WIN 10 für neuen PC - woher?

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iGameKudan schrieb:
https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/pidservice

Und ich wette, nahezu jeder dieser Billigkeys würde eingezogen werden...

Deutsche Firma mit deutschem Sitz und deutscher Rechtsform hat auch nix zu sagen. PC-Fritz undso...

Gut möglich ja, hab aber vor einigen Jahren auch ne win 7 samt DVD und Lizenzkleber für 15€ gekauft, eindeutig original. Es ist manchmal schwierig einzuschätzen was jetzt legal ist und was nicht.

Grundsätzlich sollte man natürlich auch vorsichtig sein und jetzt nicht einen Händler ohne Beweise diskreditieren... Das könnte auch schief gehen...^^
 
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iGameKudan schrieb:
Deutsche Firma mit deutschem Sitz und deutscher Rechtsform hat auch nix zu sagen. PC-Fritz undso...
Mir geht es darum, wie der durchschnittliche Nutzer dies, wohlgemerkt anscheinend nur über den Preis, wissen soll?


Terrier schrieb:
Meine PCs und Laptops kamen im OVP ungeöffnet.
Eine versiegelte Verpackung mit Windows 10 SB/DSP ist ja das was man kaufen soll.
Nicht alle meine Laptops kamen in dieser Art. Ich habe ca. 4 Laptops hier, die ich gebraucht gekauft habe.
Die Windows Lizenzschlüssel sind noch aufgeklebt.
Kann ich dies nun also nutzen oder nicht? Denn die Festplatten wurden natürlich vor Verkauf ausgebaut. Das Betriebssystem könnte nun also durchaus noch woanders genutzt werden.

Was gilt da nun?
Ich wüsste auch nicht, wo ausgeschlossen wäre, dass man Windows 10 nicht gebraucht kaufen dürfte.

Natürlich SOLL man immer nur Neuware kaufen. Das wird dir natürlich jeder Hersteller sagen.
Egal ob es um Software, PKW, Geschirrspüler oder Smartphones geht. ;)

Terrier schrieb:
Das dir aber die Hehler Ware die Billig auch im Internet verkauft wird weggenommen wird und der Richter nur sagt: "Einfach mal bei dem Preis das Gehirn einschalten" ist dir schon bekannt.

https://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/internetrecht/hehlerware-bei-ebay-gekauft/

Hier ein Zitat aus deinem Link:
Doch im subjektiven Tatbestand wird ein vorsätzliches Handeln verlangt. Vorsatz ist hierbei der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände. Das bedeutet, dass eine Sanktionierung nach § 259 StGB gegenüber einem ebay Schnäppchenjäger nur dann in Betracht kommt, wenn der Käufer Kenntnis über den Umstand hat, dass es sich bei dem Objekt seiner Wahl um Hehlerware handelt. Außerdem – dies verrät der Blick in den oben dargestellten § 259 StGB – den bedingten Vorsatz, sich oder einen Dritten mit Absicht zu bereichern.

[...]

Dabei sind als tatsächliche Umstände auch die Begebenheiten der Auktion einer Wertung zu unterstellen. Auf der Internetplattform ebay.de gibt es beispielsweise Angebote, die im Sofortkauf-Format bereitgestellt werden, aber auch Auktionen die dem Zuschlagsprinzip unter einem Höchstgebot unterfallen. Dies hat für die Bewertung der Erwerbsumstände für den Strafrichterfolgende Bedeutung. Ein niegelnagelneuer Gegenstand (z.B. ein OLED UHD Fernseher), welcher als „Sofortkauf“ weit unter dem marktüblichen Preis angeboten wird, düfte wohl eher die Befürchtung wecken, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Vortat stammen könnte. Wenn dieselbe Ware Inhalt einer Startpreis Auktion ist, deren Höchstgebot ja von den Bietern beeinflusst wird, dürfte die Annahme, das der Artikel aus einem Diebstahl stammt, nicht ohne weiteres stützen.

Im hiesigen Fall ist es aber nun so, dass der "marktübliche Preis" bei einer schnellen Google Suche eben ca. 15-30€ ausspuckt. Der Marktübliche Preis hat übrigens dahingehend nichts mit der UVP des Herstellers zu tun.
Desweiteren geht es hier eben nicht um Neu- sondern um mutmaßliche Gebrauchtwaren. Auch hier wäre wieder die Frage wo der Marktübliche Preis für diese zu finden wäre.

