Wohnungskauf, Fertigstellung verspätet, Corona Ausrede?

Ein Anwalt hat mir gesagt, dass es nicht reicht, wenn einfach nur irgendwelche Teile zu spät geliefert wurde. Es muss "unabwendbar" sein. Ich habe eben mal "unabwendbare Ereignisse" und "unabwenbare Umstände" gegoogelt. Das scheint ein juristischer Begriff zu sein:

https://www.juraforum.de/lexikon/unabwendbares-ereignis

https://www.reguvis.de/xaver/vergabeportal/start.xav?start=//*[@attr_id='vergabeportal_15737107467']

https://baurechtsuche.de/glossar/objektiv-unabwendbare-umstaende/

Hier finde ich es schön erklärt:

https://www.cemconsultants.de/faq/unabwendbare_Umstaende.shtml

Nach höchstrichterlicher Auffassung liegen "unabwendbare Umstände" bei einem Ereignis dann vor, wenn es

"[...] nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, dass es oder seine Auswirkungen trotz wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütbar oder in seinen Wirkungen bis auf ein ertreägliches Maß unschädlich zu machen [ist]." (BGH Urt. vom 12.07.1973 -VII ZR 196/72)

Unabwendbare Umstände schließen somit höhere Gewalt mit ein. Im Gegensatz zur höheren Gewalt muss der unabwendbare Umstand auch nicht betriebsfremd sein, sondern kann sehr wohl auch aus der Sphäre des Unternehmers her rühren. Dies könnte z. B. bei Materialknappheit der Fall sein, wenn diese sich auch durch teureren Einkauf nicht vermeiden lässt.

Versetzen wir uns mal in die Lage des Verkäufers. An deren Stelle würde ich jetzt alle möglichen Lieferanten und Subunternehmer um ein Schreiben bitten, was ungefähr so aussehen könnte:

Lieber Generalunternehmer,

hiermit bestätigen wir, dass wir die bestellten Türen nicht zum 1.1.21, sondern erst zum 1.1.22 liefern konnten, weil 10 von 20 Mitarbeitern jeweils ein halbes Jahr wegen Corona krank waren.

Grüße

Türenlieferant

Ich denke sowas in der Art würde reichen. Jedenfalls fällt mir gerade nicht ein, was ich dagegen halten könnte. Man kann nicht einfach so woanders bestellen, weil vertraglich genau diese Türen eingebaut werden müssen, die es nirgendwo anders gibt.

Man könnte vielleicht noch versuchen zu überprüfen, ob der Inhalt eines solchen Schreibens auch der Wahrheit entspricht. Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass die hälfte der Mitarbeiter für ein halbes Jahr wegen Corona ausfällt. Oder wie lange war es verboten als Zimmermann in einer Werkstatt zu arbeiten? War das überhaupt mal verboten? Ich glaube das war nur für einen Monat im März 2019 oder?

Jedenfalls bräuchte man dann Quasi die Bestätigung der Krankenkasse, dass 10 Mitarbeiter ein halbes Jahr krank waren. Aber darf ich solch einen Beweis überhaupt verlangen? Datenschutz oder sowas? Wie geht man bei sowas vor?
 
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knoxxi schrieb:
Die Lösung gibt es dafür aber nicht.

Die juristische Lösung ist einfach. Zu 98% geht der Bauunternehmer baden. Corona ist keine Ausrede.
Natürlich versucht es trotzdem jeder. Mit der Corona Preissteigerung ist die übliche Marge von 10-15% komplett weg. Die hätten also für die Katz gebaut. Ohne Anwalt werden die absolut nichts bezahlen.

Aber ich bin hier raus wegen Beratungsresistenz. @TE: du baust dir eine Hütte für bestimmt 300k, aber willst die 500€ Anwaltskosten sparen. Selbst schuld. Lass dich halt verarschen vom Bauunternehmer.
 
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Interessant... Ich arbeite in der Baubranche, und tatsächlich gibt es durch Corona oder beispielsweise die Flutkatastrophe enorme Probleme und Verzögerungen. Hier kann beispielsweise eine Firma aus dem Ahrtal bestellte Bauteile nicht liefern.

