Windows 7 Update auf Windows 10 bei MSDNAA-Lizenzen

Fauler_Student

Lt. Junior Grade
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Guten Morgen an alle,

trotz gründlicher Recherche bezüglich des Updates auf Windows 10 habe ich leider keine passenden Informationen zu meinen Fragen gefunden, daher hier jetzt der Versuch :)

Ausgangssituation:

Im Rahmen meines Studiums habe ich mehrere MSDNAA-Lizenzen von Windows 7 erhalten (englisch, deutsch, mit/ohne SP1, X86,X64)...
Leider ist es ja bei MSDNAA-Lizenzen nicht möglich, nachträglich am System herauszufinden, welcher Key verwendet wurde.
Ich bin mir relativ sicher, dass ich die X64-Version mit gleichem Key auf zwei Systemen installiert habe (PC und Laptop). Dies ist auf damalige Nachfrage bei Microsoft auch erlaubt (bestätigt direkt von Microsoft).

Somit stellen sich folgende Fragen:

  1. Angenommen auf dem PC und dem Laptop ist der gleiche Key von Windows 7 verwendet worden.
    Was passiert, wenn ich jetzt z.B. auf dem Laptop auf Windows 10 upgrade? Kommt z.B. dann eine Fehlermeldung auf dem PC, dass dieser Key für Windows 10 auf einem anderen System verwendet wurde oder kann ich das BS weiterhin normal nutzen?

  2. Was passiert, wenn ich sowohl den PC als auch den Laptop auf Windows 10 update (wenn der gleiche Windows 7 Key zur installation verwendet wurde)?
    a.)Ist das möglich?
    b.) Hat man dann zwei Windows 10 Keys?

  3. Wenn ich PC oder Laptop oder vielleicht beide auf Windows 10 geupdatet habe, aber später entweder auf PC oder Laptop oder vielleicht noch einem weiteren System Windows 7 installieren will. Ist das möglich oder ist der Windows 7 Key dann nicht mehr gültig, weil er ja für das Update auf Windows 10 verwendet wurde?


Wenn man eine "normale" Windows 7- Lizenz hat ist das ja alles relativ klar, da man die Lizenz nur einmal verwenden darf und die Vorraussetzungen wie hier beschrieben (Forumsthread oder computerbase.de) greifen.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße,
Fauli

P.S. Ich kein Student mehr, so dass ich keine Windows 10 Lizenzen direkt bekomme (die Windows 7 Lizenzen darf man aber lt. Microsoft solange nicht kommerziell eingesetzt weiter nutzen)
 
Schlechte Nachricht für dich. Du verwendest deine Lizenz illegal. Siehe die EULA, hier einmal die direkte, ist aber bei allen MSDN ähnlich.

a. DreamSpark Direct-Abonnementsoftware.
Ihre Verwendung der Software unterliegt den zusammen mit der Software bereitgestellten Lizenzbestimmungen wie beispielsweise Lizenzbestimmungen zum Durchklicken, mit Ausnahme von Änderungen an diesen Bestimmungen, die durch diesen Vertrag festgelegt werden.
b. Rechte zur Installation und Nutzung.
Sie sind berechtigt, zwei Kopien der Ihnen über das DreamSpark Direct-Abonnement zur Verfügung gestellten Software auf Ihrem Geräten zu installieren, jedoch nur (a), um Ihre Ausbildung zu unterstützen; (b) in nicht kommerzieller Forschung; oder (c), um Softwareprogramme für die obigen Zwecke zu entwerfen, zu entwickeln, zu testen und vorzuführen. Das DreamSpark Direct-Abonnement und die Software sind für Sie persönlich bestimmt und dürfen nicht gemeinsam genutzt, übertragen, weiterverkauft, abgetreten oder zur Entwicklung oder Wartung Ihrer eigenen Verwaltungs- oder IT-Systeme verwendet werden.
c. Verwendung von Windows Desktop-Betriebssystemen.
Ihr DreamSpark Direct-Abonnement umfasst bestimmte Windows-Betriebssystemprodukte. Sie dürfen diese Produkte nur auf einem Computer installieren, für den bereits eine Lizenz zur Ausführung einer Vollversion eines Windows-Betriebssystems besteht, was durch ein gültiges, am Computer angebrachtes Certificate of Authenticity (COA, Echtheitszertifikat) für ein Windows-Betriebssystem belegt wird.
d. Keine kommerzielle Verwendung.
Außer wie nachfolgend vorgesehen sind Sie nicht dazu berechtigt, die DreamSpark Direct-Abonnementsoftware für gewerbliche Zwecke oder die gewerbliche Softwareanwendungsentwicklung, Veröffentlichung oder für den Vertrieb zu verwenden, es sei denn, dass Sie zunächst die entsprechende(n) kommerzielle(n) Lizenz(en) für die Software erwerben.
• Anwendungsanforderungen für Windows Phone. Um eine telefonbasierte Softwareanwendung, die Sie unter Verwendung der DreamSpark-Abonnementsoftware entwickelt haben, kommerziell veröffentlichen und vertreiben zu können, muss die Anwendung über das Windows Phone Dev Center (https://dev.windowsphone.com/) für die Veröffentlichung im Windows Phone Store eingereicht werden und allen anwendbaren Anforderungen des Anwendungsanbieters des Windows Phone Store entsprechen.
• Anwendungsanforderungen für Windows Phone. Um eine computerbasierte Softwareanwendung, die Sie unter Verwendung der DreamSpark-Abonnementsoftware entwickelt haben, kommerziell veröffentlichen und vertreiben zu können, muss die Anwendung im Windows Store veröffentlicht werden und allen anwendbaren Anforderungen des Anwendungsentwicklers des Windows Phone Store entsprechen.
• Anforderungen für die Entwicklung von Xbox LIVE Indie Games. Um ein konsolenbasiertes Spiel oder eine konsolenbasierte Softwareanwendung, das/die Sie unter Verwendung der DreamSpark-Abonnementsoftware entwickelt haben, kommerziell veröffentlichen und vertreiben zu können, muss die Anwendung bei Xbox LIVE Indie Games veröffentlicht werden und allen anwendbaren Entwicklungsanforderungen von Xbox LIVE Indie Games entsprechen.


