A) Würde ich wegen einem Urlaubtag auch Streit anfangen. Oder wo siehst du die Grenze? 2? 3? 7? 20?
B) Geht es dem TE hier scheinbar mehr um Klarstellung als um Streit.
Der TE hat eine Form der Freistellung von der Erfüllung seiner Arbeitsleistung angefragt.
Das wurde ihm genehmigt, unklar ist zu welchen Modalitäten.
Es wird ihm im Nachgang auch nicht negativ ausgelegt an diesem Tag nicht seine Arbeitsleistung erfüllt zu haben.
In vielen Firmen ist es üblich dass ein unentgeltlicher Urlaub aus besonderen Gründen nur gewährt wird, wenn keine Verrechnung mit dem Urlaubs- oder Überstundenkonto möglich ist.
Ich denke hier wurde es als simpler erachtet die fehlende Arbeitszeit über das Stundenkonto auszugleichen als die Gehalsabrechnung zu ändern.
Es kann aber auch ganz banal sein dass der Sonderurlaub in der Zeiterfassung wegen Abwesenheit der Geschäftsleitung noch nicht abschließend eingetragen ist und dadurch Minusstunden entstanden sind. Das gleicht sich aber wieder aus, sobald das richtig verbucht ist.
niteaholic schrieb:
Als ich sie darauf ansprach kamen nur blöde kommentare, egal, tut auch nichts zur sache.
im Gegenteil, diese blöden Kommentare wären evtl. durchaus relevant. Zumindest wenn du in einem Forum nachfragst, wo alle sich nur anhand deiner Ausführungen mit dem Thema befassen können.
Mein Tipp:
Warte bis der Entscheider da ist.
Sprich ihn direkt an was genehmigt wurde und ob das der vorgenommenen Verrechnung mit Überstunden entspricht.
Bitte ihn, das der Personalabteilung schriftlich mitzuteilen und dich in Kopie zu setzen.