Web-Abzocke - Musterbrief in ordnung?

@spraadhans
Wobei, falls tatsächlich rechtlich alles einwandfrei gewesen sein sollte, dann ist auch die Widerrufsfrist bereits verstrichen. :)

Des Weiteren haben Sie die AGB und Datenschutzerklärung und das Widerrufsrecht zur
Kenntnis genommen. Da seit Ihrer Anmeldung mehr als 14 Tage verstrichen sind, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr zu.
 
Die Frage stelle ich mich auch gerade. Wenn ich mir die Seite anschaue, so ist die Sache zwar nicht in riesigen Lettern dargestellt, aber darauf hingewiesen wird ja schon, und das zwei mal, wenngleich halt eben nicht in riesigen blinkenden Lettern, aber durchaus sichtbar.

Ob dies so korrekt ist oder nicht, keine Ahnung?
 
1. Auf jeden Fall den Brief verschicken! Wenn nicht, wird das als stumme Zustimmung verstanden.
2. Andere Musterbriefe gibt es bei verschiedenen Verbraucherzentralen, wichtig ist die "hilfsweise Anfechtung" in ebendiesem Wortlaut.
3. Per Fax oder Einschreiben würde ich empfehlen, auf jeden Fall etwas mit einer Bestätigung.

und dann: abwarten, wie viele Briefe noch kommen; erst ab einem Mahnbescheid muss man reagieren und hier sofort Widerspruch einlegen. Anosnsten zurücklehnen...
Das Ziel der Abzocker sind die paar Prozent der User die zahlen...auf ein Gerichtsverfahren werden sie es nicht ankommen lassen.
 
Tatsache ist, dass In der Mail behauptet wird, dass das Widerrufsrecht bereits erloschen ist - Ich habe jedoch nie eine Widerrufsbelehrung erhalten. Soweit ich weiß kann man das Widerrufsrecht nicht einfach durch ein "gelesen"-haken auf der Webseite abhaken, oder irre ich mich da?
 
@tXX
Ich denke es war Dein Vater? ;)
Egal. Meines Wissens reicht eine Checkbox-Bestätigung, ohne diese das Formular nicht abgeschickt werden kann, nicht aus.
Wenn also die Widerufsbelehrung nicht zur dauerhaften Vorlage/Speicherung in Textform (email, Brief, Fax) vorlag habt ihr gute Chancen, noch widerrufen zu können.

Bedenkt aber, das ihr mit einem Widerruf u.U. auch einen Vertrag anerkennt. Falls ihr das anders seht, im Zweifel Widerspruch einlegen.

Ich finde es davon ziemlich naiv, für einen einfachen Software-download so umfangreiche Daten wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum
und E-Mailadresse angegeben zu haben. Ich hoffe es war euch eine Lehre. Dann verzichtet bei sowas lieber, wenn ihr keine Risiken eingehen möchtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Widerrufsbelehrung muss in Textform zur Verfügung gestellt werden, das bloße zur Kenntnis nehmen auf der Website ist nicht ausreichend, die Möglichkeit des Downloads als .pdf m.W. aber schon.
 
@Relict: Es ist auch mein Vater gewesen , ich steigere mich da nur grad ziemlich rein - find das ziemlich ärgerlich.
Ich denke, damit durch den Widerruf der Vertrag nicht anerkannt steht da auch "hilfsweise" im Musterbrief.

Und ja, das ist definitiv eine Lehre :)
 
So viele Beiträge dabei habe ich doch schon in der ersten Antwort die passende Lösung für das Problem verlinkt. Alle Verbraucherzentralen und Seiten, die sich mit dem Thema Webabzocke beschäftigen raten, gar nicht weiter auf die Drohungen einzugehen, da es die Abmahner bislang noch nie bis vor Gericht gezogen sind.

Solange keine Post vom Amtsgericht (Mahnbescheid) da ist müsst ihr gar nichts machen und dem wird dann widersprochen (wurde auch schon weiter oben erwähnt). Spätestens dann lassen die Abzocker von ihrem potentiellen Opfer ab, da nichts zu holen ist ohne Gang zum Gericht.
 
Ich kann auf der verlinkten Seite erstmal keine Abzocke erkennen, der Preis steht ja doch recht deutlich über dem Angebot. Wer sich dort nun anmeldet, geht ziemlich sicher auch einen Vertrag ein.
Soweit auf die Schnelle erkennbar, dürfte die Widerrufsfrist mangels Widerrufsbelehrung in Textform nicht zu laufen begonnen haben. Der Vertrag könnte also nach wie vor widerrufen werden.
 
Wi zu erwarten war, wurde auf den Widerruf nicht reagiert. Stattdessen haben wir nun die erste Mahnung erhalten... Bin gespannt wie das ganze weitergeht.
 
Das kommt nur davon, weil unsere Gesetzgebung diesbezüglich so dermaßen schwammig ist.

Kein rechtsgültiger Vertrag, wenn er nicht in Schriftform vorliegt und nicht von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben ist. Punkt, Aus. Fertig.

Dann gäbe es auch kein Betätigungsfeld von Kriminellen dieser Art.

Die Zeiten sind schon lange vorbei, als sich grundehrliche und ehrwürdige Menschen gegenüberstanden und ihre Vereinbarungen per Handschlag besiegelten.
 
Wenn die Anmeldung in ein Forum kostenpflichtig ist, dann selbstverständlich auch!
 
Nur ist es unrealistisch bei jedem Online-Handel auf eine Unterschrift zu setzen.
Wenn man das irgendwie elektronisch löst, dann ist es wieder nicht sicher.
Und wenn man es per Post macht, dann ist es elendig langsam.
Das angenehme an Online-Shops ist doch, dass ich eine Bestellung von Sonntag i.d.R. auch am Dienstag/Mittwoch bei mir habe.
Wenn das jetzt viel länger dauert, dann ist der Online-Handel tot.

Grüße vom:
Jokener
 
Tja, irgendwas ist halt immer.

Wenn man aber umfassenden Verbraucherschutz haben möchte, kommt man an bestimmten Umständen eben nicht vorbei.

Bei allen Vertragsabschlüssen zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden muss lt. Gesetz eine BEIDSEITIGE Willenserklärung vorliegen.
Wie dokumentiert man dies am besten und sichersten, wenn nicht durch eigenhändige Unterschriften beider Vertragsparteien?
 
Und auch dann kann die Unterschrift gefälscht sein oder es andere Probleme geben...

Natürlich ist die derzeitige Form auch nicht perfekt, aber ich wüsste nicht was man sofort verbessern könnte.

Wie gesagt, für mich ist es wichtiger sofort einen Kauf tätigen zu können.
Dafür muss ich dann halt aufpassen in keine Falle zu tappen.
Auch wenn ich es niemandem gönne in die "Falle" zu tappen, die der TE hier gezeigt hat...
Mit etwas vorsicht und einem Bewusstsein für die "gefährliche Umgebunge Internet" wäre sowas nicht passiert.

Aber naja... Irgendwas ist halt immer, wie du schon angemerkt hast.


Grüße vom:
Jokener
 
Tja, nachher ist man schlauer... Und ja, der Brief wurde per Einschreiben verschickt. Ich muss jetzt quasi bis zum ersten gerichtlichen Mahnbescheid nicht mehr reagieren, oder?
 
Einschreiben Rückschein wäre besser gewesen

meine Meinung dazu ich bin nicht sicher, es stand auf der Seite, dass Kosten entstehen...
 

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