Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Was ganz genau ist eine verbotene DVD-Kopie? Jegliche "Weiterverwendung"?
A
abulafia
Gast
Also, so im Nachhinein habe ich mir überlegt, was man mit so einem Thread eigentlich will. Eine Rechtsauskunft für etwas, das praktisch niemanden interessiert.
Da kann man ja gleich fragen, ob man mal 10 Minuten im Halteverbot stehen darf, während jemand im Auto wartet. Da kann man meiner Ansicht nach nichts diskutieren.
Da kann man ja gleich fragen, ob man mal 10 Minuten im Halteverbot stehen darf, während jemand im Auto wartet. Da kann man meiner Ansicht nach nichts diskutieren.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Pjack
Admiral
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 7.536
Man muss ja auch mal mit gesundem Menschenverstand ran gehen - gut ich weiß, das verträgt sich oft nicht mit deutschem Recht, aber bitte, was soll das?
Wenn ich einen Datenträger kaufe, erwerbe ich ja neben dem materiellen Gut das Recht (die Lizenz), den Inhalt des Datenträgers zu nutzen. Also im Falle eines Filmes das Recht, diesen Film privat anzusehen.
Jetzt erkläre mir mal einer, warum ich aus moralischer Sicht die DVD, die ich mir am Fernseher ansehen kann, nicht rippen darf, um sie auf meinem Handy ansehen zu können?
Ich habe das Recht doch schon erworben, den Film anzusehen.
Klar kann man jetzt dagegen halten, dass ich nicht das Recht habe, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Das ist ja auch richtig.
Aber: ich habe für mein Handy 36 Euro (!!!) Urheberrechtsabgabe bezahlt, eben weil es rein theoretisch möglich wäre, damit Software zu nutzen, für die ich keine Lizenz erworben habe. Und da soll ich allen Ernstes nicht einmal die Software nutzen dürfen, für die ich die Lizenz habe, wo die Daten aber leider auf dem falschen Datenträger liegen?
Ich will hier niemanden zu irgendwas anstiften oder so, aber denkt man drüber nach...
Wenn ich einen Datenträger kaufe, erwerbe ich ja neben dem materiellen Gut das Recht (die Lizenz), den Inhalt des Datenträgers zu nutzen. Also im Falle eines Filmes das Recht, diesen Film privat anzusehen.
Jetzt erkläre mir mal einer, warum ich aus moralischer Sicht die DVD, die ich mir am Fernseher ansehen kann, nicht rippen darf, um sie auf meinem Handy ansehen zu können?
Ich habe das Recht doch schon erworben, den Film anzusehen.
Klar kann man jetzt dagegen halten, dass ich nicht das Recht habe, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen. Das ist ja auch richtig.
Aber: ich habe für mein Handy 36 Euro (!!!) Urheberrechtsabgabe bezahlt, eben weil es rein theoretisch möglich wäre, damit Software zu nutzen, für die ich keine Lizenz erworben habe. Und da soll ich allen Ernstes nicht einmal die Software nutzen dürfen, für die ich die Lizenz habe, wo die Daten aber leider auf dem falschen Datenträger liegen?
Ich will hier niemanden zu irgendwas anstiften oder so, aber denkt man drüber nach...
J
jancb11
Gast
Stoooooop !! Wo sind wir denn jetzt gelandet??!! Bitte lest doch genau! Ich habe auch nie gesagt, dass ich mir Sorgen mache, wenn ich eine selbst aufgenommene DVD (TV-Aufnahme) aufs Handy schubse! Ferner bin ich kein bisschen interessiert zu erfahren, was ich grenzwertig noch machen darf, weil es wohl keiner merkt oder weil es grenzwertig o.k. sein könnte. Wenn es irgendwer doch herausbekommt und irgendein Abmahn-Anwalt Langeweile hat, sehe ich alt aus.
Also nochmal auf den Punkt:
- Welche Möglichkeiten (Programme) gibt es - so denn überhaupt -, Kauf-DVDs per gestreamter Datei auf Smartphone/Tablet zu bekommen?
Ihr macht mich ehrlich gesagt gerade ein bisschen wahnsinnig damit, dass viele in ihrer Sonntags-Nachmittags-Langeweile posten, dass man keinen Kopierschutz umgehen darf. Das ist so banal wie klar!
