MarcoMichel schrieb:
Was viele Netzwerke als hasserfüllte Rede ansehen, ist sehr oft freie Meinungsäußerung, die vom Grundgesetz geschützt ist.
Du verstehst das Grundgesetz falsch. Da geht es darum, dass der Staat(!) keine Zensur vornimmt oder Gesetze erlässt, die dich an der Äußerung deiner Meinung hindern (gilt in diesen Grundzügen in den USA übrigens ebenso). Du könntest also teilweise gegen das NetzDG damit argumentieren, wenn das Plattformen zu Zensur zwingt. Aber nicht gegen die Plattform selber.
Ein Unternehmen kann das so handhaben, wie es gerne möchte. Die können nach ihren völlig eigenen Definitionen erlauben und verbieten, wie sie es gerne hätten. Du kannst schließlich auch keine Zeitung zwingen, deinen Leserbrief zu drucken, wenn er der Zeitung gerade nicht passt.
Was dagegen nicht eingeschränkt werden darf wäre, wenn du selber die Plattform betreibst und plötzlich der Staat kommt und dir verbieten will, da deine Meinung kundzutun.
Falls der Verdacht auf hasserfüllte Rede besteht, kann dann Anzeige erstattet werden und ein Gericht klärt, was der Fall ist.
Diese Szenario wollen Facebook & co. aber lieber vermeiden und versuchen daher, nur Inhalte zuzulassen, für die sie nicht verklagt werden. Das ist dann aber wieder deren persönliche Geschäftsentscheidung. Genauso wie ein Geschäft entscheiden kann "Hmm, von dem Zulieferer kaufe ich lieber nix, habe Angst, dass es Helerwahre sein könnte und ich mich strafbar mache" - kann sein, dass man damit auch ein paar legale Angebote verdächtigt, aber als privates Unternehmen geht das.
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Ist das eine Hassrede oder eine freie Meinungsäußerung?
Nochmal zitieren tu ich das sicher nicht, ob es Hassrede ist hängt wohl vom genauen Wortlaut ab und dann müsstest du ein Gericht fragen. Populistisch, pauschalisierend, eventuell auch spaltend und aufstachelnd ist es auf jeden Fall, das Risiko, dass sowas gelöscht wird, sollte es gemeldet werden, ist immer hoch.