@ Einhörnchen:
Was spricht denn gegen die Methode mit dem MCT ein aktuelles W10-Installationsmedium (W10 1607) zu erstellen und damit eine Neuinstallation von W10 anzustoßen und beim Setup den MSDNAA-Key bei der Eingabe des Produktkeys zu verwenden?
Die digitale Lizenz von W10 kann, wie Du schon richtig erwähnst, ab dem Anniversary Upddate (1607), zusätzlich mit dem vorhandenen MS-Konto verknüpft werden. Nach wie vor ist aber jede auf W10 erfolgreich geupgradete Lizenz - sofern sie aktiviert werden konnte - per Hardware-ID an das jeweilige Gerät "verknüpft". Wenn also die Aktivierung des W10-Upgrades gelungen ist, kannst Du eigentlich die oben genannte Methode nutzen, da ja der Key als W10 Upgrade bereits bekannt ist. Die Verknüpfung mit dem MS-Konto erleichtert lediglich den Erkennungs-und Installations-Prozess, damit eine erneute Eingabe des Keys bei einer Neuinstallation auf dem dem selben oder eben neuen Gerät nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Mit 1607 wurde aber neben der Verknüpfung mit dem MS-Konto eben auch die Möglichkeit eingeführt den vorhandenen Key bereits bei der Installation verwenden zu können um somit auch denen eine erfolgreiche Aktivierung zu ermöglichen, die statt eines MS-Kontos ausschließlich ein Lokales Konto nutzen und eine Verknüpfung mit den Konto nicht vorgenommen haben oder diese Verknüpfung nicht nutzen wollen.
Aber im Grunde weißt Du das doch selbst:
Einhörnchen schrieb:
Fürs Protokoll, bei mir hats so geklappt:
....
Win10 Bootstick -> Win10 Pro ohne Key installieren
Danach war Win10 Pro nach dem ersten Online-sein aktiviert
Win10 Bootstick -> Win10 Pro
mit MSDNAA Key installieren ->et voilá Windows 10 sollte sich erfolgreich aktivieren.
Der verlinkte Work Around scheint mir nicht mehr up to date zu sein, da er ja noch aus der Zeit vor dem Ende des kostenlosen Upgrade-Angebots stammt und somit unverfänglich als Lösung das Upgrade eines parallel installierten W7 propagiert - da die Eingabe des alten Keys nicht die gewünschte Wirkung erziehlt hatte. Dieses damalige Problem, dass der Key bei der direkten Installation nicht angenommen wurde, sollte mit W10 1607 (Anniversary Update) ja eben nicht mehr existieren. Und ein einfaches Upgrade von W7 auch nicht mehr funktionieren. Aber sollten alle Stricke reißen ist es hoffentlich noch eine funktionierende Notlösung.
Sollte sich trotz Eingabe des MSDNA-Key bei der Installation deine aktuelle W10-Version nicht erfolgreich aktivieren- so lässt sich die Aktivierung - bei signifikanter Hardware-Änderung (Mainboard) - über EINSTELLUNGEN -> UPDATES UND SICHERHEIT -> AKTIVIERUNG mit einem Klick auf Problemlösung angehen, da man hier MS über den Wechsel auf ein neues Gerät informiert und somit die Aktivierung auf dem neuen Gerät erfolgreich abgeschlossen werden können sollte. Die ausführliche Anleitung dazu hatte
Terrier ja bereits verlinkt.
Gutes Gelingen bei der Umsetzung.
Gruß St. Clair
@ CB_Pro_User:
Leider blickt langsam keiner mehr bei der Microsoft Aktivierung / Lizenzierung durch.
Von daher: Probieren geht über studieren.
Also eigentlich ist es nach wie vor recht simpel was die Lizenzfrage angeht. Handelt es sich um ein vom Hersteller eines Laptop oder Fertig-PC vorinstalliertes Windows, so ist dieses OEM-Lizenz auch in DE völlig legal an das jeweilige Gerät gebunden. Zumeist ist der dazugehörige Produkt-Key ja sogar im UEFI/BIOS des Geräts fest hinterlegt.
Anders verhält es sich bei der RETAIL-Version, die egal ob vorinstalliert oder separat gekauft, nicht am jeweiligen Gerät bzw. Hardware gebunden ist, sondern auf jedes neu erworbene/genutzte Gerät installiert und weiter verwendet werden darf, sofern diese nicht als parallele Installation zu einem weiteren Gerät eingesetzt wird -> 1 Lizenz = 1 PC oder 1 Virtuelle Maschine . Dual-Boot auf einem Gerät ist z. B. auch verboten.
Die Konfusion mag in DE daher rühren, dass hierzulande einer separat gekauften bzw. verkauften OEM-Lizenzen - sofern diese Lizenz vollständig sind (Original-Datenträger /COA-Etikett/Lizenzschlüssel) - den Status einer Retail-Version per rechtskräftigem Gerichtsurteil mit allen Rechten zugebilligt wurde. Diese Kaufversionen einer OEM dürfen also auch bei einem Gerätewechsel weiter verwendet werden, sofern sie die oben genannten Kriterien erfüllen.
Da das kostenlose Upgrade die vorherige EULA der Vorgänger-Lizenz lediglich fortschreibt - also für sich genommen keine eigenständige Lizenz darstellt - überschreiben sich somit auch alle Rechte der Vorgänger-Lizenz auf die kostenlos geupgradete W10-Version. An den oben aufgeführten Rahmenbedingungen ändert sich also somit auch mit dem kostenlosen Upgrade absolut nichts, da sie ja mit den Rechten der Vorgänger-Version ausgestattet worden ist. Was eben auch dazu führt, das die alte Lizenz ihre Gültigkeit ja auch nicht verliert, sobald man auf W10 gewechselt ist, sondern lediglich für die Dauer der Nutzung von W10 die alte Version nicht parallel genutzt werden darf. Nach wie vor kann man aber jederzeit W10 den Rücken zukehren und auf die alte Version wechseln.
Das große Problem der Verunsicherung bei OEMs ist im Grunde vor allem dem Umstand zu verdanken, dass massenhaft angebotene und verkaufte OEM-Lizenzen zum Spottpreis (7-33 Euro) auf dem Markt geworfen werden, die aus Volumen-Lizenzen stammen (die zwar legal veräußert werden dürfen, aber eben nur bis zu der Volumen-Lizenz entsprechenden Anzahl legal aktiviert werden können) Folglich werden diese Billig-Lizenzen oft weit über Gebühr verkauft und aktiviert, so dass MS ab einer gewissen Anzahl von Aktivierungen eben gezwungen ist, diese Lizenzen zu sperren. Für den einzelnen Käufer/Nutzer ist das oft eben nicht nachvollziehbar, da er ja der Natur der Sache entsprechend nicht wissen kann, wie oft sein vermeintlich "legal" erworbenes Windows über die virtuelle Theke gewandert ist. Die Seriosität solcher Angebote ist sowieso fraglich, wenn vermeintliche Schnäppchen zu Preisen, die nicht mal 1/10 des originalen Kaufpreises entsprechen, auf den Markt geworfen werden.
Gruß St. Clair