Wer zahlt die Portokosten beim Gewährleistung nach 6 Monaten?

Ich glaube es gibt hier unterschiedliche Auffassungen von "Rücksendekosten"!?

Der TE hat ja den Retourschein schon bekommen und wurde vom Kundenberater hingewiesen, dass er die Rücksendekosten tragen müsste. Für mich stellt sich nicht die Frage der Kosten für den Transport Kunde -> Verkäufer, sondern die Rücksendekosten im Sinne Verkäufer -> Kunde nach Prüfung ob Sachmangel oder nicht.

Irgendwie muss die Ware ihren Weg ja auch wieder zurück finden.


Reaper75 schrieb:
... Das dies ein Gewährleistungsfall ist, steht außer Frage, denn das Teil ist teilweise kaputt, es näht nicht wie es soll. Ich habe dem Kundenberater am Telefon sogar den Vorschlag gemacht, das ich meine Freundin als Zeugin nehme, dass das Gerät kaputt war und zwar vom Anfang an. Wäre das ein Beweis? ....

Mir erschließt sich der Sinn nicht, warum man ein defektes Gerät über 1 Jahr benutzt, bevor man den angeblichen Mangel rügt?

Ob der Mangel von Anfang an da war oder es durch unsachgemäßen Gebrauch, Verschleiß oder sonstiges entstanden ist, wird dann der Sachverständige in Erfahrung bringen. Deine Freundin als (befangene?) Zeugin wird dir da erst mal nicht viel Helfen, außer du hast vor dich später durch die gerichtlichen Instanzen zu kämpfen, in der Hoffnung Recht zu bekommen.
 
Wenn sich Redcoon darauf beruft, dass die Beweislast beim Käufer liegt, warum wollen sie das Ding überhaupt? Der TE sollte sich erstmal mit Redcoon über das grundsätzliche Prozedere einigen, bevor er etwas wegschickt, auf wessen Kosten auch immer.
 
Da wird wohl eher ein Kundenberater nicht wissen, was der andere bereits gesagt hat. Da gibt es tatsächlich Klärungsbedarf. ;)
 
Woods schrieb:
Wenn sich Redcoon darauf beruft, dass die Beweislast beim Käufer liegt, warum wollen sie das Ding überhaupt? Der TE sollte sich erstmal mit Redcoon über das grundsätzliche Prozedere einigen, bevor er etwas wegschickt, auf wessen Kosten auch immer.

Weil dies immer noch als Service angesehen wird,
dem Käufer bei seiner Ansprüche gegenüber dem Hersteller zu helfen...
Ergänzung ()

Supermoto schrieb:
Und selbstverständlich bleibt dies ein Gewährleistungsfall, auch wenn sich Redcoon wegen des Zeitraumes wirksam auf eine Beweislastumkehr berufen könnte.

Warum ist dies ein Gewährleistungfall?
 
Das sollte man aber vorher klären, ob man die Sache im Rahmen der Gewährleistung oder der Herstellergarantie regeln will. Der TE geht ja offensichtlich von einem Gewährleistungsfall aus. Redcoon verweist dabei aber darauf, dass die Beweislast bei ihm liegt, lässt sich das Ding aber trotzdem schicken? Um was zu machen? Macht in meinen Augen keinen Sinn.
Ich würde kein Gerät einfach ins Blaue hinein wegschicken.
 
Das liegt aber unter anderem am TE!
Ich gehe davon aus, dass Redcoon die Ware wegen der Herstellergarantie überhaupt angenommen hat,
andernfalls würde die das Gerät nicht annehmen....

Es ist ja kein Gewährleistungsfall wie der TE und Supermoto geschrieben hat....
 
Sofern der TE nachweisen kann, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand, ist dies natürlich ein Gewährleistungsfall.

