spawa93 schrieb:
Da wird aber aus der GLA zitiert. Musst halt englisch verstehen.
Da kann aus der GLA soviel zitiert werden wie man möchte, dass ändert nichts an der Tatsache, dass die Anklage die zitierten Klauseln des Vertrages entsprechend
interpretiert.
Und damit kommen wir zu den folgenden Punkten:
1. Es wird aus der Vertragsvereinbarung nur zitiert. Entsprechend werden nur Klauseln zitiert, die die Anklage unterstützen. Aus den wenigen Klauseln, die zitiert werden, kann man jedoch kein vollständiges Vertragswerk ableiten.
2. Klauseln, die für die Gegenpartei sprechen werden mit Absicht aus solchen Schriften heraus gelassen, da man sonst seiner eigenen Sache schadet und sich selbst sofort angreifbar macht.
Aus Punkt 1 und 2 folgt:
Die Anklageschrift beinhaltet die Ansicht von CryTek und deren Interpretation. Ob die Klage als ganzes richtig ist und am Ende Erfolg hat, lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Denn nun kommt die Gegenseite zum Zug und die schreiben nun eine Erwiderung auf diese Klage. Da drin wird die Gegenseite nun folgendes machen:
1. Sie werden Vertragsklauseln aus dem Vertragswerk zitieren, die wiederum Ihre Ansicht stützen und die besagen, dass die Klage ungerechtfertigt ist.
2. Klauseln des Vertrages werden mit anderen Vertragsklauseln neutralisiert.
3. Klauseln, die man nicht im Vertrag selbst neutralisieren kann, werden ggf. durch Verweise auf Gesetzte (Stichwort: Sittenwidrigkeit, unlautere Benachteiligung usw.) neutralisiert.
4. Ggf. werden bereits ähnliche Verfahren angebracht um weitere Argumente gegen die Klage anzubringen.
Und nach dem die beiden »Schriften« da sind, geht der eigentliche Tanz - und zwar auch erst dann - wirklich los. Denn nun werden Mitarbeiter beider Anwaltteams in Bibliotheken und Archiven verschwinden und werden Verfahren suchen, werden Argumente sammeln und beide Seiten bekommen dann die Chance vor Gericht ihre Argumente vorzutragen.
Oder kurz und ich wiederhole mich: Es wäre ein »Wunder« wenn in der Anklage bereits Material gefunden werden könnte, dass der Klage schadet ... Das ist die Aufgabe der Verteidigung.
Und damit: Ob die Klage wirklich Gerechtfertigt ist, kann man erst feststellen, wenn man den gesamten Vertrag kennt und weiß, ob jede Klausel auch Bestand hat.
Und auch hier wiederhole ich mich: Verträge können keine Gesetzte brechen, und doch schreiben selbst »Top« Anwälte immer wieder bewusst entsprechende Klauseln in solche Verträge.
Manchmal wäre es echt schön, wenn Menschen sich klar darüber wären, was bestimmte Dokumente wirklich beinhalten und welche entsprechende Aufgaben diese Dokumente haben ... Aber nein, statt dessen wird bereits anhand einer »Klageschrift« die »Richtigkeit« angenommen, ohne dass man das »Gegenstück« kennt …
