Windows 8 OEM Lizenz - Verkauf

chalente

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Hallo Community,

ich habe vor kurzem ein Lenovo U330p Ultrabook erworben, welches mit einer 64 bit Version von Windows 8 geliefert wurde. Da ich allerdings kein Interesse an dem Betriebssystem habe, würde ich die Lizenz am liebsten verscherbeln. Allerdings habe ich nur sehr schwammiges Wissen über die Verwendbarkeit solcher OEM Lizensen und weiß nicht, ob überhaupt irgendjemand, der über kein Lenovo Ultrabook verfügt, damit etwas anfangen kann. Ist es richtig, dass die OEM Lizenzen hardwaregebunden sind? Ist die OEM Linzenz evt. nur mit der Ultrabookseriennummer gültig, mit der sie ausgeliefert wurde?

Viele Grüße
 
Geht nicht bei Windows 8. Alle vorinstallierten Win 8 Versionen lassen sich nicht verkaufen.

Die Keys sind im jeweiligen Bios hinterlegt. Das macht einen Weiterverkauf unmöglich. MS Antwort auf den sehr regen Markt der OEM Lizenz Verkäufe.
 
Und was bringt es ihm den Key aus dem BIOS/ UEFI auszulesen?

Der Key kann von einem normalen Nutzer nicht aus dem BIOS/ UEFI herausgelöscht werden, so dass die Bundelung mit dem Motherboard (Hardware) aufgehoben wird.
 
Was passiert denn, wenn ich jetzt eine Installation von Win 7 vornehme? Wird die Win 8 Lizenz dann gelöscht und ist nie wieder verfügbar? In diesem Fall wäre schon sinnvoll die Lizenz irgendwie auszulesen, um sie irgendwann (falls gewünscht) wieder einfügen zu können (auch wenn das kein Kinderspiel wird).
 
Der im BIOS/ UEFI hinterlegte Product-Key wird auch nicht von einer Installation von Windows 7 oder einem anderen Betriebssystem tangiert.

In aller Regel hat ja auch kein Betriebssystem schreibender weise Zugriff auf das BIOS/ UEFI. Erst dann kann/ könnte der dort hinterlegte Key verändert bzw. ggfs. gelöscht werden können. Der Key bleibt also nach wie vor da hinterlegt, egal was du installierst.
 
chalente schrieb:
und weiß nicht, ob überhaupt irgendjemand, der über kein Lenovo Ultrabook verfügt, damit etwas anfangen kann. Ist es richtig, dass die OEM Lizenzen hardwaregebunden sind?
Nein, das ist nicht richtig.
  • Der OEM (PC-Hersteller) schreibt den Key ins BIOS und versieht diese Stelle im BIOS mit einem Schreibschutz, so dass diese Stelle von einem normalen User nicht mehr verändert werden kann.
  • Bei Auslieferung des PCs ist Windows 8 noch nicht aktiviert und der Key hat keine Hardwarebindung.
  • Erst bei der ersten Internetverbindung aktiviert sich Windows 8 selbständig. Dabei wird auch ein Hardware-Hash auf dem Microsoft Aktivierungs-Server gespeichert. Dadurch entsteht die Hardwarebindung.
  • Der Key kann aber trotzdem auf beliebigen anderen PCs zur Aktivierung verwendet werden; allerdings nicht per online Aktivierung, sondern nur per telefonischer Aktivierung. Bei der erneuten Aktivierung auf einem anderen PC wird wieder ein Hardware-Hash auf dem Microsoft Aktivierungs-Server gespeichert.
chalente schrieb:
Was passiert denn, wenn ich jetzt eine Installation von Win 7 vornehme?
In diesem Fall wäre schon sinnvoll die Lizenz irgendwie auszulesen, um sie irgendwann (falls gewünscht) wieder einfügen zu können (auch wenn das kein Kinderspiel wird).
Das sollte man in jedem Falle machen. Es könnte ja auch sein, dass das Motherboard mal kaputt geht - dann könnte man den Key nicht mehr auslesen.

