Widerrufsrecht von Händler nicht akzeptiert - Wie weiter vorgehen?

Ich kann mich nur wiederholen, dass ich die ganze Sache deutlich entspannter sehe, seitdem ich auf sein Gerede nicht mehr reagieren muss:D

Zustand, Verpacken und Versand sind wasserdicht dokumentiert.

Tinkerton schrieb:
Das frag ich mich seit dem ersten Beitrag auch 🤔
„Unverzüglich“ und so...?

Das darfst du dich auch weiterhin fragen:D
 
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Der Vollständigkeit halber muss man schon sagen, dass Tinkerton da Recht hat. Unverzüglich heißt unverzüglich. Die 14 Tage haben damit, wie oben gesagt, genau genommen nichts zu tun, sondern stellen lediglich den Zeitpunkt dar, ab dem man automatisch in Verzug wäre.

Es kann natürlich sein, dass die 12 Tage oder was das auch immer war trotzdem "unverüzglich", dh ohne schuldhaftes Zögern war. Ich bin jetzt auch nicht sicher, ob der Händler die 14 Tage überhaupt richtig berechnet hat (ab Zeitpunkt der Widerrufserklärung, nicht des Beginns der ursprünglichen Widerrufsfrist).
 
Droitteur schrieb:
Es kann natürlich sein, dass die 12 Tage oder was das auch immer war trotzdem "unverüzglich", dh ohne schuldhaftes Zögern war.
Der Wiederruf war am 11. und wurde am 12. akzeptiert, genau 7 Tage später wurde versendet:
Bennomatico schrieb:
Auch ist richtig, dass diese einen Widerruf, am 11.12.2019, getätigt hat. Diesen Widerruf haben wir am 12.12.2019 zugestimmt. Danach hat die Kundin, am 19.12. (Einlieferungsbeleg vom 19. liegt ihm vor) die Rücksendung per Hermes elektronisch angekündigt.
Der Termin der RĂĽcksendung war also nicht beanstanden.
Droitteur schrieb:
Ich bin jetzt auch nicht sicher, ob der Händler die 14 Tage überhaupt richtig berechnet hat (ab Zeitpunkt der Widerrufserklärung, nicht des Beginns der ursprünglichen Widerrufsfrist).
Ganz offenbar ist dem Händler die Rechtslage nicht bekannt gewesen, er hätte die Rücksendung annehmen müssen, statt was von "Rücknahmepflicht längst überschritten" zu schreiben, denn die Rücksendung war nicht zu spät und selbst wenn sie zu spät erfolgt wäre, hätte er sie annehmen müssen.
 
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Ja, weiĂź nicht, woher ich die 12 nehme (ach ja, wegen dem 12. als Tag vielleicht :D). NatĂĽrlich kann nicht nur 12, sondern auch 7 "unverzĂĽglich" sein ;)

Danke fĂĽrs Nachforschen^^!
 
Holt schrieb:
Der Wiederruf war am 11. und wurde am 12. akzeptiert, genau 7 Tage später wurde versendet:(...)
Aus dem Beitrag #17 geht hervor dass der Mantel am 13.11. bestellt wurde und am 11.12. ein "Widerruf" erklärt und daraufhin ein "Retourenrecht" eingeräumt wurde.

Wird hier das gesetzliche Widerrufsrecht mit einem privatrechtlichem "Retourenrecht" aus den AGBs vermischt?

Die Widerrufsfrist des gesetzlichen Widerrufsrechts beträgt 14 Tage und diese wäre am 11.12. (bei Bestellung am 13.11.) doch längst abgelaufen gewesen?

Wie hoch ist eigentlich der derzeitige Streitwert?
 
Geliefert wurde der Mantel jedoch erst am 6. Dezember. Von da (bzw. dem 7.) an lief hier die Frist.
 
Na da haben wir ja einen Experten. Seit wann ist das Bestelldatum entscheidend? Entscheidend ist, wann die Ware und sämtliche Information zum Widerruf bei Kunden eingegangen sind.
 
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Ach, das kann ja mal passieren in der Hektik^^ Grundsätzlich läuft sie ja wirklich sofort.
 
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Binalog schrieb:
Aus dem Beitrag #17 geht hervor dass der Mantel am 13.11. bestellt wurde und am 11.12. ein "Widerruf" erklärt
Die 14 Tage Frist beginnt aber erst mit dem Erhalt der Ware und nicht mit dem Bestelldatum, sonst könnte der Händler sie ja auch leicht aushebeln indem er die Ware immer erst 2 Wochen nach der Bestellung verschickt. Bei Bestellungen die in mehrere Sendungen kommen, gilt die Frist ab Erhalt der letzten Sendung:
Die Frist fĂĽr den Widerruf begann hier also Erhalt am 6.12. und nicht am 13.11.!
Binalog schrieb:
Wird hier das gesetzliche Widerrufsrecht mit einem privatrechtlichem "Retourenrecht" aus den AGBs vermischt?
Wir kennen die AGB des Händlers nicht, oder wurde geschrieben um welchen Händler es sich handelt? Aber wenn dies den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Kunden widersprechen, wären die Bestimmungen der AGB sowieso ungültig. Es würde mich nicht wundern, wenn die AGB des Ladens ein Fest für Abmahner wären. Ich bin kein Freund dieser Abmahnpraxis, aber in dem Fall wäre es wohl mal nötig, damit der Händler sich endlich mal mit den für sein Geschäft einschlägigen Gesetzen auseinandersetzt. Eigentlich sollte man ja von jedem Händler erwarten können, dass er die Rechtslage wenigstens halbwegs kennt.
 
