Webseite gehackt - wer ist schuld?

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simple10

Gast
Hallo Leute,

ich habe mal eine allgemeine Frage:

Wenn eine Webseite gehacked wird (auf einem managed Webhosting) und dann eine Phishing-Seite draufgespielt wird, oder als Spam-Verteiler genutzt wird:
Wer ist schuld?
- derjenige, der das Webhosting angemietet hat
- derjenige, dem die Domain gehört
- derjenige, der im Impressum der Seite angegeben ist
?
 
erstmal der im Impressum, derjenige ist verantwortlich. Wie er sich dann mit der anderen einigt, ist seine Sache.
Managed Server entbinden nicht von Verantwortung.
Stichwort: fehlerhafte Scripte, schwache Passwörter.

Er sollte auch überprüfen, ob der Anbieter auch seinen Pflichten bezüglich managed nachkommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt drauf an:
Derjenige, der im Impressum steht wird der erste sein, der von der Staatsanwaltschaft hört.
Für die Sicherheit des Hostservers ist aber der Webhoster verantwortlich, nicht der Mieter oder iwer anders.
Somit ist dieser dann wahrscheinlich derjenige, dens erwischt.
 
Hi,

das ist alles zu allgemein formuliert. Wie konnte gehackt werden? War es ein Fehler des Betreibers / Hosters oder des Kunden, der kein Passwort / ein zu schwaches Passwort verwendet hat? Was steht im geschlossenen Vertrag bzgl, der Haftung in solchen Fällen? Derjenige, der im Impressum steht wird der erste Ansprechspartner werden, aber ob derjenige dann auch dafür verantwortlich ist und vor allem rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann? Zu fallspezifisch.

Kann man unmöglich allgemeingültig formulieren... wenn dann fallbezogen und dafür fehlen hier die Angaben...

VG,
Mad
 
Unter managed Webhosting verstehe ich die Webspaces bei 1&1, Hosteurope, All-Inklusive, etc.
Dort, wo man an Scripts, etc. nichts ändern kann. Ein Fehler bei solchen Webhostern ist quasi ausgeschlossen. Passwörter nehmen wir alle als sicher an.

Jedoch haben diese Anbieter ja immer Klauseln im Vertrag, dass sie sich Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Die Frage ist nur: Welcher Schaden kann bei einem Webspace schon entstehen? (den 1&1 einklagen wurde? )

Klar, Schadensersatzansprüche von Dritte (nicht dem Webhoster) werden wohl immer an dem im Impressum oder in der Domain stehenden gestellt werden. Schon alleine weil man diese viel leichter ermitteln kann ;)
 
Ausfallzeiten bei einem Webshop
Auslieferung von Schadcode

Ein Kunde baut Mist, 1und1 ist gezwungen diesen Server vom Netz zu nehmen, andere Kunden auf diesem Server haben Ausfallzeiten. 1und1 reicht die Kosten zum Verusacher weiter.
 
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Niemand darf verantwortlich gemacht werden in so einem Fall, wenn meine Webseite gehackt wird und für illegale Zwecke genutzt wird / Schaden angerichtet wird, dann kann weder ich noch mein Domainbetreiber dafür etwas. das wär ja wohl ein Ding! wenn ich nachweisen kann, dass ich ein Passwort benutze, bin ich raus aus dem Schneider. Wenn der Domainbetreiber nachweisen kann, dass er die neueste Client-Software benutzt, ist dieser ebenfalls raus. Punkt!

KEIN System der Welt ist sicher, selbst hoch abgesicherte Firmen die Milionen in die Sicherheit stecken, werden gehackt.

Stell dir vor, iwer würde über meine Seite Millionen Schaden anrichten, da kann ICH doch nicht für verantwortlich gemacht werden! Wo leben wir denn!

Letztendlich zahlt die Versicherung des Leidtragenden die Summe in so einem Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Niemand darf verantwortlich gemacht werden in so einem Fall

Halte ich für zu allgemein formuliert und zu kurzfristig gedacht. Vor allem zahlt dann eher deine Versicherung als die das "Leidtragenden" würde ich aus dem Bauch heraus sagen.