chalente schrieb:
auch wenn das kein Kinderspiel wird
Die normalen Keyfinder - wie der im Link von Chip.de genannte "Windows 8 Product Key Viewer" - lesen den Key aus der Registry aus. Wenn also Windows 7 installiert wurde, kommt man mit diesen Key-Readern nicht an den Windows 8 Key heran. Das Tool RWeverything liest den Key allerdings aus dem BIOS aus - damit könnte man den Key also auch auslesen, wenn Windows 7 installiert ist.

BlubbsDE schrieb:
Alle vorinstallierten Win 8 Versionen lassen sich nicht verkaufen.
Die Keys sind im jeweiligen Bios hinterlegt. Das macht einen Weiterverkauf unmöglich.
AdoK schrieb:
Der Key kann von einem normalen Nutzer nicht aus dem BIOS/ UEFI herausgelöscht werden, so dass die Bundelung mit dem Motherboard (Hardware) aufgehoben wird.
Das ist rechtlich umstritten. Zum einen darf in Deutschland Standard-Software nicht mit Hardware gebundelt werden - die Lizenz darf also separat verkauft werden. Die Lizenzbedingungen sagen aber das Gegenteil. Stellt sich die Frage: Was zählt mehr: Deutsches Recht oder Lizenzbedingungen ? Microsoft hatte bei den Windows 7 Lizenzbedingen folgenden Paragraphen drin:
Windows 7 Lizenzbedingungen schrieb:
24. ANWENDBARES RECHT.
a. Vereinigte Staaten. ...
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
25. RECHTLICHE WIRKUNG. [...] Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. [...] Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben
Dieser Passus taucht in den Windows 8 Lizenzbedingungen nicht mehr auf. Muss er auch nicht. Denn das, was selbstverständlich ist, braucht in einem Vertrag nicht genannt werden.

Microsoft wollte Anfangs auch die Office 2013 Lizenz an den PC binden auf dem die Lizenz erstmals aktiviert wurde. Auch das ist in Deutschland mittlerweile nicht mehr gültig.
 
Terrier schrieb:
So einfach ist es nun aber auch nicht.
Vielleicht richtig. Aber die von dir zitierten Artikel sind ja auch nur "Meinungsäußerungen" die zudem Unwahrheiten und Halbwahrheiten enthalten. Und Mutmaßungen in der Form: "Kann gut sein ", "könnte sein", "droht die Gefahr".

heise.de schrieb:
Allerdings droht dann immer noch die Gefahr, dass Microsoft merkt, dass der Key nicht mehr zur Hardware passt und ihn bei der nächsten Online-Überprüfung sperrt.
OK - Online-Aktivierung auf einem ganz anderen PC geht nicht. Aber warum lässt Microsoft die telefonische Aktivierung problemlos durch ?

heise.de schrieb:
Da zudem Microsoft nun weiß, zu welchem PC der Key gehört, kann es gut sein, dass Windows nach einer der regelmäßigen Key-Überprüfungen sich irgendwann für nicht-lizenziert hält und Microsoft die Reaktivierung verweigert.
Bisher ist noch kein Fall bekannt, wo eine lizenzierte, aktivierte Installation aufgrund von "Key-Überprüfungen" in den nicht-lizenzierten Status wechselt. Eine erneute Aktivierung wurde bisher immer nur durch Hardware-Änderungen notwendig. Selbst 4 Jahre alte Windows 7 Installationen, die seinerzeit mit geleakten und mittlerweile für eine erneute Aktivierung geblockte Keys aktiviert wurden, sind heute noch "aktiviert".