Aber wieso sollte Redcoon einerseits auf des Ende der Beweislastumkehr pochen, andererseits aber dann doch kulanterweise ihm die Beweislast abnehmen? Die zwei Parteien sollten nochmal miteinander reden und "Fronte klären".
 
Woods schrieb:
Sofern der TE nachweisen kann, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand, ist dies natürlich ein Gewährleistungsfall.

Genau den Nachweis hat er nicht gebracht, ergo kein Gewährleistungsfall....

Aber wieso sollte Redcoon einerseits auf des Ende der Beweislastumkehr pochen, andererseits aber dann doch kulanterweise ihm die Beweislast abnehmen? Die zwei Parteien sollten nochmal miteinander reden und "Fronte klären".

Noch einmal Redcoon nimmt die Ware nur auf Kulanz an, weil die Verträge (Garantie), mit dem Hersteller eine kostenlose
Reparatur/Austausch beinhalten.
 
Wieso sollte redcoon soetwas tun....tja...

Böse Zungen würden munkeln, dass sich damit ja auch der ein oder andere Taler verdienen ließe.
Zum einen durch die Unwissenheit des Kunden in Punkto Gewährleistung, Garantie usw. und mit dem Reparatur"Partner" an der Seite ließe sich bestimmt auch der ein oder andere Fall leichter manipulieren und wenn man die Geräte schon mal da hat, ist es eher unwahrscheinlich(er) dass der Kunde der kostenpflichtigen Reparatur nicht mehr zustimmt.

Gibt ja doch einige, die Zahlen lieber 300 EUR für die Reparatur statt 500 EUR für ein Neugerät.
 
@Blackraven

So ein Schwachsinn habe ich selten gelesen....
Nur für dich als Info, der Reparatur Partner wird seitens dem Hersteller vorgegeben,
ergo ist deine Theorie für die Katz....

Ach ja kostenpflichtige Reparaturen sind am Aussterben in der Unterhaltungselektronik...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du schon so groß auftrittst, woher nimmst du denn dein "Wissen", Schlaubi-Schlumpf?

Was passiert denn mit den Geräten, die keine herstellerseitige Garantie haben und ein Gewährleistungsfall vorliegt?
Da bekommt Kunde König ein Neugerät zugeschickt und der Verkäufer bringt den "Müll" zur Deponie? Alles klar...oder in deinen Worten "Selten so einen Schwachsinn gelesen".

Wach auf kleiner Schlumpf, die Welt besteht nicht nur aus Unterhaltungselektronik...
 
Welchen Grund sollte der TE haben, einen durchaus plausiblel erscheinenden Gewährleistungsfall vorzutäuschen?

Es liegt nicht nur im Rahmen des Möglichen, dass ein anfangs vorhandener Sachmangel im Laufe der Zeit (sprich hier nach 1 Jahr) zu einem späteren vollständigen Ausfall des Gerätes führte, sondern ist in der Praxis sogar sehr häufig. Oder der Mangel wird vom Käufer aus Bequemlichkeit eine ganze Zeit lang als tolerabel abgetan.

Mir persönlich ergeht es zur Zeit ähnlich. Vor etwa 1 Jahr hatte ich einen neuen LG 60LA7408 TV erworben, von dessen Bild ich bis zum heutigen Tag absolut begeistert bin. Leider hat das Teil einige Probleme mit der Steuerung bzw. der Firmware. In der Hoffnung, dass diese Probleme durch nachgeschobene Firmware-Updates behoben würden, behielt ich das Gerät und verzichtete vorläufig auf eine Reklamation. Nach einem Jahr und mehreren Firmwares ist das Problem sogar schlimmer geworden. Tja, aber eine echte Alernative sehe ich da nicht.

Um aber wieder auf den TE zurück zu kommen, wahrscheinlich wurde der Fehler auch eher von seiner Frau entdeckt, die mit diesem Gerät hauptsächlich arbeitet (vermute ich). Also was spricht nun gegen eine solche Darstellung?
 
blackraven schrieb:
Was passiert denn mit den Geräten, die keine herstellerseitige Garantie haben und ein Gewährleistungsfall vorliegt?

