Windows 10 Lizenzen: Auch ohne Anniversary Update im Konto? Was bei mehreren?

Einhörnchen

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Da das Mainboard meines Desktop-PC den Geist aufgegeben hat, bevor ich auf das Anniversary Update aktualisiert habe, informiere ich mich gerade was da an Arbeit auf mich zukommt. Den aufwändigen Weg für meine Win7 Pro Dreamsparks-Lizenz möchte ich gerne vermeiden.

Nun habe ich mein Notebook verknüpft, glaube ich zumindest.

Unter https://account.microsoft.com/devices sind Handy, Xbox One, Desktop-PC und Notebook gelistet.

Frage 1) Bedeutet das, dass die Lizenz auf meinem Desktop-PC doch bereits an das Konto geknüpft war? Falls nein, wo kann ich online die verknüpften Lizenzen sehen?

Frage 2) Können die beiden Lizenzen (Notebook: Win7 Home->Win10, PC: Win7 Pro Dreamspark -> Win 10 Pro) beide mit meinem Konto verknüpft sein oder wird das immer nur eine sein?
 
Du kannst - so weit ich das verstehe - nur Geräte aber keine Lizenzen an dein Konto binden.
Dass MS dabei ein WIN = dessen Lizenz voraussetzt mittels dessen es das Gerät überhaupt erst erkennt ist eine Nebenwirkung.

Wenn Gerät X mit dem Konto verknüpft ist ist es allerdings noch lange nicht die Lizenz auf diesem Gerät. Genauer gesagt: offiziell bindet MS tatsächlich bestimmte Lizenzen an bestimmte Hardware (Inoffizielles in vielen Threads hier)…

Praktisch sollte das Reinstallieren von 10 (besagte Threads) diese problemlos wieder aktivieren und die Lizenz damit benutzen. Das würde in dem Sinne sogar passieren wenn du die Lizenz (›den Key‹) anderswo einsetzen willst.

Im Weiteren kannst du eine ganze Menge Geräte an dein Konto binden (und damit auch die Lizenzen). Dumm wird es wenn die selbe Lizen auf zwei Geräten auftaucht.

CN8
 
Ob die Lizenz mit dem Konto verknüpft ist sieht man am besten in der Einstellungen App unter Update und Sicherheit --> Aktivierung. Dort müsste man das einsehen können.
Wenn du die Lizenz wieder weiter verwenden möchtest. Gehe wieder Update und Sicherheit --> Aktivierung da wirst du dann aufgefordert die Lizenz, welche mit dem entsprechenden Gerät "verknüpft" wurde auszuwählen. Bei mehreren Geräten / Lizenzen gibt es eine entsprechende Auswahlliste.

Die Zahl der möglich zu verknüpfenden Lizenzen ist somit nicht auf 1 limitiert.

Momentan scheint es so als wäre es bei Microsoft Hardware gebunden auch wenn die Rechtssprechung was anderes sagt.

Zur not kann man die telefonische Aktivierung nutzen, dort klappt es meistens.

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Leider blickt langsam keiner mehr bei der Microsoft Aktivierung / Lizenzierung durch.
Von daher: Probieren geht über studieren.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
@ Einhörnchen:

Was spricht denn gegen die Methode mit dem MCT ein aktuelles W10-Installationsmedium (W10 1607) zu erstellen und damit eine Neuinstallation von W10 anzustoßen und beim Setup den MSDNAA-Key bei der Eingabe des Produktkeys zu verwenden?

Die digitale Lizenz von W10 kann, wie Du schon richtig erwähnst, ab dem Anniversary Upddate (1607), zusätzlich mit dem vorhandenen MS-Konto verknüpft werden. Nach wie vor ist aber jede auf W10 erfolgreich geupgradete Lizenz - sofern sie aktiviert werden konnte - per Hardware-ID an das jeweilige Gerät "verknüpft". Wenn also die Aktivierung des W10-Upgrades gelungen ist, kannst Du eigentlich die oben genannte Methode nutzen, da ja der Key als W10 Upgrade bereits bekannt ist. Die Verknüpfung mit dem MS-Konto erleichtert lediglich den Erkennungs-und Installations-Prozess, damit eine erneute Eingabe des Keys bei einer Neuinstallation auf dem dem selben oder eben neuen Gerät nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Mit 1607 wurde aber neben der Verknüpfung mit dem MS-Konto eben auch die Möglichkeit eingeführt den vorhandenen Key bereits bei der Installation verwenden zu können um somit auch denen eine erfolgreiche Aktivierung zu ermöglichen, die statt eines MS-Kontos ausschließlich ein Lokales Konto nutzen und eine Verknüpfung mit den Konto nicht vorgenommen haben oder diese Verknüpfung nicht nutzen wollen.

