News Windows 7 und 8.1: Kaby Lake erhält keine Updates mehr, Ryzen schon

Policy=! Garantie
Mit der Aussage gebe ich dir Recht

Übersetze doch mal:
Microsoft Lifecycle Policy

The Microsoft Lifecycle Policy gives you consistent and predictable guidelines for the availability of support throughout the life of a product.

Übersetzungen für policy

die Politik (policy, politics)
die Police (policy)
die Regel (rule, regulation, policy, principle, norm, law)
die Geschäftspolitik (company policy, policy)
die Versicherungspolice (policy, insurance policy)
die Taktik (tactics, strategy, policy)
die Firmenpolitik (policy)
die Verfahrensweise (procedure, method, modus operandi, policy)
der Versicherungsschein (policy)
die Praktik (practice, method, policy, procedure, trick)
die Grundregel (policy)
die Zweckmäßigkeit (expediency, advisability, convenience, usefulness, suitability, effectiveness)

Ich versuche mich mal:
"Die Firmenpolitik für die Produktzyklen gibt Ihen eine konsistente und vorhersehbare Richtline für die Verfügbarkeit von Produktunterstützung während der Produktzyklen

Genau dieses Vorhersehbare wird dann aber einfach mal nachträglich für bereits verkaufte Produkte eingeschränkt.
Man hat mit Windows 7/8/8.1 ein Produkt mit einer begrenzen Lebensdauer / einem begrenzten Supportzeitraum gekauft.

Ich würde diese ganzen Zusagen, die im nachhinen nach gutdünken geändert werden könnne eher unter den Rechtlichen Grundsätzen undApekten für AGBs betrachten. Da ich kein e juristische Ausbildung habe, entspricht diese Aussage eher meinem Rechtsempfinden als den tatsächlichen Gegebenheiten.
Die sogenatten EULAs unterliegen mWn der AGB Rechtsprechung In so fern bedeutet obiger Passus, daß da alles mögliche jederzeit geändert werden kann eine einseitige Benachteiligung und könnt u.U. unwirksam sein.

Wie dem auch imer sei: Wir als Laien können uns da Gedanke darüber machen und ggf. darauf lauern, ob irgendwas passiert (Sammelklage in den US, oder eine Verbraucherzentrale klagt, oder ... whatever).
 
Mehr wird nicht garantiert. Wäre es anders, gäbe es schon lange Klagen zur Einhaltung der Supportzusage.

Die gibt es DESWEGEN noch nicht, da es noch nicht Implementiert wurde, was im April aber erfolgen soll, erst dann kann der Verbraucherschutz aktiv werden.

Außerdem gilt selbst eine mündlich komunizierte Zusage (in dem Sinn der extended Support durch Sicherheitsupdates bis 2020 @ Win7) als Vertrag, da dies zum Kaufzeitpunkt die konkreten Aussagen von der Seite MS waren, welche keine weiteren aussagen zu CPU generation enthielten.

Und im Gegensatz zu anderen Ländern darf in Deutschland auch ein Vertrag NIEMALS zum Nachteil des Kunden geändert werden ohne dessen Zustimmung, zu seinen Gunsten (z.B. die Veränderung des extended Supportes bei XP) allerdings schon.

Microsoft sichert 1 Jahr Garantie zu, in Deutschland dürfte das maximal auf die gesetzlichen 2 Jahre hinauslaufen und ist im Gegensatz zu vielen Ländern auch übertragbar.

ja, inerhalb dieser Zeit kannst du das Produkt im Rahmen dieser Garantie an den Händler/Microsoft zurückgeben und dein Geld zurück erhalten, siehe Punkt D und E in den Lizenzbestimmungen.
Außerdem steht dir da der kostenlose Support zur Verfügung.
 
Digi-Quick schrieb:
Ich würde diese ganzen Zusagen, die im nachhinen nach gutdünken geändert werden könnne eher unter den Rechtlichen Grundsätzen und Aspekten für AGBs betrachten.

