Holzfällerhemd
Lieutenant
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Blödsinn! Gewährleistung bringt dir nur im ersten halben Jahr etwas. Dann kommt die Beweislastumkehr und der Verbraucher ist in der Beweislast und muss nachweisen, dass der Defekt entweder seit Anfang an besteht oder der Defekt aufgrund eines Mangels, der von Anfang an bestand, auftrat.Luthredon schrieb:1 Jahr stimmt, zu Apple Care wird freilich niemand gezwungen. Wie kommst du da drauf?
In D ist ja eigentlich egal, weil es 2 Jahre Gewährleistung gibt und da kommts dann auf den Händler an. Bei Apple weiß ich, mit wem ichs zu tun habe, bei Redmi Händlern weiß ichs nicht. Wenn das Teil auch von renommierten Händlern in D verkauft wird, hätte ich keine Probleme. Dann wärs in der Tat das Gleiche wie bei Apple .
Und es gibt genügend Händler, die darauf bestehen.
Und was sind renommierte Händler? Weil Xiaomi-/Redmi-Geräte findest du ja zuhauf in Deutschland.