- Aber wie bekommt man heraus, ob das wirklich passiert oder nicht? Ich bin weder Informatiker, noch erhalte ich irgendein Quellcode-Fenster, um bit-für-bit zu lesen, was mein Rechner bzw. ein Programm gerade treibt. Ich kann also nur vertrauen, ... auf...? gute Frage ... Darauf, dass "seriös" downgeloadete Programme nicht mehr machen, als sie dürfen???
Oder muss ich sowieso davon ausgehen, dass bei jeder DVD, die Anfangs einen Kopierverbot-Trailer anzeigt, auch jedes qualitätsgemindertes Streamen per se verboten ist? (und jedes Programm, dass es dennoch macht, macht eben etwas falsch)
Also nochmal auf den Punkt:
- Welche Möglichkeiten (Programme) gibt es - so denn überhaupt -, Kauf-DVDs per gestreamter Datei auf Smartphone/Tablet zu bekommen?
Ihr macht mich ehrlich gesagt gerade ein bisschen wahnsinnig damit, dass viele in ihrer Sonntags-Nachmittags-Langeweile posten, dass man keinen Kopierschutz umgehen darf. Das ist so banal wie klar!
- Aber wie bekommt man heraus, ob das wirklich passiert oder nicht? Ich bin weder Informatiker, noch erhalte ich irgendein Quellcode-Fenster, um bit-für-bit zu lesen, was mein Rechner bzw. ein Programm gerade treibt. Ich kann also nur vertrauen, ... auf...? gute Frage ... Darauf, dass "seriös" downgeloadete Programme nicht mehr machen, als sie dürfen???
Oder muss ich sowieso davon ausgehen, dass bei jeder DVD, die Anfangs einen Kopierverbot-Trailer anzeigt, auch jedes qualitätsgemindertes Streamen per se verboten ist? (und jedes Programm, dass es dennoch macht, macht eben etwas falsch)
A
abulafia
Gast
Gestreamte Datei? Das ist technisch etwas durcheinander. Auf der DVD sind (mehr oder weniger) VOB Dateien. Normalerweise ript man die, und codiert die dann um, z.B. in eine mkv oder mp4, die du dann aufs Handy oder auf die SD-Karte kopierst. Alternativ kann man auch die VOBs auf der DVD direkt umcodieren. Dazu gibt's massig Tutorials.
Alternativ kann man auch die VOBs beibehalten und direkt ansehen. Oder du machst ein ISO und mountest es. Ich weiß aber nicht, was für Player dein Handy hat bzw. welche es gibt. Im allgemeinen ist mp4 für Handys zu empfehlen. Außerdem kannst du beim umcodieren gleich die Auflösung fürs Handy anpassen. Dazu haben die Converter meistens passende Presets.
Streamen ist was anderes.
Du musst den Kopierschutz in jedem Fall umgehen, da sonst nur DVD-Player (oder Software wie PowerDVD etc.) die DVD abspielen können.
Die Legalitäts-diskussion ist im Prinzip ausgeschöpft.
Alternativ kann man auch die VOBs beibehalten und direkt ansehen. Oder du machst ein ISO und mountest es. Ich weiß aber nicht, was für Player dein Handy hat bzw. welche es gibt. Im allgemeinen ist mp4 für Handys zu empfehlen. Außerdem kannst du beim umcodieren gleich die Auflösung fürs Handy anpassen. Dazu haben die Converter meistens passende Presets.
Streamen ist was anderes.
Du musst den Kopierschutz in jedem Fall umgehen, da sonst nur DVD-Player (oder Software wie PowerDVD etc.) die DVD abspielen können.
Die Legalitäts-diskussion ist im Prinzip ausgeschöpft.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
J
jancb11
Gast
ja! Nachdem die Frage bzw. Diskussion hier etwas wildwucherte, hatte ich mich eben recht flappsig ausgedrückt. Ich meinte streamen im Sinne von "strömen, fließen", was es ursprügnlich auch heißt. Der DVD-Film soll aufs Smartphone strömen. Dass das - je nach verwendeten Programm(en) - die von dir genannten Schritte sind, ist schon klar. Meine Frage beantwortet das aber auch nicht wirkich ganz
Egal, ob ich rippe, streame, lese, konvertiere, - oder was auch immer: Ich gehe einfach davon aus, dass ein aktuell heruntergeladenes Programm nur das macht, was es darf? Warum "lesen", rippen, konvertieren die anscheinend auch "kopiergeschütze" DVDs?
