Widerrufsrecht Mobilfunkvertrag

Frokon

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Hallo,

es geht um das Widerrufsrecht. Ich habe am 29. Juni einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Allerdings war ich mit den Konditionen doch nicht einverstanden und habe den Vertrag per Email am 30. Juni widerrufen (Dabei habe ich die Kündigung des Vertrags auch eingescannt und mit der Unterschrift an die Firma gesendet). In der Mail stand auch dass die Firma die SIM Karte nicht zu schicken braucht weil ich sie eh nicht annehmen werde. Ich bekam am 2. bzw. 3. Juli die Bestätigung das mein Vertrag storniert wurde. Die SIM Karte wurde trotzdem verschickt ich hab Sie aber nicht angenommen bzw. war nicht zuhause. Das Paket wurde auch mit Postident verschickt. Sprich ich musste mich ausweisen wenn ich das Paket von der Postfiliale abholen wollte.

Ich glaube 1 Woche später (bin mir beim Datum nicht sicher) war in meinem Briefkasten das Paket mit der SIM Karte. Das darf eigtl. nicht sein weil ja dadurch jeder das Paket öffnen kann es wurde ja mit POSTIDENT versendet. Ich nahm das Paket daraufhin ging zur Filiale und sagte, dass ich dieses Paket nicht annehme und es zurück kann. Jetzt bekam ich eine Email vom Unternehmen welche sagt, dass das Paket erst jetzt 3. August 2018 bei ihnen angekommen ist und das Widerrufsrecht somit erloschen ist.

Ich hab kein Bock auf den Stress und würde jetzt bei der Bank einfach die Einzugsermächtigung entziehen. Bin ich im Recht oder hab ich irgendwo falsch gehandelt?
 
Frokon schrieb:
habe den Vertrag per Email am 30. Juni widerrufen (Dabei habe ich die Kündigung des Vertrags auch eingescannt und mit der Unterschrift an die Firma gesendet).
Was jetzt, hast du widerrufen oder gekündigt?
 
Nur widerrufen srry war ein Fehler im Text. Kündigen kann ich den Vertrag nicht da es eine Mindesvertragslaufzeit gibt.

Die Art der Bestätigung der Stornierung sind 2 Emails. Einmal eine Mail mit der Nachricht: "Wie von Ihnen gewünscht haben wir den Vertrag mit der Vertragsnummer XXX storniert. Sie erhalten dafür ne seperate Mail" Und dann 1 Tag später am 3. Juli die seperate Mail mit der Bestätigung des Widerrufs auch per Mail.
 
Erst mal grundsätzlich gefragt: Wie hast du den Vertrag abgeschlossen? Online oder im Laden?

Aber da du ja eine ganz eindeutige Bestätigung deiner Stornierung hast, kann sich die Firma, meiner Meinung nach, nicht darauf rausreden, deine Widerrufsfrist wäre abgelaufen. Ich empfehle dringend einen fachanwalt oder zumindest die Verbraucherberatung
 
Da ist was dran; denn für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs kommt es auf den Zeitpunkt der Absendung an - nicht den Zeitpunkt der Rücksendung.

(Ich meine natürlich die Absendung der Widerrufserklärung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da liegst du falsch Droitteur
Der Widerruf muss innerhalb 14 Tage erfolgen und dann hat der Verbraucher weitere 14 Tage Zeit die Sendung zurück zuschicken
Lässt er diese Zeit verstreichen ist der Händler nicht mehr an den Widerruf gebunden
 
Frokon schrieb:
[...]Jetzt bekam ich eine Email vom Unternehmen welche sagt, dass das Paket erst jetzt 3. August 2018 bei ihnen angekommen ist und das Widerrufsrecht somit erloschen ist.[...]

Welches Unternehmen?

Ich würde dort höflich nachfragen, welcher Rechtsauffassung diese Einschätzung unterliegt.

Grundsätzlich ist es ja wohl so, dass die Rücksendung unabhängig von einem anderweitig erklärten (und auch noch bestätigten) Widerruf ist.

Imho gibt es hier noch weitere Angriffspunkte (Erklärung zur Verweigerung der Annahme, kein PostIdent, Absende- statt Empfangsdatum etc. etc.), aber wozu? Obiger Grund würde mir ausreichen.

