Schon ein irgendwie zweifelhaftes Konzept.
Ist dann eigentlich auch das Hochladen der Dateien erlaubt, das beim Herunterladen ja automatisch erfolgt? Immerhin biete ich die Dateien ja Leuten an, die nicht für eine solche Flatrate zahlen (können). In diesem Fall vermutlich ja (ich versteh die Aktion als generellen Klageschutz).
Aber hab ich als Student dann auch unbegrenzten Zugang zu den normalen Online-Shops? Immerhin würde ich so ja weiter Musik aus illegalen Quellen laden, die von der Medienindustrie ja bekämpft und für das Anbieten auch geklagt werden.
Wie wird das genau überprüft? Darf ich dann nur innerhalb des Uni-Netzes laden (wofür diese ja eigentlich nicht gedacht sind) oder ist das personenbezogen? Ich nehme an ersteres, also müssen dann auch Leute dafür bezahlen, die den Dienst vllt. gar nicht nutzen wollen?
Weiters sollte/müsste es möglich sein, auf die Inhalte aller Labels zugreifen zu können. Bringt mir wenig, vor einem Label geschützt zu sein, wenn andere nicht mitmachen und Tauschbörsennutzer trotz Flatrade von denen erst wieder verklagt werden.
Und eben die schon angeprochenen Unklarheit, was mit den Dateien nach der Studienzeit passieren soll.
Für mich ist das ganze irgendwie ziemlich schwammig. Generell geht die Grundidee (
Kulturflatrate) zwar in die richtige Richtung, allerdings sollte diese Flatrate für alle Menschen zugänglich sein und dann auch ganz von Klagen abgesehen werden. Eine vernünftige und faire Umsetzung müsste man sich dann dafür noch überlegen. Aber die Idee dahinter scheint eben wieder einmal weniger auf ein solches faires Angebot, sondern wie die Klagen auf eine weitere Geldquelle abzuzielen. Schade.