wegen defekter Grafikkarte 1270 Euro Strafe?

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Caddyshack

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hallo zusammen,

ich habe vor ca. 2 Monaten eine Grafikkarte ersteigert. Wert ca. 60 Euro. Der Verkäufer hat sie als gebraucht aber voll funktionsfähig beschrieben.
Als das Paket ankam fiel mir auf dass es sich bei der Verpackung um einen dünnen Karton handelte und die Karte nur in Zeitungspapier eingewickelt war, was mich stutzig gemacht hat. Der Karton war auch leicht in Mitleidenschaft gezogen, besser gesagt leicht eingequetscht.


Als ich die karte eingebaut und getestet habe, fiel mir auf dass sie zwar lief aber nach wenigen Minuten total überhitzte (deutlich über 100 C) und das obwohl der Lüfter lief. Aus Angst vor Stromschlägen und Explosionen machte ich den PC aus. Die Karte hat mindestens 20 minuten gebraucht um abzukühlen (konnte sie nicht anfassen weil sie extrem heiss war) sodass ich sie aus dem PC entnehmen konnte. Es hat auch schon extrem nach Plastik gestunken. Habe dann meine alte Karte eingebaut, die lief dann normal.

Verärgert habe ich den Verkäufer kontaktiert und ihm mitgeteilt dass ich mein Geld zurück haben möchte. Er weigerte sich mit der Behauptung die Karte sei OK gewesen. Da ich aber mit paypal gezahlt habe, habe ich den Fall dem paypal Käuferschutz gemeldet.

Die Karte habe ich zwischenzeitlich als defekt bei ebay weiterverkauft.

2 Wochen nach dem Verkauf habe ich auch paypal das Geld zurückbekommen da der Fall zu meinem Gunsten entschieden worden war.

Der Verkäufer hat mich daraufhin angezeigt. Ich bekam einen Brief mit der Forderung von 1200 Euro gegen den ich binnen 2 Wochen Einspruch einlegen konnte. Das Problem war dass ich zu diesem Zeitpunkt im Umzugsstress war, bei mir daheim Chaos war und den Einspruch (habe 4 Zeugen genannt die bescheinigen können dass die Karte bei Ankunft wirklich defekt war). Somit hat das Gericht meinen Einspruch 1 Woche nach Ablauf der Frist bekommen und den Einspruch abgelehnt.

Nach der Ablehnung habe ich mithilfe eines Anwalts von der Rechtsberatungsstelle beim Amtsgericht einen weiteren Einspruch gegen die Ablehnung geschrieben (wegen Umzugsstress verspätet abgegeben, Beweis: neuer Mietvertrag, Antrag auf Rücksetzung auf vorherigen Stand), den ich beim Empfang/Info des Amtsgerichts abgegeben habe. Des Weiteren stand drin dass ich vom 10. bis 30. im Urlaub bin und mir das Gericht in dieser Zeit keine weiteren Briefe schreiben soll.

Gemütlich ausm Urlaub zurück der nächste Schock ausm Briefkasten:

"Mahnung"

Sie schulden aus dem obengenannten Verfahren.... 1273 Euro.


Bitte zahlen Sie den betrag SOFORT vollständig auf unser Konto...... etc. "Ansonsten müssen Sie in den Knast."


Somit scheint es dass die Infodame meinen Brief nicht an den zuständigen Richter weitergeleitet hat sondern wohn in den Papierkorb geworfen hat weil ihr mein gesicht nicht gepasst hat


Ich weiss echt nicht mehr weiter dieser Albtraum wohl hört nie auf


Es kann doch nicht sein dass ich unschuldig in den Knast muss, was kann ich jetzt noch tun???
 
Und alles wegen einer 60€ Graka.. Viel Glück! Solche Verkäufer sind sowieso die schlimmsten. Wegen was hat er dich denn angezeigt?
 