heise.de schrieb:
Es ist nicht etwa ein in den EULA formuliertes Verbot des Weiterverkaufs: Selbst wenn solche EULA im Einzelfall rechtliche Bedeutung entfalten würden – also nicht erst nach dem Kauf der Software bekannt und akzeptiert werden würden – wäre jedenfalls ein Verkaufsverbot immer noch rechtlich unwirksam.
Hier schreibt selbst "heise.de", dass selbst ein in der EULA formuliertes Verkaufsverbot rechtlich unwirksam ist.

com-magazin.de schrieb:
Einmal aktiviert ist der Product-Key künftig an diesen einen Rechner gekoppelt und kann auf keinem anderen mehr genutzt werden.
com-magazin.de schrieb:
Durch die sehr strengen neuen Aktivierungsregeln, die mit Windows 8 eingeführt wurden, ist die Lizenz nach der ersten Aktivierung sogar an den Rechner gebunden.
Das ist definitiv falsch. Auch ein schon mal aktivierter Key kann auf anderen PCs genutzt werden - zumindest per telefonischer Aktivierung.

com-magazin.de schrieb:
Der Anwender muss bei der Fertiginstallation seines „vorinstallierten Windows-8“ keine separate Aktivierung durchführen.
Das stimmt nicht in letzter Konsequenz:
  • Ein vorinstalliertes Windows 8 ist im Auslieferungszustand nicht aktiviert.
  • Richtig ist: Bei bestehender Internetverbindung aktiviert sich Windows 8 selbständig über das Internet - eine "separate" Aktivierung ist also nicht notwendig.
  • Falsch ist: Wenn keine Internetverbindung besteht, muss Windows 8 per Telefon aktiviert werden - dann ist also eine "separate" Aktivierung notwendig.
 
Sicher darf MS Rechner mit Software bundeln, wo die Software sich nicht verkaufen lässt. Auch nach deutschem Recht. Du verstehst das Urteil falsch. Es ging da um die einzeln verkauften OEM / DSP Windows Lizenzen. Die MS selbst auf den Markt brachte.

Und genau das hat MS jetzt gemacht. Win 8 OEM vorinstalliert lässt sich nicht verkaufen. Fertig. MS ist auch bei weitem nicht er einzige Hersteller, der dies so macht.
 
BlubbsDE schrieb:
Und genau das hat MS jetzt gemacht. Win 8 OEM vorinstalliert lässt sich nicht verkaufen.
Diese Aussage gilt nur für "Surface". Bei allen anderen vorinstallierten OEM Versionen hat nicht Microsoft gebundelt sondern der OEM.

BlubbsDE schrieb:
Du verstehst das Urteil falsch. Es ging da um die einzeln verkauften OEM / DSP Windows Lizenzen.
Das ist auch nicht richtig, wenn du dich auf das sogenannte "OEM-Urteil" beziehst. Dort hatte Microsoft OEM-Versionen an Großhändler verkauft mit der Auflage, dass diese OEM-Versionen nur zusammen mit Hardware verkauft werden dürfen. Diese Auflage von Microsoft ("nur zusammen mit Hardware") wurde vom Gericht gekippt.

Es gibt einige Urteile (Italien, Frankreich) wo ein Kunde einen PC mit vorinstalliertem Windows gekauft hatte. Da sich dieser Kunde Linux installiert hatte, konnte er Windows (und ich glaube auch "Nero") an den OEM zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen - vom OEM.

BlubbsDE schrieb:
Sicher darf MS Rechner mit Software bundeln
MS ist auch bei weitem nicht er einzige Hersteller, der dies so macht.
Standard-Software darf ent-bundelt und separat verkauft werden. Andere, speziell an Hardware angepasste Software nicht.
 
Es spielt doch keine Rolle, wer was bundelt. Es ist schlichtweg kein Rechtsbruch, wenn ein Acer Notebook Windows 8 vorinstalliert hat und man als Endekunde das Windows 8 nicht weiter verkaufen kann. Einfache Sache, egal welche Urteile aus welchem Land auch immer Du da zitierst. Und genau um diesen Sachverhalt ging es hier im Thread. Deine Ausführungen sind viel heiße Luft und eher ein Wunschdenken.

