Osborn
Lieutenant
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- Juli 2005
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Moin,
ich habe 2018 den Kaufvertrag für eine Neubauwohnung in Berlin unterschrieben.
Geschuldeter Fertigstellungstermin: 1.1.22
Ich gehe davon aus, dass es länger dauern wird und würde dann Ausgleichszahlungen fordern.
Ich gehe auch davon aus, dass der Verkäufer Corona als Ausrede für die Verspätung nutzen wird.
Wie seht ihr das? Was soll ich tun, wenn es soweit ist?
Ausschnitte aus dem Vertrag (Achtung MONSTERSATZ):
Und wo ich schonmal hier bin, Bonusfrage:
Zunächst ein Ausschnitt aus dem Vertrag bzgl. Bauzeitverzögerunserstattung:
Mein Plan: Mir entgeht die Kaltmiete, welche höher als 14,5 EUR wäre, also verlange ich den Maximalbetrag.
Kann man das so machen? Kennt sich wer aus?
ich habe 2018 den Kaufvertrag für eine Neubauwohnung in Berlin unterschrieben.
Geschuldeter Fertigstellungstermin: 1.1.22
Ich gehe davon aus, dass es länger dauern wird und würde dann Ausgleichszahlungen fordern.
Ich gehe auch davon aus, dass der Verkäufer Corona als Ausrede für die Verspätung nutzen wird.
Wie seht ihr das? Was soll ich tun, wenn es soweit ist?
Ausschnitte aus dem Vertrag (Achtung MONSTERSATZ):
Behinderungen bei der Herstellung des Kaufgegenstandes aus Umständen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, z. B.
höhere Gewalt,
Streik,
Aussperrung,
Umstände aus dem Risikobereich des Käufers, insbesondere Verzug mit der Zahlung der Raten gem. Ziffer III,
behördliche Vorgaben oder Auflagen,
Insolvenz von am Bau beteiligten, ordnungsgemäß vom Verkäufer ausgewählten Unternehmen, dies gilt entsprechend bezogen auf von diesen ausgesuchte Subunternehmen,
außerordentliche Witterungsverhältnisse, mit denen bei Vertragsschluss normalerweise nicht zu rechnen war
oder sonstige für den Verkäufer unabwendbare Umstände,
verlängern die geschuldete Herstellungsfrist um die Dauer der Behinderung.
Und wo ich schonmal hier bin, Bonusfrage:
Zunächst ein Ausschnitt aus dem Vertrag bzgl. Bauzeitverzögerunserstattung:
Der Verkäufer erstattet einen vom Käufer etwa geltend gemachten Anspruch wegen einer Bauzeitverzögerung nur nach Nachweis des dem Käufer durch den Verzug nach den hier verbindlich vereinbarten Terminen für die Bezugsfertigkeit/vollständige Fertigstellung entstandenen, nach Gesetz ersatzfähigen Schadens und dies nur, soweit der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Verkäufer haftet zudem der Höhe nach wie folgt beschränkt auf die nachfolgenden Beträge:
- bezogen auf die Wohnung maximal bis zu einer Höhe von EUR 14,50/m2 Wohnfläche pro Monat, wobei die Beschränkung der Höhe nach nicht für folgende Schadenspositionen gilt, jeweils soweit anfallend und nach Gesetz ein Ersatzanspruch besteht: Umzugs-, Einlagerungs- und Finanzierungskosten.
- bezogen auf einen kaufgegenständlichen Stellplatz auf einen Betrag in Höhe von EUR 95,00/Stellplatz pro Monat, wobei die Beschränkung der Höhe nach nicht für etwaige und nach Gesetz erstattungspflichtige Finanzierungskosten gilt.
Die vorstehenden Beschränkungen der Höhe nach gelten zudem nicht, soweit dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Mein Plan: Mir entgeht die Kaltmiete, welche höher als 14,5 EUR wäre, also verlange ich den Maximalbetrag.
Kann man das so machen? Kennt sich wer aus?