Diese Aussage ist genauso viel Wert wie die Zusicherung der Automobilhersteller Ersatzteile für einen vertretbar langen Zeitraum vorzuhalten oder die Zusicherung von Google die Nexus Geräte lange mit Updates zu versorgen.

Solche Zusagen werden immer mit der Anmerkung "vertretbar" oder "können nachträglich geändert" versehen. Microsoft sagt hier nichts anderes als, wir planen das System für 5 Jahre mit Updates zu versorgen und danach werden wird noch 5 Jahre Sicherheitsupdates bereitstellen. Ohne Garantie, ohne Gewähr und mehrfach vermerkt, mit der Möglichkeit dies an den Markt anzupassen. Punkt!

Das ist keine schriftlich von beiden Parteien festgehaltener Vertragsbestandteil und vor allem keine Zusicherung dies zu erfüllen, egal was komme.

Microsoft kann letztlich hier vorgeworfen werden die Planung von Firmen durch die Verkürzung der Supportlaufzeiten gestört zu haben. Bei Windows 7 ist das ganze irrelevant, der erweiterte Support ist eh bald zu Ende, bei Windows 8 ist eine weite Verbreitung nicht gegeben und beim Server 2012 hat man den Support wegen Verspätung von Server 2016 verlängert. Zudem hat man bereits vor EINEM JAHR ausdrücklich drauf hingewiesen Kaby Lake und Co. nicht mehr zu unterstützen. Das ist genug Planungssicherheit weil sowieso Geräte bestenfalls als Ersatz mit so alten Systemen beschaffen werden und die Verfügbarkeit selbst noch in einem Jahr gegeben sein wird.

Die Consumer sind hier komplett außen vor, sie haben eine kostenlose Möglichkeit bekommen auf Windows 10 umzusteigen und die Option ist sogar bis heute möglich.

Das mögen manche vielleicht als "nicht schön" empfinden. Rechtlich ist es für Microsoft aber zu 100% unbedenklich.

Sebbi schrieb:
Außerdem gilt selbst eine mündlich komunizierte Zusage (in dem Sinn der extended Support durch Sicherheitsupdates bis 2020 @ Win7) als Vertrag, da dies zum Kaufzeitpunkt die konkreten Aussagen von der Seite MS waren, welche keine weiteren aussagen zu CPU generation enthielten.

Nochmal für dich!

G. KEINE ANDEREN GARANTIEN. Die beschränkte Garantie ist die einzige direkte Garantie von Microsoft. Microsoft gewährt keine anderen ausdrücklichen Gewährleistungen oder Garantien.

Verstehst du es nicht oder willst du es nicht verstehen?

Es ist egal was im Internet steht oder dir der nette Mann von Nebenan mal erzählt hatte. DAS hast du unterschrieben bzw. akzeptiert und im Internet stand schon vor Jahren, dass sich die Richtlinien jederzeit an den Markt anpassen können. Entscheidend ist aber das was auf dem einzigen gültigen Vertrag zwischen dir und Microsoft steht. KEINE ANDEREN GARANTIEN

Die Aussagen im Internet waren nun mal nicht konkret, weil es schon damals dort stand, das dies jederzeit geändert werden kann. Letzten Endes hat Microsoft den Support auch nicht für bereits verkaufte Geräte geändert, sondern ausgeschlossen neue Geräte mit alten Systemen zu unterstützen und somit genau das gemacht hat, worauf sie hier ausdrücklich hinweisen.

The information contained in the online policies and similar documents on this website represents the current view of Microsoft as of the date they are posted. Because we must respond to changing market conditions and are constantly evaluating how to better work with our customers and partners, such documents should not be interpreted as legally binding commitments, but rather as flexible documents subject to change occasionally.

Oder vielleicht noch einfacher. Wenn neben dem Bild steht "Abbildung ähnlich" oder unter einem Prospekt steht "ohne Inhalt", dann bekommst du auch das entsprechende Produkt und nicht die Variante in Gold oder einen vollen Kühlschrank geliefert und kannst dich auch nicht drauf berufen, dass auf dem Bild der Kühlschrank voll gewesen ist und eine vollbusige Blondine daneben stand.