Oder basieren deine Aussagen auf irgendwelchen Gesetzen / Fällen, die du uns mitteilen könntest? Ich habe dazu auf die Schnelle keine Urteile oder speziell passenden Gesetze gefunden.

Wäre ich der Leidtragende würde ich natürlich an dich und / oder den Hoster herantreten und Schadensersatzansprüche geltend machen. Ihr / du seid dann erstmal in der Beweispflicht, dass es nicht euer Verschulden war. Wie du das Beweisen willst, ohne dass dich ein fähiger Anwalt in der Luft zerreist, würde ich gerne wissen :) ;)

VG,
Mad
 
Du kannst durchaus verantwortlich gemacht werden.

- Sind alle aktuellen Sicherheitsupdates drauf (kommen bei unserem Domainbestand teilweise im Wochentakt je nach Software)
- Ist der Server regelmässig updated
- Sind die Passwörter sinnvoll gesetzt
- Sind Lücken im personifiziertem Code
.
.
. usw

Das liegt alles in deinem Verantwortungsbereich ...



Sollte wie oben gefragt bei einem Managed Server der Zugriff über Lücken im Serversystem erfolgen gehe ich zwar davon aus das man aus dem schneider sein könnte (keine Rechtsberatung).

Aber in sehr vielen Fällen ist meist die installierte Software schuld. Nicht das System.
 
Zuletzt bearbeitet:
M.B.H. schrieb:
Niemand darf verantwortlich gemacht werden in so einem Fall, wenn meine Webseite gehackt wird und für illegale Zwecke genutzt wird
Stell dir vor, iwer würde über meine Seite Millionen Schaden anrichten, da kann ICH doch nicht für verantwortlich gemacht werden! Wo leben wir denn!

Letztendlich zahlt die Versicherung des Leidtragenden die Summe in so einem Fall.

Du BIST dafür verantwortlich.
Wenn von deiner Webseite irgendwelcher Mist ausgeht, dann guck ich nicht, wo der Fehler genau liegt. Ich schicke DIR meine Schadenersatzforderung, weil DU als Veranwortlicher angeben bist.
Ich guck nicht nach, liegt die Seite vielleicht bei 1und1 oder ist das n Rootserver. DU bist der Letzte der Kette.

Ob du dir dann das Geld von 1und1 wiederholst, weil es doch kein Fehler im Joomla/Wordpress/whatever war, sondern im Apache und 1und1 eine alte Version drauf hat, ist mir egal.

Als Autobesitzer bist du auch dafür verantwortlich. Es interessiert die Versicherung nicht, ob die Bremsen vom Hersteller zu schwach gebaut wurden, es wird dir erstmal fehlerhafte Wartung unterstellt. Das zu ändern liegt an dir. ( Gutachten, Sachverständiger, etc. )

Bei diesem Thema gilt ganz klassisch "den letzten beißen die Hunde"
 
Zuletzt bearbeitet:
simple10 schrieb:
Unter managed Webhosting verstehe ich die Webspaces bei 1&1, Hosteurope, All-Inklusive, etc.
Dort, wo man an Scripts, etc. nichts ändern kann. Ein Fehler bei solchen Webhostern ist quasi ausgeschlossen. Passwörter nehmen wir alle als sicher an.
Du kannst bei den Hostern sehr wohl Scripts lagern, die Lücken haben, teilweise sogar schwere Lücken. Ein mieses PHP-Script kann enormen Schaden anrichten.

M.B.H. schrieb:
Niemand darf verantwortlich gemacht werden in so einem Fall, wenn meine Webseite gehackt wird und für illegale Zwecke genutzt wird / Schaden angerichtet wird

Doch, natürlich darfst du verantwortlich gemacht werden. Genau so wie du verantwortlich gemacht wirst, wenn du dein WLAN nicht nach aktuellem Stand der Technik absicherst und dann jemand über deine Leitung Filesharing betreibt. Es hat auch einen Grund, warum dich die Bullen abschleppen lassen, wenn dein Auto unverschlossen irgendwo parkt.
 
Daaron schrieb:
Doch, natürlich darfst du verantwortlich gemacht werden. Genau so wie du verantwortlich gemacht wirst, wenn du dein WLAN nicht nach aktuellem Stand der Technik absicherst und dann jemand über deine Leitung Filesharing betreibt.

