Habe gerade die AGB des Vertrags herausgekramt. Der für mich relevante Teil hat sich nicht geändert und ist hier nachzulesen: http://dsl.1und1.de/DetailsAgbs
Das widerspricht sich natürlich wieder herrlich. Ein Telefonat wird allerdings nicht erwähnt.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 127 II BGB findet keine Anwendung). Der Kunde ist auch berechtigt, online über das 1&1 Kündigungstool (http://vertrag.1und1.de) zu kündigen
Das widerspricht sich natürlich wieder herrlich. Ein Telefonat wird allerdings nicht erwähnt.