~Executer~
Ensign
- Registriert
- Mai 2004
- Beiträge
- 162
Hi Leute, ich hab gerade (bei meiner derzeitigen finanziellen Lage) ein ziemlich ärgerliches Problem.
Ich habe mir einen "Arctic Accelero Twin Turbo II Grafikkartenkühler" für meine Geforce 560TI bei Amazon über einen Drittanbieter bestellt da der Lüfter meiner Grafikkarte den Geist aufgegeben hat. Bei der Montage hat sich nun leider heraus gestellt das dies entgegen der Hersteller Angabe nicht der Fall ist. Nun hab ich hier einen Kühler für 35€ und kann ihn nicht gebrauchen...!
Theoretisch könnte ich ja nun von meinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen. Allerdings steht dem Händler ja eine Wertminderung zu wenn sich das Produkt nicht im "Originalzustand" befindet. Sowohl der Wärmeleitkleber ist jetzt natürlich schon angebrochen, als auch das Wärmeleitpad optisch leicht "benutzt" durch den Montageversuch.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Ist das Rückgaberecht in diesem Fall hinfällig weil der Händler das Produkt ja keinesfalls weiterverkaufen könnte? Oder tritt eine Wertminderung ein? Wenn ja, wie hoch kann diese ausfallen? Gibt es da Erfahrungswerte?
Oder gäbe es sogar eine Möglichkeit das über den Hersteller abzuwickeln, da ja -seine- Angaben zur Kombatibilität nicht zutreffend waren?
Ich habe mir einen "Arctic Accelero Twin Turbo II Grafikkartenkühler" für meine Geforce 560TI bei Amazon über einen Drittanbieter bestellt da der Lüfter meiner Grafikkarte den Geist aufgegeben hat. Bei der Montage hat sich nun leider heraus gestellt das dies entgegen der Hersteller Angabe nicht der Fall ist. Nun hab ich hier einen Kühler für 35€ und kann ihn nicht gebrauchen...!
Theoretisch könnte ich ja nun von meinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen. Allerdings steht dem Händler ja eine Wertminderung zu wenn sich das Produkt nicht im "Originalzustand" befindet. Sowohl der Wärmeleitkleber ist jetzt natürlich schon angebrochen, als auch das Wärmeleitpad optisch leicht "benutzt" durch den Montageversuch.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Ist das Rückgaberecht in diesem Fall hinfällig weil der Händler das Produkt ja keinesfalls weiterverkaufen könnte? Oder tritt eine Wertminderung ein? Wenn ja, wie hoch kann diese ausfallen? Gibt es da Erfahrungswerte?
Oder gäbe es sogar eine Möglichkeit das über den Hersteller abzuwickeln, da ja -seine- Angaben zur Kombatibilität nicht zutreffend waren?
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