Und falls du nochmal auf irgendwas was zum Zeitpunkt des Kaufs im Internet stand hinweisen möchtest. Solltest du dir der ersten Absatz des Kapitels der EULA durchlesen.

Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (oder einer anderen Microsoft-Konzerngesellschaft, wenn diese an dem Ort, an dem Sie leben, die Software lizenziert). Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die oben genannte Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben. Gedruckte Lizenzbestimmungen, die möglicherweise im Lieferumfang der Software enthalten sind, ersetzen oder ändern möglicherweise alle Bildschirmlizenzbestimmungen. Die Bestimmungen gelten auch für alle von Microsoft diesbezüglich angebotenen
· Updates
· Ergänzungen
· Internetbasierten Dienste
· Supportservices.

Die EULA ist eben bombenfest und wurde nicht von der Putzfrau geschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehst du es nicht oder willst du es nicht verstehen?

Du pickst dir scheinbar immer die passenden Stellen raus, denn das was interesannt ist, hast du zwar schon zitiert aber gehst diesmal nicht drauf ein:

In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied Guarantees, wie es in den beiden vorstehenden Sätzen dargelegt ist, nicht. Zur Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw. österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

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Es ist egal was im Internet steht oder dir der nette Mann von Nebenan mal erzählt hatte. DAS hast du unterschrieben bzw. akzeptiert und im Internet stand schon vor Jahren, dass sich die Richtlinien jederzeit an den Markt anpassen können. Entscheidend ist aber das was auf dem einzigen gültigen Vertrag zwischen dir und Microsoft steht. KEINE ANDEREN GARANTIEN

Eben nicht, es gelten die beim Vertragsabschluss getroffenen Aussagen im deutschen Recht. Verschlechterung nur mit nochmaliger Zustimmung des Kunden, Verbesserung dagegen immer möglich. Das deaktivieren der Updatefunktion auch für die Sicherheitsupdates ist eine Verschlechterung.


Für dich als Beispiel:

Kaufst von EA ein Spiel das auf deiner HW nicht so dolle läuft, holst dir neuste HW und rennt voll dufte, auch wenn es nicht alle Features von der neuen HW nutzen kann. Dann patcht EA etwas und unterbindet die weitere Patchfunktion, die viele fiese Bugs beheben und das spiel unspielbar machen, weil deine HW von Ihnen als zu neu einstuft wird. Du sollst dafür doch bitte die gerade neu rausgekommene Version des Spieles dir zulegen, welche schon von den meisten als unhandlich, unspielbar und macht keinen Spaß beschrieben wurde.
Wärst du auf deiner alten HW geblieben, würdest du Patches weiterhin bekommen und die Spielbarkeit würde besser.

Na, denkst du nicht da würde der Verbraucherschutz dazwischen gehen? mit Sicherheit!

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Es ist genauso genauso bei den Lizenzen für Windows, die MS an die Hardware binden will und deren einzelner Weiterverkauf verhindert werden soll. Das stand so auch in der EULA drin damals, das man diese nicht weiter veräußern durfte. Das deutsche Recht kassiert aber dieser Regelung, sie ist einfach unwirksam, obwohl man dieser zugestimmt hat.

Die EULA ist eben bombenfest und wurde nicht von der Putzfrau geschrieben.

Nationales Recht schlägt die EULA, entsprechende Formulierungen sind unwirksam, auch wenn man der EULA zustimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sebbi: Nur dass auch deutsches Recht aus einer Absichtserklärung (Lifecycle Policy) keinen rechtlich bindenden / einklagbaren Vertragsbestandteil macht.
 
Eigentlich könnte man Windows 10 auch als Kaby-Lake-Patch für Windows 7 sehen, MS hat es 1 Jahr kostenlos bereitgestellt und aktuell geht es ja auch noch - Ist vielleicht ein bisschen wie das Diesel-Update der VW-Motoren ;-) - Der Hersteller ist damit raus..
 
