Bennomatico
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2016
- Beiträge
- 427
Guten Abend,
meine Freundin hat online einen Mantel gekauft (Vorkasse), der ihr nicht passt. Der Kauf wurde fristgerecht nach 5 Tagen nach Erhalt per E-Mail widerrufen und die Ware wurde ebenfalls fristgerecht nach 12 Tagen nach Erhalt an den Händler zurückversendet. Die Annahme des Paketes wurde vom Händler jedoch verweigert, da meine Freundin die gesetzlichen Fristen zum Widerruf angeblich nicht eingehalten hat. Das Paket ist nun wieder zu mir nach Hause zurückgesendet worden.
Der Händler lässt nicht mit sich reden und legt, wenn er angerufen wird einfach auf.
Wir haben nun ein Schreiben verfasst, in dem wir den Sachverhalt noch einmal darlegen und ihn auffordern den Widerruf innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu akzeptieren.
Das Schreiben wird dann per Mail und Anschreiben versendet.
Nun zu meinen Fragen: Ist das soweit die richtige Vorgehensweise oder sollten wir anders vorgehen?
Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben? Ich befürchte, dass das Einschreiben mit Rückschein einfach nicht angenommen wird.
Schon einmal vielen Dank
meine Freundin hat online einen Mantel gekauft (Vorkasse), der ihr nicht passt. Der Kauf wurde fristgerecht nach 5 Tagen nach Erhalt per E-Mail widerrufen und die Ware wurde ebenfalls fristgerecht nach 12 Tagen nach Erhalt an den Händler zurückversendet. Die Annahme des Paketes wurde vom Händler jedoch verweigert, da meine Freundin die gesetzlichen Fristen zum Widerruf angeblich nicht eingehalten hat. Das Paket ist nun wieder zu mir nach Hause zurückgesendet worden.
Der Händler lässt nicht mit sich reden und legt, wenn er angerufen wird einfach auf.
Wir haben nun ein Schreiben verfasst, in dem wir den Sachverhalt noch einmal darlegen und ihn auffordern den Widerruf innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu akzeptieren.
Das Schreiben wird dann per Mail und Anschreiben versendet.
Nun zu meinen Fragen: Ist das soweit die richtige Vorgehensweise oder sollten wir anders vorgehen?
Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben? Ich befürchte, dass das Einschreiben mit Rückschein einfach nicht angenommen wird.
Schon einmal vielen Dank