Widerrufsrecht von Händler nicht akzeptiert - Wie weiter vorgehen?

@alne24
Was spielt das für eine Rolle ?
Ergänzung ()

hallo7 schrieb:
Die Frist beginnt nämlich erst mit der Aufklärung zu laufen - ansonsten hast sowieso unbegrenzt ein Widerrufsrecht.

Nope, nicht mehr ;-)
Sondern etwas mehr als 1 Jahr ;-)
Ergänzung ()

Bennomatico schrieb:
Für die Neugierigen:D

Zeitlicher Ablauf:

6.12. Erhalt des Mantels
11.12. Widerruf per Mail
12.12. Antwort vom Händler inklusive Rücksendeadresse
19.12. Rückversand des Mantels
23.12. Lieferung des retournierten Mantels beim Händler, Annahme verweigert
8.1. Zustellung des Re-retournierten Mantels bei mir Zuhause.
10.1. Kontaktaufnahme aufgrund der verweigerten Annahme

Tracking-Informationen des Paketes liegen natürlich vor.

Hier ein Auszug aus seiner Mail von heute früh:



:freak:

Also wie von mir bereits geschrieben, geht es um die rechtzeitige Rücksendung
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Um dein wiederrufsrecht einzufordern sollte das auch klar kommuniziert werden.

Auch wenn du der Meinung bist alles richtig gemacht zu haben kann eine falsche oder ungenügende Formulierung böse ausgehen für dich.

Recht haben und bekommen sind leider zwei verschiedene paar Schuhe.

Auch wenn ich dich verstehe und dir recht gebe muss der Richter das nicht auch so sehen.

Eben deshalb gibt es fertige Muster um das wiederrufsrecht rechtskräftig auszuüben.
 
Lies die Antwort von Händler und du wirst feststellen, dass du gerade Unsinn geschrieben hast...

Der TE hat sein Widerrufsrecht klar kommuniziert und das hat der Händler auch bestätigt

Es geht ihm um die nicht fristgerechte Versendung des Artikels
 
Ich habe jetzt doch doppelt vom Händler bestätigt, dass der Widerruf bei ihm eingegangen ist. Abgesehen davon habe ich explizit widerrufen.

Ich habe auch keine Ahnung, was da bei denen los ist. Eine Widerrufsbelehrung gab es übrigens weder gesondert per Mail, noch als Teil der Bestellbestätigung...
 
Hatte ich überlesen, schon spät.

Nach dem Widerruf hat der Verbraucher 14 Tage Zeit, den Artikel zurück an den Händler zu schicken. Die Ware muss nicht binnen der 14 Tage tatsächlich auch beim Händler eingegangen sein. Es genügt, wenn der Verbraucher den Artikel innerhalb der 14 Tage versendet hat und dies dem Händler nachweist.

Ein Beleg der Versendung hast du ja also bist du auch im recht inkl Nachweis.

Wenn nichts nützt ein Brief per Anwalt regt ihn vielleicht zum Umdenken um.

Oder ihn freundlich erneut drauf hinweisen mit dem Beleg wann du versendet hast und in den 14 Tagen liegst.

Anhand des sendungsverlauf hast du ja auch ein Beleg vom Versender das die ware absichtlich nicht angenommen wurde und der Fehler bei ihm liegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler schreibt doch seine Beweggründe: er sieht das Ausprobieren der Ware als "Volkssport" und zickt jetzt rum, in der Hoffnung, dass (z. B.) nur jeder 5. Kunde tatsächlich einen Rechtsanwalt einschaltet.

Kommt ihn unterm Strich wohl günstiger, als die Rücknahme.

Machen die Reiseveranstalter bei Flugverspätung ganz genau so.

Ich mache mich bei sowas nicht mehr krumm, sondern überlasse das dem Fachmann = Rechtsanwalt. Der soll sein Honorar gleich mit einfordern.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Solltest Du eine haben, würde ich die NICHT einschalten. Verkompliziert das ganze nur...
 
Übrigens, falls dazu jemanden die Anmerkung eines Kniebohrers interessiert: Die Sachen müssen unverzüglich zurückgeschickt werden ;) Die 14 Tage sind lediglich eine Höchstfrist, ab deren Ablauf man automatisch in Verzug wäre.

In der Sache ändert sich natürlich an dem, was oben schon alles geschrieben wurde, nichts.
 
Wieso verkompliziert eine Rechtsschutz die Sache? Der TE geht ganz normal zum Anwalt, nennt ihm den Versicherer und die versicherungsscheinnummer, der Anwalt hält ne kostenschutzanfrage und das wars.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pisaopfer
Da scheints sich beim Händler ja doch um etwas Unkenntnis zu handeln.
Vll hilft es einfach die entsprechenden Paragraphen in ne email zu packen und ihm zukommen zu lassen.
 
Bennomatico schrieb:
Da kam eine recht eindeutige Antwort bei der die Rücksendeadresse mitgeteilt worden ist und eine Erklärung, dass die Rücküberweisung des Geldes nach einer Prüfung des Mantels erfolgt. Also wurde der Widerruf defacto akzeptiert.

1. damit sollte sich der fristgerechte zugang der widerrufserklärung problemlos belegen lassen.