Egal, ob ich rippe, streame, lese, konvertiere, - oder was auch immer: Ich gehe einfach davon aus, dass ein aktuell heruntergeladenes Programm nur das macht, was es darf? Warum "lesen", rippen, konvertieren die anscheinend auch "kopiergeschütze" DVDs?
Hardkorn
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 2.868
jancb11 schrieb:Also nochmal auf den Punkt:
- Welche Möglichkeiten (Programme) gibt es - so denn überhaupt -, Kauf-DVDs per gestreamter Datei auf Smartphone/Tablet zu bekommen?
http://www.youtube.com/watch?v=44txA3F0i2Q
A
abulafia
Gast
Achso, du willst technisch wissen, an welcher Stelle welches Tool den Kopierschutz aushebelt?
Es gibt eine Reihe von lizenzierten Decodern, die in DVD-Playern und DVD-Player-Software zum Einsatz kommen und die einen offiziellen Geräte-Schlüssel besitzen. Diese Software darf nur bestimmte Operationen mit dem decodierten Material ermöglichen. Weiterverarbeiten und abspeichern gehört eigentlich nicht dazu. Deshalb kommst du mit offizieller Software nicht unbedingt weiter.
Warum das mit VLC funktioniert irritiert mich gerade etwas. Normalerweise wird eine Screen- oder Audio-Capture Software eines Dritten verwendet, um vermeintlich legal zu bleiben. Diese Aufzeichnung verstößt immer noch gegen die Nutzungsbedingungen und das Urheberrecht. Auch in diesem Fall macht man sich lediglich eine Ausnahme für Privatverwendung zu Nutze.
http://de.wikipedia.org/wiki/Content_Scramble_System
Es gibt eine Reihe von lizenzierten Decodern, die in DVD-Playern und DVD-Player-Software zum Einsatz kommen und die einen offiziellen Geräte-Schlüssel besitzen. Diese Software darf nur bestimmte Operationen mit dem decodierten Material ermöglichen. Weiterverarbeiten und abspeichern gehört eigentlich nicht dazu. Deshalb kommst du mit offizieller Software nicht unbedingt weiter.
Warum das mit VLC funktioniert irritiert mich gerade etwas. Normalerweise wird eine Screen- oder Audio-Capture Software eines Dritten verwendet, um vermeintlich legal zu bleiben. Diese Aufzeichnung verstößt immer noch gegen die Nutzungsbedingungen und das Urheberrecht. Auch in diesem Fall macht man sich lediglich eine Ausnahme für Privatverwendung zu Nutze.
http://de.wikipedia.org/wiki/Content_Scramble_System
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
VLC funktioniert, weil die ihre eigene Bib verwenden. http://www.videolan.org/developers/libdvdcss.html
Und wenn man sich deren Quellcode anschaut, dann tauchen da die ganzen Knackalgorithmen für CSS auf.
Also ist der VLC eigentlich illegal, aber das interessiert niemanden.
Wie du deine DVD nachher kopierst ist völlig egal, weil nie jemand außer dir weiß, dass du den Kopierschutz umgangen hast (der noch nicht einmal wirksam ist).
Rein rechtlich ist's Grauzone, da Sicherungskopie<->Urheberrecht dort ein Wiederspruch darstellen.
Und wenn man sich deren Quellcode anschaut, dann tauchen da die ganzen Knackalgorithmen für CSS auf.
Also ist der VLC eigentlich illegal, aber das interessiert niemanden.
Wie du deine DVD nachher kopierst ist völlig egal, weil nie jemand außer dir weiß, dass du den Kopierschutz umgangen hast (der noch nicht einmal wirksam ist).
Rein rechtlich ist's Grauzone, da Sicherungskopie<->Urheberrecht dort ein Wiederspruch darstellen.
A
abulafia
Gast
In dem Fall solltest du VLC nicht benutzen, da damit selbst die einfache Wiedergabe einer CSS geschützten DVD eine Rechtsverletzung darstellen könnte.
J
jancb11
Gast
abulafia schrieb:Achso, du willst technisch wissen, an welcher Stelle welches Tool den Kopierschutz aushebelt?
http://de.wikipedia.org/wiki/Content_Scramble_System
Nein! Selbsverständlich nicht ! Ich will das nicht wissen im Sinne von: Nach was muss ich denn geheim suchen, um doch.... .
