daten werden nicht nur bei schweren Straftaten herausgegeben. Schwere Straftaten berechtigen nicht nur zu einer solchen Herausgabe, sondern zu einer umfassenderen Überwachung.
 
Über TOR gibt es also Cybercrime-as-a-Service.
Und was ist mit der Regierung, bei der es Cybercrime gibt, obwohl gar nicht bestellt?

Wer ist denn jetzt der schlimmere Finger?
 
:kotz: Wenn hier jetzt schreiben würde, was mir in den Sinn kommt müsste man mich die nächsten Monate hier sperren.
Das darf doch alles nicht mehr wahr sein. Und was mich am meisten stört. Ich weiß gar nicht. Ist es die Verlogenheit der Herrschaften oder der Gedanke: "Halten die uns wirklich für sooo dumm???"

Vor hundert Jahren konnte man wenigstens noch auswandern. Dank der Globalisierung geht das ja leider auch nicht mehr. Is ja überall das selbe...
 
Also das einzige große Dilemma ist eigentlich das die VDS überhaupt zur Debatte steht.


Interessant ist auch der Punkt mit TOR, - TOR ist ein reines Anonymisierung-Netzwerk und kann nicht einfach mit Kriminellen sonstwas gleich gesetzt werden. Vor allem wäre mir neu das die VDS in Deutschland helfen könnte an die Daten von Servern im Ausland (TOR-Netzwerk z.B) ran zu kommen. Daran erkennt man schön die Sinnlosigkeit dieser Argumentationen.


Hagen_67 schrieb:
Wenn hier jetzt schreiben würde, was mir in den Sinn kommt müsste man mich die nächsten Monate hier sperren.
So geht es mir leider auch oft.
Das ist auch der Grund warum sowas überhaupt durchkommt: Kritik unterwünscht.
 
@S3veny: Das mit TOR zeigt das Problem relativ gut auf. Erklär das mal jemanden, der sich nicht, so wie wir intensiver mit dieser Materie und Politik auseinander setzt. Also einem einfachen Bürger, dessen Interesse einfach anders gelagert sind. Dann weißt Du was Stand der Dinge ist.
Und ich nehme es diesen Leuten gar nicht mal so übel.

Nicht jeder kann alles wissen und verstehen. Ich mein, wenn Du Dich in ein Auto setzt und los fährst. Weißt Du dann genau wie eine Kuplung funktioniert, oder eine Bremse? Nö, aber Du vertraust. In dem Fall dann halt den Autobauern.
Anders kann es auch nicht gehen.

Und genau dieser Umstand wird schamlos ausgenutzt.
Ich weiß manchmal, wenn ich darüber nachdenke, gar nicht mehr wohin mit diesem Gefühl der Hilflosigkeit. Das einzige, das dann hilft ist, es einfach an die Seite zu schieben. Alles andere würde einen doch verrückt machen.
 
Hagen_67 schrieb:
Nicht jeder kann alles wissen und verstehen.
Richtig, aber in der "Demokratie" habe auch die ein Wahlrecht.

Die VDS ist nur der erste von mehreren Schritten. Wer glaubt danach käme nichts mehr, der sollte besser auf sein Wahlrecht verzichten.

mfg,
Max
 
tek9 schrieb:
Na du bist aber naiv.

Die werden sich die Daten schon von den Servern besorgen. Lt. Gesetzesvorlage werden die Daten nur bei schwersten Straftaten raus gegeben.

Bitte definiere schwere Straftat :D

Was "schwere" Straftaten sind ist per StPO klar geregelt:

(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:

1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 89c Absatz 1 bis 4, 94 bis 100a,
b) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e,
c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,
d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,
e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,
g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften nach § 184b Absatz 1 und 2, § 184c Absatz 2,
h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b,
j) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
k) Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,
l) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,
m) Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4,
n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,
o) Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,
p) Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,
q) Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,
r) Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,
s) gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,
t) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,
2. aus der Abgabenordnung:
a) Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen,
b) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,
c) Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,
3. aus dem Arzneimittelgesetz:

Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a unter den in § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Voraussetzungen,
4. aus dem Asylverfahrensgesetz:
a) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
b) gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,
5. aus dem Aufenthaltsgesetz:
a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
6. aus dem Außenwirtschaftsgesetz:

vorsätzliche Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes,
7. aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a) Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
b) Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b,
8. aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz:

Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
9. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
a) Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
b) Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,
10. aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
a) Völkermord nach § 6,
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
c) Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
11. aus dem Waffengesetz:
a) Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,
b) Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.

Und was bitte hat das mit naiv zu tun? :freak:

Die Paranoia ist größer als die Realität.
So lange die Daten da bleiben wo sind, nämlich auf den Servern der Provider etc., kann der Staat sie nicht pauschal auswerten, sondern erst im "BEGRÜNDETEM" Verdachts- und Ermittlungsfall.
Somit erfolgt keine Auswertung / Ausspähung der Allgemeinheit oder gar pauschal aus Lust oder Laune heraus, denn die Provider DÜRFEN die Daten gar nicht einfach so mal eben herausgeben, genauso wie niemand einfach mal eben ein Telefon abhören darf etc.
 
und das schönste ist , auch wenn alle aufschreien , es niemd wirklich braucht , es niemand wirklich haben will...... die dummen lämmer quittieren es bei den wahlen trotzdem mit wiederwahl, was ja ein signal für die verbohrten leute ist das sie doch alles richtig gemacht haben schliesslich wurden sie ja wiedergewählt.
 
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