Muss ich Gebrauchtware aus dem Marktüblichen Preis herausrechnen und nur Neuware dort einrechnen, selbst wenn ich gar nicht vorhabe eine Neuware zu kaufen?

Schon alleine hier würde ein solcher Vergleich mit einer eBay Auktion also mehr als ein wenig hinken.
Was ist also in einem solchen Fall der "marktübliche" Preis an dem ich einen Betrug erkennen sollte?

Terrier schrieb:
Gleich geht es weiter mit Autohandel oder wie?
Wenns denn sein muss.....


P.S.: Ach was ich vergas zu erwähnen - In deinem Link ist übrigens auch die Rede davon dass das Urteil gegen den Käufer auf Grund des bewussten Kaufs von Hehlerware von der nachfolgenden (Berufungs-)Instanz eben mit der Begründung aufgehoben wurde, dass eine auffällige Wertdifferenz eben KEIN Anlass dafür sein muss dass es sich hierbei um Hehlerware handelt.
 
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Ich habe ca. 4 Laptops hier, die ich gebraucht gekauft habe.
Das man bei gebrauchter Ware eh nicht weiß was damit gemacht wurde ist dir aber auch klar oder?
Es hat keinen Zweck mit dir wenn du auch noch mit Gebrauchtware kommst.
Mach alleine deinen Kreis?
Windows 10 Keys gibt es nicht gebraucht.
Deine Glühbirnen oder Autos interessieren hier auch nicht.
 
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Terrier schrieb:
Das man bei gebrauchter Ware eh nicht weiß was damit gemacht wurde ist dir aber auch klar oder?
Es hat keinen Zweck mit dir wenn du auch noch mit Gebrauchtware kommst.
Mach alleine deinen Kreis?

Wobei weder bei meinem Laptop noch bei meinem früheren PC eine originalversiegelte Windowslizenz dabei war, die war jeweils schon aufgeklebt.
Neuware - Original-Lizenzen für ~100€

Das ist nun auch kein Totschlagargument.
Allerdings kommen wir so langsam etwas vom Thema des Threads ab xD
 
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@Terrier was meinst du es hat keinen Zweck?

Im obigen Link zu besagtem Deutschen Händler ist doch direkt die Rede davon, dass es sich bei den verkauften Produkten um Lizenzen handelt, für die der ursprüngliche Eigentümer keine Verwendung mehr hat.
Natürlich reden wir hier also (auch) von Gebrauchtware.

Und wir reden momentan auch immer noch darüber ob ich als Käufer automatisch wissen muss, ob es sich um illegale (Hehler-)Ware handelt oder eben nicht. Ich bin da weiterhin der Meinung des Urteils aus deinem Link, dass ich dies als Durchschnittlicher Nutzer schlichtweg nicht wissen KANN.

Es sei denn ich kaufe eben Neuware OVP im Geschäft. Und selbst da kann ich, je nach Geschäft, ebenfalls den Kürzeren ziehen und Hehlerware in die Finger bekommen. Wie in deinem eBay Beispiel.


Edit:
Fuchiii schrieb:
Das ist nun auch kein Totschlagargument.
Allerdings kommen wir so langsam etwas vom Thema des Threads ab xD
Ja da kamen wir schon etwas länger von ab.

Festzuhalten bliebe wohl:
Eine Windows Lizenz ließe sich neuwertig im Windows Store kaufen.
(Einen Aufkleber erhält man dort allerdings auch nicht.....)

Oder man sucht eben nach anderen gebrauchten Angeboten online, wie bspw. bei den bereits genannten.
 
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Fuchiii schrieb:
Gut möglich ja, hab aber vor einigen Jahren auch ne win 7 samt DVD und Lizenzkleber für 15€ gekauft, eindeutig original. Es ist manchmal schwierig einzuschätzen was jetzt legal ist und was nicht.
Auch Lizenzaufkleber und DVDs werden gefälscht. Hier mal ein interessanter Artikel dazu...
https://www.heidoc.net/joomla/technology-science/microsoft/77-fake-oder-fälschung-das-experiment

Stutzig würde ich generell bei Windows 10-Lizenzen (also mit Zertifikat und Original-DVD oder ESD-Lizenzen von MS-genehmigten Händlern) die von OEM-PCs stammen sollen und bei denen ein Echtheitszertifikat mitgeliefert haben. Seit Windows 10 (oder sogar 8?) landen die Keys im UEFI, dementsprechend gibts auch kein CoA mehr...