Ich verzweifel gerade an dieser pauschalen Floskel, dass man alles darf, was keinen Kopierschutz umgeht. Wenn ich von nichts ne Ahnung hätte und noch ein Programm von 2003 hätte und naiv nutze, würde das womöglich laufen, den Kopierschutz knacken, und ich wüsste/merkte es gar nicht.
Ich möchte nichts illegales machen aber das legale ausreizen. Und da nutzt es mir nichts, wenn die ganze Welt pauschal sagt, man darf "kopieren", solange es keine Kopierschutz umgeht. Irgendwie muss man das ja auch defintiv wissen, was ein aktuelles Programm gerade treibt.
Nur darauf verlassen, dass es als "legal" zum Download angeboten wird, ist im Zweifelsfall wohl auch sein sicherer Schutz. Denn den Kopierschutz umgangen (so es mehr kann als es darf) hätte ich !
Zuletzt bearbeitet:
A
abulafia
Gast
Nein, man darf eigentlich gar nichts kopieren, egal um welches Medium es sich handelt. Daran sind schon Minister gescheitert
Für den Kopierschutz gibt es nur eine ergänzende Regelung, deshalb sticht das etwas heraus.
Der Gesetzgeber hat aber Ausnahmen für privaten und wissenschaftlichen Gebrauch festgelegt, die die Rechte der Urheber sinnvoll beschränken und die Nutzbarkeit im privaten Raum mit Augenmaß erlauben. Es ist komplexer, als ich das hier abbilden kann, aber es ist schon am Gesetzestext erkennbar, dass der Gesetzgeber private Vervielfältigung nicht verfolgen will. Die Grenze liegt zum Beispiel bei gewerblicher (Verkauf oder größere Mengen) oder öffentlich zugänglicher (Internet-Upload, Aufführung) Verwendung.
Für den Kopierschutz gibt es nur eine ergänzende Regelung, deshalb sticht das etwas heraus.
Der Gesetzgeber hat aber Ausnahmen für privaten und wissenschaftlichen Gebrauch festgelegt, die die Rechte der Urheber sinnvoll beschränken und die Nutzbarkeit im privaten Raum mit Augenmaß erlauben. Es ist komplexer, als ich das hier abbilden kann, aber es ist schon am Gesetzestext erkennbar, dass der Gesetzgeber private Vervielfältigung nicht verfolgen will. Die Grenze liegt zum Beispiel bei gewerblicher (Verkauf oder größere Mengen) oder öffentlich zugänglicher (Internet-Upload, Aufführung) Verwendung.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hattest ja weiter oben gefragt, wie man rausbekommt, ob bei Kauf-DVDs ein Kopierschutz drauf ist. Das steht in der Regel entweder auf der DVD selber, oder auf der Hülle hinten ("Diese DVD ist durch technische Maßnahmen kopiergeschützt")
Es gibt wirklich Kauf-DVDs, die nicht kopiergeschützt sind. Gut, sind wenige.
Wie du rausbekommst, ob ein Programm einen Kopierschutz umgehen kann, da wird dir wohl nix anders übrig bleiben als dich über das Programm zu informieren. Aber sobald du weißt, dass eine DVD kopiergeschützt ist, kannst du sie nicht legal kopieren.
Wie hier schon mehrfach angesprochen, ist das ein schwieriges Thema.
Es gibt wirklich Kauf-DVDs, die nicht kopiergeschützt sind. Gut, sind wenige.
Wie du rausbekommst, ob ein Programm einen Kopierschutz umgehen kann, da wird dir wohl nix anders übrig bleiben als dich über das Programm zu informieren. Aber sobald du weißt, dass eine DVD kopiergeschützt ist, kannst du sie nicht legal kopieren.
Wie hier schon mehrfach angesprochen, ist das ein schwieriges Thema.
J
jancb11
Gast
ja, schwieriges Thema. Und wir drehen uns im Kreis. Und fast alles ist gesagt. Oder doch nicht?!