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Holt schrieb:
Die 14 Tage Frist beginnt aber erst mit dem Erhalt der Ware und nicht mit dem Bestelldatum, sonst könnte der Händler sie ja auch leicht aushebeln indem er die Ware immer erst 2 Wochen nach der Bestellung verschickt. Bei Bestellungen die in mehrere Sendungen kommen, gilt die Frist ab Erhalt der letzten Sendung: Die Frist für den Widerruf begann hier also Erhalt am 6.12. und nicht am 13.11.!
Wir kennen die AGB des Händlers nicht, oder wurde geschrieben um welchen Händler es sich handelt? Aber wenn dies den gesetzlichen Regelungen zum Nachteil des Kunden widersprechen, wären die Bestimmungen der AGB sowieso ungültig. Es würde mich nicht wundern, wenn die AGB des Ladens ein Fest für Abmahner wären. Ich bin kein Freund dieser Abmahnpraxis, aber in dem Fall wäre es wohl mal nötig, damit der Händler sich endlich mal mit den für sein Geschäft einschlägigen Gesetzen auseinandersetzt. Eigentlich sollte man ja von jedem Händler erwarten können, dass er die Rechtslage wenigstens halbwegs kennt.

Ok, nehm ich so hin, ich bin kein Jurist. Ich dachte immer dass die Frist mit Vertragsschluss beginnt zu laufen, jedenfalls hatte ich dies so dem § 355 entnommen. Die andere gesetzliche Regelung mit "Beginn ab Lieferung" kannte ich nicht. Welcher Paragraph ist das?

Oh je, sehe gerade es ist einer weiter, also § 356.
 
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Den Händler habe ich extra nicht genannt. Tut ja eigentlich auch nichts zur Sache. Im Bezug auf das Widerrufsrecht scheinen die AGB in Ordnung zu sein. Das Impressum ist aber imho abmahnwürdig.
 
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Binalog schrieb:
Ok, nehm ich so hin, ich bin kein Jurist. Ich dachte immer dass die Frist mit Vertragsschluss beginnt zu laufen
So geht es dem Händler hier wohl auch, nur sollte jemand der einen Webshop betreibt sich soweit schlau machen, dass er wenigstens die Grundlagen wie die Fristen kennt und auch die Pflicht zu Annahme einer verspäteten Rücksendung kennt.
Bennomatico schrieb:
Den Händler habe ich nicht genannt. Tut ja eigentlich auch nichts zur Sache.
Eben, es tut nichts zur Sache. Den Namen solltest Du auch zumindest bis zum Abschluss der Sache auch nicht zu nennen, nicht das er den Thread findet und mit übler Nachrede und Geschäftsschädigung droht.
 
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Ich muss insgesamt schmunzeln was da für ein Mist betrieben wird. Alleine das hin und her hat den Händler doch mehr Geld, Zeit und Nerven gekostet als alles andere. Irgendwo unprofessionell. Ich betreibe ja auch n kleinen Onlineshop und mann muss sagen "Kunde ist König" ist zwar manchmal ätzend, aber im Hinblick auf den Aufwand stimmt das schon irgendwo. Ich mach da gar nicht mehr lange rum, wenn da nix zurück kommt was irgendwie kaputt oder sonstwas ist, dann bekommt der auch 5 Wochen später noch seine Kohle wieder. Aktuell ist es ja schon schwierig zu erklären warum es nur noch 14 Tage Rückgabefrist gibt :D
 
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Man stelle sich vor etwas zu kaufen und die Lieferung erfolgt nach über 14 Tagen. Du hättest die ware nie gesehen und dein Widerruf wäre abgelaufen.

Eben darum geht es beim wiedderruf ja, der Käufer soll die Möglichkeit haben ein Produkt welches er nie gesehen hat anzuschauen Bzw zu testen wie bei Kleidung wo Größen oft anders ausfallen können.

Fällt auf ,das das Produkt zu klein ausfällt oder Qualität anders als erdacht sollte natürlich keine Benutzung über den gängigen Test erfolgen.

Eben darum wie in dem Fall wird die dukumentation vom Zustand des Mantels Gold wert sein.

Denn ich denke , der Händler wird genau in diese Richtung handeln.

Ich glaube zwar nicht dran aber hoffe der Händler kommt mal zur Vernunft und handelt entsprechend :)

Viel Erfolg.
 
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Ich vermute einfach mal das der Händler aufgrund des Anwaltsschreibens eben dies nicht tut.
Daher waren das nicht 10€ Versandkosten um die es hier geht, sondern auch um den Stress mit der Preisverhandlung.
 
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