Samir89 schrieb:
Die Karte habe ich zwischenzeitlich als defekt bei ebay weiterverkauft.

ehr solche Käufer!
das geld zurück holen (paypal löst nicht den Kaufvertrag, sondern setzt dich in Zahlungsverzug...)
und dann die Ware weiter verkaufen.
was denkst du dir eigentlich?

--> geh zum anwalt und schau, ob du nochmals mit nem blauen Auge davon kommen kannst.
 
Samir89 schrieb:
Die Karte habe ich zwischenzeitlich als defekt bei ebay weiterverkauft.
Du brauchst einen Anwalt und kein Forum.
 
Du hast bereits einen Anwalt, glaubst du das ein Computer-Forum qualifizierter als dieser ist?

Im übrigen passt deine Story hinten und vorne nicht. Wegen Umzug konntest du ein Gerichtstermin nicht wahrnehmen, die werden ja auch so kurzfristig gesetzt. Ich kann grad nur nicht persönlich entscheiden was mehr das Highlight deines Theards ist, das du eine Grafikkarte verkaufst, die nicht mal dir gehört und das ganze noch so selbstverständlich für dich ist. Oder aber dass das Gericht sich dir anzupassen soll bzgl. deines Urlaubes. Natürlich war es die böse Dame vom Empfang der dein Gesicht nicht passt.
 
Karte weiterverkauft. Hast damit die Arschkarte. An deiner Stelle würde ich zusehen, dass Du die GLEICHE Karte zurückbekommst, damit Du das beweisen kannst. Zeugen bringen Dir nix, wenn das Beweisstück weg ist. Also ehrlich... Da fällt einem nix mehr zu ein.
 
Wie setzen sich den die 1200€ zusammen? Die Summe kann nicht stimmen. Ins Gefängnis musst du auf Grund von Schulden auch nicht. Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der EV kann angeordnet werden. Irgendwas stimmt da überhaupt nicht.
Kann es eher sein dass du mittlerweile wegen Betrugs verurteilt wurdest?
 
@TE
Über Deinen wiederholten Antrag auf Einsetzung in den alten Stand mittels Rechtsanwalt wurde anscheinend noch gar nicht entschieden.
Die Gegenseite baut jetzt mit Ihrem eigenen Mahnschreiben psychologischen Druck auf.

Wegen einer 60 Euro Ware einen Mahnbescheid über 1200 Euro zu beantragen, ist schon eine Dreistigkeit der Gegenseite.
Dein Rechtsanwalt kann Gegenklage/Gegenanzeige erheben und Vollstreckungsschutz beantragen.
Leider kostet die Gegenanklage Dich erst einmal ordentlichen Kostenvorschuss. Alle Details erfährst Du von Deinem Rechtsanwalt.
 
Altmetaldoktor schrieb:
Solche Verkäufer sind sowieso die schlimmsten.

Wie schon mehrfach erwähnt: Geld zurück und dann Grafikkarte weiterverkaufen. Da kann man nur den Kopf schütteln und den Verkäufer definitiv nicht an den Pranger stellen sondern eher den Käufer…

Für mich klingen die Schreiben eher nach Anwaltlichen Mahnschreiben. Wenn’s vor Gericht geht, kommt im Normalfall erstmals ein Gutachter in Spiel der die Karte überprüft. Da es jetzt aber keine Karte gibt, meine ich auch mal „Arschkarte“ gezogen. Sieht auch für mich so aus als verschweigt der TE einige Details und Hintergrundinfos. Könnte dennoch ein teures Lehrgeld werden…
 
Man kann die 1273,- € auch anders interpretieren und es könnte so abgelaufen sein:

[Spekulation]

Nachdem der TE den Kaufpreis mißbräuchlich im Zuge des Käuferschutzes über Paypal zurückbuchen ließ, hat dieser IMHO zu Recht Anzeige wegen (versuchten) Betruges erstattet. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf und der TE machte von seinem Recht auf Stellungnahme zu dem Sachverhalt wissentlich oder unwissentlich keinen Gebrauch.

