News Warner strebt Musik-Flatrate für Studenten an

Also bei uns an der Uni ist das Wlan per VPN gesichert. Wenn jemand was zieht, wissen die das und wenn rechtliche Schritte seitens der Musikindustrie eingeleitet werden, dann ist nicht die Uni dran...

Beflügelt von potenten Universitätsnetzwerken und zumeist geschützt von ihren Lehranstalten saugen viele Studenten nämlich, was das Kabel hergibt.
Jaja...
Neulich hat sich einer mit 2000 kilobyte pro Sekunde mit einem Programm parallel 54 Webradiosender aufgenommen. Saugen was das Kabel hergibt. Schnell und legal.


zahl mir das, dann verklage ich dich nicht
Erinnert mich an Mafiamethoden...

zu Premiere: die von denen zur Verfügung gestellten Empfänger können doch gar nicht aufnehmen und andere sind offiziell nicht von denen zugelassen, weil die nicht wollen, dass man die Filme aufnimmt. Außerdem gibt's ja bei Premiere mehrere verschiedene Sender, die mehr oder weniger das selbe Ausstrahlen, nur zeitlich versetzt. Das heißt, man muss die Filme nicht aufgenommen haben, da die eh zig Mal wiederholt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich will überhaupt keine CDs mehr haben, und wenn sie nochso billig sind. Ist mir viel zuviel arbeit immer die CD einzulegen. Ich hab nen HTPC und alles als MP3s dazu ne schicke Software (XBMC) mit Coverflow und gut ist. So hab ich alles auf einem Haufen und muss nicht zum CD Regal laufen. Ich hab nichtmal mehr nen CD Spieler.
 
andr_gin schrieb:
Wenn ich Geld für etwas zahle, dann habe ich auch das Recht darauf, dass ich etwas als Gegenwert erhalte. Wenn dann muss das Nutzungsrechte der im Zeitraum heruntergeladenen Musik auf Lebzeiten erhalten bleiben (ohne Weitergaberecht)

Du stellst gerade sämtliche Mietverträge in Frage. Dort zahlt man auch nur für die Nutzung, wird aber nicht Eigentümer. Wieso sollte das bei diesen Musik-Abos nicht gehen? Man bekommt ja einen Gegenwert, nur eben für einen beschränkten Zeitraum.

Es ist das gute Recht der Industrie, solche Modelle anzubieten. Solange man nicht gezwungen ist, an diesen Modellen teilzunehmen, ist alles ok.
 
Korrekt. Es ging aber eher um die Frage, weshalb man zwar ein Nutzungsrecht auf Lebzeit erteilen darf, aber nicht für die Dauer eines Studiums. In beiden Fällen ist das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt, komischerweise ist das eine aber ok, das andere nicht.
 
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