Wer ist Deutscher?

Tiu

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Nun, wer ist Deutscher?
So wie ich eben den dazugehörigen § gelesen habe: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt.
Wer oder was ist aber die Reichszugehörigkeit?
Bedeutet dies, dass bsw. ein "polnischer" Staatsbürger der auf dem Deutschen Reichsgebiet vom 31.12.1937 geboren wurde automatisch "Deutscher" ist? Das viele "Polnische-Deutsche" einen Deutschen Pass besitzen, dass ist mir ja bekannt, wie verhält es sich aber mit Polen, die "keine" deutsche Abstammung haben?
Könnte man ihnen einen Deutschen Pass verwehren, obwohl sie ja zum Deutschen Reichsgebiet gehören?
Irgendwie konfus :confused_alt:
 
Ist das wichtig, welcher Nationalität jemand angehört?

Wir sind doch mittlerweile alle EUROPÄER!
 
Reichszugehörigkteit? Was das denn? Gib mal bitte eine Quelle an...(das Reich war mal groß, aber das auch aktuell Österreicher Deutsche sein sollen, ist doch sehr beunruhigend :D)
 
GRAKA0815 schrieb:
Das viele "Polnische-Deutsche" einen Deutschen Pass besitzen, dass ist mir ja bekannt, wie verhält es sich aber mit Polen, die "keine" deutsche Abstammung haben?
Das mit der "Reichszugehörigkeit" ist wohl eine etwas ältere Fassung, spätestens seit 2000 ist dieser Begriff aus dem deutschen Staatsbürgerschaftsrecht verschwunden. ;) Vorher galt im wesentlichen das alte Recht weiter, was etwas altertümliche Begriffe erklären sollte.

Entscheidend bleibt aber bei den Deutschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft die Abstammung. Eine imho ganz brauchbare Erläuterung zu dem Thema gibt´s z.B. hier.

Ciao, Tiguar
 
aber wäre das dann laut deiner theorie nicht hinfällig, da der ösi hier das sagen hatte? :rolleyes: :D
 
KL0k schrieb:
aber wäre das dann laut deiner theorie nicht hinfällig, da der ösi hier das sagen hatte? :rolleyes: :D
Der Ösi hat damit garnichts zu tun, denn es geht ausschleißlich um die Grenzen des Deutschen Reiches. Diese Grenzen wurden u.a. im Versaillervertrag von 1919 festgelegt. ;)
 
Tolle Quellenangabe :rolleyes:...

Muß (c) halt wieder selber suchen!

Grundgesetz(GG) schrieb:
Begriff "Deutscher";Wiedereinbürgerung

(1) Deutscher im Sinne dieses GG ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsch Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) [Wiedereinbürgerung 33-45 entzogen blabla]
Also:
- die Ösis sind prinzipiell erstmal außen vor, Glück gehabt :lol:
- wenn jemand allerdings zB einem Ösi, nennen wir ihn mal...Adolf...die deutsche Staatsangehörigkeit gibt, ist er fortan "Deutscher"...tolle Sache...(Zusammenhänge mit realen Personen sind natürlich rein zufällig!)
- auf dem natürlichen Wege ist erstmal jeder Deutscher, wer seine Ahnenreie auf Leute zurückführen kann, die 1937 im Deutschen Reich gelebt haben und seither auch alles Deutsche sind, zumindest jeweils ein Elternteil und sich selbst nicht als anderweitig staatsangehörig "bekennt"...

Aber das ganz auch nur unter Vorbehalt, gibt da sicher noch "anderweitige gesetzliche Regelungen" wie Geburt auf deutschem Boden blabla...
 
(c) schrieb:
Tolle Quellenangabe :rolleyes:...
Was soll denn der Spruch?
Ist das Stag abgeschafft? :rolleyes:
Das GG sagt selber "im SINNE dieses GG VORBEHALTLICH anderer gesetzlicher Regelungen....................
Somit ist immer noch nicht geklärt, was die Reichszugehörigkeit beinhaltet und was nicht.

Tiguar schrieb:
Das mit der "Reichszugehörigkeit" ist wohl eine etwas ältere Fassung, spätestens seit 2000 ist dieser Begriff aus dem deutschen Staatsbürgerschaftsrecht verschwunden. Vorher galt im wesentlichen das alte Recht weiter, was etwas altertümliche Begriffe erklären sollte.

Scheint keine neuere zu geben! Der Text ist meinen Nachforschungen nach immer noch so.
Ausfertigungsdatum: 22. Juli 1913
Verkündungsfundstelle: RGBl 1913, 583
Sachgebiet: FNA 102-1, Bundesgesetzblatt Teil III
Stand: Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 30. 7.2004 I 1950

Also eben einmal 2 monate alt seit der letzten Änderung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallooooo, ich darf mal die Quelle "zitieren": "Deutscher ist, wer die ... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit ... besitzt." Das ist nichtmal ein vollständiger Satz...und der Begriff "unmittelbare Reichsangehörigeit" dürfte wohl durch meine GG-Angabe geklärt sein. Ergo: wer jetzt in Schlesien geboren wird und keine deutsche Eltern hat, ist zumindest kein Deutscher...
 