Übrigens ist selbst die Aussage mit Vorsicht zu genießen, dass es sich um ein Retail-Key handeln soll. Da laufen die ganzen Bildungslizenzen für Schüler/Studenten/Lehrkräfte etc. ebenfalls drunter.
 
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... Also das ist nun wirklich nicht annähernd Prüfbar...
Ich kann ja schlecht vorm kauf bei Bill Gates durchklingeln und ihn mal eben den key checken lassen xD
 
Fuchiii schrieb:
... Also das ist nun wirklich nicht annähernd Prüfbar...
Ich kann ja schlecht vorm kauf bei Bill Gates durchklingeln und ihn mal eben den key checken lassen xD
Der Gedanke ist jedenfalls lustig. :D

Am Ende sollte irgendwo auch der Verstand greifen. Ist im Grunde wie bei materiellen Gütern die "vom Laster gefallen" sind. Da macht man sich ja auch strafbar...

MS wird sich da zwar nie die Endkunden vornehmen (Aufwand und negative Publicity undso), aber wirklich koscher ist das mit dem Kauf am Ende sicherlich trotzdem nicht wirklich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt wohl.
Schlußendlich können wir unserem von uns wohl etwas erschlagenen Threadersteller guten Gewissens an den Microsoft-Shop verweisen, da es nachweislich keine/kaum sichere alternativen zum Kauf einer uneingeschrängt gültigen und vor allem legal erstandenen Kopie einer Windows 10 Lizenz gibt :D

Ich glaub er hat nach "...windows-creation-tool..." sowieso nicht mehr mit gelesen :lol:
 
Im obigen Link zu besagtem Deutschen Händler ist doch direkt die Rede davon, dass es sich bei den verkauften Produkten um Lizenzen handelt, für die der ursprüngliche Eigentümer keine Verwendung mehr hat.
Natürlich reden wir hier also (auch) von Gebrauchtware.
Wenn das da steht, dann lügt der.
Es gibt keine Windows 10 Gebraucht Lizenzen und Keys auf dem Markt.
OEM Keys der OEM Hersteller sind im Bios seit Windows 8 und gehören zum Board genau wie der Bios Baustein zum Board gehört.
Nicht mal defekte Geräte mit Windows 10 gibt es bei den Entsorgungsunternehmen.
Key abknibbeln, was auch bei Windows 7 eigentlich nicht erlaubt war, geht doch gar nicht.

Kein Mensch außer Kombra redet von Strafbar und woher soll man das wissen.
Wer im Web liest weiß es und vom Staatsanwalt redet kein Mensch.
Bei rot über die Ampel gehen auch jeden Tag millionen User.
Nur legal ist rot über die Ampel gehen nun mal nicht.
Macht doch was Ihr wollt!

Windows 10 gibt es bei Microsoft nur als Retail Version, als DSP Version etwas günstiger in Handel bei serösen ausgesuchten Händlern und als Systembuilder mit DVD Key Karte mit Hologramm in OVP.
Digitale Lizenzen dürfen auch nur zertifikierte Händler verkaufen und die gibt es bei denen auch nicht für ein paar €
Alles andere an Email Keys ist geklaut oder gefälscht.

Volumen Lizenz Keys werden 1000 mal verkauft und für 5 bis 35 € kann sich jeder ausrechnen was die Händler an Geld machen.
Punkt und Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fuchiii schrieb:
Grundsätzlich sollte man natürlich auch vorsichtig sein und jetzt nicht einen Händler ohne Beweise diskreditieren... Das könnte auch schief gehen...^^

Fuchiii schrieb:
Stimmt wohl.
Schlußendlich können wir unserem von uns wohl etwas erschlagenen Threadersteller guten Gewissens an den Microsoft-Shop verweisen, da es nachweislich keine/kaum sichere alternativen zum Kauf einer uneingeschrängt gültigen und vor allem legal erstandenen Kopie einer Windows 10 Lizenz gibt :D

