Was ganz genau ist eine verbotene DVD-Kopie? Jegliche "Weiterverwendung"?

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jancb11

Gast
Hallo,
was ganz genau ist eigentlich eine verbotene DVD-Kopie? Nur alles 1:1, wo hinterher wieder eine geklonte DVD bei herauskommt ? Oder komplett jegliche denkbare digitale Weiterverwendung?

Der Wunsch, das eine oder andere (auf jeden Fall eigene DVD-Aufnahmen aus TV) für lange Bahnfahrten auf´n TabletPC oder Smartphone zu schieben ist ja nicht selten. Chip bietet zB **** an und schreibt dazu: "Nach Inkrafttreten des aktuell gültigen Urheberrechts war das DVD-Kopiertool lange Zeit in Deutschland verboten. Seit einiger Zeit kommt **** in einer konformen Variante, die ausschließlich nicht kopiergeschützte Filme kopieren kann."

Ich habe schon einmal gehört, dass das Programm auch die eine oder andere gekaufte DVD schlucken soll, die beim normalen Abspielen im DVD-Playern Hinweise auf das Kopierverbot anzeigt. Nun gibt es drei Möglichkeiten:

1)Das Gerücht stimmt schlicht nicht
2)Kopieren ist nur 1:1 verboten, der Kopierschutz greift von Fall zu Fall nicht für geschrumpfte Datenextraktionen
3)Mit Versehen oder Absicht kann das Programm faktisch doch etwas, was es eigentlich (und pro forma angebenen) nicht darf.

Wer weiß, was wirklich stimmt? Wenn legitim und machbar, würde ich mir einerseits auch die eine oder ander Kauf-CD gerne auf die transportablen Geräte schieben. Ausprobieren, wo die faktischen Grenzen sind, will ich allerdings nicht selbst. :( Es geht ja doch etliches an Daten nach draußen, auch vieles, von dem man nichts weiß und was man eigentlich nicht will. Bevor ich testweise etwas doch Verbotenes mache und BigBrother das mitgekommt, frage ich hier mal lieber. :D

**********
Nachtrag: Oh! Nach Anklicken auf "Vorschau" hat sich der Programmname in dezente **** verwandelt. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Frage damit schon beantwortet ist und der Name hier nichtmal genannt werden darf (s. Eintrag v 2004)?
 
Nach meinem Kenntnisstand: Sobald du versuchst Kopierschutzmechanismen zu umgehen, dann ist das strafbar. Du redest wohl von DVD-Shrink (CSS-free). Diese Variante ist legal, da dieses Programm hier keinen Kopierschutz aushebelt.
 
Also ich würde meinen alle drei Punkte treffen nicht zu. Es ist verboten den Kopierschutz zu umgehen. Mehr weis ich einfach nicht.
 
Also fast jede heute erhältliche DVD ist mit CSS verschlüsselt und darf damit nicht kopiert werden.

Interessanter wird es, wenn du z.B. den allseits beliebten VLC-Media-Player nimmst und mit diesem den Film auf die Festplatte streams.
Das Interessante dabei ist, dass der VLC eine "illegale" Entschlüsselungsmethode (libdvdcss) verwendet, um die DVD abspielen zu können. Daran scheint sich aber heute niemand mehr zu stören, daher sollte das Streamen in der "Grauzone" liegen, da der Film komplett entschlüsselt und entkomprimiert und dann wieder komprimiert wird, also eine "analoge Kopie" erstellt wird (welche im Urheberrecht explizit erlaubt ist).
 
1. Sobald eine CD/DVD/BD ein Kopierschutz hat darfst du ihn nicht umgehen, auch nicht für eine Privatkopie. Strafrechtlich wird das umgehen eines Kopierschutzes für die privatkopie zwar nicht verfolgt aber Zivilrechtlich könnte es verfolgt werden vom Urheber, Rechteinhaber.

2. Das greift auch bei geschrumpfte Datenextraktionem. Da hiebrei auch der Kopierschutzumgangen wird.

Es stimmt das es teilweise auf DVD und vorallem in Kino kleine Einblendungen auf einzelnen Bildern gibt, damit festegstellt werden kann woher die Aufnahmen,... kommen,
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die schnellen Antworten. Nein, DVD-Shrink (CSS-free) meine ich nicht, sondern einens, dass hier bei CB auf dem Index stehen muss. Wie gesagt habe ich auch gehört, dass es sog. kopiergeschütze DVDs liest. Aber bevor wir jetzt hier über Programme philosophieren, was keinem weiterhilft:
- Gibt es einen legalen Weg, gekauft und selbstverständlich "kopiergeschütze" DVDs aufs Smartphone/Tablet zu bekommen?
- Oder anders gefragt: Bei jedem aktuellen neuen Programm, dass ich mir nicht gerade irgendwo aus Russland herunterlade, sondern von irgendeiner "deutschen seriösen" Quelle darf ich von ausgehen, dass der Kopierschutz funktioniert. Da, wo es kopiert (also besser gesagt streamt) ist es defintiv erlaubt !!?
Ergänzung ()

alle drei nicht? das kann logischerweise nicht sein ;)
 
Einfache Antwort.