Wenn das ein Rechtsbruch ist, was ist dann mit Apple. Die ihre Rechner schon seit Dekaden auf diese Art und Weise verkaufen. Und das ist nur ein Beispiel.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Deine Ausführungen sind viel heiße Luft
Ich will hier keinen Streit vom Zaune brechen.
  • Du hast deine Meinung und behauptest du hättest Recht.
  • Ich habe meine Meinung und behaupte ich habe Recht.
 
«Standard-Software darf ent-bundelt und separat verkauft werden. Andere, speziell an Hardware angepasste Software nicht.»
Welcher Logik entspringt das, und was wäre denn Standard- bzw. Nicht-Standard-Software?

Es ist schlichtweg kein Rechtsbruch, wenn ein Acer Notebook Windows 8 vorinstalliert hat und man als Endekunde das Windows 8 nicht weiter verkaufen kann.
Verkaufen kann ich das schon - das Problem ist dann zum Käufer gewandert sein Betriebssystem in Gang zu bekommen.

Wo, liebe Freunde, und wann erfahre ich denn von MS oder dem OEM oder dem Verkäufer, dass meine Lizenz hardwaregebunden ist? Und wo steht weiterhin, dass ich die Lizenz nicht weiterverkaufen darf (manifestiert in einem Key)?

CN8
 
Wo steht denn geschrieben das dir MS, der OEM oder auch der Verkäufer alles genau erklären muss.
Und ob er die Formulierung "Hardwaregebunden" verwenden muss.
Wir reden hier ja wohl immer noch von Windows 8 vorinstalliert und nicht von XP oder Win7 Zeiten oder von DVDs Box mit Key

Wenn ich mich beim Kauf eines Laptops mit Windows 8 informiere, dann erfahre ich, das Windows 8 vorinstalliert ist.
Das es keinen Key gibt, wie man es installiert und repariert, sollte man auch erfahren oder erfragen.

Jeder kann Windows 8 immer wieder auf diesen Laptop zum laufen bekommen, auch neuinstallieren wenn es die gleiche Version ist.
Der Key ist im Bios.

Da Microsoft keinen Key beigelegt hat und das auch Rechtens ist, kann man wohl davon ausgehen, dass das Auslesen von Keys schon mal nicht von Microsoft gewollt ist.

Selbst wenn Keys knacken, hacken, auslesen, erlaubt sein sollte, was ja auch nicht klar ist.

Oder überhaupt der richtige Key ausgelesen wird und die Installation funktioniert.

So kann man wohl davon ausgehen, dass der Verkauf eines mit fremd Software ausgelesenen Keys nicht erlaubt oder vorgesehen ist von Microsoft.
Ob Microsoft diese Keys nach verkauf dann wirklich aktiviert, wird sich auch noch zeigen.

Selbst wenn, dann ist es sehr kulant von Microsoft.

Wer solche Zettel Keys verkauft oder kauft, ist eh selbst schuld und braucht sich über Probleme nicht zu wundern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Terrier schrieb:
Jeder kann Windows 8 immer wieder auf diesen Laptop zum laufen bekommen
Nicht nur auf diesem Laptop, mit dem Key kann man Windows auf jedem beliebigen PC aktivieren. Das hat das Computermagazin "c't" selbst getestet - und auch ich.

Terrier schrieb:
Selbst wenn Keys knacken, hacken, auslesen, erlaubt sein sollte, was ja auch nicht klar ist.
Nicht erlaubt ist das entschlüsseln verschlüsselter Daten. Die üblichen Keyreader lesen den verschlüsselten Key aus der Registry und entschlüsseln ihn. Das Tool RWeverything hingegen liest den Key direkt aus dem BIOS - und dort liegt der Key unverschlüsselt vor.

