Web-Abzocke - Musterbrief in ordnung?

JetStre4m

Lieutenant
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Nov. 2007
Beiträge
578
Hallo zusammen,
mein Vater ist beim Download irgendeiner Software in eine "ABO-Falle" getappt.
Es stellt sich nun die Frage, ob der Betrag(96€) wirklich gezahlt werden muss.
Dazu gab es in einer älteren c't mal einen Artikel, ich weiß allerdings nicht ob der noch aktuell ist. Ich habe daraus mal einen Musterbrief abgetippt:
Code:
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom  [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am  [Datum] auf [Internetseite] angemeldet
 haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch ihr Schreiben aufgeklärt. 
Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen 
Vertragsabschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich 
eine kostenlose Nutzung gewollt war und nicht eine kostenpflichtige.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355ff. BGB Gebrauch. Da eine den 
gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf 
auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.


Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten. Von Weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ist das so korrekt/noch aktuell oder sollte der Preis lieber schlicht und einfach gezahlt werden? Hat Jemand erfahrungen damit?
mfg,tXX
Edit:
Ich hab noch das wichtigste aus der Mail rausgeschrieben:
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum 09.03.2010 auf das nachfolgende Konto:


-----


Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht innerhalb der Frist überweisen, entstehen Ihnen zusätzliche Mahnkosten.

Weitere Informationen zur Rechnung:
Sie haben sich auf der Seite http://www.top-of-software.de/48/ angemeldet und erhalten dafür ein Jahr Zugang zu den
Inhalten. Bei Ihrer Anmeldung haben Sie das komplette Anmeldeformular mit Ihrem Namen, Anschrift, Geburtsdatum
und E-Mailadresse ausgefüllt. Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung und das Widerrufsrecht zur
Kenntnis genommen. Da seit Ihrer Anmeldung mehr als 14 Tage verstrichen sind, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr
zu.

Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums xx.xx.xxxx falsche Angaben gemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt
vor.

Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.
Ihr IP-Adresse xx.xxx.xx.xxx haben wir bei der Anmeldung (genauer Zeitpunkt: xx.xx.xx – xx.xxMEZ)
gespeichert. Es ist dadurch möglich über den verwendeten Provider xxxxx den Verursacher
der Anmeldung zu ermitteln.
Unsere AGB können Sie auf der Seite www.top-of-software.de noch einmal nach lesen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular auf der Seite
www.kontakt-anfrage.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Antassia GmbH
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist inhaltlich okay, aber leider an der Realität gescheitert - solche Briefe jucken diese Leute nämlich gar nicht, wahrscheinlich werden die noch nicht mal gelesen. Insofern reicht Füße still halten auch aus. Du wirst so oder so weiter belästigt.
 
Ja, allerdings mache ich damit ausdrücklich von meinem Widerrufsrecht gebrauch - den spätestens durch erhalt der "Rechnung" beginnt doch die Frist, oder nicht?
 
Es kommt auf die Sachlage an.
Bei so einer Aktion wie hier, wo man wirklich etwas runtergeladen hat, da sollte man auf keinen Fall abwarten.
Der Musterbrief ist so auch in Ordnung, vielleicht kann man ihn noch mit ein paar spezifischen Informationen anreichern (zum Beispiel warum man auf der Seite keine Preisinfos gesehen hat und so weiter).

Wenn man einen Betrugsbrief in den Briefkasten bekommt, wo die GEZ einen zu einer Nachzahlung auffordert aber die Bankverbindung von einem Betrüger angegeben ist, dann kann man es ignorieren.

Bei dieser Situation würde ich aber energisch wiedersprechen.
Hatte ich auch schonmal. Nach dem ersten Widerspruch kam eine Mahnung und die Erklärung, dass mein "Einspruch abgelehnt" sei. Daraufhin nochmal geschrieben und angekündigt das nächste Schreiben an den Anwalt zu geben wenn nicht A) Substanz hinter die Forderungen kommt oder B) auf mein Schreiben eingegangen wird.
Dann war Sendepause.

Grüße vom:
Jokener
 
Du kannst nur einen Vertrag widerrufen, der wirksam geschlossen wurde. Das ist vorliegend wohl sehr zweifelhaft. Du hast schon recht, an sich bist du damit auf der sicheren Seite. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, in dem diese Abzocker tatsächlich ihre sogenannten Forderungen zivilrechtlicht verfolgt haben, das kostet schlicht zu viel. Allein der gerichtliche Mahnbescheid schlägt mit 25€ zu Buche, die man erst mal auslegen muss. Bei den tausenden Mahnungen die die im Monat verschicken, würde sich das schneller zum Verlustgeschäft wandeln als Edmund Stoiber mit dem Transrapid zum Flughafen Franz Josef Strauß braucht.

