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Ein Anwalt hat mir gesagt, dass es nicht reicht, wenn einfach nur irgendwelche Teile zu spät geliefert wurde. Es muss "unabwendbar" sein. Ich habe eben mal "unabwendbare Ereignisse" und "unabwenbare Umstände" gegoogelt. Das scheint ein juristischer Begriff zu sein:
https://www.juraforum.de/lexikon/unabwendbares-ereignis
https://www.reguvis.de/xaver/vergabeportal/start.xav?start=//*[@attr_id='vergabeportal_15737107467']
https://baurechtsuche.de/glossar/objektiv-unabwendbare-umstaende/
Hier finde ich es schön erklärt:
https://www.cemconsultants.de/faq/unabwendbare_Umstaende.shtml
Versetzen wir uns mal in die Lage des Verkäufers. An deren Stelle würde ich jetzt alle möglichen Lieferanten und Subunternehmer um ein Schreiben bitten, was ungefähr so aussehen könnte:
Ich denke sowas in der Art würde reichen. Jedenfalls fällt mir gerade nicht ein, was ich dagegen halten könnte. Man kann nicht einfach so woanders bestellen, weil vertraglich genau diese Türen eingebaut werden müssen, die es nirgendwo anders gibt.
Man könnte vielleicht noch versuchen zu überprüfen, ob der Inhalt eines solchen Schreibens auch der Wahrheit entspricht. Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass die hälfte der Mitarbeiter für ein halbes Jahr wegen Corona ausfällt. Oder wie lange war es verboten als Zimmermann in einer Werkstatt zu arbeiten? War das überhaupt mal verboten? Ich glaube das war nur für einen Monat im März 2019 oder?
Jedenfalls bräuchte man dann Quasi die Bestätigung der Krankenkasse, dass 10 Mitarbeiter ein halbes Jahr krank waren. Aber darf ich solch einen Beweis überhaupt verlangen? Datenschutz oder sowas? Wie geht man bei sowas vor?
https://www.juraforum.de/lexikon/unabwendbares-ereignis
https://www.reguvis.de/xaver/vergabeportal/start.xav?start=//*[@attr_id='vergabeportal_15737107467']
https://baurechtsuche.de/glossar/objektiv-unabwendbare-umstaende/
Hier finde ich es schön erklärt:
https://www.cemconsultants.de/faq/unabwendbare_Umstaende.shtml
Nach höchstrichterlicher Auffassung liegen "unabwendbare Umstände" bei einem Ereignis dann vor, wenn es
"[...] nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, dass es oder seine Auswirkungen trotz wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütbar oder in seinen Wirkungen bis auf ein ertreägliches Maß unschädlich zu machen [ist]." (BGH Urt. vom 12.07.1973 -VII ZR 196/72)
Unabwendbare Umstände schließen somit höhere Gewalt mit ein. Im Gegensatz zur höheren Gewalt muss der unabwendbare Umstand auch nicht betriebsfremd sein, sondern kann sehr wohl auch aus der Sphäre des Unternehmers her rühren. Dies könnte z. B. bei Materialknappheit der Fall sein, wenn diese sich auch durch teureren Einkauf nicht vermeiden lässt.
Versetzen wir uns mal in die Lage des Verkäufers. An deren Stelle würde ich jetzt alle möglichen Lieferanten und Subunternehmer um ein Schreiben bitten, was ungefähr so aussehen könnte:
Lieber Generalunternehmer,
hiermit bestätigen wir, dass wir die bestellten Türen nicht zum 1.1.21, sondern erst zum 1.1.22 liefern konnten, weil 10 von 20 Mitarbeitern jeweils ein halbes Jahr wegen Corona krank waren.
Grüße
Türenlieferant
Ich denke sowas in der Art würde reichen. Jedenfalls fällt mir gerade nicht ein, was ich dagegen halten könnte. Man kann nicht einfach so woanders bestellen, weil vertraglich genau diese Türen eingebaut werden müssen, die es nirgendwo anders gibt.
Man könnte vielleicht noch versuchen zu überprüfen, ob der Inhalt eines solchen Schreibens auch der Wahrheit entspricht. Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass die hälfte der Mitarbeiter für ein halbes Jahr wegen Corona ausfällt. Oder wie lange war es verboten als Zimmermann in einer Werkstatt zu arbeiten? War das überhaupt mal verboten? Ich glaube das war nur für einen Monat im März 2019 oder?
Jedenfalls bräuchte man dann Quasi die Bestätigung der Krankenkasse, dass 10 Mitarbeiter ein halbes Jahr krank waren. Aber darf ich solch einen Beweis überhaupt verlangen? Datenschutz oder sowas? Wie geht man bei sowas vor?
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