Wenn alles so einfach wäre, dann dürfte es kein Programm geben, das man zB bei Chip als "erlaubte Leichtvariante" des Programms downloaden kann und das wohl von einer gekauften "kopiergeschützen" DVD brav den Film liest und weiterverarbeitet. Da bin ich wieder bei meinen drei Möglichkeiten
1) Das Gerücht, dass das Programm das kann, ist falsch (mag ich aber fast ausschließen, dass das falsch ist)
2) Der Kopierschutz mancher Kauf-DVDs bezieht sich nur auf Eins-zu-eins-Geklone, lässt aber datenreduzierte Weiterverarbeitung zu (kann ich mir aber weder als technisch so leicht trennbar vorstellen, auch nicht, dass die DVD-Industrie das freiwillig zulässt. )
3) Chip sowie das Programm selbst stellt eine Info in den Vordergrund, die nur Alibi-Funktion hat. In Wahrheit kann das Programm mehr, versehentlich, absichtlich egal. Halte ich fast wieder für die wahrscheinlichste Variante.
wenn man alles Gesagte hier zusammenfasst, dann "verstehe" ich gerade ungefähr soviel wie: Ganz genau genommen erlaubt ist eigentlich gar nichts. Eine "digitale DVD-Weiterverarbeitung" für den privaten Gebrauch wird aber nicht verfolgt.
Offiziell darf das kein Programm können. Faktisch mag das eine oder andere Programm diese privaten Grauzonen doch befriedigen. Letztendlich umgehe ich aber damit stets einen Kopierschutz und würde etwas Verbotenes machen, was lediglich nicht verfolgt wird. Richtig ??? Was ist denn das dann für ein bekloppter Status quo für einen Rechtstaat? Ein Programm, das mir klar sagt: Mach ich, weil darf ich - Mach ich nicht, weil darf ich nicht wäre mir da viel lieber !
Wenn alles so einfach wäre, dann dürfte es kein Programm geben, das man zB bei Chip als "erlaubte Leichtvariante" des Programms downloaden kann und das wohl von einer gekauften "kopiergeschützen" DVD brav den Film liest und weiterverarbeitet. Da bin ich wieder bei meinen drei Möglichkeiten
1) Das Gerücht, dass das Programm das kann, ist falsch (mag ich aber fast ausschließen, dass das falsch ist)
2) Der Kopierschutz mancher Kauf-DVDs bezieht sich nur auf Eins-zu-eins-Geklone, lässt aber datenreduzierte Weiterverarbeitung zu (kann ich mir aber weder als technisch so leicht trennbar vorstellen, auch nicht, dass die DVD-Industrie das freiwillig zulässt. )
3) Chip sowie das Programm selbst stellt eine Info in den Vordergrund, die nur Alibi-Funktion hat. In Wahrheit kann das Programm mehr, versehentlich, absichtlich egal. Halte ich fast wieder für die wahrscheinlichste Variante.
wenn man alles Gesagte hier zusammenfasst, dann "verstehe" ich gerade ungefähr soviel wie: Ganz genau genommen erlaubt ist eigentlich gar nichts. Eine "digitale DVD-Weiterverarbeitung" für den privaten Gebrauch wird aber nicht verfolgt.
Offiziell darf das kein Programm können. Faktisch mag das eine oder andere Programm diese privaten Grauzonen doch befriedigen. Letztendlich umgehe ich aber damit stets einen Kopierschutz und würde etwas Verbotenes machen, was lediglich nicht verfolgt wird. Richtig ??? Was ist denn das dann für ein bekloppter Status quo für einen Rechtstaat? Ein Programm, das mir klar sagt: Mach ich, weil darf ich - Mach ich nicht, weil darf ich nicht wäre mir da viel lieber !
A
abulafia
Gast
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts
Es ist unter genannten Bedingungen straffrei. Ist alles ziemlich eindeutig, und praktisch juckt es keine Sau.
Du hast das Original gekauft, und mehr erwartet auch keiner.
Was meinst du denn mit Weiterverwendung? Du willst den Film nur selber auf dem Handy ansehen, oder habe ich das falsch verstanden und du willst ihn allen Leuten im Zug verspielen oder Szenen in deinen eigenen Film einbauen oder was?
Ich frage mich auch, ob es erlaubt ist das original im Zug anzusehen, wenn andere Fahrgäste den Ton hören können oder sogar das Bild sehen könnten. Dann darfst auch die originale DVD wahrscheinlich nicht im Zug anschauen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts
Es ist unter genannten Bedingungen straffrei. Ist alles ziemlich eindeutig, und praktisch juckt es keine Sau.
Du hast das Original gekauft, und mehr erwartet auch keiner.
Was meinst du denn mit Weiterverwendung? Du willst den Film nur selber auf dem Handy ansehen, oder habe ich das falsch verstanden und du willst ihn allen Leuten im Zug verspielen oder Szenen in deinen eigenen Film einbauen oder was?