Am besten fährt man, wenn man gemeinsam an einem Strang zieht, d.h. Arbeitsabläufe umplant und versucht mit dem Kunden gemeinsam die beste Lösung zu finden.

Wenn jemand meint, hier einen Anwalt einschalten zu müssen, und die Sache damit noch komplizierter macht als sie ist, so schadet derjenige sich meiner Meinung nach selbst. Als "Gegenseite" schalte ich dann genau so stur, und der Kunde kann dann sehen, was er davon hat. Der "hauseigene" Anwalt wird erstmal alles ablehnen. Und der Kunde bekommt Leistung und Arbeit "nur noch" nach Vorschrift. Der (bauunerfahrene) Kunde wird sich dann bestimmt noch das ein oder andere Mal wundern. Dann wird auch kein "Sonderwunsch" mehr erfüllt und ähnliches.

Reklamiert beispielsweise der Kunde einen Mangel, dann schaut man sich das üblicherweise gemeinsam an, und der Mangel wird entsprechend beseitigt. Bei Kunden mit Anwalt im Gepäck würde ich mir wahrscheinlich gar nicht mehr die Mühe machen, den Mangel anzuschauen. Soll der Kunde den Mangel doch erst (mit Gutachter) beweisen.

Erfahrungsgemäß ist die ganze Hin- und Herschreiberei der Anwälte für den Kunden eher zermürbend.

Nur mal so zum Nachdenken. Es gibt immer ein Geben und Nehmen. Insbesondere auf dem Bau. Wie man in den Wald hineinruft...
 
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Ja, genau. 1 Jahr Verzögerung bei der Fertigstellung. Soll der Kunde halt seinen Mund halten und das schlucken. :daumen:
 
Der Termin war der 1.1.2022, ich finde bis jetzt nichts, wo steht dass es ein Jahr Bauverzögerung gibt oder habe ich da was übersehen?
 
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Du hast recht. Habe ich falsch gelesen. Bei wenigen Monaten kann man auch das Gespräch suchen.
 
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Orcon schrieb:
Der Termin war der 1.1.2022, ich finde bis jetzt nichts, wo steht dass es ein Jahr Bauverzögerung gibt oder habe ich da was übersehen?

Geplant war der 1.1.21. Es gibt also einen Bauablaufplan mit Fertigstellung 1.1.21. Wenn man jetzt einen Nachweis für einen Verzug bringt, dann wird diese zusätzliche Zeit auf den 1.1.21 addiert und nicht auf den geschuldeten Termin 1.1.22.

Das bedeutet also, dass selbst wenn man ein Jahr Verzug aus "unvermeidbarem" nachgewiesen hat, ist man gerade mal bei +-0 und der Januar 2022 muss trotzdem bezahlt werden.

@uincom Ich hatte schon eine Erstberatung mit einem Anwalt und der hat mir vorgeschlagen, dass ich das genau so mache.
 
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Ich empfehle Dir, Deine geltend gemachten Ansprüche von der Schlussrate an den Bauträger/Baufirma eigenständig nach Anzeige in Abzug zu bringen. Dann ist der Bauträger/die Baufirma am Zuge und man wird sehen, ob sie es gerichtlich klären lassen wollen.
Du bist so gesehen in der Vorteilsposition.
 
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Wieso ist das die "Vorteilsposition"? Der Bauträger/Baufirma wird eine Mahnung schicken, und den Käufer in Verzug setzen. Anschließend wird die Schlussrate eingeklagt. Das ist kein "Vorteil"...
 
Ist die Frage ernst gemeint? Was meinst du ist geiler: a) Ich muss klagen, meinem bereits bezahlten Geld nachrennen, Gerichtskosten und Gutachterkosten vorausstrecken und hoffen, dass der gegenüber nicht insolvent wird
b) ich lehne mich zurück, lasse mich verklagen und zahle 1-4 Jahre gar nichts
 
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Normal nicht. Dafür gibt es die Vormerkung. Kriegst sogar das Eigentum, wenn du nicht zu viel Geld zurückhälst
 
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Darüber habe ich auch nachgedacht. Mir wäre es schon lieber, wenn Schadenersatz quasi sofort bzw. zum 1. eines jeden Monats gezahlt wird, als dass ich dann am Ende etwas von der Schlussrate abziehe. Dann bin ich etwas flüssiger und muss nix am Kredit von der Bank ändern.

