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Tandeki
Gast
blackraven schrieb:Und um abschließen auf deine Unverhältnismäßigkeit zurück zu kommen: Nicht jede Ware ist im Low-Price Segement angesiedelt, ...
Prinzipiell richtig.
blackraven schrieb:...wo die Reparatur unverhältnismäßig wäre.
Die Verhältnismäßigkeit hängt eher von den anderen Faktoren ab, der Verkaufspreis der Ware ist es erstmal nicht.
blackraven schrieb:...denn wie wir wissen, ist es das Recht des Kunden im Gewährleistungsfall die Art der Nachbesserung zu wählen, welche dann wg. evtl. Unverhältnismäßigkeit abgelehnt werden könnte.
Die Unverhältnismäßigkeit kann sich genau hier unterschiedlich darstellen. Einmal ist es die geringe Marge des Händlers, ein anderes Mal die zu erwartenden, hohen Reparaturkosten. Meist hängt es von den Lieferketten ab, ob sich eine Reparatur lohnt oder ein Austausch vorgenommen wird. Für die meisten Händler stellt sich das so dar: gesetzlich sind sie verpflichtet, Gewährleistung zu geben. Ich schreibe mir da zwar meist völlig sinnlos die Seele aus dem Leib, weil es kaum jemand zu verstehen versucht, aber: der Händler gibt Gewährleistung und darf diese gegenüber dem Kunden nicht als Garantie ausgeben. Das liegt erstens daran, dass Gewährleistung und Garantie auch inhaltlich völlig verschiedene Dinge sind und zweitens daran, dass ich mit dem Händler einen Kaufvertrag geschlossen habe. Ergo muss auch der Händler Mängel innerhalb der Gewährleistungspflicht beseitigen und nicht der Hersteller. Mit dem habe ich als Kunde keinen Kaufvertrag geschlossen.
Jetzt war die damalige Justizministerin so nett, die Beweislastumkehr einzubauen. Wahrscheinlich deshalb, weil der Kunde zwar Gewährleistung haben soll, der Händler diese aber wiederum nicht ohne zusätzliche Kosten gegenüber dem Großhändler oder gar Hersteller geltend machen kann. Also haben wir einen Kompromiss zwischen Kunden- und Händlerwunsch, der letztlich bedeutet, dass man bei unkulanten Händlern nach sechs Monaten entweder ein Gutachten bringen muss oder in die Röhre schaut. Die Freundin als Zeugin bringt nichts.
Insofern stimme ich Ribery88 zu, auch wenn er es etwas uncharmant dargestellt hat.
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Nicht ohne Grund empfehle ich stets, entweder bei einem kulanten Händler einzukaufen, einen Gutachter als Kumpel zu haben oder nach sechs Monaten auf eine hoffentlich umfangreiche Garantie des Herstellers zu achten. Rechtlich muss der Händler also nichts zahlen, außer man weist ihm seine Pflicht per Gutachter nach. Wenn der Händler in seinen AGB anderes, also etwas zu Gunsten des Käufers ausweist, dann muss er sich daran jedoch als Vertragsinhalt halten.
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