Wie lange muss ich auf eine Reparatur warten

nik_

Admiral
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Hallo zusammen,

Ich hatte bei Otto eine Waschmaschine bestellt. Diese hatte schon innerhalb von 1 Woche einen Defekt und wurde gegen eine neue Maschine desselben Typ gekauft.
Die neue Maschine hatte nach knapp 3,5 Monaten wieder dasselbe Problem. Bei Otto angerufen, die sagen Bauknecht sei der Ansprechpartner, also an Bauknecht gewandt, einen Monat gewartet auf den Termin und dann am Tag, Absage da der Reperateur krank sei. Jetzt muss ich bis 11.07. warten. Wir können zwar noch die Maschine nutzen, aber alle paar Wäsche schleudert sie nicht richtig, es riecht nach verbrannten Gummi und an der Trommel ist auch Gummiabrieb. Wir sind eine 4köpfige Familie, im September zu 5.

Wie bekomme ich Druck in den Kessel. Wer ist mein Ansprechpartner, Otto oder Bauknecht?

Da muss was passieren, bevor mit der Maschine noch wirklich was passiert.

Danke euch
 
Da hat OTTO dich leider erfolgreich abgewehrt und auf die Herstellergarantieschiene gebracht. Der Hersteller hat üblicherweise kein Interesse an Garantie, besonders dann, wenn noch Gewährleistung des Endkunden gegenüber dem Verkäufer besteht.
Dein besserer Ansprechpartner wäre weiterhin der Verkäufer gewesen - und dort hättest du erneut das Recht auf eine neue Maschine gehabt.

Da Bauknecht womöglich noch nicht im Rahmen der Garantie tätig war, würde ich jetzt wieder an Otto herantreten und mir meine neue Maschine besorgen lassen. Ein- und Ausbaukosten würde ich nicht tragen. Und natürlich alles zügig.


Was viele nicht wissen:
Die Gewährleistung endet nicht mit einem Austausch und sie endet auch nicht ab Kaufdatum. Die Gewährleistung endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes - bei B2C üblicherweise 24 Monate - ab Lieferung einer mangelfreien Sache.


Etwas Lektüre für dich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)#Sachmangel_(§_434_BGB)
https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung#Anspruchsinhalt
 
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Idon schrieb:
Was viele nicht wissen:
Die Gewährleistung endet nicht mit einem Austausch und sie endet auch nicht ab Kaufdatum. Die Gewährleistung endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes - bei B2C üblicherweise 24 Monate - ab Lieferung einer mangelfreien Sache.

Wobei man dazu sagen muss, dass in den meisten Fällen nur die ersten 6 oder 12 Monate eine Rolle spielen.
Danach tritt die Beweislastumkehr ein.

Aber ja. In dem Fall ist Otto dein Ansprechpartner.

@ Idon.
In diesem Falle hier wäre der Privatrechtsschutz der richtige Baustein ;)
 
@BruderMoik

Sofern in den ersten 6 (jetzt 12 B2C) Monaten ein Mangel auftritt tritt keine Beweislastumkehr ein, auch nach z. B. Nachlieferung, da ja keine mangelfreie Sache geliefert wurde.


Eine Privatrechtsschutz habe ich sogar! :P
 
Spricht man nach 6/12 Monaten dann nicht auch von einer Beweislastumkehr?

Die findet doch dann wieder statt?
Oder sagt man einfach, dass die erlischt, weil dann der Käufer den Beweis bringen muss und man davon ausgeht, dass dies der normale Fall ist?
 
@BruderMoik

Meinem Verständnis nach ein Beispielfall, vereinfacht:

Handy gekauft. Nach 3 Monaten defekt => Austausch => nach 8 Monaten defekt => Austausch => Nach 5 Monaten defekt => Austausch.

Nach wie vor befindet der Handykäufer meines Wissens nach sich in der Gewährleistung, da der Verkäufer es bisher nicht geschafft hat, eine mangelfreie Sache zu liefern.

Die Beweis (B2C) für den Käufer tritt hier meines Erachtens erst ein, wenn das Handy mal 12 Monate am Stück überstanden hat.
 