Miuwa schrieb:
@Sebbi: Nur dass auch deutsches Recht aus einer Absichtserklärung (Lifecycle Policy) keinen rechtlich bindenden / einklagbaren Vertragsbestandteil macht.
Das zu beurteilen, überlassen wir lieber einem Richter - wenn es denn zu einem Urteil kommt.
Zwischen dem was ein Unternehmen sich wünscht und dem was ein Richter dazu sagt, liegen manchmal Welten.

Ohne Kläger kein Richter.
Für Privatpersonen lohnt sich das gar nicht, da man erstmal in Vorleistung treten muß, Sammelklagen sind in D (noch) nicht zulässig (mWn ist da was in der Gesetzgebung am Brodeln).
Bei Firmen wird eher nicht auf neueste Hardware gesetzt - jedenfalls nicht an den Arbeitsplätzen. da wird eher auf Preis/Leistung geschaut. (Das Fatale ist hier höchstens, daß Kaby mitlerweile preiswerter ist als der Skylake - mehr Leistung für's gleiche Geld)
Auf Servern ist das Thema Win7/8/8.1 eh irrelevant, es gibt natürlich durchaus Szenarien, wo man auch ein Desktop-OS als "Server" einsetzen kann. Nixcht unbedingt best practice aber billig.
 
@Digi-Quick: Hast du irgendeinen Grund anzunehmen, dass meine Aussage nicht stimmt? Ein Richter kann auch nichts anderes machen als ein Urteil auf Basis bestehenden Rechts zu fällen und soweit ich mich damit auskenne (ich lasse mich gerne eines besseren belehren) ist MS keinerlei bindende Verpflichtung eingegangen für Win7 mehr als 2 Jahre nach Verkaufsstop noch mit Updates zu versorgen (bei Win8 hätte man vielleicht noch ne chance aber das interessiert kaum noch wen).

Versteh mich nicht falsch: Ich hoffe das MS verklagt wird und verliert weil deren Vorgehen mMn. unterste Schublade ist. Nur sehe ich nach Deutschem Recht keine Möglichkeit dazu (evtl. was in Richtung irreführender Werbung)
 
Es ist schlichtweg nicht absehbar wie ein Gericht die "Lifecycle Policy" und die einseitige Änderung derselben beurteilt. Es wäre vorstellbar, daß die rechtliche Einordnung nach AGB Grundsätzen erfolgt. Bei AGBs ist eine einsetige Benachteiligung des Kunden reglelmäßig nicht zulässig.
Ebenso ist es nicht absehbar, in wie weit ein Richter die ursprüngliche Lifecycle Policy der gekauften Lizenz als Eigenschaft und Bestandteil zurechnet.

Da es sich hierbei um eine nachträgliche Änderung der Lifecycle Policy nach dem Kauf zum Nachteil des Käufers handelt wäre es also durchaus denkbar, daß dieses von einem Richter kassiert werden würde.

Es gibt hier also durchaus einiges was rechtlich zu beurteilen wäre - unabhängig davon, was M$ schreibt, denn Papier ist bekanntlich geduldig.


Bislang findet sich allerdings nix im Netzt.
 
Digi-Quick schrieb:
Es ist schlichtweg nicht absehbar wie ein Gericht die "Lifecycle Policy" und die einseitige Änderung derselben beurteilt.

Doch!

Weil es eine übliche Klausel ist, die nicht nur von Microsoft so angewendet und mit dem Recht es jederzeit zu ändern veröffentlich wird.

http://www.unify.com/de/support/product-lifecycle-policy.aspx
https://www.magicsoftware.com/de/politik-des-produktlebesnzyklusses
https://www.citrix.de/support/product-lifecycle/
http://www-01.ibm.com/software/support/lifecycle/lc-policy.html
http://www.vicon-security.com/learn-and-support/vicon-support-lifecycle-policy/

Praktisch jedes Unternehmen veröffentlicht einen Supportplan im Internet, mit dem Recht dies an den Markt anzupassen und es jederzeit ändern zu können. Es ist also durchaus absehbar, dass ein Gericht eine Klage zur Nichteinhaltung einer Support Absichtserklärung gar nicht erst zulassen würde. Zumindest ist in den ganzen Jahren noch nie eine Klage gegen sowas öffentlich bekannt worden.

