User007
Vice Admiral
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So, nun doch nochmal hier, weil ich erwähnt wurde. 🤷♂️
@cyberpirate:
Ähm, zwischen angebracht und verpflichtend seh' ich allerdings durchaus schon noch 'nen Unterschied!
@cyberpirate:
Ähm, zwischen angebracht und verpflichtend seh' ich allerdings durchaus schon noch 'nen Unterschied!
Ja, sicherlich besteht auch die Möglichkeit Angaben zu schwärzen, aber die Frage wär' ja, worauf es kleinanzeigen bei dem "verlangten Originalitätsnachweis" ankommt und als relevante Angabe(n) zum Zulassen des Angebots deklariert.
Grundsätzlich ist aber eben auch von Seiten der AGB von kleinanzeigen nichts mit Verpflichtung ein Angebot mit Bildern auszustatten genannt - insofern halten die sich hier nicht an ihre eigenen AGB.
Man hat da natürlich nicht wirklich eine Handhabe gegen, weil die selbstverständlich "Hausrecht" haben, allerdings wäre das dann für mich ein Disqualifizierungsgrund für weitere Geschäftsbeziehungen - letztlich muß das aber halt jeder für sich selbst entscheiden.
Btw.:
In der zweiten Zitierung hat sich ein Fehler eingeschlichen - dieser Text
stammt nicht von mir, sondern aus dem Eingangsbeitrag des TE.
Grundsätzlich ist aber eben auch von Seiten der AGB von kleinanzeigen nichts mit Verpflichtung ein Angebot mit Bildern auszustatten genannt - insofern halten die sich hier nicht an ihre eigenen AGB.
Man hat da natürlich nicht wirklich eine Handhabe gegen, weil die selbstverständlich "Hausrecht" haben, allerdings wäre das dann für mich ein Disqualifizierungsgrund für weitere Geschäftsbeziehungen - letztlich muß das aber halt jeder für sich selbst entscheiden.
Btw.:
In der zweiten Zitierung hat sich ein Fehler eingeschlichen - dieser Text
stammt nicht von mir, sondern aus dem Eingangsbeitrag des TE.