Die Kosten entstehen mir auch jetzt und nicht erst später. Sonst müsste ich quasi noch Zinsen draufrechnen beim Abzug von der Schlussrate. Macht das ganze etwas komplizierter.

Muss ich eigentlich jetzt schon darauf Hinweisen, dass Zinsen bei verspäteter Zahlung anfallen? Wie hoch kann man die Zinsen ansetzen?

Ich habe auch gehört, dass bei solch einem Streit die Vormerkung vom Verkäufer auch gerne mal jahrelang bleiben kann, bis der Streit endgültig irgendwann geklärt ist. Ich glaube, dass ich dann solange nicht Verkaufen kann. Wahrscheinlich gehen auch Hypotheken solange nicht. Keine Ahnung, was das sonst für Nachteile hat. Irgendwann verjährt aber irgendwas.

Und hier noch ein kleines süßes Update:
vom Verkäufer heute:

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die vom 13.-17.12 2021 angesetzte und Anfang 2022 fortgesetzte Begehung des Gemeinschaftseigentums durch die nachgewiesene Covid-19 Erkrankung von zwei Prüfern des TÜV Rheinland am 06.01.2022 abgebrochen werden musste.

Die Nutzung der Fahrstühle sowie der Tiefgarge als auch die Fortführung der Abnahmen des Sondereigentums kann erst nach Abnahmerklärung des Gemeinschaftseigentumes durch den TÜV erfolgen. Die Anlieferung und Montage von Küchen oder die Durchführung von Umzügen sind bis zu diesem Zeutpunkt ebenfalls nicht möglich.

Habe daraufhin dem TÜV geschrieben:

Können Sie das bestätigen oder widerlegen?

Das ganze scheint mir auch etwas unglaubwürdig, weil ich würde eigentlich vom TÜV erwarten, dass wenn ein Mitarbeiter krank ist, dass dann jemand anderes geschickt werden kann. Vielleicht haben Sie das auch und der Verkäufer verheimtlicht das, um weitere Zeit zu gewinnen.

Das ist auch nicht normal oder? Da werden 180 Wohneinheiten gebaut und alles pausiert, weil 2 vom TÜV krank sind? Sind das die letzten beiden Fachleute in Deutschland? Hat der Verkäufer sich überhaupt um "Ersatz" bemüht oder ist das auch "unvermeidbar".

PS: Jedesmal wenn ich unvermeidbar schreibe, muss ich an Thanos denken.
 
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du warst noch niemals beim Anwalt. Der hätte dir alle diese Fragen beantwortet
 
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Doch: https://www.advocado.de/rechtsanwalt/anwalt-grundstuecksrecht-und-immobilienrecht.html

Kostenlose Erstberatung von einem Anwalt. Habe mich da eingetragen und 15 Minuten später wurde ich angerufen. Wir haben eine halbe Stunde telefoniert.

Bro, wenn ich mich komplett überfordert fühlen würde, dann würde ich das auch nicht so angehen, aber bisher fühle ich mich nicht überfordert. Notfalls gehe ich auch noch zu einem Anwalt, aber wenn mir ein Anwalt sagt, dass der selbst auch nix anderes machen würde ...

Ich meine auch, dass ich bisher keine Aussagen gemacht habe, die irgend etwas für einen Anwalt später blockieren würden.

Edit: Und Anwalt ist auch nicht gleich guter Anwalt. Hab da schon von einigen schlechten Erfahrungen gehört, wo sich die Anwälte kaum Mühe geben etwas zu erreichen. Da ist man persönlich selbst motivierter. Finde erstmal einen guten Anwalt, der auch bock hat und sich um die Sachen kümmert. Und das ganze würde Safe deutlich mehr als 500 EUR kosten. Rechne mal aus, wie hoch der Streitwert ist.
 
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