In der Regel wird eine Gutschrift in Höhe des Zeitwerts angeboten, sofern das Gerät bei Gefahrenübergang tatsächlich mangelhaft war. Die Geräte werden in Regel nach 2 Jahren nicht mehr hergestellt und somit ist eine Reparatur oft unverhältnismäßig teuer. Der Händler darf aufgrund der Unverhältnismäßigkeit eine Reparatur ablehnen.
Dies kann der Händler meist durch einen Kostenvoranschlag der Werkstatt belegen und leider haben an dieser Stelle deine Verschwörungstheorien weder Hand noch Fuß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lipovitan schrieb:
...und leider haben an dieser Stelle deine Verschwörungstheorien weder Hand noch Fuß.

So leicht kann man dies aber wirklich nicht als Verschwörungstheorie abtun, auch wenn man das hier Redcoon nicht unterstellen möchte.

Mit dem Thema kostenpflichtige Reparaturen während der Gewährleistung und der damit verbundenen Abzocke des Kunden lassen sich ganze Bücher füllen.

Und nochmal zurück zum TE, selbstverständlich genügt im Zweifelsfall auch eine Zeugenaussage, um einen bereits bei Gefahrenübergang vorliegenden Sachmangel zu beweisen. Wenn dies plausibel und glaubwürdig ist.
 
blackraven schrieb:
Wenn du schon so groß auftrittst, woher nimmst du denn dein "Wissen", Schlaubi-Schlumpf?

Was passiert denn mit den Geräten, die keine herstellerseitige Garantie haben und ein Gewährleistungsfall vorliegt?
Da bekommt Kunde König ein Neugerät zugeschickt und

Ich habe Stand heute 700 Aufträge, davon sind ganze 3 kostenpflichtig.
Die Hersteller/Lieferanten haben IMMER eine Vereinbarung mit dem Händler, ergo
wird es nie den Fall geben, dass ein Hersteller keine Garantie anbietet ( bezugnehmend auf die Unterhaltungselektronik!)
Ergänzung ()

Supermoto schrieb:
Und nochmal zurück zum TE, selbstverständlich genügt im Zweifelsfall auch eine Zeugenaussage, um einen bereits bei Gefahrenübergang vorliegenden Sachmangel zu beweisen. Wenn dies plausibel und glaubwürdig ist.

Das entscheidest du oder wie?
Ergänzung ()

Supermoto schrieb:
Welchen Grund sollte der TE haben, einen durchaus plausiblel erscheinenden Gewährleistungsfall vorzutäuschen?

Es liegt nicht nur im Rahmen des Möglichen, dass ein anfangs vorhandener Sachmangel im Laufe der Zeit (sprich hier nach 1 Jahr) zu einem späteren vollständigen Ausfall des Gerätes führte, sondern ist in der Praxis sogar sehr häufig. Oder der Mangel wird vom Käufer aus Bequemlichkeit eine ganze Zeit lang als tolerabel abgetan.

Die Wahrscheinlichkeit ist genau andersrum, dass ein Mangel der angeblich ab Gefahrenübergang vorhanden gewesen sei, sich erst nach einem Jahr zeigt, war in der Regel
schlichtweg nicht ab Gefahrenübergang vorhanden
Und Faulheit wird eben bestraft....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie wäre es mit einem Richter, der das im Zweifelsfall zu entscheiden hat? Unsere Meinung zählt da nicht.

Und wenn man generell ausschließen könnte, dass ein Sachmangel, der sich erst nach mehr als einem halben Jahr zeigt, bereits bei Gefahrenübergang bestand, könnte man die gesetzliche Gewährleistung gleich auf ein halbes Jahr beschränken.

Das ist also eine völlig unlogische Argumentation.