Aber betrachten wir das ganze nüchtern. In Deutschland gibt es derzeit keine Sammelklagen. Wird jemand wegen einer Lizenz gegen Microsoft klagen? Wird überhaupt jemand dagegen klagen? Was würde sich derjenige erhoffen?

Angenommen jemand verklagt Microsoft darauf, ihre Zusage nicht eingehalten zu haben, weswegen er das Produkt seinerzeit erworben hatte. Und nun? In einem total absurden Fall, müsste Microsoft ihm das Geld erstatten. Was hat er damit gewonnen? Wieviele Nutzer würden davon gebrauch machen? Wie lange würde ein solches Verfahren dauern?

In Wirklichkeit ist das Thema durch. Für Windows 7 hat sich das Thema sowieso erledigt, für Windows 8 ist wegen der geringen Verkaufszahlen und der Verbreitung das ganze praktisch uninteressant und für Windows 10 gibt es seit dem Release sowieso geänderte Richtlinien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unify hat die Richtlinie laut "Änderungsverlauf" noch nie geändert
Bei den anderen von dir verlinkten Anbietern ist deratiges nicht aufgezeichnet (die haben keinen eventuellen Änderungsverlauf veröffentlicht).

Mir wäre derzeit auch nicht bekannt, daß schonmal ein Hersteller die "Lifecycle Policy" für bereits verkaufte Produkte in deratiger Weise zum Nachteil der Kunden nachträglich geändert hat. Das ist hier mWn ein Novum. Das wäre im Prinzip so als wenn du eine HDD mit 5 Jahren Herstellergarantie kaufst und der Hersteller nach 1,5 Jahren (nach dem die HDD nicht mehr hergestellt wird) die Garantie nachträglich auf 2 Jahre reduziert!

Nichtsdestotrotz ist das Klage-Risiko für den "Otto-Normal-Endverbraucher" in D zu hoch, da keine Sammelklagen möglich sind.
Bei Unternehmen ist das ganze wie bereits von geschrieben anders gelagert, denn da wird Kabylake im Zweifel dann halt nicht gekauft. (für die meisten Desktopanwendungen reicht auch ein Haswell/Skylake Clereon oder Pentium).

Wenn überhaupt bleiben also eigentlich nur Institutionen wie z.b: Eine der Verbraucherzentralen als mögliche Kläger.
 
so mal sehen wann die ersten Alarmsirenen aufschrillen, wenn wirklich die komplette Updateroutine (was ja auch eigentlichden Defender betrifft, der darüber seine Updates bekommt) lahmgelegt wird. Denn sollten die nicht den Defender ausgenommen haben, ist wird das ziemlich lustig ohne Updates, denn da kommt die Sapotagesache nämlich wieder ins Spiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde, Microsoft macht hier reine Willkür. Was wird denn demnächst noch von den Sicherheitsupdates ausgeschlossen ?! Etwa Systeme, die eine zu frische Grafikkarte haben ?!

Die Minimalsystemanforderungen werden durch (fast) alle User erfüllt (1GHz x86 kompatibler Prozessor). Alles andere ist eine Verzerrung der Wahrheit, und wird nur von Fanboys und MS Mitarbeitern schön gequatscht, die so eine Wendehals Politik gut heissen.

Bis die EU etwas gegen so eine mal wieder Kundenfeindliche Methodik (Vertragsbruch) unternommen hat, kann das noch Jahre dauern, genauso wie eine Sammelklage in den USA. Und das weiss Microsoft ja sicher, denn sonst wäre es Ihnen ja auch nicht schnurzegal.

So ein Monopol muss zerschlagen werden, nichts anderes. Was daraus entsteht und wie man sich dank der Marktmacht die Welt so gestaltet, wie sie einem gefällt, sieht man ja. Windows 10 war da nur der Anfang, mit seinen Aufdrückinstallationen und der Zwangsupdates.
 
Hallo alle zusammen,

mit dem heutigen Updates wird das Windows Update für die neuen CPU´s eingestellt. Habe heute das aktuelle Securityrollup kb4015549 installiert und dann kommt die Meldung und anschließend die Fehlermeldung 80240037.

