V
Venomous X
Gast
GRUNDSÄTZLICH sollte man sich überlegen, als Untrainierter ernsthaft einer Überzahl gegenübertreten zu wollen, zumal derlei Patienten im Regelfall nicht unbewaffnet sein dürften ...
Sofern es nur um Wertsachen geht, wayne ... ist ersetzbar; wenn allerdings Leib und Leben - entweder von Dir selbst oder Deiner Begleitung - in Gefahr sein sollte und keine Hilfe absehbar ist (wäre in Deutschland ja nicht sooo unüblich ...), kannst Du sowieso nur versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Angesicht einer scharfen Klinge und in Unterzahl kann allenfalls gezieltes Ausschalten über gewisse neuralgische Punkte raushelfen, dabei jedoch keinen Schaden zu erleiden ... mhhh, schwierig, egal wie man es dreht und wendet.
Selbst ein jahrelang trainierter Karateka hätte bei einem ernsthaft durchgeführten Messerangriff wohl seine Probleme. Matte und Realität sind grundverschieden. Die Entscheidung darüber, ob nun Notwehr gerechtfertigt gewesen sein mag oder nicht, kann letztendlich nur ein Gericht fällen; die im Zuge einer solchen prekären Situation getroffenen Entscheidungen müssen innerhalb von Sekunden erfolgen - im Zweifel wird jeder vernünftig denkende Richter nicht gerade zu Deinen Ungunsten entscheiden.
Allein die Tatsache, dass sich "zufällig" mehrere dubiose Subjekte zusammenrotten (garantiert mit Eintrag im BZR), jedoch von einer Einzelperson angegrifen werden, entbehrt doch einer gewissen Logik ...
Notwehr kann, wie der Gesetzgeber es ja auch vorsieht, nicht präventiv erfolgen - ein vorbeugender Schuss ins Bein ... mhhhhh, zum Glück sind die Zustände noch nicht ganz so dramatisch wie in den Staaten.
Auch hier gilt: nicht Übertreiben. Sofern jemand am Boden liegt, sollte man sich Nachtreten und dergleichen ersparen. Wer aber bei einem Messerangriff mit einem Schlüsselpaar schwerste Verletzungen zufügt, um einen akuten Angriff abzuwehren oder mittels Schlag an den Kehlkopf akute Atemnot verursacht, handelt sicher im gesetzlichen Rahmen. Überspitzt formuliert.
Wenn es hart auf hart kommt, würde ich mich später mit der rechtlichen Würdigung befassen - tot lebt es sich einfach schlechter.
Leider überschätzen sich 99 % aller Beteiligten - auf beiden Seiten ...
Sofern es nur um Wertsachen geht, wayne ... ist ersetzbar; wenn allerdings Leib und Leben - entweder von Dir selbst oder Deiner Begleitung - in Gefahr sein sollte und keine Hilfe absehbar ist (wäre in Deutschland ja nicht sooo unüblich ...), kannst Du sowieso nur versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Im Angesicht einer scharfen Klinge und in Unterzahl kann allenfalls gezieltes Ausschalten über gewisse neuralgische Punkte raushelfen, dabei jedoch keinen Schaden zu erleiden ... mhhh, schwierig, egal wie man es dreht und wendet.
Selbst ein jahrelang trainierter Karateka hätte bei einem ernsthaft durchgeführten Messerangriff wohl seine Probleme. Matte und Realität sind grundverschieden. Die Entscheidung darüber, ob nun Notwehr gerechtfertigt gewesen sein mag oder nicht, kann letztendlich nur ein Gericht fällen; die im Zuge einer solchen prekären Situation getroffenen Entscheidungen müssen innerhalb von Sekunden erfolgen - im Zweifel wird jeder vernünftig denkende Richter nicht gerade zu Deinen Ungunsten entscheiden.
Allein die Tatsache, dass sich "zufällig" mehrere dubiose Subjekte zusammenrotten (garantiert mit Eintrag im BZR), jedoch von einer Einzelperson angegrifen werden, entbehrt doch einer gewissen Logik ...
Notwehr kann, wie der Gesetzgeber es ja auch vorsieht, nicht präventiv erfolgen - ein vorbeugender Schuss ins Bein ... mhhhhh, zum Glück sind die Zustände noch nicht ganz so dramatisch wie in den Staaten.
Auch hier gilt: nicht Übertreiben. Sofern jemand am Boden liegt, sollte man sich Nachtreten und dergleichen ersparen. Wer aber bei einem Messerangriff mit einem Schlüsselpaar schwerste Verletzungen zufügt, um einen akuten Angriff abzuwehren oder mittels Schlag an den Kehlkopf akute Atemnot verursacht, handelt sicher im gesetzlichen Rahmen. Überspitzt formuliert.
Wenn es hart auf hart kommt, würde ich mich später mit der rechtlichen Würdigung befassen - tot lebt es sich einfach schlechter.
Leider überschätzen sich 99 % aller Beteiligten - auf beiden Seiten ...
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