Wenn wir gerade dabei sind, bitte mal an die Forenregeln halten und nicht den letzten Post zitieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, ein Richter und dieser wird am Ende, die Meinung eines Sachverständigen/Gutachter hören....
 
Reaper75 schrieb:
Daraufhin habe ich eine Mail bekommen wo ein Retourenschein drin war

womit das Porto in der regel Bezahlt ist, ich kenns zumindest nicht anders.
also wo ist das Problem?
 
@Lipovitan

Du hast meinen Beitrag wohl missverstanden.

Er bezog sich auf die Aussage, dass die Partnerwerkstätten vom Hersteller vorgegeben seien, woraufhin mein Einwand kam, was denn im Falle eines Gewährleistungsfalles (ohne Garantieansprüche) geschieht. Ob die Ware dann auf dem Müll lande, da der Händler ggü. dem Hersteller keine Ansprüche geltend machen kann, da er ja wie Ribery88 behauptet, die Ware nur aus Kulanz entgegen nimmt um die Garantie ggü. dem Hersteller abzuwickeln.

Alleine diese Aussage, welche in dem Kontext ja schon suggeriert das der Händler separate Verträge mit Herstellern hat. Garantien kann man als Endkunde aber nur in Anspruch nehmen, wenn man deren Inhalt und Bedingungen kennt, was hier ja unmöglich wäre. Zudem verweißt Redcoon hier ja selbst auf "eine möglicherweise bestehende Herstellergarantie" und das man die Ware direkt dahin senden könnte. Wie soll man das möglicherweise denn als Endkunde prüfen, wenn die Verträge zwischen Händler und Hersteller bestehen?

Und um abschließen auf deine Unverhältnismäßigkeit zurück zu kommen: Nicht jede Ware ist im Low-Price Segment angesiedelt, wo die Reparatur unverhältnismäßig wäre. Viel eher liegt es daran begründet, dass man dem Kunden lieber eine Reparatur "verkauft" wird als ihm ein Neugerät zu liefern, denn wie wir wissen, ist es das Recht des Kunden im Gewährleistungsfall die Art der Nachbesserung zu wählen, welche dann wg. evtl. Unverhältnismäßigkeit abgelehnt werden könnte.


Ribery88 schrieb:
Ich habe Stand heute 700 Aufträge, davon sind ganze 3 kostenpflichtig.
Die Hersteller/Lieferanten haben IMMER eine Vereinbarung mit dem Händler, ergo
wird es nie den Fall geben, dass ein Hersteller keine Garantie anbietet ( bezugnehmend auf die Unterhaltungselektronik!)


Ich glaub du verwechselt da einige Sachen ziemlich stark.

Mag ja sein das es Rahmenverträge zwischen Lieferanten und Hersteller gibt und darin auch Garantien verhandelt wurden, allerdings kommen diese nicht autom. dem Endkunden und seinen Rechten / Pflichten aus der Gewährleistung zu gute. Eine Garantie kann nur zwischen dem Käufer und Hersteller zustande kommen und die Bedingungen müssen bekannt gemacht worden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Supermoto schrieb:
Mit dem Thema kostenpflichtige Reparaturen während der Gewährleistung und der damit verbundenen Abzocke des Kunden lassen sich ganze Bücher füllen.

Die unter der Rubrik "Märchen" fallen.
Noch einmal in der Regel hat der Händler keine eigene Werkstatt für all seine Produkte.
Er nimmt die Werkstatt des Herstellers in Anspruch.

Sollte also eine Werkstatt "abzocken" dann ist der Händler, der dafür am Wenigsten kann, aber diese Werkstatt wird es lange nicht auf dem Markt geben
Ergänzung ()

florian. schrieb:
womit das Porto in der regel Bezahlt ist, ich kenns zumindest nicht anders.

Sicher? Ich kann auswählen, wer das Porto bezahlen soll....
 
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