Wertminderung bei Inanspruchnahme des 14 tägigen Rückgaberechts

~Executer~

Ensign
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Hi Leute, ich hab gerade (bei meiner derzeitigen finanziellen Lage) ein ziemlich ärgerliches Problem.

Ich habe mir einen "Arctic Accelero Twin Turbo II Grafikkartenkühler" für meine Geforce 560TI bei Amazon über einen Drittanbieter bestellt da der Lüfter meiner Grafikkarte den Geist aufgegeben hat. Bei der Montage hat sich nun leider heraus gestellt das dies entgegen der Hersteller Angabe nicht der Fall ist. Nun hab ich hier einen Kühler für 35€ und kann ihn nicht gebrauchen...!

Theoretisch könnte ich ja nun von meinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen. Allerdings steht dem Händler ja eine Wertminderung zu wenn sich das Produkt nicht im "Originalzustand" befindet. Sowohl der Wärmeleitkleber ist jetzt natürlich schon angebrochen, als auch das Wärmeleitpad optisch leicht "benutzt" durch den Montageversuch.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen? Ist das Rückgaberecht in diesem Fall hinfällig weil der Händler das Produkt ja keinesfalls weiterverkaufen könnte? Oder tritt eine Wertminderung ein? Wenn ja, wie hoch kann diese ausfallen? Gibt es da Erfahrungswerte?

Oder gäbe es sogar eine Möglichkeit das über den Hersteller abzuwickeln, da ja -seine- Angaben zur Kombatibilität nicht zutreffend waren?
 
Zuletzt bearbeitet:
rückgeben darfst du das ganze immer, egal wie es ausschaut.
im Gegenzug darf der Händler bis zu 100% Wertminderung berechnen.

Gib beim Wideruf an, dass das ding entgegen der angaben nicht passt, dann sollte er dir eigentlich nix abziehen. (dürfen)
 
Hi,

was hast du denn für eine 560TI?
Auf der Website von Arctic steht nämlich auch folgende Eingrenzung:
The compatibility list is based on AMD and NVIDIA's reference board layout only. ARCTIC holds noresponsibility for incompatibility on non standard cards. Please refer to att2.arctic.ac for the height
restriction drawing and the latest compatibility list.

Dort ist dann auch extra ein Link gesetzt auf folgende PDF:
http://www.arctic.ac/de_de/downloads/dl/file/id/386/tt2_height_restriction.pdf

​Gruß
 
Bist du sicher dass du nichts falsch machst? Der sollte eigentlich auf die 560Ti passen, diese muss aber im Referenzdesign sein!
Auf meiner EVGA 560Ti ist ein Accelero Extreme Plus II und der hat auch gepasst, von daher sollte deiner auch passen. Es sei denn du hast halt irgend ein anderes Design...

EDIT: oh sehe erst jetzt dass über mir genau das gleiche steht...sorry ;)
 
Ich hab eine Point of View mit 2GB, und wie es scheint keinem Referenzdesign, sonst würds ja passen. Und ich bin mir schon ziemlich sicher das ich da bei der Montage nichts falsch gemacht habe...

Der Kühler würde über die Grafikkarten Halterung drüber stehen. Und selbst wenn ich die Halterung dementsprechend absägen würde... müsste ich zusätzlich noch mein Gehäuse zerschneiden damit der Kühler letzten Endes 3-4mm aus dem Gehäuse herausragen kann. Und das wärs mir echt nicht wert...

@Fr4g3r

Unter http://www.arctic.ac/de_de/accelero-twin-turbo-ii.html steht unter "Technische Daten" keinerlei Eingrenzung. Dazu kamen die Bewertungen bei Amazon bei denen einige darüber berichtet haben das es bei ihrer Grafikkarte (560TI) gepasst hat, sogar bei einem seiner Asus im nicht-Referenzdesign. Also ging ich davon aus das es passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob du jetzt Wertersatz zahlen musst hängt schließlich davon ab ob die Nr 1 von 312e Absatz 1 BGb auf dich zutrifft.

[h=3]§ 312e
Wertersatz bei Fernabsatzverträgen[/h]
(1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von §357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,
1.soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und
2.wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.



Man kann nun beides behaupten, entscheidungen hierzu kenne ich gerade nicht. Man kann sagen dass du den Kühler halt nur so prüfen kannst indem du ihn montierst und man kann aber auch den Grundsatz bringen, dass der Käufer das Verwendungsrisiko trägt und es dem Verkäufer nicht angelastet werden kann dass du dich nicht gründlich genug informiert hast. Wobei ich nicht glaube, dass das beim Widerrufsrecht zutrifft. Denke also, dass du keinen Wertersatz zahlen musst.

LG
​Chris
 
Letztlich kann man nur spekulieren, wie ein Gericht hier entscheiden würde.

Es wird zwar immer wieder darauf abgestellt, wie der Kunde die Kaufsache im Ladengeschäft hätte prüfen können, aber die Wasserbettentscheidung des BGH geht m.E. darüber noch hinaus.

Fakt ist, dass der Kunde einen Grafikkartenkühler auch im Geschäft sicherlich nicht montieren kann, so dass ich eine Pflicht zum Wertersatz hier bejahen würde.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Kühler eine vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt und damit im Grunde mangelhaft wäre.
 
~Executer~ schrieb:
Unter http://www.arctic.ac/de_de/accelero-twin-turbo-ii.html steht unter "Technische Daten" keinerlei Eingrenzung.

Dort auf Downloads und dann "spec_sheet_Accelero_Twin_Turbo_ll_131030_r7 (Size: 223.4 KB)" und "tt2_height_restriction (Size: 195.4 KB)".

Aber es stimmt schon, das ist eher versteckt als gut sichtbar.
Ist die Einschränkung denn auf der Verpackung des Kühlers von außen zu sehen?

Falls ja, dann vermute ich schon das dir der Händler Wertersatz abziehen wird, alles andere wäre in meinen Augen Kulanz.
 
@Doc Foster:

Ob Mangel oder nicht ist erstmal doch egal weil er ja keine Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte, sondern nur vom Widerruf Gebrauch machen möchte, da braucht man ja eigentlich keinen Grund oder Mangel zu nennen.

Aber du hast schon Recht, Wertersatz wäre hier wohl doch zu bejahen...wobei es natürlich auch nicht wirklich viel sein kann da man ihm eigentlich nur ein Wärmeleitpad und ein Tübchen WLK in Rechnung stellen kann. Der Rest erleidet ja keinen Wertverlust.

Gruß
​Chris
 
Wenn sie mir ein paar Euro abziehen würden wäre das ja ok. Mir ging es hauptsächlich darum ob es passieren könnte das sie sagen das sie das so nicht mehr verkaufen können, und sie es deshalb gar nicht erst zurück nehmen (ich also auf 35€ + Rückversandkosten sitzen bleibe) oder aber mir von den 35€ nur 5-10€ zurück erstatten. Wäre das der Fall könnte ich mir das zurückschicken ja gleich sparen (vor allem da die Rückversandkosten wohl bei ungefähr 5€ liegen werden?).
 
Warum raten? Den Shop anrufen bzw. E-Mail schicken und nachfragen. Im Zweifelsfall selbst einen geneigten Abnehmer suchen (Kleinanzeigen, etc.), bevor Rücksendekosten und Wertersatz auflaufen. Und vielleicht gibt es ja einen passablen Weg, wie man den Kühler doch noch montieren kann - das Grafikkartenforum hilft Dir da eventuell weiter.
 
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