Das einzige was Bauknecht getan hat, ist einen Reperaturauftrag anzulegen
 
Idon schrieb:
@BruderMoik
Die Beweis (B2C) für den Käufer tritt hier meines Erachtens erst ein, wenn das Handy mal 12 Monate am Stück überstanden hat.
Nein. Ansonsten könntest du die Gewährleistung ja beliebig verlängern. Nach 12 Monaten wird der Verkäufer sich abwimmeln und klagen lohnt sich meistens eh nicht bei so kleinen Beträgen.
Ergänzung ()

Idon schrieb:
Da hat OTTO dich leider erfolgreich abgewehrt und auf die Herstellergarantieschiene gebracht. Der Hersteller hat üblicherweise kein Interesse an Garantie, besonders dann, wenn noch Gewährleistung des Endkunden gegenüber dem Verkäufer besteht.
Dein besserer Ansprechpartner wäre weiterhin der Verkäufer gewesen - und dort hättest du erneut das Recht auf eine neue Maschine gehabt.
Also er hatte ein Recht auf Nachbesserung durch den Verkäufer.

In der Praxis wird der Verkäufer den Artikel nicht einfach umtauschen, sondern schauen, ob sich ggf eine Reparatur für ihn besser lohnt. Dann kümmtert sich der Verkäufer um die Garantieleistung beim Hersteller. In diesem Fall würde der Hersteller dann anrufen und einen Reparaturtermin vereinbaren.

Das macht in sofern einen Unterschied, dass der Kunde nach 2 Nachbesserungsversuchen ein Recht auf Rücknahme hat. Ich glaube, dass es nicht als Nachbesserungsversuch zählt, wenn der Kunde sich direkt an den Hersteller wendet.

nik_ schrieb:
Wir können zwar noch die Maschine nutzen, aber alle paar Wäsche schleudert sie nicht richtig, es riecht nach verbrannten Gummi und an der Trommel ist auch Gummiabrieb.

Wenn es angebrannt riecht, dann würde ich die Maschine nicht mehr nutzen. Da kündigt sich der Wohnungsbrannt ggf schon an.
 
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Ich würde denen schriftlich ne Frist von 1 Woche geben und auf ein neues gerät pochen. Ansonsten Rücktritt und Erstattung des vollen Kaufpreises verlangen.

Ist ja ne frechheit von denen
 
@wolve666 Verlangen kann man immer viel. Innerhalb einer Woche wird da jedenfalls gar nichts passieren. Ich bin mir relativ sicher, dass die aus Erfahrung wissen, dass die meisten Kunden ihre Drohnung mit juristischen Schritten nicht umsetzen.

Da er bisher nur telefoniert hat, würde ich es einmal per Mail versuchen. Bei manchen Unternehmen ist einer der beiden Wege deutlich kompetenter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und die Kommunikation freundlich aber bestimmt halten. Denk dran du bist kein Bittsteller.

Ein ähnliches Spiel habe ich mit unserem Küchenstudio durch, 1 Stab im Geschirrkorb völlig weggerostet und alle anderen in perfektem Zustand. Eine Edelstahlleiste der Auszug Dunstabzugshaube hatte Flugrost angesetzt.

Die erste Mail vom Küchenstudio war, "Ne ist kein Gewährleistungsfall. Wir machen Ihnen gerne einen Sonderpreis auf die Ersatzteile." 🤔 warum sollte ich das tun?

Einmal freundlich aber bestimmt auf die Füße getreten wurden alle schadhaften Teile am letzten Tag der 14 Tage Frist die ich ihnen gesetzt hatte ersetzt.
 
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WH95 schrieb:
Wenn es angebrannt riecht, dann würde ich die Maschine nicht mehr nutzen. Da kündigt sich der Wohnungsbrannt ggf schon an.
Können aber nicht ohne Maschine auskommen, das ist das Problem
 
wenn du um den fehler weißt, und nutzt das gerät trotzdem, fangen deine probleme im falle eines falles erst richtig an.
 