Das dürfte nicht stimmen! WPA als Schutz bzw. Willensbekundung das es nicht von fremden genutzt wird reicht! Schwierig wird es nur zu beweisen das es ein fremdzugriff war!
Das hat mit der Sache aber nix Zutun.
 
Hi,

dein WLAN nicht nach aktuellem Stand der Technik absicherst

Das dürfte nicht stimmen! WPA als Schutz [...] reicht!

Wo widerspricht sich das? WPA ist ein Schutz nach aktuellem Technikstand, ich denke Daaron ging es z.B.um WEP-Verschlüsselung, die jedes kleine Script-Kiddie knacken kann. Die Sache mit der Willensbekundung müsstest du mir mal erklären...

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinte auch WEP :P vertan ... Asche auf mein Haupt ...
 
Auch ein 5-Stelliges WPA-Passwort kann in ein paar Minuten geknackt werden mit GPU-Unterstützung (gut, wenn man das macht brennt vermutlich der Router durch :D ) - aber wir kommen vom Thema ab:

Die Frage ist: Kann ich mein Webspace gefahrlos untervermieten, oder hafte ich dafür wenn der Nutzer sein CMS nicht richtig abgesichert hat, oder sein Admin-Passwort "123" ist?
 
Hi,

nein, die eigentliche Frage ist: Wieso fragst du sowas auf einem Forum und nicht einen Rechtsanwalt, der sich damit auskennt und dir auch Rechtsberatung geben darf? Was hast du davon wenn alle hier jetzt sagen "kein Thema", es kommt zum Schlimmsten und der Richter sagt "Das hätten sie natürlich nicht dürfen". Sagst du dann "Ja aber, auf dem CB-Forum haben alle gesagt..."?

Solche Fragen: Ab zum Anwalt und ggf. gleich einen Vertrag aufsetzen lassen, der dich absichert, sofern das rechtlich machbar ist.

VG,
Mad
 
Versucht doch mal folgende Frage zu beantworten:

Ihr habt ein eigenes Auto, das wird geklaut und damit wird ein Tankbetrug sowie ein Banküberfall durchgeführt. Auf der Flucht wird acuh noch jemand angefahren.

Wer wird hier Schuld haben?
 
Heelix schrieb:
Meinte auch WEP :P vertan ... Asche auf mein Haupt ...
WEP gilt tatsächlich NICHT als zulässige Sicherung, eben weil WEP quasi gar nichts ist. WEP ist nicht sicherer als verborgene SSID oder n MAC-Filter.
Außerdem muss hier unterschieden werden, wann du das WLAN einrichtest. Wenn du schon seit 10 Jahren n WLAN laufen hast und damals nur WEP ging, dann bist du nicht fällig. Jede NEUE Einrichtung hingegen muss jeweils dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen, das heißt: WPA2 fürs WLAN und vor allem: Router-Passwörter ändern!

Aber immerhin wird man nach einem BGH-Urteil nicht vollkommen geschlachtet. Man kann nur auf Unterlassung verknackt werden, nicht auf Schadensersatz. Aber das tut auch schon weh.

-=30+=- Uhryel schrieb:
Ihr habt ein eigenes Auto, das wird geklaut und damit wird ein Tankbetrug sowie ein Banküberfall durchgeführt. Auf der Flucht wird acuh noch jemand angefahren.
Hast du dein Auto korrekt abgeschlossen? Wenn du es nicht tust, dann schreist du gerade zu danach, dass deine Karre geklaut wird und für so etwas Verwendung findet. Genau deshalb lassen die Bullen ja auch offene Autos abschleppen.
 
