Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Widerruf Farblaser bei bereits 180 gedruckten Seiten - Schadenersatz?
Ich kann Dir leider nur aus einer Erfahrung mit einem Tintenstrahldrucker berichten. Auch ich hatte ein Problem mit der Leistungsfähigkeit des Geräts und dachte, der Händler nähme nie und nimmer ein Gerät zurück, bei dem der Druckkopf und die Patronen bereits genutzt wurden. Aber die Rückgabe verlief problemlos und nun habe ich einen Drucker, mit dem ich wenigstens halbwegs zufrieden bin.
aber das ist eine schwierige sache was soll der Händler machen er kann kein gerät mit einem benutzen Toner verkaufen(du würdest ja auch keine benutzte tintenpatrone bei ebay oder so kaufen) er muss also entweder einen neuen beilegen oder ihn weglassen und das gerät günstiger verkaufen.
Wie auch immer ein recht großer verlusst für den Händler. Du musst da vermutlich auf Kulanz hoffen, rechtlich könnte das schwierig werden.
Und was bringen sie Dir? Dein Händler macht das, was er für richtig hält
Und Du wirst hier wenige bei keine Menschen finden, die sich einen Office Drucker für 750€ kaufen und ihn dann benutzt wieder zurück senden wollen im Rahmen des Widerrufs.
naja, ich will ja einen neuen kaufen, so wird der Händler doch benüht sein, mich zufrieden zu stellen, und gemeinsam eine Lösung zu finden? und der neue den P6026 den kenne ich ja schon. fragt sich nur was für den Gebrauch verrechnet wird.
Das wirst Du sehen, wenn Du ihn kontaktierst. Zufrieden stellen? Was hat ein Händler von einem Kunden, bei dem er erheblich drauf zahlt, wenn er ihn zufrieden stellt? Braucht kein Händler so einen Kunden.
Ich würde Dir den Toner ich Rechnung stellen. Von mir aus könntest Du dann mich auch als Verkäufer in der Zukunft meiden.
Tja, Toner ...?! Die Toner sind ja nur zur Hälfte gefüllt. Auf der anderen Seite muss sich ja ein Unternehmer/Geschäftsmann das gefallen lassen, weil es gibt halt den Fernabsatz. Und warum draufzahlen, ich will eh bei ihm einen Laserdrucker nehmen!
Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr. Es ist mittlerweile Bestandteil des BGBs. Und auch da, und auch schon im alten Fernabsatzgesetz wurde dies berücksichtigt und dem Händler das Recht eingeräumt, entstehende Kosten auf den Kunden zurück fallen zu lassen. Du sagtest ja, ein Tonerset kostet ~650€. Dann bleiben eben noch ~325€ über, für ein zu 50% befülltes.
Draufzahlen ganz einfach darum, weil der Händler Deinen Drucker nicht mehr verkaufen kann. Zu dem Originalpreis. Was ist daran so schwer zu verstehen? Der Schaden, der da entsteht wird durch den Neukauf Deines anderen Druckers nicht behoben.
Es spielt doch alles keine Rolle. Du musst den Händler kontaktieren. Dann wirst Du sehen, was er Dir anbietet.
Und es ist egal, wie viel Du gedruckt hast. Der Tone ist nicht verkaufsfähig. Er muss gegen einen Original verpackten getauscht werden. Oder er verkauft den Drucker als B Ware. Mit geöffneten, gebrauchten Toner. Und auch da reichen keine 20€ Preisnachlass. Frage Dich selber, wie viel weniger als den Original Preis Du dafür zahlen würdest.
Und wenn es so wäre? Na und. Im Media Markt oder im Fachhandel um die Ecke kannst Du auch keinen Testdruck machen. Dafür gibt es eine Armee von Testern, die ihre Tests öffentlich zugänglich machen.