(c) schrieb:
Das ist nichtmal ein vollständiger Satz...

Und?
So steht es dort. Ob Dir der Satz gefällt oder nicht.
 
tja, würde ich mich jetzt äussern würde das ganze in rassismus ausarten

tut mir leid, aber ich habe für bewohner des ehemaligen ostblocks GARNIX über.

vielleicht noch eines dazu. ich selber bin KEIN deutscher, ich bin ein nordwest-euopäer ;)
und wenn MICH das schon stört wie manche ehemaligen ostblock-bewohner sich benehmen in deutschland, dann will ihc mich nicht in die lage eines ECHTEN deutschen versetzen.

muss mich auch immer weglachen wenn ich einen deutschen personalausweis sehe mit der inschrift: "sergej waschinowksi, geboren am 1.1.1969 in krasznaja, kirgisien, staatsangehörigkeit: deutsch"

spricht kaum ein wort deutsch, ist aufgrund seiner genetik kaum als westeuropäer zu erkennen, aber den deutschen ausweis hält der "stolze, deutsche sergej" in der hand.

um das ganze etwas mehr ONTOPIC zu bringen:
ich finde auch das amerikanische recht absolut in ordnung; wer zu dem zeitpunkt seiner geburt sich auf amerikanischem gebiet befindet, ist amerikaner. so sollte es generell sein.
aber jemanden die staatsangehörigkeit zuzusprechen, weil sein opa oder seine oma mal auf ehemaligem deutschen gebeit gelebt hat, dass halt ich für nicht korrekt.

in dem fall hätte die oma/opa ohne weiteres anspruch auf die deutsche staatsangehörigkeit, aber die kinder oder enkel, welche in z.b. polen aufgewachsen sind, polnische mentalität haben, etc., sind meiner meinung nach polen und sollten auch polen bleiben.

interessant fand ich aber auch, dass mir die ausländerbehörde meiner stadt einen brief zugeschickt hat, in dem stand, dass ich am 15.03.1983 nach deutschland eingereist bin und nach dieser zeit sie mir die deutsche staatsangehörigkeit anbieten möchte.
"nicht schlecht" dachte ich mir, werbung für's "deutsch-werden"

ich für meinen teil habe dankend abgelehnt, weil ich einfach meinem land und somit meiner staatsangehörigkeit treu bleiben will.
eine staatsangehörigkeit ist für mich nichts, was man wechseln oder ändern dürfte.

ich hoffe mein post hier ist nicht als fremdenfeindlich zu werten.
ich habe versucht möglichst objektiv (wenn auch teilweise ironisch) meine meinung bezgl. dem thema russlanddeutsche (ein widerspruch in sich, oder gibt es auch spanienamerikaner ?) und ehemaligen ostblock wiederzugeben.

auf eure reaktionen bin ich ja mal gespannt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@lalas: Deine Meinung ist nicht nur IMHO völlig uninteressant, sie ist außerdem nicht in diesem Thread gefragt!

@Topic: Ich habe des öfteren schon mitbekommen, dass Polen rel. gesehen leichter einen dt. Pass kommen als z.B. Türken. Würe ja zu GRAKA's Theorie passen. Interessantes Thema!
 
Auch wenn das etwas off-topic ist, aber der Thread ist wieder einmal ein Paradebeispiel für deutsche Bürokratie. Hier wird mit Paragraphen noch und nöcher um sich geschmissen und hier werden Theorien gewälzt das sich die Balken biegen.

Die USA haben eine simple, einfache Regel: Wer auf amerikanischem Boden geboren ist und/oder ein Elternteil hat was die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, hat automatisch Anrecht auf einen amerikanischen Pass.

Aber eine simple Lösung wie diese wäre für den Durchschnitts-Deutschen wohl wiedermal zu oberflächlich und zu einfach. Stattdessen werden hier Gesetze von 1937 rezitiert.

Ach ja eine Randbemerkung noch: Es ist bemerkenswert wie einige Leute eine klare, sachliche Frage wie "Wer ist Deutscher", die sich völlig emotionslos und anhand von Gesetzestexten klären ließe (zumindest denke ich mal das Graka auf die juristische Definition abzielte) so schnell in eine Diskussion um Rechts/Links/Nazi/was-weiß-ich drehen können.
 
ein deutscher ist meines erachtens grundsätzlich erstmal jedermensch,der arbeiten geht und fleissig seine steuern bezahlt.kann das thema auch gleich mit nationalismus verbinnden.jede partei die sich um das wohlergehen des eigenen volkes kümmert ist für mich nationalistisch.also schön neutral der begriff.
 
@ Daria
Das liegt darin begründet, daß die USA ein Einwandererland sind. Und zwar eines, das auch so entstanden ist. Das ist Deutschland nicht. Das mit dem Elternteil ist bei uns auch so.

Und was die Grenzen von 1919 angeht: immer wieder wurde Grenzen verschoben, festgelegt usw. (Stichwort: Hl. Röm. Reich Deutscher Nation).

