Wiedereinlagerungsgebühr rechtens?

ipod86

Lt. Junior Grade
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Jan. 2009
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458
Hallo,

ich habe mir bei einem Onlineshop etwas gekauft und möchte es jetzt wieder zurück senden.
Ich habe die Retour per E-Mail angekündigt, darauf habe ich auch prompt eine Antwort bekommen.
Darin heißt es, dass ich 15% des Warenwerts an Wiedereinlagerungsgebühr zahlen muss.

Ich habe gelesen, dass wenn es so im Kaufvertrag steht sogar rechtens ist ........

Jedoch habe ich mir, wie bei jedem Onlineshop wo ich mich anmelde vorher die AGBs gelesen und davon nichts gefunden.

Der Verkäufer rechtfertigt sich mit einer Klausen in der E-Mailauftragsbestätigung:
Bei Rücksendungen behalten wir uns vor, die uns entstandenen Transaktionsgebühren oder sonstige Gebühren einzubehalten

Ist das so rechtens?
Es steht nicht in den AGBs und ist doch was sehr schwammig formuliert.
Wenn sowas für irgendwelche Gebühren reicht, kann er mir ja auch gleich noch 1€ für jede email berechnen die mit der Reklamation zusammenhängt.
 
hast du mal nen link zu den agbs?
 
Zu dem Begriff findet man sehr viel bei google: klick

In der Diskussion beim ersten Google-Treffer ist man sich einig, daß das nicht rechtens ist - allerdings ohne gute Argumente.

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Eine rechtliche Grundlage für eine Einlagerungsgebühr ist nicht ersichtlich. Eine solche Gebühr hätte vor Vertragsschluss vereinbart werden müssen, was offenbar nicht geschehen ist.
(Quelle)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Betrag ist lächerlich. Geht um 2€ :-P
Da geht es mir aber um das Prinzip. Was wäre denn, wenn ich was für 300€ gekauft hätte ......

Laut frag-einen-anwalt.de ist es rechtens, wenn es so vereinbart war beim kauf.
Nur ob für eine vereinbarung die Klausel in der Auftragsbestätigung reicht und diese dann noch so schwammig ist.
Muss sowas dann nicht in die AGBs. Dann auch mit dem hinweis darauf und nicht, dass witere Gebühren entstehen können.
 
18€ exkl und 24€ ink.

Mir geht es wirklich nicht um 2€, aber sowas geht nicht wenn es nicht richtig geregelt ist.
 
Hi,

aller wahrscheinlichkeit nach ist das SO NICHT in Ordnung! Allerdings würde ich bei 2€ nicht groß rummachen sondern die 2€ zahlen und NIE wieder was bei dem Shop bestellen!
Da ist wohl der Aufwand zu groß wegen 2€-Prinzip hin oder her auch wenns ärgerlich ist! :)
 
Das stimm wohl.
Aber nerven kann ich den trotzem was^^. Scheint ja ein komischer Laden zu sein laut den Links oben .....

Bestellen werde ich da garantiert nicht mehr........
 
xXSimonXx schrieb:
@basebbl wenn 15% 2€ entsprechen dann wären es an die 15€

Danke du Schlaufuchs. Wenn ich die Antwort aber zur selben Zeit eingetippt habe, sehe ich die Antwort vom TE noch nicht...

@TE: Hast du die Sachen schon zurückgeschickt? Weil den Versand dafür müsstest du ja selbt tragen. Viell. (nur ne Vermutung) lassen sie dich ja per Retoure-Schein zurückschicken und stellen dir den Rückversand damit in Rechnung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass er die Rücksendekosten unter 40€ Warenwert nicht zahlt steht ja in den AGB. Hab ich also vorher gewusst. Das ist so auch rechtens denke ich, haben ja viele Shops, dass das erst ab Betrag X geht.
 
ipod86 schrieb:
Dass er die Rücksendekosten unter 40€ Warenwert nicht zahlt steht ja in den AGB. Hab ich also vorher gewusst. Das ist so auch rechtens denke ich, haben ja viele Shops, dass das erst ab Betrag X geht.

Okay. Wollte nur ausschließen, dass es nicht daran liegt (manche Shops haben da komische Namen für).
Aber so eine "Wiedereinlagerungsgebühr" kommt mir, wie andere hier schon erwähnten, nicht ganz koscher vor...
 
Mir auch nicht.

Werde evtl heute Abend mal eine Mail an die Verbraucherschutzzentrale schreiben.

Dann machen die ja ggf etwas :-P
 
Eine solche Gebühr ist auch einzelvertraglich vereinbart unzulässig, vgl. § 312i BGB.
 
Verständlichweise, denn der Unternehmer versucht, deutlich erkennbar, die Rechte des Käufer abzuschneiden, in dem er die Hürde zur Ausübung des Widerrufsrechtes anhebt.

Zudem auch noch nicht nachvollziehbar mit einer Gebühr, die sich prozentual am Warenwert orientiert und somit schon gar nicht ermittelbar mit evtl. tatsächlichen Kosten, die mit der Rückgabe in Zusammenhang stehen.
 
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