Windows 10 und 11 auf einem PC: Reicht eine Lizenz?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Sergeant123

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2009
Beiträge
376
Hallo Forum,

ich habe Windows 10 (21H2) auf meinem PC und möchte das auch noch behalten.
Mein Windows 10 war seinerzeit ein Upgrade von einer Windows 8 Lizenz.

Jedoch würde ich jetzt auch gerne auch Windows 11 ausprobieren, mein PC bringt dafür glücklicherweise alle Voraussetzungen mit.

Meine Idee ist nun, dass ich die NVMe, auf der sich Windows 10 befindet, auf eine SSD clone.
Per BIOS Bootmanager oder einem externen Bootmannager könnte ich dann auswählen, ob von NVMe oder SSD gebootet werden soll.
Danach würde ich auf dann eine der beiden Massenspeicher das Windows 11 Upgrade installieren und hätte dann einen PC mit zwei bootbaren Betriebssystemen.

Ist diese Lösung machbar oder gibt das Probleme mit MS?
Brauche ich für diese Lösung zwei Windows-Lizenzen?

Danke für euer Feedback.
 
Bei einer digitalen Lizenz (ans Mainboard gebunden) aktiviert sich Windows 10 und 11 automatisch ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Nickel, Engaged und Terrier
Hallo,

es ist kein Problem, weil dasjenige Gerät das gleiche ist.

Microsoft unterbindet nicht die Anzahl der Lizenzen auf einem genutzten Gerät, sondern die Anzahl der genutzten Geräte für eine Lizenz.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Engaged
Das sollte funktionieren, habe ich auch so, allerdings habe ich Win11 clean installiert. Image gibts direkt bei MS. Würde generell aber auch eher zu einer Neuinstallation raten um mögliche Fehlerquellen von vornerein auszuschliessen.
 
Sergeant123 schrieb:
Meine Idee ist nun, dass ich die NVMe, auf der sich Windows 10 befindet, auf eine SSD clone.
Per BIOS Bootmanager oder einem externen Bootmannager könnte ich dann auswählen, ob von NVMe oder SSD gebootet werden soll.
Und Deine NVMe ist was jetzt? Ein Elektroroller oder etwa auch eine SSD ;)?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sergeant123, Drikkes und Wishbringer
Hallo. Ja und geht.
Ich wäre aber vorsichtig mit dem Klonen um Windows 10 als Backup zu halten. Ich würde eher die Windows 10 SSD ausbauen, in den Schrank legen und Windows 11 auf einer anderen SSD testen.
Du willst aber die NVME zum Test für 11 nehmen? Dann würde ich unbedingt nach dem Klonen testen ob Windows 10 auf dem Klon noch geht. https://www.heise.de/-4176581
Bei der Installation immer alles andere abklemmen, damit sich nichts verzahnt.
 
Wilhelm14 schrieb:
Bei der Installation immer alles andere abklemmen, damit sich nichts verzahnt.
Was abklemmen? Wenn der TE Dual Boot machen möchte zwischen Win 10 und Win 11 gibt es nur 1 möglichkeit:
1. Win 10 Installieren
2. Win 11 Installieren und win 10 Verbunden lassen -> wie soll sonst Win 10 die 2 Installation finden und den Bootmanager korrekt einstellen? -> Natürlich kannst du auch später via MSconfig den boot manager erweitern, aber Ehrlich? Wer will das schon unter windows selber machen? (Selbst nach 10Jahren+ in der IT würde ich das nie selber machen wollen unter windows...)
 
Es gibt noch eine Möglichkeit, die der TE direkt selbst andenkt. Per Boot-Menü des Mainboards das Laufwerk auswählen. Dann verzahnt, bzw. installiert sich nichts gegenseitig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sergeant123 und Renegade334
Sergeant123 schrieb:
Ist diese Lösung machbar oder gibt das Probleme mit MS?
Brauche ich für diese Lösung zwei Windows-Lizenzen?