Du hast dementsprechend auch kein Recht auf ein Update, auch wenn die Lizenz zeitlich nicht limitiert ist und je nach Uni nicht mit dem Studium endet. Aber du darfst keine Mails bearbeiten, keine Spiele nutzen, nichts dergleichen.
 
Brimbamborum schrieb:
Schlechte Nachricht für dich. Du verwendest deine Lizenz illegal. Siehe die EULA, hier einmal die direkte, ist aber bei allen MSDN ähnlich.
Wenn Microsoft ihm bestätigt, dass er die Lizenz weiterverwenden (=/= neu aktivieren) kann, dann ist da wohl nichts illegales dran. Zumal es immer heißt, dass man die Installation mit der Lizenz weiterverwenden kann.

Leider ist es ja bei MSDNAA-Lizenzen nicht möglich, nachträglich am System herauszufinden, welcher Key verwendet wurde.
Das sollte eigentlich sehr wohl möglich sein.

Produkey ist zum Beispiel ein Programm, dass das bei meinen Dreamspark Lizenzen erfolgreich die Keys auslesen kann. Allerdings ist bei der Installation Vorsicht geboten. Ich weiß nicht, ob das Tool nicht mittlerweile mit OpenCandy verteilt wird. Dass das Tool bei Antivirus-Herstellern als PuP gilt, hilft der Sache leider auch nicht.

Edit: Mein Fehler. Microsoft hat ihm die Doppelverwendung bestätigt. Trotzdem habe ich noch nirgends gelesen, dass die Lizenz in dem Moment ihre Gültigkeit verliert, in dem das Abo erlischt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fauler_Student schrieb:
Angenommen auf dem PC und dem Laptop ist der gleiche Key von Windows 7 verwendet worden.
Was passiert, wenn ich jetzt z.B. auf dem Laptop auf Windows 10 upgrade? Kommt z.B. dann eine Fehlermeldung auf dem PC, dass dieser Key für Windows 10 auf einem anderen System verwendet wurde oder kann ich das BS weiterhin normal nutzen?
Nein, an der Aktivierung für bestehende Installationen ändert sich auch nach dem Upgrade nichts. Aber damit Windows 10 aktiviert werden kann, müssen die bei der Aktivierung bei Microsoft hinterlegten Hardwareinformationen mit denen des zu aktivierenden Rechners übereinstimmen.
Es könnte also sein, dass sich nur ein Rechner (der zuletzt aktivierte) problemlos nach dem Windows-10-Upgrade aktivieren lässt.
Fauler_Student schrieb:
Was passiert, wenn ich sowohl den PC als auch den Laptop auf Windows 10 update (wenn der gleiche Windows 7 Key zur installation verwendet wurde)?
a.)Ist das möglich?
b.) Hat man dann zwei Windows 10 Keys?
Man bekommt keinen neuen Windows 10 Key beim kostenlosen Upgrade.
 
Schlechte Nachricht für dich. Du verwendest deine Lizenz illegal. Siehe die EULA, hier einmal die direkte, ist aber bei allen MSDN ähnlich

Ich habe die Aussage von MS per Email (müsste in den Tiefen meines Posteingangs danach suchen), dass ich zum einen einen Key auf zwei Systemen verwenden als auch dass nach Beendigung des Studiums W7 weiter verwenden darf.

Wenn ich kein Recht auf ein update habe, wieso habe ich dann das W10-Update-Fenster (das sich letztens per Update fast selber installieren wollte)?