Aber im Grunde weißt Du das doch selbst:

Einhörnchen schrieb:
Fürs Protokoll, bei mir hats so geklappt:
....
Win10 Bootstick -> Win10 Pro ohne Key installieren
Danach war Win10 Pro nach dem ersten Online-sein aktiviert

Win10 Bootstick -> Win10 Pro mit MSDNAA Key installieren ->et voilá Windows 10 sollte sich erfolgreich aktivieren.


Der verlinkte Work Around scheint mir nicht mehr up to date zu sein, da er ja noch aus der Zeit vor dem Ende des kostenlosen Upgrade-Angebots stammt und somit unverfänglich als Lösung das Upgrade eines parallel installierten W7 propagiert - da die Eingabe des alten Keys nicht die gewünschte Wirkung erziehlt hatte. Dieses damalige Problem, dass der Key bei der direkten Installation nicht angenommen wurde, sollte mit W10 1607 (Anniversary Update) ja eben nicht mehr existieren. Und ein einfaches Upgrade von W7 auch nicht mehr funktionieren. Aber sollten alle Stricke reißen ist es hoffentlich noch eine funktionierende Notlösung.

Sollte sich trotz Eingabe des MSDNA-Key bei der Installation deine aktuelle W10-Version nicht erfolgreich aktivieren- so lässt sich die Aktivierung - bei signifikanter Hardware-Änderung (Mainboard) - über EINSTELLUNGEN -> UPDATES UND SICHERHEIT -> AKTIVIERUNG mit einem Klick auf Problemlösung angehen, da man hier MS über den Wechsel auf ein neues Gerät informiert und somit die Aktivierung auf dem neuen Gerät erfolgreich abgeschlossen werden können sollte. Die ausführliche Anleitung dazu hatte Terrier ja bereits verlinkt.

Gutes Gelingen bei der Umsetzung.

Gruß St. Clair


@ CB_Pro_User:


Leider blickt langsam keiner mehr bei der Microsoft Aktivierung / Lizenzierung durch.
Von daher: Probieren geht über studieren.

Also eigentlich ist es nach wie vor recht simpel was die Lizenzfrage angeht. Handelt es sich um ein vom Hersteller eines Laptop oder Fertig-PC vorinstalliertes Windows, so ist dieses OEM-Lizenz auch in DE völlig legal an das jeweilige Gerät gebunden. Zumeist ist der dazugehörige Produkt-Key ja sogar im UEFI/BIOS des Geräts fest hinterlegt.

Anders verhält es sich bei der RETAIL-Version, die egal ob vorinstalliert oder separat gekauft, nicht am jeweiligen Gerät bzw. Hardware gebunden ist, sondern auf jedes neu erworbene/genutzte Gerät installiert und weiter verwendet werden darf, sofern diese nicht als parallele Installation zu einem weiteren Gerät eingesetzt wird -> 1 Lizenz = 1 PC oder 1 Virtuelle Maschine . Dual-Boot auf einem Gerät ist z. B. auch verboten.

Die Konfusion mag in DE daher rühren, dass hierzulande einer separat gekauften bzw. verkauften OEM-Lizenzen - sofern diese Lizenz vollständig sind (Original-Datenträger /COA-Etikett/Lizenzschlüssel) - den Status einer Retail-Version per rechtskräftigem Gerichtsurteil mit allen Rechten zugebilligt wurde. Diese Kaufversionen einer OEM dürfen also auch bei einem Gerätewechsel weiter verwendet werden, sofern sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

Da das kostenlose Upgrade die vorherige EULA der Vorgänger-Lizenz lediglich fortschreibt - also für sich genommen keine eigenständige Lizenz darstellt - überschreiben sich somit auch alle Rechte der Vorgänger-Lizenz auf die kostenlos geupgradete W10-Version. An den oben aufgeführten Rahmenbedingungen ändert sich also somit auch mit dem kostenlosen Upgrade absolut nichts, da sie ja mit den Rechten der Vorgänger-Version ausgestattet worden ist. Was eben auch dazu führt, das die alte Lizenz ihre Gültigkeit ja auch nicht verliert, sobald man auf W10 gewechselt ist, sondern lediglich für die Dauer der Nutzung von W10 die alte Version nicht parallel genutzt werden darf. Nach wie vor kann man aber jederzeit W10 den Rücken zukehren und auf die alte Version wechseln.

