bisy schrieb:
Bitte einen anderen Ton, wir sind hier nicht bei Dir zuhause.
Und das eigene geschriebene bitte ebenfalls auf Müll überprüfen!
bisy schrieb:
die Lizenz lässt sich jederzeit auf neue Hardware übertragen über ein Microsoft Account. Ne Anleitung dafür gibt es sogar direkt von Microsoft. Das betrifft aber eh nur die, die von Win7 oder 8.1 auf win10 upgraden.
Widersprichts Du jetzt mir oder Dir gleichzeitig?!
Ich rede von aktuellen Win10 Installationen, die man beim Kauf eines Rechners mitgeliefert bekommt.
Diese sind hardwaregebunden.
bisy schrieb:
Und wenn man direkt ein win10 Key kauft, dann ist der auch nicht Hardware gebunden, den kann man wie bei allen Windows Versionen vorher auch auf neue Hardware mitnehmen
Nach aktueller EULA (4.b) ist es noch erlaubt. Muss aber nicht so bleiben, mit jedem Win10 Upgrade (Aniversary->Creators->X) hat man neue Eulas zu akzeptieren... oder es sein zu lassen.
Denk mal über folgenden Zusammenhang nach:
MS erlaubt aktuell nach Eula die Übertragung der Lizenz nur bei separat gekaufen Lizenzen (Entgegen dem BGH-Urteil).
Aktuell kann man aber seine Windows10 Aktivierungen aus Upgrades im MS Account speichern und übertragen.
In der Eula ist dies aber nicht erlaubt (Ein Upgrade gilt als Punkt 4a).
Woraus leitet sich Dein Rechtsanspruch ab, dass dieser Usus demnächst weiter nutzbar sein wird?
Selbst wenn Du Dir dann dieses "Recht" erneut gerichtlich erstreitest, muss MS nicht zum Erfüllungsgehilfen werden.
So nach dem Motto, ich darf meine Lizenz auf einen anderen Rechner übertragen, aber wie mach ich das denn dann...
Warten wir doch einfach mal die Zukunft ab.
Ach ja noch eine Kleinigkeit:
Key ungleich Lizenz!
Ein Key berechtigt Dich zu gar nichts. Das Recht erlangt man durch eine Lizenz.
Wer sich einen Win10 Key kauft, hat nichts in der Hand.
Erst wer eine Win10 Lizenz erwirbt, darf rechtlich auch Win10 nutzen.
Wenn es dennoch klappt, ist es für den Nutzer schön, aber es existiert weder Garantie noch Anrecht, dass es so bleibt.