Windows 11 Microsoft License Terms | Microsoft Germany

2. Rechte zur Installation und Nutzung

a. Lizenz. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf einem Gerät zu installieren und auszuführen (das Gerät, auf dem Sie die Software installieren, ist das lizensierte Gerät im Sinne der weiteren Bestimmungen dieses Vertrages). Sie dürfen die Software nicht auf mehreren Geräten parallel installieren oder ausführen. Eine Aktualisierung oder ein Upgrade einer Software, die kein Originalprodukt ist, mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen macht Ihre ursprüngliche bzw. die aktualisierte/upgegradete Version nicht zu einem Original, und in dieser Situation verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.

b. Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein lokales Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet. Für die Zwecke dieses Vertrags umfasst der Begriff „Gerät“ kein Hardwaresystem (ob physisch oder virtuell), auf dem die Software ausschließlich für die Fernnutzung über ein Netzwerk installiert ist oder auf das ausschließlich für die Fernnutzung über ein Netzwerk zugegriffen wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TorenAltair
Wilhelm14 schrieb:
Per Boot-Menü des Mainboards das Laufwerk auswählen.
Oh ja stimmt das habe ich vergessen, aber wie es Rick so schön gesagt hat: "Well that Sounds Like Slavery With Extra Steps" und für hier gefixt -> "Well that Sounds Like DualBoot With Extra Steps"
 
Slavery im Sinne von Abhängigkeit wäre die Version mit dem Bootmanager auf einem Laufwerk. Baut man entsprechend aus, ab, um, kann nicht mehr gebootet werden. Keine Abhängikeit (Slavery) wäre das Boot-Menü des Boards.
 
Kenny [CH] schrieb:
Ich nehme mal an alle anderen, nicht OS, Festspeicher.
Würde ich auch genau so empfehlen, da der Windows Installer (kenne ich noch so von Vista) den Bootmanager quer über alle angeschlossenen Festspeicher verteilen kann (muss nicht, aber kann!).
Wenn das passiert geht das gut, solange keine der Speicher ausfällt oder getauscht wird. Dann bekommt man vom BIOS die schöne Meldung "BOOTMGR fehlt, Neustart mit Strg-Alt-Entf".
Bootmanager reparieren klappt dabei in den seltensten Fällen und dann muss man das OS neu aufsetzten.

Wenn man das zusätzliche OS ohnehin nur via UEFI starten möchte (quasi wie bei einem Portablen Linux auf einem USB Stick), dann würde ich bei der Installation des jeweiligen OS auch nur das dazu gehörende Speichermedium anstecken, sodass bei der Installation kein weiteres OS erkannt und der Bootmanager angepasst wird.
Und den umweg über UEFI könnte man noch zusätzlich umgehen, indem man hingeht und die SSD in ein externes USB3.2 Gehäuse (z.B. IcyBox) packt und dann im UEFI die Bootpriorität von USB vor die interne NVME setzt.
Dann startet das System üblicherweise von der NVME und sobald die Externe SSD angesteckt ist über diese.
 
Wilhelm14 schrieb:
Slavery im Sinne von Abhängigkeit wäre die Version mit dem Bootmanager auf einem Laufwerk. Baut man entsprechend aus, ab, um, kann nicht mehr gebootet werden. Keine Abhängikeit (Slavery) wäre das Boot-Menü des Boards.
Ich muss jetzt kurz nachfragen - ist es immer noch so, dass Windows nur einen Boot MGR installiert? Mir ist bekannt, dass nur ein BootMGR installiert wird (oder das es unter XP/Vista/Seven Zeiten ein Issue war), wen die HDD/SSD Partitioniert wird und da auf 2 Partitionen ein Win installiert wird (gleiche Disk). Aber bei 2 Disks auch? (wäre ziemlich "dumm" wenn das MS immer noch macht) - Mir ist nur bekannt, dass ich - als ich mir meine Linux Disk zerschossen habe - Danke einem Layer 8 Problem - konnte ich ohne Issues die Win Partition booten :p aber I know Linux != Win :)
Ergänzung ()

Gorasuhl schrieb:
Bootmanager reparieren klappt dabei in den seltensten Fällen und dann muss man das OS neu aufsetzten.
Hatte ich noch nie/fast nie Probleme tbh. also mit dem Reinstall des Bootmgr unter Windows - das ging in den meisten Fällen sogar sehr "automatisiert", wenn ich mich recht ensinne
 
Technisch geht es, lizenzrechtlich ist es eine Raubkopie.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sergeant123 und Kenny [CH]
Kenny [CH] schrieb:
Ich muss jetzt kurz nachfragen - ist es immer noch so, dass Windows nur einen Boot MGR installiert?

Ja, bei mir war Windows 10 und Windows 11 auf einen eigenen Datenträger installiert. Die EFI-Systempartition und Wiederherstellung hat das Setup nicht erstellt und es bei den vorhandenen Partionen belassen. Musste die EFI-Systempartition auf dem Datenträgre mit Windows 11selber erstellen und den Bootmanager anlegen. Die Microsoft Reserved-Partition (MSR) und Partition für Wiederherstellungstools befinden sich damit auf dem Datenträger mit Windows 10.
 
