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Holt schrieb:Bist Du sicher oder weißt Du es nur, weil er es behauptet? Wenn letzteres, dann schau mal bei Google Maps was da an der angegebenen Adresse wirklich ist, denn es wäre schon gut zu wissen ob man eine realistische Chance auf Eintreibung von Forderungen hat oder am Ende den Titel hat, aber da nichts zu holen ist.
Bei dem Händler wird es nur mit Härte gehen, der wird nicht einlenken, denn auch nachdem er nun weiß das die Gegenseite eine Anwalt eingeschaltet hat, macht er weiter Mätzchen. Wobei ich mich frage wie gut der Anwalt des TE ist, denn im Schreiben aus Post #55 ging es ja offenbar nur im die 10,95€ für den erneuten Versand, aber der Händler war schon mit der ersten Nichtannahme im Verzug, damit waren auch der Kaufpreis und die Kosten für den Anwalt anzumahnen. Ein erneute Versand war auch gar nicht geschuldet, der Anwalt hatte offenbar noch die Samthandschuhe an, die sollte er nun aber besser ablegen, sonst zieht sich die Sache noch ewig hin.
Den Laden gibt es definitiv, sogar in ganz guter Lage
Zum Zeitpunkt des Schreibens der Anwältin hatte der Händler sich ja bereiterklärt den Kaufpreis zu erstatten. Deswegen wurde die Erstattung des Kaufpreises nicht erwähnt. Die Anwaltskosten wurden ihm natürlich auch in Rechnung gestellt.