Das große Problem der Verunsicherung bei OEMs ist im Grunde vor allem dem Umstand zu verdanken, dass massenhaft angebotene und verkaufte OEM-Lizenzen zum Spottpreis (7-33 Euro) auf dem Markt geworfen werden, die aus Volumen-Lizenzen stammen (die zwar legal veräußert werden dürfen, aber eben nur bis zu der Volumen-Lizenz entsprechenden Anzahl legal aktiviert werden können) Folglich werden diese Billig-Lizenzen oft weit über Gebühr verkauft und aktiviert, so dass MS ab einer gewissen Anzahl von Aktivierungen eben gezwungen ist, diese Lizenzen zu sperren. Für den einzelnen Käufer/Nutzer ist das oft eben nicht nachvollziehbar, da er ja der Natur der Sache entsprechend nicht wissen kann, wie oft sein vermeintlich "legal" erworbenes Windows über die virtuelle Theke gewandert ist. Die Seriosität solcher Angebote ist sowieso fraglich, wenn vermeintliche Schnäppchen zu Preisen, die nicht mal 1/10 des originalen Kaufpreises entsprechen, auf den Markt geworfen werden.

Gruß St. Clair
 
St. Clair schrieb:
Was spricht denn gegen die Methode mit dem MCT ein aktuelles W10-Installationsmedium (W10 1607) zu erstellen und damit eine Neuinstallation von W10 anzustoßen und beim Setup den MSDNAA-Key bei der Eingabe des Produktkeys zu verwenden?
[...]
Mit 1607 wurde aber neben der Verknüpfung mit dem MS-Konto eben auch die Möglichkeit eingeführt den vorhandenen Key bereits bei der Installation verwenden zu können um somit auch denen eine erfolgreiche Aktivierung zu ermöglichen, die statt eines MS-Kontos ausschließlich ein Lokales Konto nutzen und eine Verknüpfung mit den Konto nicht vorgenommen haben oder diese Verknüpfung nicht nutzen wollen.
Die Clean Install Methode ging doch bereits mit dem Vorgänger der 1607 (frag mich bitte nicht ab welcher Versionsnummer). Das wollte ich auch ursprünglich machen, nur wurde der MSDNAA Key nicht anerkannt.

Die Anleitung von Terrier scheitert an der digitalen Verknüpfung: Die zahlreichen berichte über Probleme mit dem Anniversary haben mich dazu gebracht in der verzögerten Update-Ring zu wechseln (Pro Lizenz sei Dank, oder jetzt eben gerade nicht). Ohne das Anniversary wurde die Lizenz nicht verknüpft. Die verlinkte Anleitung von Microsoft setzt bei geänderten Hardware (4. Absatz) eine digitale Verknüpfung voraus ("stellen Sie sicher, dass Sie über dasselbe Microsoft-Konto angemeldet sind, das mit der digitalen Windows 10-Lizenz auf Ihrem Gerät verknüpft ist", bzw. "Der Typ des Geräts, das Sie aktivieren, entspricht nicht dem Typ des Geräts, das Sie mit Ihrer digitalen Lizenz verknüpft haben")
 
@CB_Pro_User
Momentan scheint es so als wäre es bei Microsoft Hardware gebunden auch wenn die Rechtssprechung was anderes sagt.
Könntest du uns wissen lassen welche Rechtsprechung du meinst?
Doch nicht wen Weiterverkauf von OEMS, oder die «Überraschungsklausel» des EULA (AGB)? Es wurde klar außerhalb des EULA kommuniziert, dass das kostenlose Upgrade den Haken der Hardwarebindung hat. Bei Direktverkäufen (Vorinstallationen) auf etwa Laptops greift die Überraschungsklausel durchaus wenn nicht die AGB gedruckt vor Verkauf am Produkt vorlagen.

CN8
 
Windows 1607 ist Voraussetzung und sollte man ja wohl gar nicht erwähnen müssen.
Die verlinkte Anleitung von Microsoft setzt bei geänderten Hardware (4. Absatz) eine digitale Verknüpfung voraus ("stellen Sie sicher, dass Sie über dasselbe Microsoft-Konto angemeldet sind, das mit der digitalen Windows 10-Lizenz auf Ihrem Gerät verknüpft ist
und das ist doch auch ganz klar beschrieben.
Siehe meinen Screen, digital und verknüpft mit MS Konto, was will ich mehr?
Wer alles richtig macht und bei dem das so aussieht, da wird es wohl auch funktionieren und wenn nicht können wir es auch nicht ändern.
 

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