Terrier schrieb:
Oder überhaupt der richtige Key ausgelesen wird und die Installation funktioniert.
Das ist getestet worden - z.B. vom Computermagazin "c't": Funktioniert.

Terrier schrieb:
Ob Microsoft diese Keys nach verkauf dann wirklich aktiviert, wird sich auch noch zeigen.
OK - das Computermagazin "c't" hat den ausgelesenen Key nicht verkauft - aber auf einem anderen PC telefonisch aktivieren können.
 
@NiFu

Deine Ausführungen sind, was dieses Thema hier angeht, immer noch irrelevant. Sicher kannst Du in Deinem Kämmerlein die Windows 8 Lizenz von Deinem Acer Notebook auf all Deine Rechner installieren und aktivieren. Das interessiert aber nicht.

Microsoft hat mit der Hardwarebindung eine Wirklichkeit geschaffen, die das Verkaufen von vorinstallierten Windows 8 Lizenzen unmöglich macht.

Sicher kannst Du von Deinem 400€ Acer Notebook den Key auslesen und diesen Key bei eBay verkaufen. Dort finden sich Käufer für alles. Aber hier im Forum wirst Du niemanden finden, der Dein Angebot annehmen will.

Und noch ein wenig Offtopic. 0900 Mehrwertnummern machen sich in einem Impressum einer Webseite auch nicht so toll. Wurde auch schon mehrfach gerichtlich fest gestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum antwortest du - nur weil du anderer Meinung bist wie ich - mit Polemik und haltlosen Unterstellungen ? Gehen dir die Argumente aus ? Z.B. hier:
BlubbsDE schrieb:
Deine Ausführungen sind viel heiße Luft

BlubbsDE schrieb:
Sicher kannst Du in Deinem Kämmerlein die Windows 8 Lizenz von Deinem Acer Notebook auf all Deine Rechner installieren und aktivieren.
Wieso unterstellst du mir, dass ich so etwas mache ?
Wie kommst du auf "Acer Notebook" ?

BlubbsDE schrieb:
Sicher kannst Du von Deinem 400€ Acer Notebook den Key auslesen und diesen Key bei eBay verkaufen.
Wieso unterstellst du mir, dass ich so etwas mache ?
Wie kommst du auf "400 € Acer Notebook" ?

BlubbsDE schrieb:
bei eBay verkaufen. Dort finden sich Käufer für alles. Aber hier im Forum wirst Du niemanden finden, der Dein Angebot annehmen will.
Warum unterstellst du mir, dass ich Keys bei eBay verkaufen will ?

Außerdem ist deine Argumentations-Kette nicht schlüssig:
BlubbsDE schrieb:
diesen Key bei eBay verkaufen.
BlubbsDE schrieb:
Deine Ausführungen sind, was dieses Thema hier angeht, immer noch irrelevant.
Zum einen unterstellst du mir Verkaufsabsichten und zum anderen nennst du meine Ausführungen "irrelevant". Der Thread-Titel lautet doch: "Windows 8 OEM Lizenz - Verkauf" - was wäre daran also "irrelevant" ?
 
@Terrier
Meine Frage ist nicht praktisch ausgerichtet sondern juristisch - denn es geht hier nicht, salopp, ums Cracken und Key klauen sondern um den Verkauf einer Lizenz. Und wenn da Bedingungen erst hinterher für mich erkennbar werden (›überraschend‹) gehen Begriffe wie Sachmangel und Klausel-Ungültigkeit los!
CN8
 
cumulonimbus8 schrieb:
juristisch ...
wenn da Bedingungen erst hinterher für mich erkennbar werden (›überraschend‹)
"Juristisch" gesehen "kannst" du dich aber über die Bedingungen einer OEM Lizenz vor dem Kauf informieren. Auf der Microsoft Homepage sind alle Lizenzverträge in Deutsch als PDF-Datei downloadbar. Siehe hier: http://www.microsoft.com/useterms
 
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