Weiterlauf des Vertrages trotz vermeintlicher Kündigung (1&1)

p3et

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Ich habe im August diesen Jahres die monatlich kündbare 1&1 Notebook-Flat XXL online gekündigt. Dachte damit wäre alles gegessen.

Heute habe ich zufällig rausgefunden, dass der Vertrag immer noch aktiv ist. Im Kundencenter lag diese Nachricht:

Betreff: Ihre Kündigung ist vorgemerkt - Bitte um Rückmeldung
Datum: 24.8.2014 15:29 Uhr


Sie haben Ihren 1&1 Vertrag zur Kündigung zum 30. September 2014
vorgemerkt. Wir verlieren Sie nur ungern als Kunde und bedauern Ihren
Entschluss sehr.

Bitte beachten Sie: Um Missbrauch vorzubeugen und Ihre Kündigung zum
gewünschten Termin umsetzen zu können, ist ein Anruf innerhalb der
nächsten 14 Tage bei unserem Kundenservice erforderlich.

...

Falls Sie sich nicht innerhalb der oben genannten Frist melden,
verfällt die Vorgangsnummer und das Vertragsverhältnis bleibt weiter
bestehen. Sie können jederzeit eine neue Vorgangsnummer online unter
http://vertrag.1und1.de generieren. Bitte beachten Sie hierbei Ihre
Kündigungsfristen.

Natürlich war die Nachricht ungeöffnet und von mir anscheinend damals übersehen worden. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den ungenutzten Service auf ungefähr 120-140 Euro. Bei 1&1 angerufen habe ich natürlich auch schon, aber die meinten, dass man da nichts machen kann.

Mir ist bewusst, dass es mein eigener Fehler ist. Trotzdem hatte ich gehofft, dass 1&1 Kulanz zeigt, wenn sie sehen, dass der Service komplett ungenutzt war seit der "Kündigung."

Bleiben mir irgendwelche Optionen, um das Geld zurückzuholen?

NACHTRAG 09.04.2015:
Ich wollte das Thema nicht nochmal extra bumpen, deshalb hier der Edit. Dennoch vielen Dank an alle, die sich bemüht haben, mir zu helfen.

Ich habe mich vor einiger Zeit mit einem Anwalt der Verbraucherzentrale in Verbindung gesetzt. Er meinte, alleine die Anwaltskosten würden den Streitwert weit übersteigen. Um's kurz zu machen: Ich habe aufgegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Uups,

du hast doch ordentlich gekündigt oder?

Ein Rechtsvorbehalt bis zur telefonischen Bestätigung, mit der Unterstellung der Kenntnisnahme desselben, halte ich für fragwürdig.
Gekündigt ist gekündigt.
Man könnte auch vermuten, dass gerade mit der möglichen Ignoranz der Nachricht noch weiter Geld generiert werden soll...

Ich würde unter Mitteilung deiner Position nichts bezahlen und es darauf ankommen lassen...
Glaube nicht dass der Provider Interesse an ein öffentliches Verfahren in dieser Sache hat...

Vielleicht gibt es noch mehr Betroffene, dann könnte die Verbraucherzentrale eine gezielte Aktion starten,
z.B. ein Unterlassungsverfahren....
Bei den "kleinen Beträgen" wird oft schnell nachgegeben, darauf wird sicherlich auch spekuliert...

Ist aber nur meine persönliche Meinung...
 
Zuletzt bearbeitet: (Vielleicht...)
Ich habe die Kündigung online im Kundencenter von 1&1 in Auftrag gegeben. Dazu gehört aber anscheinend eben der nötige Anruf zur Bestätigung. "Ordentlich" wäre es wohl gewesen, wenn ich einen Kündigungsbrief geschickt hätte. Deiner Vermutung kann ich nur zustimmen. Sieht ganz danach aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kannst Du nur auf die Kluanz von 1und1 hoffen.

