Rubyurek schrieb:
Da bin ich gespannt ob ich den Restbetrag zurück kriege
Wenn der Vertrag nicht nach einem vollen Monat, der dann natürlich zurecht vollständig berechnet werden kann, endet - sprich es z. B. nur noch 5 Tage Internet statt vollen 28 Tage (beim Februar '25) vom alten Anbieter gibt -, dann bekommst du immer im Nachgang das Geld anteiligt erstattet.
Rubyurek schrieb:
Ich habe ein Wechsel von der Telekom zu 1&1 durchgeführt und die Terminfreischaltung für das Internet ist am 06.02.2025. Somit beziehe ich ab dem Tag keine Leistung mehr von der Telekom, jedoch wird verlangt, dass ich für den vollen Februar 2025 bei der Telekom bezahlen soll, obwohl ich dort ab dem Tag nichts mehr beziehe.
Jedoch ist nicht relevant, ab wann du keine Leistungen mehr von der Telekom beziehst, sondern wann der Vertrag bei der Telekom
endet. Nur das gilt - nicht ab wann du von einem etwaigen neuen Anbieter schon Leistungen beziehst (siehe auch Beitrag #3 für eine passende Analogie).
Sprich wenn der Vertrag mit der Telekom regulär (nach Kündigung) erst z. B. am 15.02. enden sollte, dann bezahlst du auch bis dahin, egal ob der neue Anbieter dann schon ab dem 06.02. "liefert". Deshalb bietet es sich immer an, entweder taggleich die Verträge enden bzw. starten zu lassen oder, wenn man das "kann", dann z. B. am 05.02. Telekom enden lassen und am 06.02. 1&1 starten lassen.
Zusätzliche Anmerkung: Wenn man über ein Vergleichsportal wie z. B. Check24 bei noch altem Vertrag einen neuen abschließt (und sich bzgl. Kündigungsfrist im passenden Zeitfenster befindet), dann kann man auch den neuen Anbieter den alten kündigen lassen und die kümmern sich dann untereinander darum, dass keine Lücke entsteht - im Idealfall merkst du dann quasi erstmal nicht, wer dir Internet liefert; das wäre dann nur über die Fritz!Box oder ähnlich zu erkennen. So war das bei mir von Vodafone (alt) zu Telekom (neu) via Check24.