2. wo sitzt denn der händler? (land) -> falls EU idr. kein problem.

3. google recherche anstellen, ob es anzeichen gibt, dass der händler insovlent ist. falls nicht insolvent -> ab zum rechtsanwalt. falls whh. insolvent -> ggf. ab zum rechtsanwalt, aber damit rechnen, dass du auf dem mantel und den anwaltskosten sitzen bleiben wirst


nur meine laienmeinung.
Ergänzung ()

Droitteur schrieb:
Übrigens, falls dazu jemanden die Anmerkung eines Kniebohrers interessiert: Die Sachen müssen unverzüglich zurückgeschickt werden ;) Die 14 Tage sind lediglich eine Höchstfrist, ab deren Ablauf man automatisch in Verzug wäre.

In der Sache ändert sich natürlich an dem, was oben schon alles geschrieben wurde, nichts.

wobei man sich fragen muss, was die folgen wären, wenn die 14-Tage überschritten wären: doch wohl eher nicht, dass der widerruf erlischt?
 
Ich werde dem Händler morgen noch einmal schreiben und versuchen zu vermitteln, dass meinerseits alles korrekt abgelaufen ist und ich im Recht bin. Falls er sich dann weiterhin quer stellt, geht's zum Anwalt. Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.

Wie sähe es denn bezüglich der Anwaltskosten aus? Ich gehe in Vorleistung und der Anwalt fordert die entstandenen Kosten dann beim Händler ein?

Der Händler sitzt übrigens in Deutschland.

Noch einmal vielen Dank für die rege Beteiligung:)
 
Ja, also das streng genommen nicht^^

Die Folgen wären genereller Art; wie sie typischerweise beim Eintritt des Verzugs wären. Das ist zB relevant für die Frage, ob der Schuldner auch die Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen hat. Wenn der Händler zB den Käufer auf Rückgewähr der Kaufsache verklagt. Vielleicht verklagt er ihn dann aber auch auf Schadensersatz statt der Leistung; ich hab noch gar nicht darüber nachgedacht, ob das dann auf dasselbe hinauslaufen würde wie die Versagung des Widerrufs :D

PS: Mein Beitrag war auf @Mickey Cohen bezogen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mickey Cohen
Ich habe bisher jedes Mal (genau genommen 2x) die Anwaltskosten mit einklagen lassen. Und beide Male war das kein Problem.

Erklärt aber alles der Anwalt im Zuge der Erstberatung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Droitteur
Kleines Update:

Nachdem ich in meiner letzten Mail noch einmal ausführlich dargelegt habe, dass ich alle Fristen eingehalten habe, hat der Händler mir nun freundlicherweise eine 3-Tagesfrist zum Rückversand eingeräumt. Er besteht aber darauf die Kosten für den erneuten Rückversand nicht zu tragen...


Was wirklich skurril ist: Die Korrespondenz läuft seit letzter Woche mit einer anderen Person mit anderer E-Mail (Rechtsabteilung@Händler.de statt Service@Händler.de). Der Kollege aus der Rechtsabteilung (seltsam, dass ein Laden mit <10 Mitarbeitern sowas überhaupt hat) hat die gleiche zweifelhafte Rechtsauffassung, als auch die gleiche grauenhafte Interpunktion.
Gruselig.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Droitteur und Schredderr
Bennomatico schrieb:
Was wirklich skurril ist: Die Korrespondenz läuft seit letzter Woche mit einer anderen Person mit anderer E-Mail (Rechtsabteilung@Händler.de statt Service@Händler.de). Der Kollege aus der Rechtsabteilung (seltsam, dass ein Laden mit <10 Mitarbeitern sowas überhaupt hat) hat die gleiche zweifelhafte Rechtsauffassung, als auch die gleiche grauenhafte Interpunktion.
Gruselig.

Erstelle dir doch auch eine neue Mail und schreibe von dieser. Rechtsanwalt@Bennomatico.de
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thompson004, 3125b, gesperrter_User und 8 andere
Bennomatico schrieb:
Rechtsabteilung@Händler.de statt Service@Händler.de

Ich lach mich schlapp. 😂😂😂😂

Na da würde mir echt das Messer in der Hose aufgehen
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Droitteur und Schredderr
Rechtsanwalt ist ein geschützter Begriff. Nur so nebenbei. :)

Ansonsten halt überlegen, wie lange das Spiel noch Spaß macht. Eventuell die Versandkosten (erstmal) selbst tragen, Hauptsache, das Thema ist vom Tisch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Bennomatico
Eigentlich war der Plan innerhalb dieser Woche zum Anwalt zu gehen. Wenn ich das selbst übernehme, gibt's bestimmt noch weitere Runden wegen Wertminderung und der Rückzahlung. Langsam reicht's.

Falls ich aber den Mantel doch erstmal zurück schicke, wie dokumentiere ich am besten den einwandfreien Zustand?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bennomatico schrieb:
Falls ich aber den Mantel doch erstmal zurück schicke, wie dokumentiere ich am besten den einwandfreien Zustand?

Mafia Style. Fotos mit aktueller Tageszeitung daneben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thompson004, Mickey Cohen, Khaotik und 3 andere
Zurück
Oben