Wieso? Der Händler hat Dir einen neuen Toner zur Verfügung gestellt und dafür 100% des Kaufpreises von Dir erhalten. Bei einem Widerruf schuldest Du dem Verkäufer also einen neuen Toner und keinen gebrauchten.
das wäre ja dann kundenvergrämung! weil dann braucht es kein widerrufsrecht u geben weil selbst bei 1 gedruckten seite müsste ein ganzer tonersatz verrechnet werden?! das ist dann wohl praktisch etwas milder?!
Ist ja auch richtig so. Du hast den Drucker benutzt, also kann der Händler ihn nicht mehr als Neuware verkaufen ohne einen neuen toner. Oder soll der nächste Kunde deinen Drucker mit benutztem Toner erhalten ?
Viele vergessen den Ursprung des Widerrufs. Das Fernabsatzgesetz wurde geschaffen um Kunden die Möglichkeit zu geben: "Die Ware wie im Geschäft zu prüfen". Das heißt Bekleidung zu hause anprobieren ist in Ordnung. Aber das inbetriebnehmen eines Druckers, könnte bereits den Widerruf zum erlöschen bringen. Nur kein Händler hat dies bis jetzt getan.
Alle Fragen hier hilft nicht, am besten den Händler kontaktieren und mit ihm klären. Ihm ruhig sagen, daas du mit dem Gerät aus den und dem Gründen unzufrieden bist und du statt desen lieber das andere von dir genannte Gerät haben möchtest.
cistus: du willst den Drucker zurückschicken, weil er dir zu laut ist und einen neuen bestellen. Und was ist, wenn der dann Quitscht statt Rappelt? Das stört dich dann nach 180 Seiten auch wieder.
Du sabbelst dir einen zusammen von wegen Kunden zufriedenstellen. Junge, Junge...mal logisch nachgedacht? Glaube kaum.
Dein Händler legt bei einem Kunden wie dir dann doppelt und dreifach drauf:
1.) er bekommt ein gebrauchtes Gerät von dir zurück...
2.) der mitgelieferte Toner ist benutzt und nicht mehr versiegelt (Haltbarkeit angebrochen. Nichts mehr mit Jahrelang haltbar!)
2.1) er kann den Toner wegfeuern und aus eigener Tasche einen neuen beifügen
3.) er muß das Gerät als Gebrauchtgerät anbieten
4.) im Gegensatz zum Endverbraucher hat ein Händler keine 14 Tage Rückgabemöglichkeit bei seinem Händler- dem Großhändler!
Ich hoffe nur, daß du nicht mal in dem Laden auftauchst, wo ich arbeite. Bei deiner Denkweise hätten wir beide viel Spaß...NICHT!
Mehr als 1 Dutzend Threads (die im Aquarium nicht mitgerechnet) zum selben Thema:
"Unzufriedener Dauernörgler (cistusimmun) will Businessdrucker für Privatzwecke und beschwert sich dann über Kosten, Geräusche, etc."
Ist es irgendwann mal gut?
das wäre ja dann kundenvergrämung! weil dann braucht es kein widerrufsrecht u geben weil selbst bei 1 gedruckten seite müsste ein ganzer tonersatz verrechnet werden?! das ist dann wohl praktisch etwas milder?!
Unter Umständen. Weshalb Dir hier ja schon mehrfach ans Herz gelegt wurde, eben den betreffenden Händler zu kontaktieren und nicht nach Erfahrungen andere User zu fischen. Denn jeder Händler kann selbst entscheiden, wie er sich in Deinem Fall verhält. Meiner war damals kulant, Deiner kann es sein oder auch nicht. Die Diskussion darüber war im Grunde mit der Antwort #4 schon beendet, weil hinreichend beantwortet.
@Stefan mit F: searchid sind temporär oder User-bezogen. Jedenfalls helfen sie nicht, das von Dir Gesagte zu untermauern.
@delib
auch wenn stefans link nicht funktioniert, er hat recht. der liebe TE hat unzählige threads geöffnet zu dem thema, jedesmal gekonnt den sammler ignoriert und die mods lassen ihn noch immer werken.