Hallo,
ich habe mir bei einem Onlineshop etwas gekauft und möchte es jetzt wieder zurück senden.
Ich habe die Retour per E-Mail angekündigt, darauf habe ich auch prompt eine Antwort bekommen.
Darin heißt es, dass ich 15% des Warenwerts an Wiedereinlagerungsgebühr zahlen muss.
Ich habe gelesen, dass wenn es so im Kaufvertrag steht sogar rechtens ist ........
Jedoch habe ich mir, wie bei jedem Onlineshop wo ich mich anmelde vorher die AGBs gelesen und davon nichts gefunden.
Der Verkäufer rechtfertigt sich mit einer Klausen in der E-Mailauftragsbestätigung:
Ist das so rechtens?
Es steht nicht in den AGBs und ist doch was sehr schwammig formuliert.
Wenn sowas für irgendwelche Gebühren reicht, kann er mir ja auch gleich noch 1€ für jede email berechnen die mit der Reklamation zusammenhängt.
ich habe mir bei einem Onlineshop etwas gekauft und möchte es jetzt wieder zurück senden.
Ich habe die Retour per E-Mail angekündigt, darauf habe ich auch prompt eine Antwort bekommen.
Darin heißt es, dass ich 15% des Warenwerts an Wiedereinlagerungsgebühr zahlen muss.
Ich habe gelesen, dass wenn es so im Kaufvertrag steht sogar rechtens ist ........
Jedoch habe ich mir, wie bei jedem Onlineshop wo ich mich anmelde vorher die AGBs gelesen und davon nichts gefunden.
Der Verkäufer rechtfertigt sich mit einer Klausen in der E-Mailauftragsbestätigung:
Bei Rücksendungen behalten wir uns vor, die uns entstandenen Transaktionsgebühren oder sonstige Gebühren einzubehalten
Ist das so rechtens?
Es steht nicht in den AGBs und ist doch was sehr schwammig formuliert.
Wenn sowas für irgendwelche Gebühren reicht, kann er mir ja auch gleich noch 1€ für jede email berechnen die mit der Reklamation zusammenhängt.