Legal ist es nur bei nicht kopiergeschützten DVDs.

Egal auf welcher technischen Art und Weise Du diesen übergehst. Es bleibt immer illegal.

Warum erwähnst Du im Startpost selbst aufgenommene TV Aufzeichnungen? Die spielen doch bei Deinem Problem keinerlei Rolle.

Was Du jetzt machst, obliegt Dir. Wenn Du eine DVD fürs Handy konvertierst, dann wird Dich wohl nur schwer jemand an den Karren fahren. Legal ist es dennoch nicht.
 
wenn du das aufs smartfon kopierst und das original zu hause hast, wird dir keiner was machen, auch wenn das umgehen von kopierschutz nicht legal sein sollte, kein richter oder staatsanwalt wird da was machen
 
jancb11 schrieb:
- Gibt es einen legalen Weg, gekauft und selbstverständlich "kopiergeschütze" DVDs aufs Smartphone/Tablet zu bekommen?

Nein. Du musst eine autorisierte Kopie des Films für das Endgerät kaufen.
 
Bei Privatgebrauch ist es straffrei. Links siehe oben.

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob es jetzt erlaubt ist, keine Ahnung. Jedenfalls wird nichts passieren wenn du es machst.
 
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@abulafia

Und im Falle eines Falles zitierst Du dann WikiPedia, ja? Das wird einem Richter sicherlich imponieren.

Das ist illegal. Egal wie. Das strapazierte Wort Privatgebrauch hilft da auch nicht.
Ergänzung ()

GaTeXx schrieb:
Er will doch aus dem Tv auf DVD das war noch nie verboten egal mit welchem Programm man das macht.

Eben das will er nicht. Weiß auch nicht, warum er das überhaupt erwähnt hat.
 
Chip schreibt sehr viel Müll. Und auch die Worte von Chip werden im Falle eines Falles einen Richter wenig beeindrucken.
 
@abulafia + BlubbsDE

wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie ich schon oben geschrieben habe gibt es bei dem Umgehen des Kopierschutz für die Privatkopie keine Strafrechtliche Verfolgung durch den Staat/Gericht. Das ist extra ausgenommen im gesetzt.
Anders ist das aber im Zivilrechtlich, da kann der Urheber/Rechteinhaber trotzdem es nur privat ist eine Unterlassung und auch Schadenersatz fordern.

Starfrecht und zivilrecht sind zwei unterschiedliche Dinge
 
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@trekschaf

das habe ich auch im Beitrag #7 geschrieben. Dennoch sollte man hier keine falschen Tipps geben. Was man dann für sich entscheidet und macht, das bleibt einem selbst über lassen.
 
@BlubbsDE

Das war ja auch nicht als Tip gemeint sondern nur das es da mehr oder minder 2 Bereiche gibt die es zu beachten sind. Strafrecht und Zivilrecht.

Das die Privatkopie Strafrechtlich mehr oder minder zwar illegal ist aber nicht verfolgt wird. Das aber Zivilrechtlich da was ganz anderes ist.

Einmal ist es halt der Staat der zum Glück doch nicht alles macht was die Lobbysten wollen und zum einen die Contenindustrie.
 
Ja, aber praktisch wird das nie passieren. Ich frage mich auch, wie die dann klagen wollen. Auf Unterlassung, dass du die gleiche Kopie nicht noch einmal erstellst?? Der Schaden ist dann eine Kopie oder was? Oder Klagen die eher auf Nachlizenzierung? Das gäbe lustige Schlagzeilen, mit so etwas kann man nur an die Presse.

Im Vergleich sollte man mal sehen, wie Urheberrechtsverletzungen in Form von online Verbreitungen verfolgt werden. Die Staatsanwaltschaften haben schon darauf keinen Bock mehr. Wenn du wegen so etwas einen Auskunftsersuch stellst, wirst du ausgelacht. Gerade gab es auch noch einen Meldung, dass eine darauf spezialisierte Kanzlei pleite gegangen ist.
 
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Man bewegt sich in eine Grauzone, da man eigentlich keine geschützten Filme irgendwie aushebeln darf. Aber man darf Sicherheitskopien erstellen, dieses überschneitet sich eben.

Sollange du für dich PRIVAT ein Film so bearbeitest, dass du diesen auch auf deinen Tablet etc. sehen kannst und das Original bei dir Zuhause hast, solltest du keine Probleme bekommen.

Es gibt doch viele Filme, z.B. eine Blu-Ray, wo noch eine DVD dabei liegt, für das Tablet etc. sowas gibt es auch und da ist absolut nichts illegal.
 
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