Wenn du ein ruhiges Gefühl haben möchtest, schick den Kram nachweisbar ab. Aber erwarte nicht, dass sich dadurch etwas ändert ;)
 
meine Wissens gibt es auch Musterbriefe bei der Verbraucherzentrale.Hatten auch mal Probleme obwohl wir nichts gemacht hatten.Ging zur Verbraucherzentrale .Kostete damals 10 Euro und gut wars
 
kam die rechnung per email?
wenn ja , ist sie halt nie angekommen

am besten dazu mal die verbraucherzentrale befragen, die kennen sich damit zur genüge aus
 
Ja das ist denen aber gelinde gesagt egal die Mahnen weiter. :)

Einfach "tot" stellen und warten bis der Brief vom Mahngericht kommt und der Summe im ganzen wiedrsprechen.
 
schreiben würde ich es auf jeden fall, aber füße still halten würde ich auch machen!
hatte das gleiche mal bei ner anderen seite, hab nachher mit nem anwalt gedroht, seitdem hab ich nix mehr von denen gehört (10 Monate her)
LG
 
damn80 schrieb:
kam die rechnung per email?
wenn ja , ist sie halt nie angekommen
Das ist gefährlicher Irrglaube!
 
Was sollen sie schon tun?
Mahnbescheid schicken? Wird widersprochen...
Prozess? *ggggg* Verlieren die haushoch und das wissen die genau!

Also, Wisch in die Tonne und gut is... alles darüber hinaus wäre vergebene Liebesmüh'.

Die setzen halt auf Einschüchterungstaktik, wenn nur ein paar Deppen bezahlen haben sie schon dicke Plus gemacht...
 
Okay, nochmal zur Sicherheit: Ist es "sicher" nicht zu bezahlen, oder könnte dann wirklich eine Strafanzeige erstattet werden? Kennt jemand vielleicht die Seite?
 
Nicht zahlen!
Das ist eine unseriöse Briefkastenfirma die mit Bauernfängerei ihr Geld verdient. Die Email zeigt es ja sehr schön das die Firma damit rechnet das sich der übers Ohr gehauene Kunde aus dem Vertrag rauswinden möchte:

- sofort zahlen, sonst Mahngebühr
- Widerrufsrecht gibt es angeblich nicht
- Drohung mit Anzeige wegen Betrugs falls falsches Geburtsdatum

Euer nächster Schritt sollte das Kontaktieren einer nahegelegenen Verbraucherschutzzentrale sein. Dort den weiteren Verlauf absprechen und vor allem:

NICHT ZAHLEN!
 
mach dir mal keine sorgen .die werden nie ihr forderungen einklagen und wollen nur angst machen.sage dir aus eigener erfahrung einfach nicht reagieren
 
Der Musterbrief ist so auch in Ordnung, vielleicht kann man ihn noch mit ein paar spezifischen Informationen anreichern (zum Beispiel warum man auf der Seite keine Preisinfos gesehen hat und so weiter).

Weniger ist bei so was eindeutig mehr. So wenig wie möglich und nur viel wie nötig preisgeben. Gebt der Gegenseite kein Futter.
Alles was zuviel geplappert wird, kann für die Gegenseite strategisch von Vorteil sein und kann auch eigene Strategien im möglichen Ernstfall behindern und vor die Füße fallen.

Klar neigt man unwillkürlich in solchen Situationen zu umfangreichen Pamphlets und Rechtfertigungen oder will mit möglichst vielen Argumenten beeindrucken. Dass geht aber wie gesagt öfters nach hinten los.
Details kann man zu gegebener Zeit immer noch raus lassen. Reagieren, nicht agieren!
 
Noch was: Muss der Musterbrief per Post versandt werden, oder ist er auch per E-Mail gültig?
 
Hat hier schon mal jemand daran gedacht, dass rechtlich beim Vertragsschluss alles einwandfrei war? Denn darüber wird ja nichts geschrieben. Wenn dem so ist, dann sollte man tatsächlich so schnell als möglich vom WIderrufsrecht Gebrauch machen.
 
am besten per post mit einschreiben verschicken.
und auf keinen fall zahlen und sich einschüchtern lassen ;)
ich bin auf sowas ähnliches mall reingefallen und hatte gezahlt, das war meiner fehler, dann erklärt mann es für einverstanden.
 

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