Windows 7 - legale OEM Lizenzen?

Merle

Fleet Admiral
Registriert
März 2009
Beiträge
11.622
Hallo Community,

einer Diskussion mit einem User hier verdanke ich ein frisch entstandenes Interesse an der Legalität von Windows 7 Lizenzen.
Versteht mich nicht falsch, ich war immer der Annahme, dass folgende Lizenz legal ist in Deutschland und eine offizielle ("genuine") MS Lizenz darstellt:
Ein Windows, mit einem offensichtlich abgekratztem COA und dem dazugehörigen Recoverydatenträger. In meinem Fall hat nun meine halbe Familie etc. die Win 7 Keys von Fujitsu oder Dell im Einsatz, geupgraded als Win 10. Ich bin mir auch sicher, dass da nichts gefälscht ist, ich habe sie selbst abgekratzt von retournierten Systemen, die nicht mehr im Einsatz sind (C2D etc).
Während mir klar ist, dass da wohl an der Aktivierungsfront keine Probleme entstehen werden (die wären schon da), interessiert mich dennoch der rechtliche Aspekt.
Bei MS findet man auf solche Fragen selten öffentliche Antworten; oft steht dran: "rufen Sie die MS Produkthotline xyz an."
Dass denen das nicht passt ist klar, ist aber nicht die Frage.

(Rechtsverbindlich erwarte ich mir hier natürlich nichts! Aber Interpretationen und/oder Nachweise mit Links wären toll.)

Das soll nicht den eBay-Fall behandeln, bei dem man sich der Herkunft des COAs nicht bewusst sein kann. Das kann ich mir nämlich in meinem Fall.

Bin gespannt :)

Danke,
Merle
 
Bei Ebay ist alles zu 100% Fälschungen. Wenn du von einem Office-PC den COA abgekratzt hast und einen Datenträger dazu besitzt, darfst du diese Lizenz durch das BGH Urteil von Jahr 2000 auch auf anderen PCs verwenden, ob Microsoft das gefällt oder nicht.

Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenzbestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153). Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die „Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist“. Bereits mit der ersten Veräußerung gäbe der Berechtigte demnach die „Herrschaft über das Werksexemplar auf“. Das Werkstück würde damit „für jede Weiterverbreitung frei“. Diese Freigabe liegt laut BGH nicht nur im Interesse des Verwerters, sondern käme darüber hinaus auch der Allgemeinheit zugute. In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#BGH-Urteil_vom_6._Juli_2000
 
Ich such natürlich nach OEM Lizenzen, COA, Aussagen zu DELL OEMs etc... Und komme nicht auf die Idee gebrauchte Software bei Wiki einzugeben :D
Vielen Dank für den Crashkurs im googlen :) (ich meins ernst, was n Fail)
:mussweg:

*und schon beim Lesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software#Urteil_des_BGH_vom_6._Oktober_2011
widersprach (bis eben) seiner eigenen Quelle. Datenträger und COA dürfen gemeinsam nicht verkauft werden, wenn diese aus verschiedenen Paketen stammen, und nicht vom selben Gerät. Das aber nur ergänzend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merle schrieb:
Ich bin mir auch sicher, dass da nichts gefälscht ist, ich habe sie selbst abgekratzt von retournierten Systemen, die nicht mehr im Einsatz sind (C2D etc).
Wenn du die Recovery-Medien verwendest, die beim jeweiligen System dabei waren, ist dein Vorgehen in Ordnung. Wichtig ist, dass alle Lizenzbestandteile zusammenbleiben müssen. Nur ein abgekratzter Key von einem Gehäuse vom Schrottplatz ist keine gültige Lizenz.
 
Zurück
Oben