Anwalt, Verbraucherzentrale & Co. Man, man, man. Entweder hättest Du so gekündigt, wie bei jedem anderen Provider auch. Schriftlich, Brief per Einschreiben und in der Kündigung eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Oder eben Online. 1und1 ist der einzige Provider, der einem das Kündigen so einfach macht. Im Controll Center die Kündigung starten, per Telefon die Sache bestätigen und die Sache ist beendet. Es war einfach deine Unaufmerksamkeit. Da hilft kein Anwalt und keine Verbraucherzentrale. De Facto hast Du eben einfach gar nicht gekündigt.
 
Was heisst das denn? Du hast die Kündigung online in Auftrag gegeben?
Hast du online gekündigt? Falls ja ist das eine Kündigung. Wenn der Wortlaut deiner Kündigung eindeutig ist handelt es sich um eine rechtsmässige Kündigung. Der Anbieter kann versuchen eine Online-Kündigung in seinen AGB als ungültig zu erklären, ist aber auch nicht mehr durchsetzbar...

@BlubbsDE,

eine Kündigung ist eindeutig definiert.
Es kann nicht sein, dass sich Jeder ein "Ja aber" ausdenken kann...
Deshalb sind Kündigungsvorbehalte schon kritisch zu betrachten.
 
Zuletzt bearbeitet: (@...)
Ich sehe das auch so wie ohlschirr. Du hast wirksam gekündigt und die Kündigung ist angekommen und wurde zur Kenntnis genommen. Der Rest ist reine Schikane. Bei einer Kündigung per Brief oder Fax verlangt auch niemand eine extra Bestätigung.

Ich würde dort noch einmal anrufen und darauf hinweisen, dass die Kündigung fristgerecht bei 1&1 eingegangen ist. Falls die sich immer noch quer stellen, würde ich denen freundlich mitteilen, dass die nächsten Anrufe zur Verbraucherzentrale und zur Bundesnetzagentur gehen.

Letzten Endes bliebe noch die Möglichkeit, nicht mehr zu zahlen.

Wichtig ist, dass Du alles schön dokumentierst. E-Mails archivieren, aufschreiben wann, mit wem, worüber gesprochen wurde. Sicher ist sicher.
 
Dann solltet Ihr Euch einfach mal erkundigen, wie man bei 1und1 kündigt.

Der Bestätigungsanruf ist Bestandteil der Kündigung. Und dient beiden Seiten zum Schutze. Was würde der TE wohl sagen, jemand hätte online sein DSL Vetrag gekündigt ohne sein wissen, DSL weg ohne das er einmal hätte dem zustimmen müssen.

Man kann bei 1und1 auch klassisch, schriftlich mit Unterschrift kündigen. Nutzt man aber den sehr einfachen online Weg, dann gehört der Anruf zur Kündigung. Steht auch Riesen Groß da, wenn man online kündigt.

Kein anderer Provider lässt eine Onlinekündigung zu. 1und1 tut dies, macht es dem Kunden sehr einfach. Wenn man sich an die Spielregel hält.

Eine Kündigung muss immer den ausdrücklichen Willen des Vertragsinhaber beinhalten. Bei einer reinen Onlinekündigung trifft dies nicht zu und deswegen muss man sie eben noch einmal persönlich bestätigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schutzbehauptung!
Wie könnte ein Fremder den Vertrag des TE kündigen ohne die individuellen Daten?
Ausserdem welchen Sinn sollte das machen, der TE könnte doch sofort wieder einen neuen Vertrag machen...?

Ich bleibe dabei: Gekündigt ist gekündigt. Ohne wenn und aber...

Gegenfrage: Wenn klar ist dass keine Leistung bezogen wurde und der TE im Glauben war ordentlich gekündigt zu haben: Wieso besteht der Anbieter denn weiter auf Beiträge? Riecht doch nach Abzocke oder?

Zitat BlubbsDE:
"Eine Kündigung muss immer den ausdrücklichen Willen des Vertragsinhaber beinhalten. Bei einer reinen Onlinekündigung trifft dies nicht zu und deswegen muss man sie eben noch einmal persönlich bestätigen."

Wo hast du das denn her? Aber sicher kann ich meinen ausdrücklichen Willen rechtsverbindlich online mitteilen, auch ohne telefonische Bestätigung! Auch bei Widerrufen und Kündigungen....
 
Zuletzt bearbeitet: (Gegenfrage...)
Es ist egal, was da "Riesen Groß" auf deren Seite steht. Entscheidend ist, was rechtlich wirksam ist. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, welche - zumindest bei solchen einfachen Verträgen - keiner besonderen Form bedarf.
 
p3et schrieb:
Bleiben mir irgendwelche Optionen, um das Geld zurückzuholen?

Ja, 2. Erstmal schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auf deine Kündigung pochen und das Geld zurück fordern und gleich mit Anwalt drohen. Wenn 1&1 nicht will, dann Drohung war machen und Anwalt einschalten. Das gleiche haben sie auch versucht, bei mir abzuziehen. Eine Kündigung ist eine Kündigung, auch die Online Kündigungen sind bindend. Dieser Anruf beim Kundenservice dient einzig den Zweck, dass du an speziell geschulte Mitarbeiter weiter geleitet wirst die dich zu quatschen, dass du bei denen bleibst.

Mich wollten die damals mit Standard Schreiben abspeisen. Musste dann meinen Anwalt einschalten. Ein Brief von ihm genügte, dass die mich aus dem Vertrag gelassen haben und mir die bereits gezahlten Beiträge zurück überwiesen haben.
 
Wie kommt jemand fremdes Zugriff auf Dein eMailkonto?

Das ist keine Schutzbehauptung. Der Anruf ist Bestandteil der Kündigung und dieser Umstand wird einem unmissverständlich mitgeteilt, wenn man online die Kündigung anstößt. Ja, man stößt sie nur an, man vollzieht sie nicht. Auch das wird einem nicht verschwiegen.

Ihr liegt einfach Falsch. De Kündigung ist unwirksam und niemand anders wird sie als wirksam einstufen. Keine unabhängige Instanz wird dies so sehen.

@H_D_Case

Natürlich braucht sie keine besondere Form. Aber eine eindeutig persönliche Erklärung. Passiert eben überall per Unterschrift. Kein Provider lässt eine Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift zu. Bei 1und1 eben, wenn man es nutzt, per Anruf.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE, du bist zu leichtgläubig.
Der Provider kann die Kündigung nicht reglen wie er möchte, jedenfalls nicht zu Lasten der Kunden, der soll ja jetzt bezahlen, als Strafe?

Insgesamt ist zum Thema jetzt alles gesagt.
Also TE:
Wehre Dich!
 
BlubbsDE schrieb:
Passiert eben überall per Unterschrift. Kein Provider lässt eine Kündigung ohne eigenhändige Unterschrift zu.

Nope. Es gab vor einiger Zeit ein Urteil dazu. Wenn man Verträge Online ohne Unterschrift abschliessen kann, kann man diesen auch ohne Unterschrift kündigen.
 
Ihr verdreht herrlich die Umstände. Sicher kann der TE kündigen, wir er es für richtig hält. Solange er sich an die Mindestanforderung an einer Kündigung hält. Und die ist, er muss erkennbar der Kündigende sein. Ein Fax oder ein Brief mit seiner Unterschrift hätte es auch getan. Mit der Bitte, diese Kündigung zu bestätigen.

Hat er aber nicht getan und nutzt den, für den Kunden sehr freundlichen Weg der Onlinekündigung. Und die wird eben persönlich bestätigt, in dem der Kunde einen kostenloses Telefonat mit 1und1 führt. Dort werden ein paar persönliche Dinge angefragt, die dann eindeutig erkennen lassen, ja das ist Kunde XY.

Ich erkenne hier nur eine Schutzbehauptung. Die vom TE. Er hat eben sich eben schluderich verhalten. Der Hinweis zu dem benötigten Telefonat, den bekommt man mehrfach. Den bekommt man zu sehen, wenn man die Kündigung anstößt. Den bekommt man noch einmal per Nachricht innerhalb des 1und1 Controll Centers und dann noch einmal zu der bei 1und1 hinterlegten Mailadresse.

Nope. Es gab vor einiger Zeit ein Urteil dazu. Wenn man Verträge Online ohne Unterschrift abschliessen kann, kann man diesen auch ohne Unterschrift kündigen.

Zitat?

Wenn Du einen DSL, Handy oder Versicherungsvertrag ohne Unterschrift versendest, dann wird er einfach nicht akzeptiert. Im besten Fall sagt man es Dir, im schlechten Fall passiert nichts und Du denkst, die Kündigung kam rechtzeitig an.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Ihr liegt einfach Falsch. De Kündigung ist unwirksam und niemand anders wird sie als wirksam einstufen. Keine unabhängige Instanz wird dies so sehen.

Ist so, aber...
Gib einfach auf, hab ich auch hier im Unterforum. Es kommt einfach eine Scharr an Möchtegern-Rechtsexperten angelaufen und rammt deine Antworten weg.
 
sorry BlubbsDE, du bist nicht leichtgläubig sondern stur:

Es ist klar dass der TE die "Spielregeln" des Providers nicht eingehalten hat.
Die Frage um die es jetzt geht ist ob die Kündigung ohne Telefonbestätigung rechtlich wirksam ist.
Der Provider und Du sagen nein...

Aber ich und andere sagen: JA!

Warum wurde hier schon begründet und es gibt anscheinend doch mehrere Betroffene!
Midway CV41 finde ich sehr überzeugend...

Es ist keine Schande dazu zu lernen...
 
Zuletzt bearbeitet: (Midway...)
Nur spielt das keine sonderliche Rolle, was ihr dazu sagt. Der TE hat schlicht und einfach nicht gekündigt.

Und wenn der Vorgang von einer unabhängigen Stelle geprüft werden wird, dann wird auch sie das so entscheiden.

Sicher passiert viel Mist in Sachen Verträgen, online abgeschlossen. Aber das hier gehört nicht dazu und ist eindeutig.
 
Danke für die zahlreichen Antworten. Ich bin mir eben auch nicht sicher, wer jetzt eigentlich im Recht ist. Wie MidwayCV41 geschrieben hat, werde ich wohl als Erstes per Einschreiben mein Geld zurückverlangen. Aber soll ich wirklich direkt mit Anwalt drohen?

Ich habe außerdem folgenden Blog-Post gefunden:
http://blog.1und1.de/2012/12/04/online-kuendigen-mit-dem-11-vertragsservice/#page-content

Dort steht erstmals nichts von einem Telefonat, nur weiter unten in den Kommentaren wird dann von Mitarbeitern folgendes mehrfach geschrieben:
teilweise ist weiterhin ein Anruf bei den Kollegen der Hotline nötig, um die Kündigung zu bestätigen. Wir machen das auch Sicherheitsgründen zum Datenabgleich, damit nicht zum Beispiel irrtümlicherweise ein DSL-Anschluss abgeschaltet wird. Was weggefallen ist, ist wie oben beschrieben das Einsenden des eigenhändig unterschriebenen Formulars. Wenn alles geklärt ist, schalten die Kollegen die Online-Kündigung direkt frei.
 
JA, halte dich an Midway CV41,
Erfahrung zählt mehr als "unsere Klugschnackerrei"
Ausserdem stimme ich ihm zu.

Das noch:
Die Begründung:
"Wir machen das auch Sicherheitsgründen zum Datenabgleich, damit nicht zum Beispiel irrtümlicherweise ein DSL-Anschluss abgeschaltet wird."
halte ich für nicht rechtssicher, denn selbstverständlich ist ein Irrtum immer möglich.



Viel Erfolg!
 
Zuletzt bearbeitet: (Das noch....)
@TE

Dein 1und1 Blogeintrag bezieht sich auf eine Änderung des Verfahrens. Aber wenn bei Deiner Kündigung der Anruf noch obligatorisch war, dann war es eben noch. Und das es so war, das siehst Du ja selber. In der Mitteilung per Mail und in Deinem Controll Center.

Aber sicher solltest Du da was gegen machen. Und schauen, wie 1und1 reagiert.
 
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