Natürlich würde ich, würde ich mich derart im Recht sehen, sofort die Einzugsermächtigung streichen und womöglich sogar abgebuchtes Geld zurückbuchen lassen. Soll mich der Laden doch verklagen. Da hat aber jeder ein anderes dickes oder nicht so dickes Fell und natürlich unterschiedliche juristische Erfahrungen.
 
@Ribery88
1) Im vorliegenden Fall hatte der TE die Ware gar nicht verfügbar um sie zurückzuschicken.
2) Das Zurückschicken hat auch meiner Ansicht nach keine Auswirkungen darauf, ob der Widerruf Bestand hat oder nicht. Abstraktionsprinzip und so. Der Händler hat einen Anspruch auf Rückgewährung der Ware. U. U. Schadensersatz. Aber mit dem Widerruf hat das meines Erachtens nichts zu tun.
 
Okay, also doch keine neue Regelung. Dann wie zuvor. Die Widerrufserklärung muss rechtzeitig abgeschickt werden. Fragen der Rücksendung haben "nur" noch Auswirkung auf Fragen des Verzugs.

Wenn jemand zehn Jahre sein Paket dann nicht zurückschickt, wird man sicher nochmal andere Regeln bemühen; das sind dann aber allgemeinere und mitnichten solche speziell des Widerrufsrechts.
 
Er hat nicht verspätet rückgesendet. Sein Widerruf erfolgte ja bereits EINEN Tag nach Vertragsabschluß. Die SIM-Karte hätte also erst gar nicht versendet werden dürfen. Sich dann noch hinzustellen und zu behaupten, die Frist wäre abgelaufen, weil die SIM-Karte, die ja erst gar nicht verschickt hätte werden dürfen zu spät zurückgeschickt wurde ist doch recht frech
 
Es ist ja eigtl. keine Rücksendung gewesen. Ich hab das Paket nie angenommen bzw. war gar nicht zuhause. Im Briefkasten war der Abholschein aber ich hab mich nie in der Postfiliale blicken lassen. Dann als ich den Briefkasten gelehrt habe siehe da, das Paket lag dort obwohls per Postident verschickt wurde. Ich war daraufhin bei der Filialie und hab dort gesagt, dass ich das Paket nicht annehme.

Ich kann kein Paket zurückschicken welches ich nie angenommen habe!
Ich entzieh mal die Einzugsermächtigung. Mal schauen wies dann weitergeht. Hab echt keine Lust auf den Stress.
 
Lief die Bestellung über einen Vermittler oder direkt beim Mobilfunkanbieter?
 
Ich würde vonden verlangen, dass sie nachweisen, dass du das Paket angenommen hast, sprich die postident unterlagen anfordern. Sollten sie jetzt irgendwie aufs geld bestehen. Den ohne annahme kannst du, wie du richtig erkannt hast, nix zurück scicken.
 
Muss er das denn überhaupt, Mustis? Schließlich hat er eine schriftliche Bestätigung seiner nach bereits einem Tag vorgenommenen Stornierung. Und danach geht es meiner Meinung nach. Der Vertrag wurde storniert und die Stornierung schriftlich bestätigt. Und jetzt versucht man sich auf angeblich verspätetes Rücksenden rauszureden
 
Muss er nicht. Er kann so aber zusätzliche druck aufbauen, da er so die aussage, das widerrufsrecht sei erloschen zusätzlich widerlegen kann. So hat der anbieter gar nichts mehr in der hand. Beide fronten sind dann klar geklärt.
 
@Mustis

Und dann treibt das Unternehmen den Fahrer auf, der bestätigt, dass er es (rechtzeitig) in den Machtbereich des TE gebracht hat?

Wäre mir zu viel Restrisiko und Aufwand. Der TE hat dem Unternehmen mitgeteilt was Sache ist und wohl noch kein Geld bezahlt.

Ich persönlich würde nun wohl maximal noch eine E-Mail schreiben, auf den Sachverhalt (Widerruf+ Bestätigung) hinweisen, darauf, dass die Einzugsermächtigung widerrufen ist, womöglich abgebuchtes Geld zurückgebucht wird, und gut ist. Sollen sie's halt versuchen einzuklagen.
 
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