Das Grundgesetz legte fest, daß Deutscher nur ist, wer von Deutschem Blute ist. Also auch Südafrikaner, die seit 2 Generationen keinen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben, solange die Eltern Deutsche waren. - Das GG wird seit neuster Zeit durch das StAG eingegrenz.

„Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt...“

Dies betrifft den Gebietsstand vom 31.12.1937. Das heißt, die Ostgebiete jenseits der Oder-Neiße gehören ebenfalls dazu. Diese Tatsache wird in Artikel 116 Grundgesetz bestätigt. Daraus folgt, dass die Menschen in diesen Gebieten ebenfalls ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben, das heißt, sie haben auch ein Wahlrecht. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen hat jedoch nie eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Damit ist jegliche Wahl seit 1990 für Deutschland formal juristisch nicht gültig.
Quelle
 
wenn mann eure (nicht alle aber viele) so ansichtslosen bemerkungen liest,Staatsbürgerschaft,Ostgebiete und Reichsangehörigeit,gesetze ....dann muss ich perfekt57 zustimmen! das einzige was mir jemand damit höchstens beweisen kann ist dass er in geschichte ziemlich genau aufgepasst hat (und wahrscheinlich viel lesen tut).genausogut hätte der spruch einwandfrei von mir kommen können.doch da ich scho längst ne auffällige zielscheibe in diesem forum geworden bin,finds gut dass es wenigstens jemand anderes schreibt ;-)
 
Wikipedia schrieb:
Strittig ist, ob die Bundesrepublik Deutschland als Nachfolgestaat angesehen werden kann. Dies wurde von dem Bundesverfassungsgericht 1973 verneint. Vielmehr wurde festgestellt, dass das Deutsche Reich weiter bestehe und mit der Bundesrepublik staatsrechtlich identisch sei, daher die Bundesrepublik kein Nachfolger sein könne und eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich

[Edit]Hier stand Quatsch.[/Edit]

Ich find die zweite Quelle nicht mehr, aber egal:
die Bundesrepublik Deutschland wurde auf dem Gebiet des deutschen Reiches gegründet, ist aber kein Rechtsnachfolger. Die Ausdehnung der Bundesrepublik Deutschland ist jetzt sogar größer als die des deutschen Reiches nach dessen institutionellen Ende.

D. h. nichts mit Polen oder Ostpreußen oder Österreich, das passt schon so wie es in dem Paragraphen steht.

Gruß
Morgoth
 
Zuletzt bearbeitet:
Morgoth schrieb:
die Bundesrepublik Deutschland wurde auf dem Gebiet des deutschen Reiches gegründet, ist aber kein Rechtsnachfolger.
Die BRD wurde auf einem "TEIL-Gebiet" des DR gegründet! Die Grenzen der BRD sind nicht identisch mit den Grenzen des DR. Zudem ist das DR lediglich "Handlungsunfähig", da es rechtlich gesehen zur Zeit keine gewählte Reichsregierung hat. Gem. der Charta der Vereinten Nationen, dem alliierten Truppenstatut, den 4+2 Verhandlungen etc. besteht aber nachwievor das DR in den Grenzen von 1937. Da die BRD kein Rechtsnachfolger ist, kann keine Regierung der BRD
a) Friedensverhandlungen aufnehmen,
b) Die Reichsgesetze und Reichsansprüche außer Kraft setzen!
c) sich gegen Ansprüche der 4 Siegermächte inkl. aller 50 Kriegsbeteiligten Staaten gegen das DR erwehren. (festgelegt im Artikel 53 & 107 der Charta der VN (Feindstaatenklauseln))

Die Ausdehnung der Bundesrepublik Deutschland ist jetzt sogar größer als die des deutschen Reiches nach dessen institutionellen Ende.

Na dann schau Dir einmal die Karte von 1937 an. ;)



Trotz alle dem würde mich interessieren, wer nun Reichsangehöriger ist und wer nicht, da es verschiedene Möglichkeiten gibt.

1.) Das Gesetz wurde 1913 erlassen, demnach wäre jeder Reichsangehörig wer innerhalb der Grenzen des DR von 1913 lebt (bsw. Elsässer, Lothringer etc.)

2.) Wenn es eine Reichsregierung nach dem 1.WK an die Versaillerverträge angepaßt haben sollte, wären folglich die Grenzen von 1937 gültig.

3.) Umstritten wären da ja auch noch die Grenzen von 1938, da die Einverleibung von Österreich und Teile Tschechiens zuerst vom Völkerbund genehmigt wurden (und damit legitim zum DR gehörten) aber im Verlauf des Krieges (glaube 1943) von den späteren Siegermächten als illegale Annektion betrachtet wurden.

4.) Das wenn auch die BRD kein Rechtsnachfolger des DR ist, trotzdem und ausschließlich die Grenzen der BRD Geltung haben.

In dem Gestetz steht komischerweise ja nur "INLAND", jedoch keine Erklärung was das Inland ist bzw. beinhaltet / nicht beinhaltet. :freak:
 
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