Widerruf Farblaser bei bereits 180 gedruckten Seiten - Schadenersatz?

guckmalrein schrieb:
Du hast kein Widerrufsrecht - nicht bei 180 Seiten. Das Zauberwort heisst in dem Fall Kulanz (vom Händler) - mit Anwalt, Rechten usw. brauchst dem in so einem Fall garnicht erst kommen.

Das stimmt so nicht. Gerade bei Druckern gilt AFAIK, alles was mit den mitgelieferten Patronen/Tonern gedruckt werden kann, als testen. Dazu gab es sogar ein Urteil/Entscheidung. Die Suchmaschine liefert dazu sicherlich mehr Informationen.
 
hy du! leider habe ich auf google noch nichts gefunden bzgl drucker zu testen ... du schon?
 
Falcon schrieb:
Das stimmt so nicht. Gerade bei Druckern gilt AFAIK, alles was mit den mitgelieferten Patronen/Tonern gedruckt werden kann, als testen. Dazu gab es sogar ein Urteil/Entscheidung. Die Suchmaschine liefert dazu sicherlich mehr Informationen.

Wo gibt es denn ein Urteil dazu?

Alle Urteile bestätigen lediglich, dass auch ein Drucker so getestet werden kann, wie es auch im Laden möglich wäre.

Es gibt wohl keinen Händler, der den Kunden testweise 180 Seiten ausdrucken lässt. Schon gar nicht wie oben beschrieben die gesamte Kapazität eines Toners.

Das ist dann auch kein Testen mehr, sondern bestimmungsgemäßer Gebrauch.
 
cistusimmun schrieb:
aber widerrufs berechtigt.



Is klar. Weil der Drucker klackert. Nervt dich auch das gebläse das innerhalb vin sekunden ein paar hundert watt abführen darf? Jeder Drucker klackert. Ja sogar die teuren Teile die man größtenteils nur least. Und die spucken in einer minute mehre 100 seiten aus.
 
Das Recht auf Widerruf ist unabhängig von einem eventuellen Mangel der Sache bei Lieferung.
 
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