Keine_Updates_mehr.PNG

Keine_Updates_mehr2.PNG

Mal schauen ob man es mit dem WSUS Offline Update noch ne Weile umgehen kann.

Oder gibt es einen Weg Windows einen anderen CPU vorzuspielen?

Gruß hoermann
 
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hoermann, hast du den Windows Defender als AntiVirus installiert? kannste mal verfolgen, wenn ja, ob der noch Updates bekommt?
 
@sebbi
Ich verwende den Defender sonst nicht, aber ich habe ihn mal aktiviert und über seine eigene Benutzeroberfläsche können Updates installiert werden, nur über Windows Update kommt nichts mehr rein, auch kein Office-Update, da die Suche sofort abbricht.
 
Office Updates werden also auch verweigert?
Das ist dann ein sicherer Vertragsruch - ohne Wenn und Aber!
 
@Digi-Quick

jop, die gesamte update routine wurde lahmgelegt nur aufgrund des Prozessors der aber innerhalb der beim Verkauf festgelegten Spezifikationen liegt. auch Updates für .net und alles wird nicht mehr gemacht. Darum sag ich schon die ganze Zeit, das das Sapotage und Vertragsverletzung von allerfeinsten ist, aber du siehst ja wie unsinnig hier da manche argumentieren

wenn nun auch die Manuelle Installation nächsten Monat scheitert, dann kann man davon ausgehen, das Achterbahn ist, zumindest in den europäischen Gefilden, denn in den USA sind solchen Geschäftsgebaren durchaus erlaubt.

@hoermann

danke für die Rückmeldung
 
Zuletzt bearbeitet:
Das komplette Update System wird kaputt sabotiert, egal ob es den Prozessor betrifft oder absolut nichts damit zu tun hat. Am besten also, vor diesem Patchday komplett den Update Dienst deaktivieren, oder zumindest keine automatische Installation durchführen.

Für Sicherheit kann man immer noch mit Hilfe externer Security Lösungen sorgen, die meist sowieso viel schneller auf dem aktuellen Stand sind.

Bei Windows 8.1 finde Ich, das es eine sogegannte Sauerrei ist, die Microsoft das veranstaltet. Das Betriebssystem hat noch ca. 7% Marktanteil, es läuft noch im Mainstream Support bis Anfang 2018 (Funktionsupdates) und wird noch sehr lange mit Si-Patches (bis 2023) versorgt.

Wenn jeder das so machen würde, wie Microsoft, sind Verträge, Garantien und Zusagen bald gar nichts mehr Wert.

Ich kann ja als Autohändler ja auch nicht einfach die zugesagte Garantieleistung streichen, nur weil Ich darauf keinen Bock mehr habe, und Ich das neueste Modell unbedingt an den Mann bringen will. "Pech gehabt, wenn Sie weitere Unterstützung wollen, müssen Sie das neue Modell kaufen. Wir ändern unsere strategische Ausrichtung, und unsere Aussagen bzgl. 2 Jähriger Garantie gelten nur noch für neue Modelle, auch wenn Ihres sich noch im Zeitraum befindet. Sie können ja wechseln...".

Vorraussetzung für Windows 7 und 8.1 ist ein mindestens 1Ghz x86 kompatibler Prozessor, und das erfüllen alle jetzigen und zukünftigen CPU's. Das ist eine Zusage, die nachträglich erst EINSEITIG durch Microsoft geändert wurde.

Dabei ist es wurscht, ob Microsoft auf diese einseitige Änderung vorher aufmerksam gemacht hat, oder nicht.

Es ist unzulässig, da es zum einseitigen Nachteil des Kunden geschieht. Und das darf nicht sein.

Bin mal gespannt, was Microsoft sich dann noch mehr erlaubt, wenn es später gilt "Redstone 3 nur noch mit Kaby LakeX und GTX2080"...

Das schlimme ist, das die Fanboys diese Gefahr offensichtlich nicht erkennen können oder wollen. Dabei ist diese doch total offensichtlich.
 
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