Ich frage mich auch, ob es erlaubt ist das original im Zug anzusehen, wenn andere Fahrgäste den Ton hören können oder sogar das Bild sehen könnten. Dann darfst auch die originale DVD wahrscheinlich nicht im Zug anschauen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
J
jancb11
Gast
entschuldige, aber da ich keine unverstandene Handlungsmaxime vergekaut bekommen sondern es wirklich verstehen möchte, wird mein Brett vorm Kopf gerade nur immer größer.abulafia schrieb:http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
.... und praktisch juckt es keine Sau. Du hast das Original gekauft, und mehr erwartet auch keiner.
Es gab doch vor, weiß nicht, einigen Jahren etliche Unruhe und berechtige Aufregung im Blätterwald (PC-Magazine), weil alles am nicht zu umgehenden Kopierschutz festgemacht wurde. Auch die eigentlich legitimen Privat"kopien". Das ist also eigentlich immer noch so?! Und praktisch wird es dennoch weder Kläger noch Richter geben, weil man im Endergbenis nur das tut, was total erlaubt ist?! Was ist denn das für ein "Schwach-sinn"?! Entweder ist etwas verboten oder erlaubt,. Und hier ist also das Verbotene erlaubt, weil das Ergebnis des Verbotenen nicht verboten sondern erlaubt ist ???!
Ich hoffe, das mit dem Zug und der orginial-DVD war mit einem gewissem Unernst gemeint. Da mache ich mir nun wirklich keine Gedanken. Dann müsste ich zu Hause auch immer die Rollos schließen, weil die Raubkopierbranche Kameradrohnen mit Laser-Richtmikrophonen vor meinem Wohnzimmerfenster kreisen lassen könnte. Es ist ja immer von Vorführen und nicht von Abspielen die Rede. Ich spiele im Zug ab. Ich führe nicht vor.
A
abulafia
Gast
Nein, das ist mein Ernst. Das Problem besteht tatsächlich.
http://www.vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf
Eine Geschichte zu GEMA Kontrolle in der Bahn:
http://www.miracee.org/2012/11/22/oeffentliche-filmauffuehrung-bahn-15235312/
Mittlerweile glaube ich, dass es besser ist, Raubkopien nicht in der Bahn anzusehen.
Ist Handyklingeln öffentliche Aufführung (USA)?:
http://winfuture.de/news,50714.html
Wie gesagt, und das ist der wichtigste Punkt: Alles, was nicht 100% privat und für dich allein stattfindet, ist urheberrechtlich problematisch, et vice versa.
Quelle: GemaZur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
Quelle:Das auf dieser Videokassette enthaltene Programm ist urheberrechtlich geschützt und darf nur privat und zu Hause vorgeführt werden.
http://www.vdfkino.de/verwertung/Merkblatt-Verwertung.pdf
Eine Geschichte zu GEMA Kontrolle in der Bahn:
http://www.miracee.org/2012/11/22/oeffentliche-filmauffuehrung-bahn-15235312/
Mittlerweile glaube ich, dass es besser ist, Raubkopien nicht in der Bahn anzusehen.
Ist Handyklingeln öffentliche Aufführung (USA)?:
http://winfuture.de/news,50714.html
Wie gesagt, und das ist der wichtigste Punkt: Alles, was nicht 100% privat und für dich allein stattfindet, ist urheberrechtlich problematisch, et vice versa.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
J
jancb11
Gast
Oh, schon verrückt. Allerdings mache ich mir immer noch mehr Sorgen um das versehentliche Umgehen eines Kopierschutzes, weil ein Programm mehr macht und kann, als es angeblich kann und darft. Und mir wird das dann nicht mitgeteilt - aber womöglich dem Rest der Welt, weil mein PC womöglich insgeheim sonstwas für Daten und Infos sendet.
Sind die "Bahngeschichten" nur "Erlebniserzählungen" oder wurde das schon irgendwo zu Ende vor Gericht durchgehalten? Dass die Gema das restriktiv sieht, muss nicht verwundern. Dass Gema-Kontrolleure ein sehr "eigenes" Auftreten haben mögen, mal sehr vorsichtig ausgedrückt, muss auch nicht verwundern. Was die später offiziell anstoßen und welchen Ärger die Gema einem hinterher zu Recht oder auch zu Unrecht macht, ist die eine Frage. In dem Moment selbst sind sie aber keine Polizei und haben erst einmal kaum besondere Rechte. "Hier sind meine Daten, geben Sie mir Ihre. Mein Anwalt wird sich mit Ihnen in bzw der Gema in Verbindung setzen, auf Wiedersehen!" Vielmehr dürfte in dem Moment doch eigentlich nicht zu sagen sein ?! (sofern man sich selbst nicht auf ein Streitgespräch einlässt.
Wenn angegeben ist, dass ein Programm urheberrechtlich geschützt ist und nur privat und zu Hause vorgeführt werden darf, ist auf den ersten Blick alles klar. Ist aber wirklich geklärt, ob diese Info Bestand hat? Nur privat, keine Frage! Aber nur zu Hause????! Darf das vorgeschrieben werden, ohne dass es ein Gericht einkassieren würde?!
Und was würde vor Gericht wirklich eine öffentliche Aufführung? Die bloße Tatsache, dass andere zuschauen könnten? Oder müssen Sie es tun? Wenn ich jegliches potentielles öffentliches Zuschauen prophylaktisch und aktiv verhindern müsste, dann müsste ich ja wirklich auch zu Hause dier Rollos runterziehen, weil fremde Kinder von der Straße oder der Nachbar vom Hinterhof durchs Fenster zuguckt.
In dem einen Link heißt es doch (aufs Handyklingeln bezogen) auch so schön: "Das Handyklingeln sei in diesem Fall ebenso wie eine private Nutzung einzustufen, wie das Hören von Musik mit einem tragbaren Player, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitten auch von in der Nähe befindlichen Dritten vernommen werden kann. "
(( In dem Zusammenhang fällt mir etwas ganz anderes ein: Ich habe zumindest wissentlich und absichtlich noch nie einen Film verboten kopiert sondern über die Jahre eine "Schweinegeld" dafür hingelegt, die eine oder andere Sache auf DVD zu kaufen. Mich macht es daher wahnsinnig, dass ich mit jeder neu eingelegten DVD erstmal unter Pauschalverdacht genommen werde und Mal für Mal neu aufgeklärt werden muss, nicht kopieren zu dürfen. Zusammen mit dem Dolby und dem Jugendschutzhinweis ist eine DVD nur deutlich "zeitraubender" zu starten, als es einst mein Videorecorder konnte. Macht die DVD-Industrie da eigentlich etwas, was ihr bloß noch niemand abgewöhnen wollte und konnte? Oder ist diese "Unter-Generalverdachtstellung" wirklich durch und durch rechtens? ))
Sind die "Bahngeschichten" nur "Erlebniserzählungen" oder wurde das schon irgendwo zu Ende vor Gericht durchgehalten? Dass die Gema das restriktiv sieht, muss nicht verwundern. Dass Gema-Kontrolleure ein sehr "eigenes" Auftreten haben mögen, mal sehr vorsichtig ausgedrückt, muss auch nicht verwundern. Was die später offiziell anstoßen und welchen Ärger die Gema einem hinterher zu Recht oder auch zu Unrecht macht, ist die eine Frage. In dem Moment selbst sind sie aber keine Polizei und haben erst einmal kaum besondere Rechte. "Hier sind meine Daten, geben Sie mir Ihre. Mein Anwalt wird sich mit Ihnen in bzw der Gema in Verbindung setzen, auf Wiedersehen!" Vielmehr dürfte in dem Moment doch eigentlich nicht zu sagen sein ?! (sofern man sich selbst nicht auf ein Streitgespräch einlässt.
Wenn angegeben ist, dass ein Programm urheberrechtlich geschützt ist und nur privat und zu Hause vorgeführt werden darf, ist auf den ersten Blick alles klar. Ist aber wirklich geklärt, ob diese Info Bestand hat? Nur privat, keine Frage! Aber nur zu Hause????! Darf das vorgeschrieben werden, ohne dass es ein Gericht einkassieren würde?!
Und was würde vor Gericht wirklich eine öffentliche Aufführung? Die bloße Tatsache, dass andere zuschauen könnten? Oder müssen Sie es tun? Wenn ich jegliches potentielles öffentliches Zuschauen prophylaktisch und aktiv verhindern müsste, dann müsste ich ja wirklich auch zu Hause dier Rollos runterziehen, weil fremde Kinder von der Straße oder der Nachbar vom Hinterhof durchs Fenster zuguckt.
In dem einen Link heißt es doch (aufs Handyklingeln bezogen) auch so schön: "Das Handyklingeln sei in diesem Fall ebenso wie eine private Nutzung einzustufen, wie das Hören von Musik mit einem tragbaren Player, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitten auch von in der Nähe befindlichen Dritten vernommen werden kann. "
(( In dem Zusammenhang fällt mir etwas ganz anderes ein: Ich habe zumindest wissentlich und absichtlich noch nie einen Film verboten kopiert sondern über die Jahre eine "Schweinegeld" dafür hingelegt, die eine oder andere Sache auf DVD zu kaufen. Mich macht es daher wahnsinnig, dass ich mit jeder neu eingelegten DVD erstmal unter Pauschalverdacht genommen werde und Mal für Mal neu aufgeklärt werden muss, nicht kopieren zu dürfen. Zusammen mit dem Dolby und dem Jugendschutzhinweis ist eine DVD nur deutlich "zeitraubender" zu starten, als es einst mein Videorecorder konnte. Macht die DVD-Industrie da eigentlich etwas, was ihr bloß noch niemand abgewöhnen wollte und konnte? Oder ist diese "Unter-Generalverdachtstellung" wirklich durch und durch rechtens? ))
Hardkorn
Commander
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 2.868
Du machst dir viel zu viele Gedanken darüber.
Haben dir die Beiträge von abulafia irgendwie zu viel Paranoia eingeflößt?
Ich habe dir schon eine Möglichkeit aufgezeigt wie Du deine DVDs auf den PC überträgst ohne den Kopierschutz zu ''knacken''.
Und aus versehen kann man bestimmt keinen Kopierschutz umgehen, den alle Programme die das können sind bekannt wenn man Google fragt.
Haben dir die Beiträge von abulafia irgendwie zu viel Paranoia eingeflößt?
Ich habe dir schon eine Möglichkeit aufgezeigt wie Du deine DVDs auf den PC überträgst ohne den Kopierschutz zu ''knacken''.
Und aus versehen kann man bestimmt keinen Kopierschutz umgehen, den alle Programme die das können sind bekannt wenn man Google fragt.
J
jancb11
Gast
Machnmal steigen mir wirklich schlagartig die "???" in den Augen, wenn ich hier Antworten lese. Das mögen zwar an der Zahl einige Worte gewesen sein. Aber eigentlich hatte ich doch nur hinterfragt, ob die Gema-Vorstellungen bis vor Gericht Bestand hätten. Wie man mir da von abulafia eingeflößte Paranoia unterstellen kann, ist mir "ein klein wenig" rätselhaft.
Ich will jetzt nicht zum dritten Mal ausfürhlich wiederholen, dass offensichtlich Programme im Einzelfall mehr machen als sie womöglich ganz genau genommen dürfen
"Die folgende Funktion zum Lesen/Rippen steht zur Verfügung, um für den privaten Gebrauch legitime Sicherungen zu erstellen. Ob die rechtliche Auslegung dahin geht, das verbotenerweise ein Kopierschutz umgangen wird, ist nicht geklärt. Wenn Sie auf "Fortfahren" klicken erklären Sie sich damit einverstanden, alleine die Verantwortung für alle weiteren Schritte zu übernehmen und die Firma xy nicht haftbar machen zu können."
Anscheindend spucken deine Programme wohl solche Warnmeldungen aus?! Du kannst das ja auf deine Art gerne kopieren. ich ganz bestimmt nicht.
Ich will jetzt nicht zum dritten Mal ausfürhlich wiederholen, dass offensichtlich Programme im Einzelfall mehr machen als sie womöglich ganz genau genommen dürfen
"Die folgende Funktion zum Lesen/Rippen steht zur Verfügung, um für den privaten Gebrauch legitime Sicherungen zu erstellen. Ob die rechtliche Auslegung dahin geht, das verbotenerweise ein Kopierschutz umgangen wird, ist nicht geklärt. Wenn Sie auf "Fortfahren" klicken erklären Sie sich damit einverstanden, alleine die Verantwortung für alle weiteren Schritte zu übernehmen und die Firma xy nicht haftbar machen zu können."
Anscheindend spucken deine Programme wohl solche Warnmeldungen aus?! Du kannst das ja auf deine Art gerne kopieren. ich ganz bestimmt nicht.