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Dann würde ich mir über AO oder so ne günstige Maschine schießen und die dann später mit ein paar Euro Verlust wieder verticken wenn ich so zwingend drauf angewiesen bin. Oder bei Nachbarn und Freunden waschen. Oder ne Nachtschicht im guten alten Waschsalon, wenn dir das lieber ist.
 
knoxxi schrieb:
Dann würde ich mir über AO oder so ne günstige Maschine schießen und die dann später mit ein paar Euro Verlust wieder verticken wenn ich so zwingend drauf angewiesen bin. Oder bei Nachbarn und Freunden waschen. Oder ne Nachtschicht im guten alten Waschsalon, wenn dir das lieber ist.
Bitte, man kauft doch nicht mal eben als Zwischenlösung eine Maschine, die man dann ein paar Wochen später verkauft. Wer schleppt schon gerne eine 50 Kg Maschine mal hin und her und versucht das Teil dann hinterher gebraucht loszuwerden (viel Spaß, da erst mal jemanden zu finden).

@nik_
Ich würde bei Otto anrufen. Der vorgeschlagene Weg hat nicht funktioniert. Die sollen die Maschine tauschen. Bauknecht kommt nicht zu Rande. Reparaturversuche sind fehlgeschlagen und wurden kurzfristig abgesagt. Du kannst nicht ewig auf eine Reparatur warten, da Du eine x-köpfige Familie hast und auf eine funktionierende Maschine angewiesen bist.
Alles nett und freundlich.
 
knoxxi schrieb:
Na da hast du recht, ein ausgewachsener Wohnungsbrand ist natürlich viel besser.
Kein Grund schnippisch zu werden.
Dein Vorschlag bedeutet., "defekte" Maschine irgendwo zwischenlagern (wahrscheinlich im Keller oder sonstwo). Neue Maschine kaufen und installieren.
Auf Reparatur warten, was ggf. wiederum bedeutet Maschinen hin und her zu schleppen ggf. zum Wasseranschluss etc.). Um dann, wenn irgendwann mal alles läuft, eine Maschine gebraucht zu verkaufen (in der Hoffnung eines möglichst kleinen Verlustes).
Es ist also nicht nur wahnsinnig aufwändig, sondern auch teuer. Was soll das also für ein Tipp sein? Da ist der Waschsalon Tipp ja noch brauchbar, aber mal eben eine Zwischenmaschine kaufen, um die dann zu verkaufen?
Da hilft dir auch der schnippische Hinweis eines Brandes, für den es keine Anhaltspunkte gibt nichts.

Der TE muss nur seine Gewährleistungs-/Reparaturrechte durchsetzen, und das möglichst schnell und das möglichst bei Otto, denn wenn Otto bei Bauknecht anruft und sagt, sie haben einen unzufriedenen Kunden, dann hat das mitunter auch noch mal eine andere Wirkung.
 
Vor allem habe ich keinen Platz für 2 Waschmaschinen und auch keine Lust draufzuzahlen
 
WH95 schrieb:
Nein. Ansonsten könntest du die Gewährleistung ja beliebig verlängern. Nach 12 Monaten wird der Verkäufer sich abwimmeln und klagen lohnt sich meistens eh nicht bei so kleinen Beträgen.
Ergänzung ()

Doch. Nennt sich im unternehmerischen Umfeld Evergreen/revolvierende Gewährleistung. Ist ein bekannter Vorteil/Nachteil deutschen Rechts...

Klagen lohnt sich bei guten Gewinnaussichten immer.

WH95 schrieb:
Also er hatte ein Recht auf Nachbesserung durch den Verkäufer.

In der Praxis wird der Verkäufer den Artikel nicht einfach umtauschen, sondern schauen, ob sich ggf eine Reparatur für ihn besser lohnt. Dann kümmtert sich der Verkäufer um die Garantieleistung beim Hersteller. In diesem Fall würde der Hersteller dann anrufen und einen Reparaturtermin vereinbaren.

Das macht in sofern einen Unterschied, dass der Kunde nach 2 Nachbesserungsversuchen ein Recht auf Rücknahme hat. Ich glaube, dass es nicht als Nachbesserungsversuch zählt, wenn der Kunde sich direkt an den Hersteller wendet.

Der Käufer hat die Wahlmöglichkeit, nicht der Verkäufer.

Sekundärrechte sind unspannend. Rücktritt ist Irrsinn, da gegenseitige Nutzungen herausgegeben werden müssen. VW hat gezeigt, wie man sowas geschickt mit vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung vorteilhaft kombiniert.
 
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