Daraufhin entschied die Staatsanwaltschaft aufgund der Aktenlage (und eventueller Vorgeschichte des TE), ob Klage erhoben wird oder ein einfacher Strafbefehl bzw. Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage infrage kommt. Die Einspruchsfrist des entsprechenden Bescheides der Staatsanwaltschaft hat der TE dann mißachtet, womit dieser rechtskräftig geworden ist. Die Konsequenz ist dann zahlen oder ersatzweise Haft.

Darüber hinaus schuldet dann der TE dem Verkäufer noch die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (+ evtl. Schadenersatz), zuzüglich aller für die zur Wahrung der Rechtsinteressen des Verkäufers notwendigen Auslagen.

[/Spekulation]

Auf jeden Fall aber hat sie sich der TE mit dem Verkauf der Graka in eine sehr schlechte Position gebracht. Es wurde weder ein möglicher Transportschaden geltend gemacht (evtl. Kühlkörper gelöst), noch wurde dem Verkäufer die Gelegenheit gegeben, ein Sachmangel zu beheben. Unter dem Strich kam der TE nicht einer einzigen Pflicht nach, die das Gesetz im Falle einer Gewährleistung vorsieht.

Auch hat der Verkäufer mit der Abgabe des Paketes beim Spediteur seiner vertraglichen Pflicht genügt. Auch bei einem unversicherten Paket/Päkchen/Brief geht die Versendungsgefahr mit Abgabe des Paketes beim Spediteur an den den Käufer über, wenn es sich um einen Privatkauf handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Ansonsten müssen Sie in den Knast."
Ist das ein Zitat aus dem Schreiben? Wenn das ein Anwalt geschrieben haben soll, dann wirklich nur um dich einzuschüchtern, was für eine Wortwahl.
 
Das hier nur die Hälfte erzählt wurde sollte klar sein (1200€ Forderung kommen nicht aus einer 60€ zustande!), dass was du bekommen hast klingt auch nicht nach einem Anwaltsschreiben, sondern nach einem Mahnschreiben, den der Verkäufer(zurecht) beim Gericht eingereicht hat. Wenn du nicht drauf reagierst und absolut idiotischerweise(sorry nichts anderes ist das) die Karte bei ebay verkaufst, dann bist du selber schuld.
Tja viel Spaß beim abstottern der 1300€ (das wäre btw eine neue r9 295x gewesen ;P ).
 
Nur dass ein zivilrechtliches Mahnverfahren, auch wenn es zugunsten des Klägers durch ein Versäumnisurteil entschieden wurde, nicht durch eine Haft ('Knast') bedroht wird, wie es der TE beschreibt. Es sei senn, auch das stammt eher aus dem Bereich der Fantasie des TE.
 
Er sagt doch angezeigt, also ist das wahrscheinlich eine Geldstrafe inkl. Gerichtskosten, die sind denke ich zu bezahlen oder nach Tagessätzen abzusitzen.

Was du tun kannst, zahlen, in den Knast, ob dich ein Anwalt da noch raus holt, unwahrscheinlich denn dafür müsstest du wieder vor Gericht erscheinen, was bisher ja nicht deine Stärke war, verlierst du musst du noch mehr bezahlen, oder eben weniger wenn anders entschieden wird.

Bedenke ebenfalls bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen (wissen wir nicht) folgt ein Eintrag ins Führungszeugnis, sofern du schon als Erwachsener verurteilt worden bist, Prost Mahlzeit.

2 Monate bis zum Gerichtstermin, das muss Deutschlands schnellstes Gericht sein.
 
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Auch, oder besser: insbesondere, weil sich für mich der geschilderte Sachverhalt mehr nach einem Strafbefehl als einem Mahnschreiben anhört, solltest Du noch einmal mit dem bereits konsultierten Anwalt sprechen. Das Forum kann dir hier nicht weiter helfen.

P.S.: Einen Vollstreckungshaftbefehl kann man durch Ratenzahlung abwenden - man muss sich nur drum kümmern.
 
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