Microsoft muss im OEM-Streit Niederlage einstecken
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im bereits seit Monaten geführten Streit um den gekoppelten Vertrieb von Software und PC-Hardware eine Klage von Microsoft gegen einen Berliner PC-Hersteller abgewiesen und damit zugleich den rechtlichen Status mit Hardware "gebundelter" Programme ("Original Equipment Manufacturer" (OEM)- oder "Delivery Service Pack" (DSP)-Software) bestimmt, der bislang unter Juristen umstritten war.
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Der Hersteller kann also beispielsweise einem Endkunden, der lediglich einen Kaufvertrag mit seinem Händler, aber keinen direkten Vertrag mit dem Hersteller hat, nicht verbieten, sein legal erstandenes Exemplar weiter zu verkaufen, sofern er nichts daran verändert.
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Demzufolge dürfte nun auch ein Endkunde, der etwa ein DSP-Windows mit einem neuen Computer erwirbt und dieses Betriebssystem nicht nutzen will, die Software guten Gewissens weiter verkaufen. Weder er noch der letztendliche Käufer würde dabei das Urheberrecht verletzen.