Soweit waren wir doch schon Terrier, nun können wir das mutmaßen, (beweisen können wir es nicht daher vorsicht mit anschuldigungen), und wir können auch empfhelen demensprechend zu handeln, können aber nicht alle beschuldigen illegal zu handeln. Möglicherweise ist es so, aber in deutschland gilt - unschuldig bis das gegenteil bewiesen ist!
Und ein normaler user der einfach nur was kauft, dem fehlen unter umständen wissen und möglichkeiten sich in dieser ausgiebigkeit zu informieren - sonst bräcuhten wir ja keine Foren oder ähnliches :D

Mit diesem Schlußwort werde ich mich jetzt auf ins Bettchen machen und vermutlich von vielen kleinen kriminellen Serials Träumen die durch die gegend fliegen xD

Schönen Abend euch allen^^


PS: Rechtschreibfehler dürfen behalten werden..ichs schiel schon fast auf den Monitor :`D
 
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iGameKudan schrieb:
Am Ende sollte irgendwo auch der Verstand greifen. Ist im Grunde wie bei materiellen Gütern die "vom Laster gefallen" sind. Da macht man sich ja auch strafbar...
Das hatten wir ja vorhin schon.

Du machst dich strafbar wenn du dir dessen bewusst bist und die Ware trotzdem erwirbst.
Du müsstest hier also mit (mindestens) bedingtem Vorsatz den Erwerb verfolgen und mit dem Vorsatz handeln dich auf Kosten eines Dritten bereichern zu wollen.


Fuchiii schrieb:
Ich glaub er hat nach "...windows-creation-tool..." sowieso nicht mehr mit gelesen :lol:
Könnte man ihm nicht verübeln......da wären wir aber eben auch dabei dass ein Durchschnittlicher Konsument sich mit diesen Fachfragen weder auseinandersetzen noch wirklich die Hintergründe selbst ausreichend verstehen kann.

Womit wir den Vorsatz eigentlich schon ausschließen könnten und eine Fahrlässige Strafbarkeit ist zumindest bei Hehlerei nicht gegeben.


Terrier schrieb:
Wenn das d steht, dann lügt der.
Ich bin sehr erfreut darüber dass du dir dessen so sicher bist.
Dann am Besten direkt zum Telefon greifen und denjenigen anzeigen. ;)


Terrier schrieb:
Es gibt keine Windows 10 Gebraucht Lizenzen und Keys auf dem Markt.
Aha.....ich habe hier drei Windows Lizenzen auf meinen Notebooks, die ich nicht mehr brauche.

Soll gebraucht aber ich nutze Sie nicht denn auf den Kisten läuft Linux.
Rein per Definition wären Sie also auf dem Markt und auch gebraucht.


Terrier schrieb:
Kein Mensch außer Kombra redet von woher soll man das wissen udn starfbar.
Ähm bitte?

DU hast doch davon gesprochen, dass es sich bei solchen Keys um Hehlerware handelt und man sich damit illegale Ware anschaffen würde -
Terrier schrieb:
Das dir aber die Hehler Ware die Billig auch im Internet verkauft wird weggenommen wird und der Richter nur sagt: "Einfach mal bei dem Preis das Gehirn einschalten" ist dir schon bekannt.
https://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/internetrecht/hehlerware-bei-ebay-gekauft/

Inwieweit es nun dann zu einer Verurteilung kommt ist eine andere Sache .
:confused_alt:

Terrier schrieb:
Wer im web liest weiß es und vom Stattanwalt redet kein mensch.
Bei rot über die Ampel gehen auch jeden Tag millionen User.
Korrekt.....und auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen, die dazu führen dass derjenige keine Strafe fürchten muss und eine grobe Fahrlässigkeit verneinen können. Abgesehen davon würde in diesem Vergleich die Dritte Person fehlen.


Terrier schrieb:
Macht doch was Ihr wollt!
Nur legal ist rot über die Ampel gehen nun mal nicht.
Korrekt. Ebenso ist es Hehlerware WISSENTLICH anzukaufen. Die Betonung liegt hier auf WISSENTLICH.


Terrier schrieb:
Von Strafbar redest du nur immer und wenn dann weißt du ja jetzt Bescheid und ich kann es bezeugen.
2019 einen billig Key kaufen mit der Begründung: "konnte ich ja nicht wissen" ist für User Kombra nicht mehr drinn.
Was willst du bitte bezeugen können? :confused_alt:
Ich bin echt verwirrt was du da meinst. Wenn ich nun einen Key im Internet kaufe und du kommst mit diesem Thread an ist dies weder ein Beweis noch ein Indiz dafür, dass ich Hehlerware kaufen WILL.

