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Wenn du dich auf die DGSVO beziehst, heisst das nicht, dass verlangt werden kann, dass alle Daten gelöscht werden müssen.
Z.B. müssen Unternehmer im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet bestimmte Unterlagen wie Rechnungen aufbewahren, die wiederum persönliche Daten wie Name, Adresse oder Mail enthalten können.
Wenn du dich auf die DGSVO beziehst, heisst das nicht, dass verlangt werden kann, dass alle Daten gelöscht werden dürfen. Z.B. müssen Unternehmer im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen bestimmte Unterlagen wie Rechnungen aufbewahren, die wiederum persönliche Daten wie Name, Adresse oder Mail enthalten können.
Gemäßt Artikel 17 der DGSVO hast Du ein Recht auf vergessenwerden. Damit hat auch der Webseiten-Betreiber, soweit in der EU ansässig, die Pflicht, diesem Verlangen nach zukommen.
Warum richtet man sich erst überall Accounts ein, wenn man danach einen Nervenzusammembruch hat, weil die nicht auf Zuruf löschen?
Hört sich an als ob du denen (andere wahrscheinlich auch) ziemlich Wumpe bist. Ob die beim Wort Anwalt überhaupt noch zucken? Damit drohen doch alle Tagesfreizeitler heutzutage im Minutentakt.
Warum richtet man sich erst überall Accounts ein, wenn man danach einen Nervenzusammembruch hat, weil die nicht auf Zuruf löschen?
Hört sich an als ob du denen (andere wahrscheinlich auch) ziemlich Wumpe bist. Ob die beim Wort Anwalt überhaupt noch zucken? Damit drohen doch alle Tagesfreizeitler heutzutage im Minutentakt.