Der Thread liegt zwar schon zwei Tage brach, aber ich möchte dem doch noch etwas hinzufügen:

Stichwort "Zumutbarkeit" und "Verantwortungsbereich"...
Bei einem Webhosting Angebot mietet man quasi SaaS, nicht den Root und hat auch keinen Root-Zugriff. Damit ist man mal von Betriebsystemupdates und Updates anderer Binaries entbunden. Sollte sich herausstellen, dass der Hacker auf den Server konnte (und dafür brauchts ggf. ein Gutachten), weil der User eine uralte Version irgendeiner Software-> Scripte (CMS?) aufgespielt hat, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit zur Verantwortung gezogen werden, aber vermutlich in einem geringen Umfang. Sollte der User es versäumt haben die Default-Passwörter zu verändern, wird er voraussichtlich auch zur Verantwortung gezogen werden. Da könnte man schon mit Fahrlässigkeit argumentieren... Nichtsdestotrotz haben so gut wie alle professionellen Hoster auch Überwachungsalgorithmen zur Aufrechterhaltung der Service-Qualität. Abnormales Verhalten scheint da idR sofort irgendwo auf. Hoster wie funpic wäre ohne sowas längst weg vom Fenster. Den Hoster wird daher vorausichtlich eine gewisse (geringe) Mitschuld treffen, da nicht reagiert wurde.
(IdR schaltet aber der Hoster deine Seite in so einem Fall frühzeitig ab...)

Ich hab selber einen Server am Netz (Housing). Diesen habe ich so eingerichtet, dass schon basierend auf diesem Setup nur wenige Software wirklich upgedated werden muss um eine akzepable Sicherheit zu gewährleisten.
Beispielsweise ist der ESXi Host nicht direkt erreichbar. Der eingehende Netzwerktraffic wird erstmal an eine VM weitergeleitet. Diese VM ist eine Vyatta Router, der per Port-Forwarding die Pakete an die dahinterliegenden VMs weiterleitet. Damit müssen im Wesentlichen nur Sicherheitslücken in Vyatta bzw. den per Portforwarding zugänglichen Applikationen gepatcht werden um ein ausreichendes Maß an Sicherheit zu gewährleisten -und auch das muss nicht unmittelbar nach Release der Updates erfolgen. Das ist schlichtweg nicht zumutbar -genausowenig wie es nicht zumutbar wäre -um dem Auto-Beispiel oben zu folgen- sein Auto nur in abgesperrte, alarmgesicherte Garagen zu parken. Das Abschließen und schließen aller Fenster/Türen ist das, was man dem Benutzer zumuten kann. Wenn diese Pflichten erfüllt sind, ist der Besitzer nicht weiter haftbar. Das Nachrüsten einer Alarmanlage oder dergleichen ist auch nicht erfoderlich.
Das Problem an der Sache ist, dass es bezüglich IT noch recht wenig gesetzliche Grundlagen gibt und in den meisten Fällen was Internet betrifft noch am ehesten case law angewandt wird, da es schlichtweg an Gesetzen mangelt. Daher kommt es auch sehr drauf an, wie is in deinem speziellen Fall aussieht -und ggf. "präsentiert" und argumentiert wird.

Aber um konkret auf's Untervermieten einzugehen:
Schlechte Idee! Bei Webspace kann viel Schindluder getrieben werden und wenn Du selbst das nicht zumindest in irgendeiner Art und Weise überwachen kannst (logs, Graphen,...) würde ich es schonmal bleiben lassen. Außerdem kannst Du deinen Untermieter ohne irgendeine Unterschrift oder rechtlich verwertbaren Schriftverkehr nur schwer zur Verantwortung ziehen. Die meisten Firmen haben ein Legal Department oder dgl. Die kratzt das nicht, wenn da irgendwas reinkommt, was von einem Anwalt bearbeitet werden muss. Wenn Du solch ein Briefchen bekommst ist das direkt verbunden mit Kosten, die für Dich verhältnismäßig hoch sind.
Darum: Lass das mit dem Untervermieten bleiben. Es zahlt sich nicht aus. Es gibt genug günstige Angebote am Markt, dass sich derjenige nicht selber einen Webspace zulegen könnte.

MfG, Thomas

PS: Auch das ist natürlich keine Rechtsauskunft... Wenn Du etwas "verbindliches" willst, geh zu einem Anwalt... (Wobei Dir auch der mangels hieb und stichfester Rechtsgrundlagen wahrscheinlich nix wirklich "verbindlich" bestätigen wird, sondern eher Ratschläge geben wird). Da diese Kosten aber bereits unwirtschaftlich für Dich sein werden: lass es einfach gleich beiben mit dem Untervermieten! ;-)
 
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