Um es zu verdeutlichen:
Ich bin weiterhin der Überzeugung dass es durchaus legale Shops gibt, die diese Keys anbieten. Bspw. den von mir geposteten. Warum ich das denke habe ich bereits ausführlich dargelegt denke ich.

Im Gegensatz zu dir weiss ich eben nur, dass nicht jeder Händler, der günstig Ware anbietet, ein Hehler oder Illegaler Vertrieb ist. ;)


Wie aber @Fuchiii treffend sagte: Mutmaßen können wir viel. Aber wir WISSEN es schlichtweg nicht. Und damit fällt die Illegalität des Käufers schlichtweg weg.

Also Augen auf beim Kauf, ja. Aber irgendwo muss auch eine Grenze gezogen werden bei der der durschnittliche Käufer schlichtweg nicht mehr tun kann um sicher zu gehen dass er ein Produkt günstig kaufen kann und trotzdem keine Illegale Lizenz (oder andere Ware) erwirbt.
 
Ich bin mir sicher, aber es ist nicht verboten Buchstaben und Zahlen zu verkaufen.
Oder warum meinst du macht Microsoft nichts.
Grundsätzlich sollte man natürlich auch vorsichtig sein und jetzt nicht einen Händler ohne Beweise diskreditieren... Das könnte auch schief gehen...^^
Es werden nur Keys verkauft und keine Lizenz.
Wer hat da Angst vor den dubiosen Händlern?
Geklaut oder gefälscht, denn es gibt bei irgendeinen von den Klein oder Großhändlern keine Rechnung.
Microsoft verkauft die Keys nicht für ein paar € an irgendeinen Großhändler und auch nicht an die OEM Partner.
Für Firmen ist doch der Verkauf oder Einkauf ohne Rechnung in DE verboten auch wenn es nur das Finanzamt betrifft.
Al Capone lässt Grüßen!

Ansonsten sieht man das hier im Forum ja zum Glück auch so.
https://www.computerbase.de/forum/t...lizenz-guenstig-kaufen.1824549/#post-21730466
https://www.computerbase.de/forum/threads/windows-10-am-guenstigsten.1722965/#post-20608940
 
Zuletzt bearbeitet:
Terrier schrieb:
Für Firmen ist doch der Verkauf oder Einkauf ohne Rechnung in DE verboten auch wenn es nur das Finanzamt betrifft.
Al Capone lässt Grüßen!
Das ist nur teilweise richtig.

Wenn eine Firma von einer Privatperson kauft ist eine Rechnung nicht unbedingt notwendig.
Eine Privatperson kann auch meist keine ordentliche Rechnung ausstellen. Eine Quittung kann aber auch hier genügen wenn sie den Namen und Adresse des Käufers und Verkäufers, den gezahlten Betrag und die Anzahl und Beschreibung der Ware enthält.

Wenn bspw. ein Privatunternehmer nun defekte Laptops auf eBay ersteigert für einen schmalen Taler und die einzelnen Teile selbst weiter verkauft und unter Umständen (um bei unserem Thema zu bleiben ;) ) den Windows Key mit dabei handelt er legal. Auch wenn er die Vorsteuer dann natürlich mangels Rechnung nicht absetzen kann.....aber das wäre wieder ein anderes Thema.

Ein Einkauf ohne Rechnung ist jedoch durchaus möglich auch für ein Unternehmen bzw. einen Selsbtständigen. Und zwar legal.
 
Warum man hier schon wieder stundenlang drüber diskutiert ist mir echt schleier- und rätselhaft ... muss(te) der Beitragszähler mal wieder gepusht werden?

Suchfunktion ist verwendet worden, statt stundenlang zu diskutieren? Neee, keine Lust gehabt oder trotz wieder besseren Wissens, dass sich mehr oder weniger früh eine tapetenrollenlange Linkliste und zig geschlossene Themen, wo es genau um das Thema geht zu finden sind?

Wer die Linkliste gefunden hat, der darf zusätzlich auch noch https://onedrive.live.com/?authkey=...!301038&parId=DFB97CD549697CAC!297482&o=OneUp lesen.
 
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