Widerruf - Verkäufer fordert Eidesstattliche Versicherung

Eleanor

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
1.539
Hallo CBler,
ich habe 2 Lautsprecher bei einem Händler gekauft. Diese wurden vor 10 Tagen geliefert.
Nach 2 Tagen stellte ich fest, dass der eine Lautsprecher einen technischen Defekt hat. Ich habe den Händler kontaktiert und ihn gebeten mir den Lautsprecher auszutauschen. Nach regem Mail Verkehr hat dieser dann auch einen Paketdienst bestellt und der Lautsprecher wurde abgeholt. Als ich mir anschließend den zweiten Lautsprecher mal etwas genauer angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass dieser ein paar kleine Lackmängel hat (kleine Kratzer, zudem an den Kanten nicht optimal lackiert). Daraufhin habe ich beschlossen, beide Lautsprecher zu wiederrufen. Als ich dem Verkäufer dies mitgeteilt habe, ist dieser völlig ausgerastet und hat mir unterstellt, dass ich die Kratzer selbst gemacht hätte. Nun wird nächste Woche der 2. Lautsprecher abgeholt und der Verkäufer fordert dazu eine Eidesstattliche Versicherung, um zu bestätigen, dass ich die Kratzer nicht selbst gemacht habe. Zudem möchte er den Lautsprecher anschließend an den Hersteller weiterleiten und ich könne damit rechnen, dass ich einige Wochen auf die Rückzahlung des Geldes warten muss.
Wie würdet ihr jetzt weiter verfahren?
Grüße
Eleanor
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Kurzes Einschreiben, das du vom Widerruf Gebrauch machst.
Must keine Begründung schreiben.
Würde das morgen machen, wegen den 14 Tagen.

ps: Was heist bei einem Händler? Onlineshop?

Dann greift das nämlich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
schaut man sich bei sowas nicht gleich die sachen ordentlich an und prüft auf fehler u.ä.?!

da geliefert wurde, ist es sicher per fernabsatz bestellt worden ;)

all zu lange darf das mit der rückzahlung nicht dauern... maximal 30 tage imho, kannst ihm ja dann ne frist setzen
 
Die Lautsprecher wurden bei einem Onlineshop bestellt.
Die Mängel sind sehr gering aber dennoch da.
Deshalb nicht direkt aufgefallen.
Soll ich eine Eidesstattliche Versicherung beilegen?
 
Der Verkäufer hat bereits gedroht den Erstattungspreis zu mindern.
Wenn ich die Versicherung beilege, dann würde ich höchst wahrscheinlich den kompletten Betrag zurück erhalten, so seine Meinung.
 
Wenn Du dir sicher bist, dass die Beschädigungen definitiv nicht von Dir stammen, dann lege die EV bei.

Kann nicht schaden.
 
Wenn die Schäden nicht von dir sind, ist es doch kein Problem eine bei zu legen. Dann hast du keinen weiteren Ärger und deine Ruhe + Geld, ohne viel Aufwand und Geschrei.
 
Zumal die geforderte eidesstattliche Versicherung keine Wirkung gegenüber dem Händler entfaltet, da eine
EV nur wirksam gegenüber einer Behörden abgeben werden kann.
 
Okay. Vielen Dank für die Antworten.
Dann lege ich die EV bei und hoffe, dass der Verkäufer zur Vernunft kommt.
 
Der will auch nur eine "Sicherheit" weil mit sowas kann man ja immer kommen, so Paar Kratzer sind schnell gemacht. Ein Gutachter der das nach weißt wird ihn aber halt auch erstmal was kosten. Daher ist das doch ein einfacher und sinnvoller Weg, den für einen Betrüger ist es erst mal eine Gewissens Hürde auch wenn es am Ende zu keinem anderen Ergebnis führen würde.
 
Betrüger und Gewissen paßt wohl gar nicht zusammen. Die wissen als erstes, daß so eine EV keine Bedeutung hat.
 
Zurück
Oben