Kettensäge CH
Lt. Commander
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Wie du ja sagst, du bist Schweizer: Da sind schon die lokalen Gesetze anders, das z.B. das Hakenkreuz keinem allgemeinen Verbot unterliegt. Gerade wenn es mal wieder einen neuen Wolfenstein-Titel zum Zocken gibt, kann man halt von CH aus die ungekürzte Fassung kaufen über Steam, in DE jedoch nicht. Es ist also mehr so, das einige Medien dann nicht zugänglich sind, aber nicht, das man es im Gesamten verbietet. z.B. das man Steam als Gesamtanbieter entfernen würde, bloss weil es dort Spiele mit Hakenkreuzen gibt.kim88 schrieb:Firmen sollen sich natürlich weiterhin an lokale Gesetze halten. Wenn ein Staat sagt XY darfst du nicht senden, dann sollte man sich daran halten, oder den entsprechenden Markt verlassen.
Gesetze zu umgehen ist immer etwas doof. Mit der gleichen Argumentation könnte Netflix in Deutschland Hard-Core Kinderpornos zeigen -> weil wozu lokale Gesetze achten?
Das 'Beispiel' mit Kinderpornos ist absurd, die laufen nämlich in keinem Land der Erde im TV, das weisst du selber.
Aber wenn wir das weiterverfolgen trotzdem: Selbst dort gibt es starke kulturelle Unterschiede, Steam wurde damit konfrontiert im Bezug auf die japanischen Hentai Visual-Novels. Wo manche Charaktere doch sagen wir mal "sehr jung" aussehen und das normal ist für dieses Genre. Da gibts auch Szenen, die zwar in Japan verbreitet sind, jedoch nicht im Westen wie eben das Tentakel-Zeugs oder Vergewaltigungen.
Deshalb wird jedoch nicht der ganze Manga-Bereich verboten bei uns, sondern allenfalls einige bestimmte Magazine oder Visual Novel Games die sowas enthalten.
Zuletzt, selbst die Amis sehen es anders mit Sexualität versus Gewalt: Gewalt ist dort kein Problem, aber sobald ein Nippel gezeigt wird, wandert das Werk in die Schmuddelkiste für Erwachsene. In Deutschland ist es mit der BjPM eher genau andersherum, Gewalt ist ein No-Go und Sex wird toleriert.