@ Audi 80
Hier mal kurz ein paar Antworten auf deine Fragen, denn das Thema scheint Dir, trotz der vielen netten Antworten, immer noch ein wenig fremd zu sein:
Ist ein Hardwarewechsel möglich? JA!
Der Wechsel von Grafikkarten, RAM, optische Laufwerke, Soundkarten oder sonstigen Erweiterungen ist wie gewohnt kein Thema. Diese Änderungen bei der Hardware sind wie gehabt ohne Probleme möglich.
Ein klein wenig anders verhält es beim Mainboard bzw. der Systemplatte: Hier ist eine erneute Aktivierung der Windows 10-Lizenz notwendig. Da das momentan nur mit Hilfe einer Neuinstallation von Windows 10 möglich ist und ein Clean-Install in diesem speziellen Fall noch unmöglich ist, kann man das nur, indem man seine alte Lizenz erneut installiert und den Upgradeprozess nochmals wiederholt.
Wechsel auf einen neuen Rechner? IST AUCH ERLAUBT!
Das gilt im Übrigen auch für einen Wechsel des PCs. Da das Upgrade von Windows 10 sich nur mittels der Hardware-ID aktivieren lässt und diese erst bei einem erfolgreichen Upgrade auf Windows 10 (Aktivierung) generiert wird, ist ebenfalls eine Installation der alten Lizenz auf dem neuen PC notwendig, damit MS erkennt, dass es sich um eine bereits verwendete Upgrade-Lizenz handelt, die nun auf einem neuen PC aktiviert werden soll.
Konkret für Dich bedeutet das, dass Du deinen Test-Rechner einmotten und Windows 10 (Upgrade) auf deinem aktuellen oder neuen Rechner nutzen kannst, solange diese Lizenz auf dem Test-Rechner nicht mehr installiert ist.
Verfällt die alte Lizenz?
Kurz und schmerzlos...
NEIN! Nicht wirklich:
Wie
BadBigBen schon richtig erklärt hat, wird während des Upgrades eines Windows 7 oder 8.1 auf Windows 10 die entsprechende Vorgänger-Lizenz in eine identische Windows 10 "umgewandelt". Das heißt, es handelt sich nach wie vor um nur 1 Lizenz. Das kostenlose Windows 10 Upgrade ist also keine 2. Lizenz!
Die alte Windows 7/8.1 Lizenz
"verfällt" aber nur für die Dauer der Nutzung von Windows 10. Du darfst also die Vorgänger-Lizenz nicht parallel zum Windows 10-Upgrade auf dem selben PC (Dual-Boot), in einer VM oder auf einem Zweitrechner installieren und weiterhin betreiben. Auch der Verkauf der alten Lizenz, solange Du das Windows 10 Upgrade installiert hast und weiterhin nutzt, ist ausgeschlossen.
Da aber der Lizenzschlüssel der alten Windows-Version seine Gültigkeit nicht verliert, kannst Du, solange Du das Upgrade von Windows 10 deinstallierst, jederzeit auf Windows 7 oder 8.1 zurückkehren, in dem Du diese Windows-Version wieder neu installierst und mit dem alten Produkt-Key aktivierst.
Die alte Lizenz und deren optischen Datenträger brauchst Du also nicht wegwerfen und solltest Du auch nicht, da diese ja bei eventuellen Neuinstallation von Window 7 oder Windows 10 wieder notwendig sein wird.!
Und nur fürs Protokoll:
Windows 10 bietet zwar in seinen Wiederherstellungeinstellungen tatsächlich ein Rollback auf die Vorgängerversion (Windows 7/8.1) an, das sich innerhalb einer Frist von 30 Tagen durchführen lässt, aber das ist eher als eine Art Komfortfunktion gedacht, da man so ohne vermeintlichen Daten- und Programmverlust auf die alte Version wieder zurückspringen und das Upgrade ungeschehen machen kann. Ansonsten müsste man ja nach eine Neuinstallation des alten Windows wieder alle Programme neuinstallieren, sofern man kein Backup erstellt hatte. Und vor allem bedeutet es eben nicht, dass man nach Ablauf der 30 Tage nicht mehr die alte Lizenz anstelle des Windows 10 Upgrades mehr nutzen darf oder die alte Lizenz gar ihre Gültigkeit verliert.
Unterschied Kaufversion / Windows 10-Upgrade
Außer das der Kaufversion tatsächlich ein eigener Lizenzschlüssel beigelegt ist und man daher sofort einen Clean-Install auf dem Rechner oder bei einem Rechnerwechsel durchführen kann, existieren gar keine weiteren Unterschiede, da das Upgrade ja den selben Lizenzbestimmungen (EULA) unterliegen wie die Kaufversion.
Unterschiede bestehen lediglich darin, ob es sich um eine OEM- oder Retail-Lizenz handelt. Die OEM-Version bietet im Unterschied zur Retail-Version keinen Support an und wird mit keinem Handbuch ausgeliefert. Zudem ist die Retail-Version mit Datenträgern für 32- und 64-Bit ausgestattet.
In Sachen Hardwarebindung ist die OEM-Lizenz in Deutschland der Retail-Lizenz gleichgestellt. Das bedeutet, dass auch OEM-Lizenzen nicht an irgendeine Hardware (Mainboard) gebunden sein dürfen. Wie oben schon erklärt, kannst Du auch weiterhin mit deiner upgegradeten Windows 10 Version dein System variabel ergänzen, ausbauen oder verändern, ohne das Du den Verlust deiner Lizenz befürchten musst.
Test-Versionen für Test-Rechner!
Wenn Du tatsächlich so oft einen Test-Rechner aufsetzt, warum willst Du dafür eine gekaufte Lizenz einsetzen, wenn MS ja eine Test-Version Windows 10 Enterprise zur Vergügung stellt? Bzw. falls es wirklich notwendig sein sollte, bräuchtest Du trotzdem nicht alle 6 Monate eine neue Lizenz erwerben, sondern Dir nur eine weitere Lizenz kaufen. Ob das eine Windows 7, 8.1 oder Windows 10 Lizenz ist, spielt dabei keine Rolle, denn im Zweifel kannst Du die älteren Versionen bis Ende Juli 2016 ja auch auf Windows 10 aktualisieren.
Im Übrigen kosten Window 10 Lizenzen
keine 150 - 200 Euro. OEM-Versionen von Windows 10 kosten 120€ (Home) oder 150€ (Pro)...das ist zwar immer noch viel Geld, aber um Welten preisgünstiger als die sogenannten Vollversionen (Retail).
Das Beispiel von
BadBigBen bezog sich wohl auch eher auf vorinstallierte OEM-Lizenzen bei Fertig-PCs oder Laptops, bei denen der Lizenzkey im UEFI-Bios fest hinterlegt worden ist. Diese Lizenzen sind nunmal technisch fest mit Hardware (Mainboard) verbunden. Sollte da das Mainboard tatsächlich kaputtgehen, dann ist der erste Ansprechpartner der Hersteller des Geräts und nicht MS. Das Mainboard lässt sich sehr wohl austauschen, im Zweifel sogar das ganze Gerät. OEM-Lizenzen mit Datenträger & COA-Etikett sind von solchen "Schikanen" nicht betroffen. Außerdem hat MS für solche Härtefälle schon Kulanz zugesichert.
P.S:
Da Du, wie hier schon erklärt, also gar keinen neuen Lizenz-Kauf bei einem Mainboardwechsel tätigen musst, kann von kriminellen Verhalten und Betrug(?) seitens MS also auch nicht mehr die Rede sein
Gruß St. Clair