Hauro schrieb:
Ja, bei mir war Windows 10 und Windows 11
Na gut, dann kann es definitv der bessere weg sein, beides abgesteckt und getrennt zu installieren und via Bios/UEFI zu switchen. Ich würde aber glaub ich - Irgendwo - noch ein Linux mit Grub schmeissen (nach der getrennten Installation) und via Grub DualBooten -> Grub würde natürliche die bootmgr in ruhe lassen und auch wenn ich - wieder mal mein Linux Nuke - denn Bootmgr kann immer noch im Uefi ausgewählt werden und booten. Kann aber in diesem Fall "Tricky werden" wenn dir das UEFI nur 2x Windows anzeigt ohne Versions Hinweis :P - But which one is which :P
 
Danke euch allen für die vielen Infos. BIOS/UEFI Boot wäre meine Wahl gewesen, für mein Vorhaben scheint jedoch wohl prinzipiell eine 2. Windows Lizenz erforderlich zu sein. Da muss ich mal sehen, wo ich eine günstig bekomme, kann ja offenbar auch einen Win 7 Lizenz sein vermute ich.
@conglom-o
Habs's jetzt kapiert bezgl. NVMe :-)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: conglom-o
Sergeant123 schrieb:
für mein Vorhaben scheint jedoch wohl prinzipiell eine 2. Windows Lizenz erforderlich zu sein.

Übergangsweise reicht eine Lizenz.

Bin binnen zwei Wochen bei Windows 11 geblieben, da die Dateien bei jedem Wechsel synchronisiert werden müssen.
 
Wilhelm14 schrieb:
Bei der Installation immer alles andere abklemmen, damit sich nichts verzahnt.
Muss man im laufenden Betrieb aber nicht Lukas! Man sollte dann aber, dem jeweilig anderen System im laufenden System den Laufwerksbuchstaben wegnehmen. Dann kann auch Windows nicht mehr auf das System Laufwerk des anderen Systems zugreifen und es entsteht keinerlei verzahnung!

Habe ich auch so. Schon seit längerer Zeit nichts derartiges passiert.
Für beide Systeme wird auch das gleiche Microsoftkonto genutzt.

Bei einer neuen Installation muss man natürlich aufpassen, damit sich beide Systeme nicht einen Windows Bootloader teilen ... Ich arbeite da mit frischen Acronis Backups beider Systeme (frische Backups = Backup durchgeführt nachdem Windows installiert und mit allen notwendigen Treibern versorgt wurde. Dieses Backup wird im Grunde für die "Neuinstallation" später wieder genauso zurück gespielt ... = wie frisch installiert).
Nur die Windows Updates muss man dann natürlich noch nachholen, aber brauch eben auch nichts abzuklemmen. Bei 2 mal NVMe ist das teilweise eine verzwickte Angelegenheit, je nach, welches Motherboard zum Einsatz kommt und darauf die PCIe Slots verbaut worden sind. Um an meinen PCIe_1 Steckplatz zu kommen, müßte ich z.B. die GRAKA ausbauen!

Für das System, welches meistens booten soll setze ich dessen Windows Bootloader an die erste Stelle in der BIOS Plattenprirorität und starte das andere System bzw. dessen Windows Bootloader mit dem BIOS BOOT MENÜ per F-Taste und jeweilige Auswahl ...

Und mach dich nicht verrückt wegen einer zweiten Lizenz. Da kratzt dir Microsoft sicher nicht die Augen aus.
Es kann dann ja schließlich auch immer nur eins der beiden Systeme ONLINE bzw. AKTIV sein!

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Im laufenden Betrieb nicht. Daher sage ich ja, bei der Installation. 🙂
Sergeant123 schrieb:
wohl prinzipiell eine 2. Windows Lizenz erforderlich zu sein
Hauro hat doch zitiert, was du nicht darfst:
Sie dürfen die Software nicht auf mehreren Geräten parallel installieren oder ausführen.
Du hast nur ein Gerät, bzw. spezifiziert Microsoft, was ein Gerät ist:
In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein lokales Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
Wie viele Hardwaresysteme hast du, die fähig sind, Software auszuführen? Eins.
Ausnahme wäre, wenn du in deinem Gehäuse "mehrere Rechner" hättest. Beispiel Blades.
Nichts davon trifft auf dich zu, solange du keine VM oder Blades nutzt.
Man kann doch als Backup Laufwerke klonen oder Images erstellen ohne jeweils eine gesonderte Lizenz zu haben. Die Software-Lizenz wird ja immer nur einzeln ausgeführt und nicht parallel.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: omavoss
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben