Widerrufsrecht von Händler nicht akzeptiert - Wie weiter vorgehen?

Bennomatico

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Guten Abend,

meine Freundin hat online einen Mantel gekauft (Vorkasse), der ihr nicht passt. Der Kauf wurde fristgerecht nach 5 Tagen nach Erhalt per E-Mail widerrufen und die Ware wurde ebenfalls fristgerecht nach 12 Tagen nach Erhalt an den Händler zurückversendet. Die Annahme des Paketes wurde vom Händler jedoch verweigert, da meine Freundin die gesetzlichen Fristen zum Widerruf angeblich nicht eingehalten hat. Das Paket ist nun wieder zu mir nach Hause zurückgesendet worden.

Der Händler lässt nicht mit sich reden und legt, wenn er angerufen wird einfach auf.

Wir haben nun ein Schreiben verfasst, in dem wir den Sachverhalt noch einmal darlegen und ihn auffordern den Widerruf innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu akzeptieren.

Das Schreiben wird dann per Mail und Anschreiben versendet.

Nun zu meinen Fragen: Ist das soweit die richtige Vorgehensweise oder sollten wir anders vorgehen?
Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben? Ich befürchte, dass das Einschreiben mit Rückschein einfach nicht angenommen wird.

Schon einmal vielen Dank:)
 
Bennomatico schrieb:
Wir haben nun ein Schreiben verfasst, in dem wir den Sachverhalt noch einmal darlegen und ihn auffordern den Widerruf innerhalb einer zweiwöchigen Frist zu akzeptieren.
Die Frist ist doch schon um, Ihr sollten ihn also auffordern zu akzeptieren das der Widerrufer per email firstgerecht erfolgt war. Das Problem ist die Belegbarkeit des Eingangs der email.
 
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Wichtig wäre in der Tat zu wissen wie und ob der Händler auf die email reagiert hat.

und die Ware wurde ebenfalls fristgerecht nach 12 Tagen nach Erhalt an den Händler zurückversendet.
Etwas knapp bzw wie oder wann wurde die Annahme verweigert?
Innerhalb der 14 Tage biste ja safe.

Wenn der Händler sich quer stellt (Du aber ne Annahmeverweigerung bzw Reaktion auf den Wiederspruch innerhalb der 14 Tage hast) bleibt Dir nur der Anwalt.
Hast Du nix kannste das in die Tonne treten und nur den Mantel behalten.
Man wirft dem schlechten Geld kein gutes hinterher.
Per PayPal bezahlt? Dann geht da vll was.

Wie teuer war der Mantel?
Warum nich vor Ort gekauft?
 
U-L-T-R-A schrieb:
Wichtig wäre in der Tat zu wissen wie und ob der Händler auf die email reagiert hat.

Da kam eine recht eindeutige Antwort bei der die Rücksendeadresse mitgeteilt worden ist und eine Erklärung, dass die Rücküberweisung des Geldes nach einer Prüfung des Mantels erfolgt. Also wurde der Widerruf defacto akzeptiert.

Der Mantel hat knapp über 400€ gekostet. Vor Ort gab's keinen ähnlichen

Holt schrieb:
auffordern zu akzeptieren das der Widerrufer per email firstgerecht erfolgt war. Das Problem ist die Belegbarkeit des Eingangs der email.

Habe ich schlecht formuliert. Ich habe ihm auch im Schreiben eine Frist gegeben zu akzeptieren, dass der Widerruf fristgerecht erfolgt ist.
 
Hat der Laden n Fax?
Dann sicherheitshalber noch n Fax mit Sendebestätigung (kannste in jedem Copyshop machen).
2 Wochen is viel zu lang.
Es geht ja nur drum den Wiederruf zu bestätigen da reichen 5 Werktage locker.
 
Bennomatico schrieb:
Habe ich schlecht formuliert.
Hier im Forum ist dies nicht so wichtig, aber bei der Kommunikation mit dem Händler sollte Dir dies nicht passieren.
Bennomatico schrieb:
Ich habe ihm auch im Schreiben eine Frist gegeben zu akzeptieren, dass der Widerruf fristgerecht erfolgt ist.
Habt ihr denn Belege für den Empfang der email, etwa eine Empfangsbestätigung oder eine Antwort?
 
Holt schrieb:
Habt ihr denn Belege für den Empfang der email, etwa eine Empfangsbestätigung oder eine Antwort?

Wie im letzten Post gesagt, gab es eine Antwort mit den Rücksendeinformationen und der weiteren Verfahrensweise der Rückabwicklung.
Deswegen wundert mich, dass der Händler überhaupt so Faxen macht.

Eine Faxnummer hat der Laden nicht.
 
Die Email reicht aus. Dabei ist es unerheblich wann der Händler die Mail gelesen hat. Sie war fristgemäß in seinem Machtbereich und mit einer Kenntnisnahme während normaler Geschäftszeiten kann gerechnet werden.
Die weiteren Schritte wirst du nur mit einem Anwalt durchsetzen können, der im zweifel die Forderung gerichtlich durchsetzt.
Einen super Onlineshop hast du da erwischt. Hast du auf Bewertungen geachtet? Käuferschutz via PayPal oder KK?
 
Ich habe nicht bestellt, sondern meine Freundin. Und die ist leider sehr blauäugig :(
 
Der Händler hat wohl keine Ahnung vom Widerrufsrecht!

Ich denke ihm geht es nicht um den Eingang des Widerruf, sondern er beruft sich dass die Versendung, vom Artikel, nicht fristgerecht war...

Was totaler Unsinn ist
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Der Händler hat wohl keine Ahnung vom Widerrufsrecht!

Ich denke ihm geht es nicht um den Eingang des Widerruf, sondern er beruft sich dass die Versendung, vom Artikel, nicht fristgerecht war...

Was totaler Unsinn ist

Das kann natürlich auch sein. Ich würde dem Händler dann erst einmal mit §355 Abs. 1 BGB aufklären. Bei fehlender Einsicht ist der Anwalt die einzige Chance.
 
Vor dem Anwalt kann man ja erstmal selbst einen einschlägigen Brief per Post schicken. Traut man dem Einschreiben nicht, dann per Gerichtsvollzieher.
 
Das Schreiben ist heute morgen per Post und Mail raus. Auf die Mail habe ich sehr schnell eine Antwort mit einer suspekten Begründung, warum die Frist nicht eingehalten worden ist, bekommen. Das Schreiben ist also jetzt belegt zugestellt:daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die Neugierigen:D

Zeitlicher Ablauf:

6.12. Erhalt des Mantels
11.12. Widerruf per Mail
12.12. Antwort vom Händler inklusive Rücksendeadresse
19.12. Rückversand des Mantels
23.12. Lieferung des retournierten Mantels beim Händler, Annahme verweigert
8.1. Zustellung des Re-retournierten Mantels bei mir Zuhause.
10.1. Kontaktaufnahme aufgrund der verweigerten Annahme

Tracking-Informationen des Paketes liegen natürlich vor.

Hier ein Auszug aus seiner Mail von heute früh:

vielen Dank für Ihre Mail.
Wie Sie richtig sagen, haben Sie den Mantel, am 13.11., bei uns bestellt. Erhalten haben Sie ihn wunschgemäß, am 06.12.
Sie haben, am 11.12., eine Retoure erwünscht und wir haben diese bestätigt. Danach haben wir aber nichts mehr von Ihnen gehört.
Erst am 10.01. haben Sie uns geschrieben, dass der Mantel angeblich nicht zugestellt werden konnte und sich auf dem Weg zurück zu Ihnen befindet.
Sie haben ein Retourenrecht von 14 Tagen. Diese sind aber in diesem Zeitraum längst vergangen. Auch wenn der Mantel Ende Dezember bei uns abgegeben worden wäre, wäre das gesetzliche Rückgaberecht damit verstrichen.

Ich muss Ihnen sagen, dass ein Kundenverhalten in dieser Form zuletzt einem Volkssport gleicht. Da werden Waren bestellt, weil man Sie schön findet, einige Tage getragen und dann wieder zurückgeschickt.
Sie können sich gerne im Internet darüber informieren, vor welche Probleme ein solches Verhalten Einzelhändler stellt. Getragene Ware kann nicht mehr verkauft werden und die Kosten dafür sind vom Händler zu tragen. Wie sind schließlich kein Second Hand Laden und unsere anderen Kunden schätzen die ausgesprochen hochwertige Qualität unserer Produkte.
Aus den oben genannten Gründen können wir den Mantel nicht mehr zurücknehmen.
Sie drohen nun mit rechtlichen Schritten. Dazu muss ich sagen, dass auch wir in diesem Fall unsere Rechtsabteilung mit diesem Fall beauftragen werden.

:freak:
 
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Versteht der wirklich nicht, dass man 14 Tage Zeit hat seinen Widerspruch bekannt zu geben und dann nochmal 14 Tage bis die Ware versendet werden muss? Außerdem müssen Händler auch Rückläufer annehmen die zu spät zurückgesendet wurden - da können sie einen etwaigen Schaden denn sie erlitten haben geltend machen - das ist bei ein paar Tagen Verspätung wohl kaum der Fall.

Hat dich der Händler über das Widerrufsrecht aufgeklärt (meist im Zuge der Bestellung, mittlerweile auch immer öfter als gesonderte Mail)? Die Frist beginnt nämlich erst mit der Aufklärung zu laufen - ansonsten hast sowieso unbegrenzt ein Widerrufsrecht. Da müssten seine Ausführungen ja von ihm selbst ausformuliert sein.

Ich würd ihm aus seiner eigenen Belehrung zitieren.
 
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Wenn wie beschrieben und anhand des sendungsverlsufs beweisbare dürfte der händler da kaum chancen haben. Für dich reicht eigentlich, dass du nen nachweis hast, wann du das paket bei der post abgegeben hast. Eigentlich reicht auch die mail an den händler. Wann der mantel beim händler ankommt ist irrelevant. Du kannst nicht die post beeinflussen, daher sollte nur die abgabe bei der post entscheidend sein. Selbst wenn er später abgegeben worden wäre, du den widerruf aber per mail rechtzeitig abgegeben hast, würde der widerruf durch die verspätete übergabe an die post nicht wirklich ungültig werden.
Meiner meinung nach ist der händler schwer auf dem holzweg.
 
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wie Ist den der genaue Wortlaut von dir als du wiederrufen hast und auch die Antwort im genauen Wortlaut.

Hast du eindeutig geschrieben das du vom 14tägigen wiederrufsrecht Gebrauch machst und den Mantel schnellstmöglich rückversendest?

Oder würde eher geschrieben das du ihn zurück geben willst ohne die genaue Formulierung?
 
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