@ Smagjus: Ich habe verschiedene Programme ausprobiert um den Key der Installation herauszufinden. Meines Wissens nach geht das bei MSNDAA-Lizenzen nicht mehr, hier erscheint statt des Keys nur BBBBB-BBBB....
Das Programm will ich somit nicht mehr probieren, dennoch danke.

@ chithanh: Merci für die Antwort.
Das heißt ja dann, dass ich im Endeffekt pro Win7-Key ein W10 update (bzw. danach neuinstallation) ausführen kann. Also nicht wie jetzt einen W7 Key sowohl auf Laptop als auch PC verwenden kann.
 
Du darfst Windows 7 durchaus installieren und wenn deine Uni dich keine anderslautenden AGBs hat unterschreiben lassen, gilt die Lizenz weiterhin, aber eben nur für den für MSDN vorgesehenen Einsatzzweck. In den MSDN-Regeln ist es noch deutlicher ausgedrückt:

Viele MSDN-Abonnenten verwenden einen Computer für mehrere Zwecke – sowohl für Entwurf, Entwicklung, Tests und Vorführung von Programmen (also für die unter der MSDN-Abonnementlizenz zulässige Verwendung) als auch für andere Zwecke. Eine anderweitige Verwendung der Software, z. B. für E-Mail-Aktivitäten, zum Spielen oder zum Bearbeiten von Dokumenten, wird von der MSDN-Abonnementlizenz nicht abgedeckt. In diesem Fall muss auch das zugrunde liegende Betriebssystem durch den Erwerb einer regulären Kopie von Windows, wie sie beispielsweise im Lieferumfang eines neuen OEM-PCs enthalten ist, normal lizenziert werden.

Wenn du dies also legal verwenden willst, brauchst du eine normale Windows-Lizenz und auf die kannst du mit MSDN(AA) oder Dreamspark Premium dann die Entwicklungswerkzeuge, VMs, etc. draufpacken, mit denen du dich weiterbilden kannst. Jegliche produktive Nutzung und da unterscheidet MS nicht zwischen privat und gewerblich, ist jedoch untersagt.

Mir ist jedoch kein Fall bekannt, bei dem MS die Einhaltung der Regeln eingefordert hätte. Und wenn ein W7 auf einem PC als lizenziert angesehen wird, dann läuft zumindest im ersten Jahr bis zum Auslaufen des Upgradeangebots auch das Update auf W10 problemlos durch. Mit dem Hardwarekey kann man auch jederzeit neu installieren. Problematisch wird es erst, wenn der Mainboardtyp sich ändert, alles andere scheint MS zu akzeptieren.
 
Fauler_Student schrieb:
Das heißt ja dann, dass ich im Endeffekt pro Win7-Key ein W10 update (bzw. danach neuinstallation) ausführen kann. Also nicht wie jetzt einen W7 Key sowohl auf Laptop als auch PC verwenden kann.
Nein, heißt es nicht.

Folgendes sollte funktionieren:
  1. Win7 auf PC1 installieren und aktivieren
  2. Win10 Upgrade auf PC1 durchführen und aktivieren
  3. Win7 auf PC2 installieren und aktivieren
  4. Win10 Upgrade auf PC2 durchführen und aktivieren
Das sind momentan auch genau die Schritte, die man machen muss, um eine Win10-Upgrade-Lizenz von einem Rechner auf den anderen zu übertragen.
Ob dieses Vorgehen von der Lizenz gedeckt ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.
 
Ich habe mit meiner MSDNAA Win7 Lizenz auf Win 10 aktualisiert und die Aktivierung lief nicht durch, habe dann die Hotline angerufen und der Herr hat mir mitgeteilt, dass MSDNAA Lizenzen nicht upgradeberechtigt sind, da man ja von der Uni sich einfach eine Win 10 Lizenz holen kann.

Also musste ich auf Win7 zurück, den Key auf eine Win7 OEM Lizenz (die er mir netterweise gleich geprüft hat) umgestellt, wieder auf Win 10 aktualisiert, diesmal lief alles glatt...
 
Ich habe bereits eine DreamSpark (ex MSDNAA) Windows 8 Pro Lizenz erfolgreich auf Windows 10 Pro aktualisiert und aktiviert.
Mit Windows 7 habe ich es noch nicht probiert.
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ein ehemaliger Studienkollege hat vor ca. 2 Monaten auch auf Windows 10 (von W7 kommend) gewechselt per Update.
Bis heute läuft es bei ihm ohne Probleme.

Irgendwie scheint es unterschiedliche Erfahrungen zu geben, wie es genau läuft..
Ich werde jetzt erstmal warten und frühestens im Winter mal ein upgrade wagen.

@ Brimbamborum:
Wie gesagt, ich habe es direkt schriftlich von MS. Das liegt einfach daran, dass ich damals (schon seeehr lange her), die entsprechenden Passagen in den AGBs nicht gefunden und daher direkt MS angeschrieben habe (sowohl das weiterverwenden nach meinem Studium als auch das installieren auf Laptop und PC)
 
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